Die Stadt Treuchtlingen (Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen) liegt an der überregionalen Entwicklungsachse Nürnberg-Donauwörth, südlich der Europäischen Metropolregion Nürnberg und in einem ländlichen Teilbereich der Planungsregion 8 (Westmittelfranken). Die Bundesstraße B 2 stellt die verkehrliche Hauptverbindung der o. g. Entwicklungsachse dar. Sie ist damit von zentraler Bedeutung für die Entwicklung der Planungsregion Westmittelfranken, da sie unter anderem die Anbindung an die Metropolregion für den vorhandenen Wirtschaftsverkehr garantiert. Auf dem Gebiet der Stadt Treuchtlingen plant das Staatliche Bauamt Ansbach den Umbau der Schambachkreuzung im Zuge der Bundesstraße 2 (B 2). Die Umbaumaßnahme resultiert dabei auf der notwendigen Umgestaltung (Beseitigung einer Unfallhäufungsstelle, leistungsfähigere Anbindung) des derzeitigen Knotenpunktes sowie auch auf den in wenigen Jahren zwingend notwendigen Neubau des bestehenden Brückenbauwerkes über die Staatsstraße 2216 (St 2216). Im Bereich des bestehenden, teilplanfreien Knotenpunktes werden die aus Richtung Treuchtlingen kommende St 2216 und anschließend in Richtung Schambach weiterführende Kreisstraße WUG 36 an die durchgehende Bundesstraße 2 (B 2) angebunden. In dem Kreuzungsbereich ist vorgesehen, das bestehende Brückenbau abzubrechen und durch ein breiteres Neubauwerk zu ersetzen, um Einfädelstreifen incl. einer Fahrspuraddition in Richtung Augsburg und Nürnberg anlegen zu können, die ein leichteres Auffahren auf die B 2 ermöglichen. Direkt südlich schließt das Vorhaben der Ortsumgehung Dietfurt im Zuge der B 2 an, das im aktuellen Bundesverkehrswegeplan für Bundesstraßen der Dringlichkeitsstufe des „Vordringlichen Bedarfs“ (VB) zugeordnet ist. Die Planungen für das Vorhaben, das sich momentan in der Ausarbeitung des Vorentwurfs (Lph 3 und 4) für die Vorzugsvariante T8 (Kleiner Dattelbergtunnel) befindet, umfasst den 3-streifigen Ausbau und die Verlegung der Bundesstraße 2 bei Dietfurt i. Mfr. (Stadt Treuchtlingen, Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen). Beide Planungen sind zwingend aufeinander abzustimmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-04-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-03-24.
Auftragsbekanntmachung (2025-03-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verkehrsanlage IBW TWP Verm WRRL mit BIM
Referenznummer: 25-025066
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Treuchtlingen (Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen) liegt an der überregionalen Entwicklungsachse Nürnberg-Donauwörth, südlich der Europäischen Metropolregion Nürnberg und in einem ländlichen Teilbereich der Planungsregion 8 (Westmittelfranken). Die Bundesstraße B 2 stellt die verkehrliche Hauptverbindung der o. g. Entwicklungsachse dar. Sie ist damit von zentraler Bedeutung für die Entwicklung der Planungsregion Westmittelfranken, da sie unter anderem die Anbindung an die Metropolregion für den vorhandenen Wirtschaftsverkehr garantiert. Auf dem Gebiet der Stadt Treuchtlingen plant das Staatliche Bauamt Ansbach den Umbau der Schambachkreuzung im Zuge der Bundesstraße 2 (B 2). Die Umbaumaßnahme resultiert dabei auf der notwendigen Umgestaltung (Beseitigung einer Unfallhäufungsstelle, leistungsfähigere Anbindung) des derzeitigen Knotenpunktes sowie auch auf den in wenigen Jahren zwingend notwendigen Neubau des bestehenden Brückenbauwerkes über die Staatsstraße 2216 (St 2216).
Im Bereich des bestehenden, teilplanfreien Knotenpunktes werden die aus Richtung Treuchtlingen kommende St 2216 und anschließend in Richtung Schambach weiterführende Kreisstraße WUG 36 an die durchgehende Bundesstraße 2 (B 2) angebunden. In dem Kreuzungsbereich ist vorgesehen, das bestehende Brückenbau abzubrechen und durch ein breiteres Neubauwerk zu ersetzen, um Einfädelstreifen incl. einer Fahrspuraddition in Richtung Augsburg und Nürnberg anlegen zu können, die ein leichteres Auffahren auf die B 2 ermöglichen.
Direkt südlich schließt das Vorhaben der Ortsumgehung Dietfurt im Zuge der B 2 an, das im aktuellen Bundesverkehrswegeplan für Bundesstraßen der Dringlichkeitsstufe des „Vordringlichen Bedarfs“ (VB) zugeordnet ist.
Die Planungen für das Vorhaben, das sich momentan in der Ausarbeitung des Vorentwurfs (Lph 3 und 4) für die Vorzugsvariante T8 (Kleiner Dattelbergtunnel) befindet, umfasst den 3-streifigen Ausbau und die Verlegung der Bundesstraße 2 bei Dietfurt i. Mfr. (Stadt Treuchtlingen, Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen).
Beide Planungen sind zwingend aufeinander abzustimmen.
Die Stadt Treuchtlingen (Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen) liegt an der überregionalen Entwicklungsachse Nürnberg-Donauwörth, südlich der Europäischen Metropolregion Nürnberg und in einem ländlichen Teilbereich der Planungsregion 8 (Westmittelfranken). Die Bundesstraße B 2 stellt die verkehrliche Hauptverbindung der o. g. Entwicklungsachse dar. Sie ist damit von zentraler Bedeutung für die Entwicklung der Planungsregion Westmittelfranken, da sie unter anderem die Anbindung an die Metropolregion für den vorhandenen Wirtschaftsverkehr garantiert. Auf dem Gebiet der Stadt Treuchtlingen plant das Staatliche Bauamt Ansbach den Umbau der Schambachkreuzung im Zuge der Bundesstraße 2 (B 2). Die Umbaumaßnahme resultiert dabei auf der notwendigen Umgestaltung (Beseitigung einer Unfallhäufungsstelle, leistungsfähigere Anbindung) des derzeitigen Knotenpunktes sowie auch auf den in wenigen Jahren zwingend notwendigen Neubau des bestehenden Brückenbauwerkes über die Staatsstraße 2216 (St 2216).
Im Bereich des bestehenden, teilplanfreien Knotenpunktes werden die aus Richtung Treuchtlingen kommende St 2216 und anschließend in Richtung Schambach weiterführende Kreisstraße WUG 36 an die durchgehende Bundesstraße 2 (B 2) angebunden. In dem Kreuzungsbereich ist vorgesehen, das bestehende Brückenbau abzubrechen und durch ein breiteres Neubauwerk zu ersetzen, um Einfädelstreifen incl. einer Fahrspuraddition in Richtung Augsburg und Nürnberg anlegen zu können, die ein leichteres Auffahren auf die B 2 ermöglichen.
Direkt südlich schließt das Vorhaben der Ortsumgehung Dietfurt im Zuge der B 2 an, das im aktuellen Bundesverkehrswegeplan für Bundesstraßen der Dringlichkeitsstufe des „Vordringlichen Bedarfs“ (VB) zugeordnet ist.
Die Planungen für das Vorhaben, das sich momentan in der Ausarbeitung des Vorentwurfs (Lph 3 und 4) für die Vorzugsvariante T8 (Kleiner Dattelbergtunnel) befindet, umfasst den 3-streifigen Ausbau und die Verlegung der Bundesstraße 2 bei Dietfurt i. Mfr. (Stadt Treuchtlingen, Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen).
Beide Planungen sind zwingend aufeinander abzustimmen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Beschreibung
Interne Kennung: 0
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#
Postleitzahl: 91757
Stadt: Schambach
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Weißenburg-Gunzenhausen
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-06-09 📅
Datum des Endes: 2035-12-21 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Stufenweise Beauftragung
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsphasen. Leistungsphasen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsabschluss beauftragt, stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber sie später abruft.
Mit Vertragsschluss werden die Leistungsphasen 1 - 4 (Objektplanung Verkehrsanlagen), LPH 1 - 4 (Objektplanung Ingenieurbauwerke), LPH 2 - 3 (Tragwerksplanung), BIM-Leistungen inklusive der BIM-Gesamtkoordination, Erbringung der planungsbegleitenden Vermessung und des Fachbeitrages zur Wasserrahmenrichtlinie beauftragt.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsphasen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.
Stufenweise Beauftragung
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsphasen. Leistungsphasen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsabschluss beauftragt, stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber sie später abruft.
Mit Vertragsschluss werden die Leistungsphasen 1 - 4 (Objektplanung Verkehrsanlagen), LPH 1 - 4 (Objektplanung Ingenieurbauwerke), LPH 2 - 3 (Tragwerksplanung), BIM-Leistungen inklusive der BIM-Gesamtkoordination, Erbringung der planungsbegleitenden Vermessung und des Fachbeitrages zur Wasserrahmenrichtlinie beauftragt.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsphasen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-29 10:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-04-29 10:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Nur Vertreter des Auftraggebers.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2025-04-29 10:30:00 📅
Zusätzliche Informationen: Nur Vertreter des Auftraggebers.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-04-24 14:30:00 📅
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterien - siehe https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=277913
Die Eignungskriterien sind in der Eigenerklärung (Unterlage III.106.1) aufgelistet.
Es sind 2 Referenzen für vergleichbare Leistungen aus den letzten 5 Jahren (Fertigstellung innerhalb der letzten 5 Jahre ab Tag der Veröffentlichung), abzugeben.
Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind. Über die Angaben in der Eigenerklärung hinaus sind keine weiteren DIN A4 Seiten als Projektsteckbriefe mit Projektdarstellungen zu den Referenzen zulässig und werden nicht in der Wertung berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen zu den Referenzprojekten werden nicht berücksichtigt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eignungskriterien - siehe https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=277913
Die Eignungskriterien sind in der Eigenerklärung (Unterlage III.106.1) aufgelistet.
Es sind 2 Referenzen für vergleichbare Leistungen aus den letzten 5 Jahren (Fertigstellung innerhalb der letzten 5 Jahre ab Tag der Veröffentlichung), abzugeben.
Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind. Über die Angaben in der Eigenerklärung hinaus sind keine weiteren DIN A4 Seiten als Projektsteckbriefe mit Projektdarstellungen zu den Referenzen zulässig und werden nicht in der Wertung berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen zu den Referenzprojekten werden nicht berücksichtigt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Auftrags- / Vergabeunterlagen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 98c des Aufenthaltsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Nicht fristgerecht eingereichte Angebote bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein.
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 98c des Aufenthaltsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Nicht fristgerecht eingereichte Angebote bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein.
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die“ Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Teilnahmeantrages abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Zum Nachweis der Eignung ist die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt III.106.1) mit den geforderten Nachweisen abzugeben.
Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) eingestellt.
Alle einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Alle Unterlagen können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind auf die Plattform hochzuladen.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur ist nicht erforderlich.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen-Antworten zu verwenden.
Nicht fristgerecht eingereichte Angebote, schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Angeboten auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) unter:
https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/angebot-abgeben-ohne-ava-sign.html
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die“ Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Teilnahmeantrages abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Zum Nachweis der Eignung ist die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt III.106.1) mit den geforderten Nachweisen abzugeben.
Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) eingestellt.
Alle einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Alle Unterlagen können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind auf die Plattform hochzuladen.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur ist nicht erforderlich.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen-Antworten zu verwenden.
Nicht fristgerecht eingereichte Angebote, schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Angeboten auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) unter:
https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/angebot-abgeben-ohne-ava-sign.html
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Nationale Registrierungsnummer: 09-0358002-61
Postanschrift: Promenade 27
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: +49981531277📞
Fax: +49981531837 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Name und Adressen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-24+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 060-193561 (2025-03-24)