Die Ostmecklenburgisch-Vorpommersche Verwertungs- und Deponie GmbH (Auftraggeber oder AG) ist für die Verwertung der Abfälle aus den Landkreisen Mecklenburgische Seenplatte, Vorpommern-Greifswald und Vorpommern-Rügen verantwortlich. Ausgeschrieben wird die Verwertung einer Teilmenge des Bioabfalls aus der Biotonne aus dem Landkreis Vorpommern-Rügen in sechs Teillosen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung. Den Großteil des Bioabfalls verwertet die OVVD in der eigenen Kompostanlage in Reinberg. Die OVVD plant, die bestehende Anlage zu erweitern. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Absteuerung von Mengen bis zur Fertigstellung der geplanten Erweiterung der Kompostierungsanlage Reinberg. Die abzusteuernden Mengen fallen in den Monaten März bis Dezember an. In den Monaten Januar und Februar ist durch den Auftragnehmer (AN) kein Bioabfall zu verwerten. Der Bioabfall enthält derzeit einen hohen Anteil an Grünschnitt (teilweise mehr als 50 %). Der Auftraggeber (AG) geht während des Leistungszeitraums von einer jährlich durch den AN zu verwertenden Menge an Bioabfällen in Höhe von ca. 16.000 Mg aus. Die Anlieferung erfolgt durch den AG oder einen von ihm beauftragten Dritten im Laufe des jeweiligen Monats. Die Verwiegung findet bei Anlieferung des Bioabfalls am Standort der Verwertungsanlage des AN auf einer geeichten Waage durch den AN statt. Der Bioabfall ist vom AN durch Kompostierung oder Vergärung stofflich zu verwerten. Die genaue Technologie wird nicht vorgegeben. Eine energetische Verwertung ist nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung ausgeschlossen. Nähere Angaben zur Leistung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen (Teil II der Vergabeunterlagen).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-08-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-07-08.
Auftragsbekanntmachung (2025-07-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabeverfahren zur Verwertung von Bioabfällen vom 01.03.2026 bis 31.12.2026
Referenznummer: Verwertung von Bioabfällen
Kurze Beschreibung:
Die Ostmecklenburgisch-Vorpommersche Verwertungs- und Deponie GmbH (Auftraggeber oder AG) ist für die Verwertung der Abfälle aus den Landkreisen Mecklenburgische Seenplatte, Vorpommern-Greifswald und Vorpommern-Rügen verantwortlich.
Ausgeschrieben wird die Verwertung einer Teilmenge des Bioabfalls aus der Biotonne aus dem Landkreis Vorpommern-Rügen in sechs Teillosen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung. Den Großteil des Bioabfalls verwertet die OVVD in der eigenen Kompostanlage in Reinberg. Die OVVD plant, die bestehende Anlage zu erweitern. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Absteuerung von Mengen bis zur Fertigstellung der geplanten Erweiterung der Kompostierungsanlage Reinberg.
Die abzusteuernden Mengen fallen in den Monaten März bis Dezember an. In den Monaten Januar und Februar ist durch den Auftragnehmer (AN) kein Bioabfall zu verwerten.
Der Bioabfall enthält derzeit einen hohen Anteil an Grünschnitt (teilweise mehr als 50 %).
Der Auftraggeber (AG) geht während des Leistungszeitraums von einer jährlich durch den AN zu verwertenden Menge an Bioabfällen in Höhe von ca. 16.000 Mg aus.
Die Anlieferung erfolgt durch den AG oder einen von ihm beauftragten Dritten im Laufe des jeweiligen Monats.
Die Verwiegung findet bei Anlieferung des Bioabfalls am Standort der Verwertungsanlage des AN auf einer geeichten Waage durch den AN statt.
Der Bioabfall ist vom AN durch Kompostierung oder Vergärung stofflich zu verwerten. Die genaue Technologie wird nicht vorgegeben. Eine energetische Verwertung ist nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung ausgeschlossen.
Nähere Angaben zur Leistung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen (Teil II der Vergabeunterlagen).
Die Ostmecklenburgisch-Vorpommersche Verwertungs- und Deponie GmbH (Auftraggeber oder AG) ist für die Verwertung der Abfälle aus den Landkreisen Mecklenburgische Seenplatte, Vorpommern-Greifswald und Vorpommern-Rügen verantwortlich.
Ausgeschrieben wird die Verwertung einer Teilmenge des Bioabfalls aus der Biotonne aus dem Landkreis Vorpommern-Rügen in sechs Teillosen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung. Den Großteil des Bioabfalls verwertet die OVVD in der eigenen Kompostanlage in Reinberg. Die OVVD plant, die bestehende Anlage zu erweitern. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Absteuerung von Mengen bis zur Fertigstellung der geplanten Erweiterung der Kompostierungsanlage Reinberg.
Die abzusteuernden Mengen fallen in den Monaten März bis Dezember an. In den Monaten Januar und Februar ist durch den Auftragnehmer (AN) kein Bioabfall zu verwerten.
Der Bioabfall enthält derzeit einen hohen Anteil an Grünschnitt (teilweise mehr als 50 %).
Der Auftraggeber (AG) geht während des Leistungszeitraums von einer jährlich durch den AN zu verwertenden Menge an Bioabfällen in Höhe von ca. 16.000 Mg aus.
Die Anlieferung erfolgt durch den AG oder einen von ihm beauftragten Dritten im Laufe des jeweiligen Monats.
Die Verwiegung findet bei Anlieferung des Bioabfalls am Standort der Verwertungsanlage des AN auf einer geeichten Waage durch den AN statt.
Der Bioabfall ist vom AN durch Kompostierung oder Vergärung stofflich zu verwerten. Die genaue Technologie wird nicht vorgegeben. Eine energetische Verwertung ist nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung ausgeschlossen.
Nähere Angaben zur Leistung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen (Teil II der Vergabeunterlagen).
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 6
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 6
1️⃣
Interne Kennung: Los 1
Titel: Verwertung von Bioabfällen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung: Los 1 umfasst die Verwertung von 1.000 Mg/a Bioabfall
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Vorpommern-Rügen🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.03.2026 und endet am 31.12.2026. Da sich der Zeitpunkt der Fertigstellung der geplanten Erweiterung der Kompostierungsanlage des AG verschieben kann, behält sich der AG eine einmalige einseitige Verlängerungsoption pro Los vor. Bis zum 30.09.2026 kann der Vertrag einmalig um einen vom AG festzulegenden Zeitraum verlängert werden, höchstens jedoch bis zum 31.12.2027. Der AN ist in diesem Fall zur Leistung in dem angepassten Leistungszeitraum verpflichtet.
Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.03.2026 und endet am 31.12.2026. Da sich der Zeitpunkt der Fertigstellung der geplanten Erweiterung der Kompostierungsanlage des AG verschieben kann, behält sich der AG eine einmalige einseitige Verlängerungsoption pro Los vor. Bis zum 30.09.2026 kann der Vertrag einmalig um einen vom AG festzulegenden Zeitraum verlängert werden, höchstens jedoch bis zum 31.12.2027. Der AN ist in diesem Fall zur Leistung in dem angepassten Leistungszeitraum verpflichtet.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: Los 2
Beschreibung der Beschaffung: Los 2 umfasst die Verwertung von 1.000 Mg/a Bioabfall
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0017
3️⃣
Interne Kennung: Los 3
Beschreibung der Beschaffung: Los 3 umfasst die Verwertung von 2.000 Mg/a Bioabfall
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0018
4️⃣
Interne Kennung: Los 4
Beschreibung der Beschaffung: Los 4 umfasst die Verwertung von 2.000 Mg/a Bioabfall
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0019
5️⃣
Interne Kennung: Los 5
Beschreibung der Beschaffung: Los 5 umfasst die Verwertung von 5.000 Mg/a Bioabfall
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0020
6️⃣
Interne Kennung: Los 6
Beschreibung der Beschaffung: Los 6 umfasst die Verwertung von 5.000 Mg/a Bioabfall
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0021 Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Anlieferung der Abfälle erfolgt durch den Auftraggeber oder einen von ihm beauftragten Dritten an den Auftragnehmer. Der Transport der Abfälle zum Auftragnehmer ist somit nicht Teil des Leistungsumfangs. Übergabeort ist der Standort der im Angebot benannten Verwertungsanlage. Sofern mehrere Verwertungsanlagen angeboten werden, ist vom Bieter ein einheitlicher Übergabeort anzugeben. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Bewerbungsbedingungen und der Leistungsbeschreibung.
Die Anlieferung der Abfälle erfolgt durch den Auftraggeber oder einen von ihm beauftragten Dritten an den Auftragnehmer. Der Transport der Abfälle zum Auftragnehmer ist somit nicht Teil des Leistungsumfangs. Übergabeort ist der Standort der im Angebot benannten Verwertungsanlage. Sofern mehrere Verwertungsanlagen angeboten werden, ist vom Bieter ein einheitlicher Übergabeort anzugeben. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Bewerbungsbedingungen und der Leistungsbeschreibung.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-26 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-26 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 96 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-08-26 11:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle gem. § 56 Abs. 2, Abs. 4 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden, angemessenen Nachfrist nachfordern kann. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen der Vergabestelle. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht grundsätzlich nicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle gem. § 56 Abs. 2, Abs. 4 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden, angemessenen Nachfrist nachfordern kann. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen der Vergabestelle. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht grundsätzlich nicht.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb in Bezug auf die konkret angebotene Umsetzung des zu vergebenden Entsorgungsauftrags oder entsprechende Einzelnachweise der Zertifizierungsvoraussetzungen/Fachkunde nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (Formular F4 zum Angebotsschreiben). Ein evtl. ausgestelltes Zertifikat kann in Kopie eingereicht werden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb in Bezug auf die konkret angebotene Umsetzung des zu vergebenden Entsorgungsauftrags oder entsprechende Einzelnachweise der Zertifizierungsvoraussetzungen/Fachkunde nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (Formular F4 zum Angebotsschreiben). Ein evtl. ausgestelltes Zertifikat kann in Kopie eingereicht werden.
Eignungskriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung über die tatsächliche Verfügbarkeit der vorgesehenen Entsorgungsanlage(n) mit den angebotenen freien Kapazitäten für die Vertragslaufzeit; samt Erklärung dass eine in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung unbeschränkte und für die Vertragslaufzeit gültige Genehmigung vorliegt (im Angebotsschreiben enthalten).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung über die tatsächliche Verfügbarkeit der vorgesehenen Entsorgungsanlage(n) mit den angebotenen freien Kapazitäten für die Vertragslaufzeit; samt Erklärung dass eine in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung unbeschränkte und für die Vertragslaufzeit gültige Genehmigung vorliegt (im Angebotsschreiben enthalten).
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erklärung des Bieters, zum Leistungsbeginn bezüglich der Entsorgungsanlage(n) eine Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung nach Maßgabe von § 14 Abs. 4 der Besonderen Vertragsbedingungen vorzuhalten (im Angebotsschreiben enthalten) und Vorlage eines entsprechenden Nachweises.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung des Bieters, zum Leistungsbeginn bezüglich der Entsorgungsanlage(n) eine Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung nach Maßgabe von § 14 Abs. 4 der Besonderen Vertragsbedingungen vorzuhalten (im Angebotsschreiben enthalten) und Vorlage eines entsprechenden Nachweises.
Ausschlussgrund:
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
+ 14 weitere
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Die in § 123 Abs. 1 Nr. 1-10 GWB genannten Straftaten stellen zwingende Ausschlussgründe dar. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot abzugeben (im Angebotsformular enthalten).
Die im Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) genannten Vorgaben müssen eingehalten werden, ansonsten wird der Bieter ausgeschlossen. Der Bieter hat eine Eigenerklärung gemäß dem TVgG M-V abzugeben (im Angebotsschreiben enthalten, ferner ist das Formular F7 zu bestätigen).
Die im Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) genannten Vorgaben müssen eingehalten werden, ansonsten wird der Bieter ausgeschlossen. Der Bieter hat eine Eigenerklärung gemäß dem TVgG M-V abzugeben (im Angebotsschreiben enthalten, ferner ist das Formular F7 zu bestätigen).
Die in § 124 Abs. 1 Nr. 1-9 GWB genannten Umstände stellen Ausschlussgründe dar. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot abzugeben (im Angebotsformular enthalten).
Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu dem Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 GWB mit seinem Angebot abzugeben (im Angebotsformular enthalten).
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Ostmecklenburgisch-Vorpommersche Verwertungs- und Deponie GmbH
Nationale Registrierungsnummer: tel.:0396022960
Postanschrift: Zum Kranichmoor
Postleitzahl: 17091
Postort: Rosenow
Region: Mecklenburgische Seenplatte🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@ovvd.de📧
Telefon: 0396022960📞
URL: https://www.ovvd.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Umwelt
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E49493219🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E49493219🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern
Nationale Registrierungsnummer: VKMV-13-L50010000000-78
Postleitzahl: 19053
Postort: Schwerin
Region: Schwerin, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Telefon: 038558815164📞
Fax: 038558848515817 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Ostmecklenburgisch-Vorpommersche Verwertungs- und Deponie GmbH
Nationale Registrierungsnummer: tel.:0396022960
Postanschrift: Zum Kranichmoor
Postleitzahl: 17091
Postort: Rosenow
Region: Mecklenburgische Seenplatte🏙️
E-Mail: info@ovvd.de📧
Telefon: 0396022960📞
URL: https://www.ovvd.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-10+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 130-449303 (2025-07-08)