Gegenstand der Ausschreibung sind Buchbindearbeiten für die Universität Heidelberg im Rahmen einer Rahmenvereinbarung. Die zu erbringenden Leistungen umfassen insbesondere die Anfertigung von Bibliotheksbroschuren und -einbänden sowie die Verstärkung von Monografien und Zeitschriften aus den Neuerwerbungen des Heidelberger Bibliothekssystems. Der voraussichtliche jährliche Gesamtumfang des Bindeguts liegt bei rund 15.000 Bänden, die sowohl in der Universitätsbibliothek (UB) als auch in etwa 34 dezentralen Bibliotheken an rund 20 Standorten - darunter auch ein Standort in Mannheim - anfallen. Aufgrund der dezentralen Struktur und der über das gesamte Stadtgebiet verteilten Einrichtungen ergeben sich zahlreiche Anlieferstellen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-10-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-09-08.
Auftragsbekanntmachung (2025-09-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabeverfahren zur Beauftragung der Buchbindearbeiten der Universität Heidelberg (Rahmenvereinbarung)
Referenznummer: Uni-HD.2025.1042_Buchbindearbeiten_RV_UB
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung sind Buchbindearbeiten für die Universität Heidelberg im Rahmen einer Rahmenvereinbarung. Die zu erbringenden Leistungen umfassen insbesondere die Anfertigung von Bibliotheksbroschuren und -einbänden sowie die Verstärkung von Monografien und Zeitschriften aus den Neuerwerbungen des Heidelberger Bibliothekssystems. Der voraussichtliche jährliche Gesamtumfang des Bindeguts liegt bei rund 15.000 Bänden, die sowohl in der Universitätsbibliothek (UB) als auch in etwa 34 dezentralen Bibliotheken an rund 20 Standorten - darunter auch ein Standort in Mannheim - anfallen. Aufgrund der dezentralen Struktur und der über das gesamte Stadtgebiet verteilten Einrichtungen ergeben sich zahlreiche Anlieferstellen.
Gegenstand der Ausschreibung sind Buchbindearbeiten für die Universität Heidelberg im Rahmen einer Rahmenvereinbarung. Die zu erbringenden Leistungen umfassen insbesondere die Anfertigung von Bibliotheksbroschuren und -einbänden sowie die Verstärkung von Monografien und Zeitschriften aus den Neuerwerbungen des Heidelberger Bibliothekssystems. Der voraussichtliche jährliche Gesamtumfang des Bindeguts liegt bei rund 15.000 Bänden, die sowohl in der Universitätsbibliothek (UB) als auch in etwa 34 dezentralen Bibliotheken an rund 20 Standorten - darunter auch ein Standort in Mannheim - anfallen. Aufgrund der dezentralen Struktur und der über das gesamte Stadtgebiet verteilten Einrichtungen ergeben sich zahlreiche Anlieferstellen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Buchbinderdienste und Verarbeitung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 436 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: Uni-HD.2025.1042_Buchbindearbeiten_RV_UB
Zusätzliche Informationen:
Bieterfragen innerhalb der Angebotsfrist (Informationspflicht) Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen allen Interessenten noch rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden können, müssen Bieterfragen spätestens innerhalb der oben unter Abschnitt "Fristen des Vergabeverfahrens" angegebenen Frist über den Projektraum des "Vergabemarktplatzes Baden-Württemberg" (VMP) in der Rubrik: Kommunikation eingereicht werden. Für die komplette Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle wird auf den Bereich "Kommunikation" im Projektraum des Vergabemarktplatzes Baden-Württemberg verwiesen; insbesondere werden an dieser Stelle Bieterfragen und deren Beantwortung durch die Vergabestelle veröffentlicht. Die Beantwortung der eingegangenen Bieterfragen und Informationen der Vergabestelle erfolgen über den Vergabemarktplatz Baden-Württemberg; siehe hierzu Abschnitt "Kommunikation". Die Bieter sind verpflichtet, sich regemäßig bis zum Ende der Angebotsfrist selbst über etwaige zusätzliche Informationen oder Änderungen zu informieren (Holschuld des Bieters). Die für dieses Vergabeverfahren freigeschalteten und somit registrierten Bieter werden automatisch über neue Informationen oder Änderungen durch die Vergabestelle informiert.
Bieterfragen innerhalb der Angebotsfrist (Informationspflicht) Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen allen Interessenten noch rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden können, müssen Bieterfragen spätestens innerhalb der oben unter Abschnitt "Fristen des Vergabeverfahrens" angegebenen Frist über den Projektraum des "Vergabemarktplatzes Baden-Württemberg" (VMP) in der Rubrik: Kommunikation eingereicht werden. Für die komplette Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle wird auf den Bereich "Kommunikation" im Projektraum des Vergabemarktplatzes Baden-Württemberg verwiesen; insbesondere werden an dieser Stelle Bieterfragen und deren Beantwortung durch die Vergabestelle veröffentlicht. Die Beantwortung der eingegangenen Bieterfragen und Informationen der Vergabestelle erfolgen über den Vergabemarktplatz Baden-Württemberg; siehe hierzu Abschnitt "Kommunikation". Die Bieter sind verpflichtet, sich regemäßig bis zum Ende der Angebotsfrist selbst über etwaige zusätzliche Informationen oder Änderungen zu informieren (Holschuld des Bieters). Die für dieses Vergabeverfahren freigeschalteten und somit registrierten Bieter werden automatisch über neue Informationen oder Änderungen durch die Vergabestelle informiert.
Stadt: Heidelberg
Mannheim
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung:
Dauer: 4 Jahre Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Gegenstand der Ausschreibung sind Buchbindearbeiten für die Universität Heidelberg im Rahmen einer Rahmenvereinbarung. Die zu erbringenden Leistungen umfassen insbesondere die Anfertigung von Bibliotheksbroschuren und -einbänden sowie die Verstärkung von Monografien und Zeitschriften aus den Neuerwerbungen des Heidelberger Bibliothekssystems. Der voraussichtliche jährliche Gesamtumfang des Bindeguts liegt bei rund 15.000 Bänden, die sowohl in der Universitätsbibliothek (UB) als auch in etwa 34 dezentralen Bibliotheken an rund 20 Standorten - darunter auch ein Standort in Mannheim - anfallen. Aufgrund der dezentralen Struktur und der über das gesamte Stadtgebiet verteilten Einrichtungen ergeben sich zahlreiche Anlieferstellen.
Gegenstand der Ausschreibung sind Buchbindearbeiten für die Universität Heidelberg im Rahmen einer Rahmenvereinbarung. Die zu erbringenden Leistungen umfassen insbesondere die Anfertigung von Bibliotheksbroschuren und -einbänden sowie die Verstärkung von Monografien und Zeitschriften aus den Neuerwerbungen des Heidelberger Bibliothekssystems. Der voraussichtliche jährliche Gesamtumfang des Bindeguts liegt bei rund 15.000 Bänden, die sowohl in der Universitätsbibliothek (UB) als auch in etwa 34 dezentralen Bibliotheken an rund 20 Standorten - darunter auch ein Standort in Mannheim - anfallen. Aufgrund der dezentralen Struktur und der über das gesamte Stadtgebiet verteilten Einrichtungen ergeben sich zahlreiche Anlieferstellen.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-10 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-10-10 10:05:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Es findet keine öffentliche Submission statt.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 52 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-10-10 10:05:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Es findet keine öffentliche Submission statt.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-09-30 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Nachforderung Eignungsnachweise Zum Nachweis der Eignung des Bieters wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung ("European Single Procurement Document") verlangt. Mit dieser Eigenerklärung entfällt die Vorlage von Nachweisen mit Abgabe seines Angebotes. Der öffentliche Auftraggeber kann jedoch trotz Übermittlung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung Bewerber oder Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der aus der Eigenerklärung geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Mindestens jedoch muss der Bieter oder Bewerber an den der Auftrag vergeben werden soll, alle geforderten Unterlagen der Eigenerklärung vor Zuschlagserteilung vorlegen.
Nachforderung Eignungsnachweise Zum Nachweis der Eignung des Bieters wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung ("European Single Procurement Document") verlangt. Mit dieser Eigenerklärung entfällt die Vorlage von Nachweisen mit Abgabe seines Angebotes. Der öffentliche Auftraggeber kann jedoch trotz Übermittlung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung Bewerber oder Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der aus der Eigenerklärung geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Mindestens jedoch muss der Bieter oder Bewerber an den der Auftrag vergeben werden soll, alle geforderten Unterlagen der Eigenerklärung vor Zuschlagserteilung vorlegen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eintragung in einem Handelsregister Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet;
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Andere wirtschaftliche und finanzielle Anforderungen Der Wirtschaftsteilnehmer hat eine Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe, mindestens aber mit einer Deckungssumme von: - 2.500.000 EUR für Personenschäden - 1.000.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden pro Schadensfall abgeschlossen. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das 2-fache der vereinbarten Versicherungssumme.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Andere wirtschaftliche und finanzielle Anforderungen Der Wirtschaftsteilnehmer hat eine Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe, mindestens aber mit einer Deckungssumme von: - 2.500.000 EUR für Personenschäden - 1.000.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden pro Schadensfall abgeschlossen. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das 2-fache der vereinbarten Versicherungssumme.
Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Als Unterauftrag vergebener Anteil Der Wirtschaftsteilnehmer beabsichtigt, unter Umständen folgenden Teil (Prozentsatz) des Auftrags als Unterauftrag zu vergeben:
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter muss über nachweisbare Erfahrung in der Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen verfügen. Als Eignungsnachweis ist mindestens eine geeignete Referenz aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren vorzulegen (2022-2024). o Der Bieter muss über nachweisbare Erfahrung in der Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen verfügen. Als Eignungsnachweis ist mindestens eine geeignete Referenz aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren vorzulegen. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn sie die Ausführung einer Rahmenvereinbarung über Buchbindearbeiten mit einem durchschnittlichen jährlichen Leistungsumfang von mindestens 5.000 Bindearbeiten umfasst. Hierzu zählen insbesondere gängige Bibliothekseinbände wie Ganzgewebebände, Hartpappebände und Bibliotheksbroschuren.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter muss über nachweisbare Erfahrung in der Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen verfügen. Als Eignungsnachweis ist mindestens eine geeignete Referenz aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren vorzulegen (2022-2024). o Der Bieter muss über nachweisbare Erfahrung in der Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen verfügen. Als Eignungsnachweis ist mindestens eine geeignete Referenz aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren vorzulegen. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn sie die Ausführung einer Rahmenvereinbarung über Buchbindearbeiten mit einem durchschnittlichen jährlichen Leistungsumfang von mindestens 5.000 Bindearbeiten umfasst. Hierzu zählen insbesondere gängige Bibliothekseinbände wie Ganzgewebebände, Hartpappebände und Bibliotheksbroschuren.
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Kopie des Meisterbriefes/Gesellenbriefes (Buchbindehandwerk)
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründe gem. §§ 123 bis 126 GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind im Abschnitt "EIGENERKLÄRUNG" der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe ist die vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte "EIGENERKLÄRUNG" in Textform gemäß § 126b BGB zu…
Bekanntmachungs-ID: CXR6YYVYMKL
Bieterfragen innerhalb der Angebotsfrist (Informationspflicht) Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen allen Interessenten noch rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden können, müssen Bieterfragen spätestens innerhalb der oben unter Abschnitt "Fristen des Vergabeverfahrens" angegebenen Frist über den Projektraum des "Vergabemarktplatzes Baden-Württemberg" (VMP) in der Rubrik: Kommunikation eingereicht werden. Für die komplette Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle wird auf den Bereich "Kommunikation" im Projektraum des Vergabemarktplatzes Baden-Württemberg verwiesen; insbesondere werden an dieser Stelle Bieterfragen und deren Beantwortung durch die Vergabestelle veröffentlicht. Die Beantwortung der eingegangenen Bieterfragen und Informationen der Vergabestelle erfolgen über den Vergabemarktplatz Baden-Württemberg; siehe hierzu Abschnitt "Kommunikation". Die Bieter sind verpflichtet, sich regemäßig bis zum Ende der Angebotsfrist selbst über etwaige zusätzliche Informationen oder Änderungen zu informieren (Holschuld des Bieters). Die für dieses Vergabeverfahren freigeschalteten und somit registrierten Bieter werden automatisch über neue Informationen oder Änderungen durch die Vergabestelle informiert. Die Verwendung "veralteter" Vergabeunterlagen kann zum Ausschluss führen.
Bieterfragen innerhalb der Angebotsfrist (Informationspflicht) Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen allen Interessenten noch rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden können, müssen Bieterfragen spätestens innerhalb der oben unter Abschnitt "Fristen des Vergabeverfahrens" angegebenen Frist über den Projektraum des "Vergabemarktplatzes Baden-Württemberg" (VMP) in der Rubrik: Kommunikation eingereicht werden. Für die komplette Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle wird auf den Bereich "Kommunikation" im Projektraum des Vergabemarktplatzes Baden-Württemberg verwiesen; insbesondere werden an dieser Stelle Bieterfragen und deren Beantwortung durch die Vergabestelle veröffentlicht. Die Beantwortung der eingegangenen Bieterfragen und Informationen der Vergabestelle erfolgen über den Vergabemarktplatz Baden-Württemberg; siehe hierzu Abschnitt "Kommunikation". Die Bieter sind verpflichtet, sich regemäßig bis zum Ende der Angebotsfrist selbst über etwaige zusätzliche Informationen oder Änderungen zu informieren (Holschuld des Bieters). Die für dieses Vergabeverfahren freigeschalteten und somit registrierten Bieter werden automatisch über neue Informationen oder Änderungen durch die Vergabestelle informiert. Die Verwendung "veralteter" Vergabeunterlagen kann zum Ausschluss führen.
Gemäß § 160 Absatz 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-08+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 172-588445 (2025-09-08)