Ziel dieser Ausschreibung ist die Beschaffung besonders energieeffizienter Ultratiefkühlgeräte (Ultratiefkühlschränke) für den Einsatz im Forschungsbereich. Im Mittelpunkt stehen höchste Anforderungen an die Energieeffizienz sowie eine umweltfreundliche, nachhaltige Gerätekonzeption. Die angebotenen Systeme müssen mit einem anerkannten Gütezeichen zertifiziert sein, z. B.: - Energy Star, - ACT Label oder - ein gleichwertiges, nachweislich anerkanntes Gütezeichen. Die Geräte müssen eine zuverlässige Lagerung von Proben bei Temperaturen bis -80 °C gewährleisten. Die Ausschreibung ist in fünf Lose unterteilt, jeweils differenziert nach Nutzvolumen und Bauart der Geräte: - Los 1: Nutzvolumen 300 l bis unter 450 l - Los 2: Nutzvolumen 450 l bis unter 600 l - Los 3: Nutzvolumen 600 l bis unter 750 l - Los 4: Nutzvolumen 750 l bis unter 850 l - Los 5: Nutzvolumen 600 l bis unter 750 l - jedoch mit reduziertem Innenmaß und maximaler Außenbreite, spezifisch für die Nutzung als Backup-Geräte Die Lieferzeit je System darf maximal 10 Wochen ab Eingang des jeweiligen Einzelabrufs betragen. Die Lieferung umfasst die Anlieferung, fachgerechte Aufstellung an der Verwendungsstelle sowie die ordnungsgemäße Entsorgung der Verpackungsmaterialien. Technische Vorgaben zu den Abmessungen: - Für die Lose 1 bis 4 gelten aufgrund baulicher Gegebenheiten folgende Höchstmaße (jeweils ohne Türgriffe und Bedienelemente): o Länge: max. 1,20 m o Breite: max. 1,20 m o Höhe: max. 1,985 m - Für Los 5 gelten folgende besondere Maßvorgaben: o Mindesttiefe (Innenmaß): 70,0 cm o Maximalbreite (Außenmaß): 89,0 cm Die detaillierten technischen Anforderungen und Bewertungsmaßstäbe zu jedem Los sind in denVergabeunterlagen geregelt. Neben der Medizinischen Fakultät Mannheim sind sämtliche weiteren Organisationseinheiten und Einrichtungen der Universität Heidelberg zur Nutzung der Rahmenvereinbarung berechtigt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-10-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-09-23.
Auftragsbekanntmachung (2025-09-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabeverfahren zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Ultratiefkühlgeräten
Referenznummer: Uni-HD.2025.139_Ultratiefkühlgeräte_RV_UV
Kurze Beschreibung:
Ziel dieser Ausschreibung ist die Beschaffung besonders energieeffizienter Ultratiefkühlgeräte (Ultratiefkühlschränke) für den Einsatz im Forschungsbereich. Im Mittelpunkt stehen höchste Anforderungen an die Energieeffizienz sowie eine umweltfreundliche, nachhaltige Gerätekonzeption. Die angebotenen Systeme müssen mit einem anerkannten Gütezeichen zertifiziert sein, z. B.: - Energy Star, - ACT Label oder - ein gleichwertiges, nachweislich anerkanntes Gütezeichen. Die Geräte müssen eine zuverlässige Lagerung von Proben bei Temperaturen bis -80 °C gewährleisten. Die Ausschreibung ist in fünf Lose unterteilt, jeweils differenziert nach Nutzvolumen und Bauart der Geräte: - Los 1: Nutzvolumen 300 l bis unter 450 l - Los 2: Nutzvolumen 450 l bis unter 600 l - Los 3: Nutzvolumen 600 l bis unter 750 l - Los 4: Nutzvolumen 750 l bis unter 850 l - Los 5: Nutzvolumen 600 l bis unter 750 l - jedoch mit reduziertem Innenmaß und maximaler Außenbreite, spezifisch für die Nutzung als Backup-Geräte Die Lieferzeit je System darf maximal 10 Wochen ab Eingang des jeweiligen Einzelabrufs betragen. Die Lieferung umfasst die Anlieferung, fachgerechte Aufstellung an der Verwendungsstelle sowie die ordnungsgemäße Entsorgung der Verpackungsmaterialien. Technische Vorgaben zu den Abmessungen: - Für die Lose 1 bis 4 gelten aufgrund baulicher Gegebenheiten folgende Höchstmaße (jeweils ohne Türgriffe und Bedienelemente): o Länge: max. 1,20 m o Breite: max. 1,20 m o Höhe: max. 1,985 m - Für Los 5 gelten folgende besondere Maßvorgaben: o Mindesttiefe (Innenmaß): 70,0 cm o Maximalbreite (Außenmaß): 89,0 cm Die detaillierten technischen Anforderungen und Bewertungsmaßstäbe zu jedem Los sind in denVergabeunterlagen geregelt. Neben der Medizinischen Fakultät Mannheim sind sämtliche weiteren Organisationseinheiten und Einrichtungen der Universität Heidelberg zur Nutzung der Rahmenvereinbarung berechtigt.
Ziel dieser Ausschreibung ist die Beschaffung besonders energieeffizienter Ultratiefkühlgeräte (Ultratiefkühlschränke) für den Einsatz im Forschungsbereich. Im Mittelpunkt stehen höchste Anforderungen an die Energieeffizienz sowie eine umweltfreundliche, nachhaltige Gerätekonzeption. Die angebotenen Systeme müssen mit einem anerkannten Gütezeichen zertifiziert sein, z. B.: - Energy Star, - ACT Label oder - ein gleichwertiges, nachweislich anerkanntes Gütezeichen. Die Geräte müssen eine zuverlässige Lagerung von Proben bei Temperaturen bis -80 °C gewährleisten. Die Ausschreibung ist in fünf Lose unterteilt, jeweils differenziert nach Nutzvolumen und Bauart der Geräte: - Los 1: Nutzvolumen 300 l bis unter 450 l - Los 2: Nutzvolumen 450 l bis unter 600 l - Los 3: Nutzvolumen 600 l bis unter 750 l - Los 4: Nutzvolumen 750 l bis unter 850 l - Los 5: Nutzvolumen 600 l bis unter 750 l - jedoch mit reduziertem Innenmaß und maximaler Außenbreite, spezifisch für die Nutzung als Backup-Geräte Die Lieferzeit je System darf maximal 10 Wochen ab Eingang des jeweiligen Einzelabrufs betragen. Die Lieferung umfasst die Anlieferung, fachgerechte Aufstellung an der Verwendungsstelle sowie die ordnungsgemäße Entsorgung der Verpackungsmaterialien. Technische Vorgaben zu den Abmessungen: - Für die Lose 1 bis 4 gelten aufgrund baulicher Gegebenheiten folgende Höchstmaße (jeweils ohne Türgriffe und Bedienelemente): o Länge: max. 1,20 m o Breite: max. 1,20 m o Höhe: max. 1,985 m - Für Los 5 gelten folgende besondere Maßvorgaben: o Mindesttiefe (Innenmaß): 70,0 cm o Maximalbreite (Außenmaß): 89,0 cm Die detaillierten technischen Anforderungen und Bewertungsmaßstäbe zu jedem Los sind in denVergabeunterlagen geregelt. Neben der Medizinischen Fakultät Mannheim sind sämtliche weiteren Organisationseinheiten und Einrichtungen der Universität Heidelberg zur Nutzung der Rahmenvereinbarung berechtigt.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Industrie-Tiefkühlgeräte📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 304 000 EUR 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 5
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 5
1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: Los 1 - Ultratiefkühlschränke mit einem Volumen von 300 l bis unter 450 l
Geschätzter Wert ohne MwSt: 104 000 EUR 💰
Zusätzliche Informationen:
Bieterfragen innerhalb der Angebotsfrist (Informationspflicht) Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen allen Interessenten noch rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden können, müssen Bieterfragen spätestens innerhalb der oben unter Abschnitt "Fristen des Vergabeverfahrens" angegebenen Frist über den Projektraum des "Vergabemarktplatzes Baden-Württemberg" (VMP) in der Rubrik: Kommunikation eingereicht werden. Für die komplette Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle wird auf den Bereich "Kommunikation" im Projektraum des Vergabemarktplatzes Baden-Württemberg verwiesen; insbesondere werden an dieser Stelle Bieterfragen und deren Beantwortung durch die Vergabestelle veröffentlicht. Die Beantwortung der eingegangenen Bieterfragen und Informationen der Vergabestelle erfolgen über den Vergabemarktplatz Baden-Württemberg; siehe hierzu Abschnitt "Kommunikation". Die Bieter sind verpflichtet, sich regemäßig bis zum Ende der Angebotsfrist selbst über etwaige zusätzliche Informationen oder Änderungen zu informieren (Holschuld des Bieters). Die für dieses Vergabeverfahren freigeschalteten und somit registrierten Bieter werden automatisch über neue Informationen oder Änderungen durch die Vergabestelle informiert.
Bieterfragen innerhalb der Angebotsfrist (Informationspflicht) Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen allen Interessenten noch rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden können, müssen Bieterfragen spätestens innerhalb der oben unter Abschnitt "Fristen des Vergabeverfahrens" angegebenen Frist über den Projektraum des "Vergabemarktplatzes Baden-Württemberg" (VMP) in der Rubrik: Kommunikation eingereicht werden. Für die komplette Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle wird auf den Bereich "Kommunikation" im Projektraum des Vergabemarktplatzes Baden-Württemberg verwiesen; insbesondere werden an dieser Stelle Bieterfragen und deren Beantwortung durch die Vergabestelle veröffentlicht. Die Beantwortung der eingegangenen Bieterfragen und Informationen der Vergabestelle erfolgen über den Vergabemarktplatz Baden-Württemberg; siehe hierzu Abschnitt "Kommunikation". Die Bieter sind verpflichtet, sich regemäßig bis zum Ende der Angebotsfrist selbst über etwaige zusätzliche Informationen oder Änderungen zu informieren (Holschuld des Bieters). Die für dieses Vergabeverfahren freigeschalteten und somit registrierten Bieter werden automatisch über neue Informationen oder Änderungen durch die Vergabestelle informiert.
Dauer: 1 Jahre
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Die Vertragslaufzeit je Los beträgt zunächst ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, sofern er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Die maximale Vertragsdauer beträgt je Los insgesamt vier Jahre.
Die Vertragslaufzeit je Los beträgt zunächst ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, sofern er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Die maximale Vertragsdauer beträgt je Los insgesamt vier Jahre.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Sortiment bzw. Portfolio der Rahmenvereinbarung Im Rahmen der geschlossenen Rahmenvereinbarung muss die Möglichkeit bestehen, auf Anforderung der jeweils zuständigen Fachabteilung ergänzende Produkte der ausgeschriebenen Art - bezogen auf das jeweilige Los - einschließlich entsprechender Artikelvarianten oder Zubehörteile, in das bestehende Lieferportfolio aufzunehmen. Die aufzunehmenden Produkte müssen hinsichtlich Funktionalität, Qualität und Verwendungszweck mit den ursprünglich ausgeschriebenen Produkten vergleichbar sein. Vor der Aufnahme neuer oder dem Austausch bereits gelisteter Produkte erfolgt eine Preis- und Eignungsprüfung durch die zuständige Fachabteilung. Erst nach Abschluss dieser Prüfung wird über die Aufnahme in das Lieferprogramm oder die Durchführung einer alternativen Beschaffung entschieden. Dieses Verfahren gilt für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung. 3.13 Innovationsklausel Diese Klausel eröffnet dem Auftragnehmer die Möglichkeit, während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung neue, nachhaltige Technologien, Materialien oder Verfahren in die Leistungserbringung einzubringen - sofern diese den ursprünglich definierten Anforderungen gleichwertig oder überlegen sind. - Zweck der Innovationsklausel Ziel dieser Klausel ist es, o die Einführung innovativer und nachhaltiger Ansätze zu ermöglichen, o flexibel auf technologische Entwicklungen, gesetzliche Änderungen oder Marktveränderungen reagieren zu können, und o eine kontinuierliche Verbesserung der Leistungserbringung zu fördern - ohne die ursprünglich festgelegten Mindestanforderungen zu unterschreiten. - Anforderungen an nachhaltige Innovationsvorschläge Ein Vorschlag zur Integration einer Innovation muss folgende Bedingungen erfüllen: o Gleichwertigkeit oder Überlegenheit: Die vorgeschlagenen Technologien, Verfahren oder Materialien müssen mindestens die Qualität, Funktionalität und Leistungsfähigkeit der ursprünglich vereinbarten Lösung erreichen oder übertreffen. o Nachhaltigkeitsvorteile: Die Innovation muss nachweislich zur Reduktion des ökologischen Fußabdrucks beitragen (z. B. durch Energieeinsparung, reduzierte Emissionen, faire Produktionsbedingungen). - Vorgehensweise bei der Einreichung eines Innovationsvorschlags Bei beabsichtigter Integration einer nachhaltigen Innovation sind vom Auftragnehmer folgende Unterlagen einzureichen: o eine schriftliche Beschreibung der geplanten Innovation einschließlich ihrer Vorteile, o eine Vergleichsanalyse zwischen der bisherigen Lösung und der vorgeschlagenen Innovation, o Nachweise zur Nachhaltigkeit, z. B. durch Zertifikate, Studien oder unabhängige Bewertungen, o eine Ankündigung der geplanten Änderung mindestens sechs Monate vor Umsetzung, o ggf. die Bereitstellung eines Testsystems mindestens drei Monate vor geplanter Einführung (auf Anforderung des Auftraggebers), o der Nachweis der Erfüllung sämtlicher im Leistungsverzeichnis definierter Mindestanforderungen, o der Nachweis der uneingeschränkten Funktionsgleichheit und Kompatibilität zum ursprünglich angebotenen System. o Die Entscheidung über die Zulassung der vorgeschlagenen Innovation trifft der Auftraggeber nach fachlicher Prüfung in Abstimmung mit der jeweils zuständigen Bedarfsträgerstelle. o Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, eine vorgeschlagene Innovation aus fachlichen oder wirtschaftlichen Gründen abzulehnen. - Preisgestaltung Eine Preisanpassung aufgrund der Einführung einer Innovation im Sinne dieser Klausel ist ausgeschlossen. Die Integration erfolgt zu den ursprünglich vereinbarten Konditionen. - Freiwilligkeit Die Anwendung dieser Innovationsklausel ist freiwillig. Sie begründet keine Verpflichtung des Auftragnehmers zur Vorlage oder Umsetzung innovativer Ansätze. Ein Vorschlag nach dieser Klausel begründet keinen Anspruch auf Zulassung zum Rahmenvertrag. Die Vergabestelle entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen.
Sortiment bzw. Portfolio der Rahmenvereinbarung Im Rahmen der geschlossenen Rahmenvereinbarung muss die Möglichkeit bestehen, auf Anforderung der jeweils zuständigen Fachabteilung ergänzende Produkte der ausgeschriebenen Art - bezogen auf das jeweilige Los - einschließlich entsprechender Artikelvarianten oder Zubehörteile, in das bestehende Lieferportfolio aufzunehmen. Die aufzunehmenden Produkte müssen hinsichtlich Funktionalität, Qualität und Verwendungszweck mit den ursprünglich ausgeschriebenen Produkten vergleichbar sein. Vor der Aufnahme neuer oder dem Austausch bereits gelisteter Produkte erfolgt eine Preis- und Eignungsprüfung durch die zuständige Fachabteilung. Erst nach Abschluss dieser Prüfung wird über die Aufnahme in das Lieferprogramm oder die Durchführung einer alternativen Beschaffung entschieden. Dieses Verfahren gilt für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung. 3.13 Innovationsklausel Diese Klausel eröffnet dem Auftragnehmer die Möglichkeit, während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung neue, nachhaltige Technologien, Materialien oder Verfahren in die Leistungserbringung einzubringen - sofern diese den ursprünglich definierten Anforderungen gleichwertig oder überlegen sind. - Zweck der Innovationsklausel Ziel dieser Klausel ist es, o die Einführung innovativer und nachhaltiger Ansätze zu ermöglichen, o flexibel auf technologische Entwicklungen, gesetzliche Änderungen oder Marktveränderungen reagieren zu können, und o eine kontinuierliche Verbesserung der Leistungserbringung zu fördern - ohne die ursprünglich festgelegten Mindestanforderungen zu unterschreiten. - Anforderungen an nachhaltige Innovationsvorschläge Ein Vorschlag zur Integration einer Innovation muss folgende Bedingungen erfüllen: o Gleichwertigkeit oder Überlegenheit: Die vorgeschlagenen Technologien, Verfahren oder Materialien müssen mindestens die Qualität, Funktionalität und Leistungsfähigkeit der ursprünglich vereinbarten Lösung erreichen oder übertreffen. o Nachhaltigkeitsvorteile: Die Innovation muss nachweislich zur Reduktion des ökologischen Fußabdrucks beitragen (z. B. durch Energieeinsparung, reduzierte Emissionen, faire Produktionsbedingungen). - Vorgehensweise bei der Einreichung eines Innovationsvorschlags Bei beabsichtigter Integration einer nachhaltigen Innovation sind vom Auftragnehmer folgende Unterlagen einzureichen: o eine schriftliche Beschreibung der geplanten Innovation einschließlich ihrer Vorteile, o eine Vergleichsanalyse zwischen der bisherigen Lösung und der vorgeschlagenen Innovation, o Nachweise zur Nachhaltigkeit, z. B. durch Zertifikate, Studien oder unabhängige Bewertungen, o eine Ankündigung der geplanten Änderung mindestens sechs Monate vor Umsetzung, o ggf. die Bereitstellung eines Testsystems mindestens drei Monate vor geplanter Einführung (auf Anforderung des Auftraggebers), o der Nachweis der Erfüllung sämtlicher im Leistungsverzeichnis definierter Mindestanforderungen, o der Nachweis der uneingeschränkten Funktionsgleichheit und Kompatibilität zum ursprünglich angebotenen System. o Die Entscheidung über die Zulassung der vorgeschlagenen Innovation trifft der Auftraggeber nach fachlicher Prüfung in Abstimmung mit der jeweils zuständigen Bedarfsträgerstelle. o Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, eine vorgeschlagene Innovation aus fachlichen oder wirtschaftlichen Gründen abzulehnen. - Preisgestaltung Eine Preisanpassung aufgrund der Einführung einer Innovation im Sinne dieser Klausel ist ausgeschlossen. Die Integration erfolgt zu den ursprünglich vereinbarten Konditionen. - Freiwilligkeit Die Anwendung dieser Innovationsklausel ist freiwillig. Sie begründet keine Verpflichtung des Auftragnehmers zur Vorlage oder Umsetzung innovativer Ansätze. Ein Vorschlag nach dieser Klausel begründet keinen Anspruch auf Zulassung zum Rahmenvertrag. Die Vergabestelle entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen.
2️⃣
Interne Kennung: 2
Titel: Los 2 - Ultratiefkühlschränke mit einem Volumen von 450 l bis unter 600 l
Geschätzter Wert ohne MwSt: 280 000 EUR 💰
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Interne Kennung: 3
Titel: Los 3 - Ultratiefkühlschränke mit einem Volumen von 600 l bis unter 750 l
Geschätzter Wert ohne MwSt: 300 000 EUR 💰
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣
Interne Kennung: 4
Titel: Los 4 - Ultratiefkühlschränke mit einem Volumen von 750 l bis unter 850 l
Geschätzter Wert ohne MwSt: 320 000 EUR 💰
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
5️⃣
Interne Kennung: 5
Titel: Los 5 - Ultratiefkühlschränke mit einem Volumen von 600 l bis unter 750 l - jedoch mit besonders tiefem Innenmaß und maximaler Außenbreite, ausgelegt für den Einsatz als Backup-Gerät
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Ziel dieser Ausschreibung ist die Beschaffung besonders energieeffizienter Ultratiefkühlgeräte (Ultratiefkühlschränke) für den Einsatz im Forschungsbereich. Im Mittelpunkt stehen höchste Anforderungen an die Energieeffizienz sowie eine umweltfreundliche, nachhaltige Gerätekonzeption. Die angebotenen Systeme müssen mit einem anerkannten Gütezeichen zertifiziert sein, z. B.: - Energy Star, - ACT Label oder - ein gleichwertiges, nachweislich anerkanntes Gütezeichen. Die Geräte müssen eine zuverlässige Lagerung von Proben bei Temperaturen bis -80 °C gewährleisten. Die Ausschreibung ist in fünf Lose unterteilt, jeweils differenziert nach Nutzvolumen und Bauart der Geräte: - Los 1: Nutzvolumen 300 l bis unter 450 l - Los 2: Nutzvolumen 450 l bis unter 600 l - Los 3: Nutzvolumen 600 l bis unter 750 l - Los 4: Nutzvolumen 750 l bis unter 850 l - Los 5: Nutzvolumen 600 l bis unter 750 l - jedoch mit reduziertem Innenmaß und maximaler Außenbreite, spezifisch für die Nutzung als Backup-Geräte Die Lieferzeit je System darf maximal 10 Wochen ab Eingang des jeweiligen Einzelabrufs betragen. Die Lieferung umfasst die Anlieferung, fachgerechte Aufstellung an der Verwendungsstelle sowie die ordnungsgemäße Entsorgung der Verpackungsmaterialien. Technische Vorgaben zu den Abmessungen: - Für die Lose 1 bis 4 gelten aufgrund baulicher Gegebenheiten folgende Höchstmaße (jeweils ohne Türgriffe und Bedienelemente): o Länge: max. 1,20 m o Breite: max. 1,20 m o Höhe: max. 1,985 m - Für Los 5 gelten folgende besondere Maßvorgaben: o Mindesttiefe (Innenmaß): 70,0 cm o Maximalbreite (Außenmaß): 89,0 cm Die detaillierten technischen Anforderungen und Bewertungsmaßstäbe zu jedem Los sind in denVergabeunterlagen geregelt. Neben der Medizinischen Fakultät Mannheim sind sämtliche weiteren Organisationseinheiten und Einrichtungen der Universität Heidelberg zur Nutzung der Rahmenvereinbarung berechtigt.
Ziel dieser Ausschreibung ist die Beschaffung besonders energieeffizienter Ultratiefkühlgeräte (Ultratiefkühlschränke) für den Einsatz im Forschungsbereich. Im Mittelpunkt stehen höchste Anforderungen an die Energieeffizienz sowie eine umweltfreundliche, nachhaltige Gerätekonzeption. Die angebotenen Systeme müssen mit einem anerkannten Gütezeichen zertifiziert sein, z. B.: - Energy Star, - ACT Label oder - ein gleichwertiges, nachweislich anerkanntes Gütezeichen. Die Geräte müssen eine zuverlässige Lagerung von Proben bei Temperaturen bis -80 °C gewährleisten. Die Ausschreibung ist in fünf Lose unterteilt, jeweils differenziert nach Nutzvolumen und Bauart der Geräte: - Los 1: Nutzvolumen 300 l bis unter 450 l - Los 2: Nutzvolumen 450 l bis unter 600 l - Los 3: Nutzvolumen 600 l bis unter 750 l - Los 4: Nutzvolumen 750 l bis unter 850 l - Los 5: Nutzvolumen 600 l bis unter 750 l - jedoch mit reduziertem Innenmaß und maximaler Außenbreite, spezifisch für die Nutzung als Backup-Geräte Die Lieferzeit je System darf maximal 10 Wochen ab Eingang des jeweiligen Einzelabrufs betragen. Die Lieferung umfasst die Anlieferung, fachgerechte Aufstellung an der Verwendungsstelle sowie die ordnungsgemäße Entsorgung der Verpackungsmaterialien. Technische Vorgaben zu den Abmessungen: - Für die Lose 1 bis 4 gelten aufgrund baulicher Gegebenheiten folgende Höchstmaße (jeweils ohne Türgriffe und Bedienelemente): o Länge: max. 1,20 m o Breite: max. 1,20 m o Höhe: max. 1,985 m - Für Los 5 gelten folgende besondere Maßvorgaben: o Mindesttiefe (Innenmaß): 70,0 cm o Maximalbreite (Außenmaß): 89,0 cm Die detaillierten technischen Anforderungen und Bewertungsmaßstäbe zu jedem Los sind in denVergabeunterlagen geregelt. Neben der Medizinischen Fakultät Mannheim sind sämtliche weiteren Organisationseinheiten und Einrichtungen der Universität Heidelberg zur Nutzung der Rahmenvereinbarung berechtigt.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-24 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-10-24 10:05:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Es findet keine öffentliche Submission statt.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 35 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-10-24 10:05:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Es findet keine öffentliche Submission statt.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-10-14 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Nachforderung Eignungsnachweise Zum Nachweis der Eignung des Bieters wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung ("European Single Procurement Document") verlangt. Mit dieser Eigenerklärung entfällt die Vorlage von Nachweisen mit Abgabe seines Angebotes. Der öffentliche Auftraggeber kann jedoch trotz Übermittlung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung Bewerber oder Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der aus der Eigenerklärung geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Mindestens jedoch muss der Bieter oder Bewerber an den der Auftrag vergeben werden soll, alle geforderten Unterlagen der Eigenerklärung vor Zuschlagserteilung vorlegen.
Nachforderung Eignungsnachweise Zum Nachweis der Eignung des Bieters wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung ("European Single Procurement Document") verlangt. Mit dieser Eigenerklärung entfällt die Vorlage von Nachweisen mit Abgabe seines Angebotes. Der öffentliche Auftraggeber kann jedoch trotz Übermittlung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung Bewerber oder Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der aus der Eigenerklärung geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Mindestens jedoch muss der Bieter oder Bewerber an den der Auftrag vergeben werden soll, alle geforderten Unterlagen der Eigenerklärung vor Zuschlagserteilung vorlegen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eintragung in einem Handelsregister Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet;
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter hat durch geeignete Referenzen nachzuweisen, dass er über die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Erfahrung zur Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen verfügt. Als geeignet gelten Referenzen über die Lieferung von Ultratiefkühlgeräten (Ultratiefkühlschränke bezogen auf die ausgeschrieben Leistung) mit einer Zieltieftemperatur von mindestens -80 °C im Zeitraum der letzten drei Jahre. Der Bieter muss mindestens drei Referenzen nachweisen. Dabei kann jede Referenz die Lieferung von einem einzelnen Gerät betreffen. Die Referenzen müssen folgende Merkmale erfüllen: - Lieferung an eine wissenschaftliche Einrichtung, Forschungseinrichtung oder vergleichbares Umfeld (z. B. Hochschulen, Forschungsinstitute, Labore), - Lieferung einschließlich Anlieferung und Aufstellung, - zulässig sind sowohl Einzellieferungen als auch Lieferungen im Rahmen von Rahmenvereinbarungen. - Anzugebender Zeitraum 2022-2024
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter hat durch geeignete Referenzen nachzuweisen, dass er über die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Erfahrung zur Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen verfügt. Als geeignet gelten Referenzen über die Lieferung von Ultratiefkühlgeräten (Ultratiefkühlschränke bezogen auf die ausgeschrieben Leistung) mit einer Zieltieftemperatur von mindestens -80 °C im Zeitraum der letzten drei Jahre. Der Bieter muss mindestens drei Referenzen nachweisen. Dabei kann jede Referenz die Lieferung von einem einzelnen Gerät betreffen. Die Referenzen müssen folgende Merkmale erfüllen: - Lieferung an eine wissenschaftliche Einrichtung, Forschungseinrichtung oder vergleichbares Umfeld (z. B. Hochschulen, Forschungsinstitute, Labore), - Lieferung einschließlich Anlieferung und Aufstellung, - zulässig sind sowohl Einzellieferungen als auch Lieferungen im Rahmen von Rahmenvereinbarungen. - Anzugebender Zeitraum 2022-2024
Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Als Unterauftrag vergebener Anteil Der Wirtschaftsteilnehmer beabsichtigt, unter Umständen folgenden Teil (Prozentsatz) des Auftrags als Unterauftrag zu vergeben:
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Andere wirtschaftliche und finanzielle Anforderungen Der Wirtschaftsteilnehmer hat eine Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe, mindestens aber mit einer Deckungssumme von: - 2.500.000 EUR für Personenschäden - 1.000.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden pro Schadensfall abgeschlossen. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das 2-fache der vereinbarten Versicherungssumme.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Andere wirtschaftliche und finanzielle Anforderungen Der Wirtschaftsteilnehmer hat eine Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe, mindestens aber mit einer Deckungssumme von: - 2.500.000 EUR für Personenschäden - 1.000.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden pro Schadensfall abgeschlossen. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das 2-fache der vereinbarten Versicherungssumme.
Eignungskriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bescheinigungen unabhängiger Stellen über Qualitätssicherungsnormen Wird der Wirtschaftsteilnehmer in der Lage sein, Bescheinigungen unabhängiger Stellen darüber vorzulegen, dass er die vorgegebenen Qualitäts-sicherungsnormen erfüllt? z. B. Ein offiziell installiertes und strukturell integriertes professionelles Qualitätsmanage-ment nach ISO 9001 oder Vergleichbares?
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bescheinigungen unabhängiger Stellen über Qualitätssicherungsnormen Wird der Wirtschaftsteilnehmer in der Lage sein, Bescheinigungen unabhängiger Stellen darüber vorzulegen, dass er die vorgegebenen Qualitäts-sicherungsnormen erfüllt? z. B. Ein offiziell installiertes und strukturell integriertes professionelles Qualitätsmanage-ment nach ISO 9001 oder Vergleichbares?
Eignungskriterium: Umweltmanagementmaßnahmen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bescheinigungen unabhängiger Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -normen Wird der Wirtschaftsteilnehmer in der Lage sein, Bescheinigungen unabhängiger Stellen darüber vorzulegen, dass er die Anforderungen an die Umweltmanagementsysteme oder -normen erfüllt? z. B. Ein strukturiertes Umweltmanage-mentsystem nach ISO 14001 oder EMAS oder Vergleichbares?
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bescheinigungen unabhängiger Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -normen Wird der Wirtschaftsteilnehmer in der Lage sein, Bescheinigungen unabhängiger Stellen darüber vorzulegen, dass er die Anforderungen an die Umweltmanagementsysteme oder -normen erfüllt? z. B. Ein strukturiertes Umweltmanage-mentsystem nach ISO 14001 oder EMAS oder Vergleichbares?
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründe gem. §§ 123 bis 126 GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind im Abschnitt "EIGENERKLÄRUNG" der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe ist die vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte "EIGENERKLÄRUNG" in Textform gemäß § 126b BGB zu übermitteln.
Es gelten die zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründe gem. §§ 123 bis 126 GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind im Abschnitt "EIGENERKLÄRUNG" der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe ist die vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte "EIGENERKLÄRUNG" in Textform gemäß § 126b BGB zu übermitteln.
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXR6YYVYMDZ#
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Referat 15 Vergabekammer
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 721926-8730📞
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Hinweise für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens Gemäß § 160 Absatz 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinweise für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens Gemäß § 160 Absatz 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-23+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 184-628402 (2025-09-23)