Verkehrsanlagen mit plbgl Vermessung

Staatliches Bauamt Ansbach

Vergabestelle: Staatliches Bauamt Ansbach Maßnahme: WUG1 Ausbau Dornhausen-Gundelsheim Leistung: Objektplanung Verkehrsanlagen mit planungsbegleitender Vermessung Allgemeines: WUG 1 Ausbau Dornhausen – Gundelsheim WUG1_180_0,500 bis ca. 180_3,130 WUG 1 Dornhausen – Alesheim Der Planungsumgriff der Baumaßnahme umfasst den bestandsorientierten Ausbau der Kreisstraße WUG 1 zwischen Dornhausen und Gundelsheim. Der Ausbaubereich beginnt kurz nach dem Ortsausgang von Dornhausen und endet am Ortseingang von Gundelsheim. Die neue Kreisstraße wird in die zukünftige Ortsumfahrung von Dornhausen übergehen. Es ist ein straßenbegleitender Geh- und Radweg (b = 2,5 m), in Teilen auch Rad- und Wirtschaftsweg (b = 3,5 m), geplant. Im Bereich der Einmündung nach Wachstein befindet sich eine Bushaltestelle. Bei der Kreisstraße WUG 1 handelt es sich um eine Straße mit regionaler Bedeutung. Die Straße liegt im Gemeindebereich von Theilenhofen (Landkreis Weißenburg–Gunzenhausen). Planerische Aufgabenstellung: Baudurchführung Straßenbau: 2028 Voraussichtliche Bauzeit: 6 Monate Voraussichtliche Kosten Straßenbau: ca. 4.550.000,-€ brutto Es ist eine sinnvolle Anbindung der Kreisstraße WUG 1 in die zukünftig geplante Ortsumfahrung der WUG 1 von Dornhausen zu planen. Die Neutrassierung des gesamten Streckenabschnittes ist nach RAL 2012 bestandsorientiert zu planen. Die dazugehörende Entwässerung ist an die Planung anzupassen. Ein entsprechendes Wasserrechtsverfahren ist mit dem WWA abzustimmen und durchzuführen. Ein straßenbegleitender Geh- und Radweg, bzw. in Teilbereichen ein Rad- und Wirtschaftsweg ist zu planen. Der Geh- und Radweg ist an die vorhandenen Radwege bzw. die Ortschaften sinnvoll anzubinden. Am Ortseingang von Gundelsheim ist eine Querungsinsel vorzusehen. Breite neue Fahrbahn: 6,50 m Breite Geh- und Radweg: 2,50 m Breite Rad- und Wirtschaftsweg: 3,50 m Im Einmündungsbereich nach Wachstein ist für die Kreisstraße eine Linksabbiegespur vorzusehen. Ein Flurneuordnung- und Dorferneuerungsverfahren ist derzeit durch das ALE bzw. die TG in Dornhausen in Planung. Diese Planung beinhaltet im Zeitraum von 2029 / 2023 für die WUG 1 eine Ortsumfahrung, westlich von Dornhausen. Der Übergangsbereich (Bauanfang) in die zukünftige Ortsumfahrung WUG1, kurz vor dem Ortseingang von Dornhausen, ist bei der Planung entsprechend abzustimmen und zu berücksichtigen. Für die Planung und den Entwurf der Verkehrsanlagen sind Vermessungsleistungen durchzuführen. Profilhafte Aufnahme im Längsabstand 10 m und Querabstand von ca. 10 - 25 m rechts und links der Fahrbahn. Hierbei ist die neue Trassierung zu berücksichtigen. Bei der Vermessung sind die Punktspezifikationen des AG anzuwenden. Die Anschlussbereiche an den Bestand sind mit 250 m Länge über den Baubereich aufzunehmen und bei der Planung zu berücksichtigen. Erfassung sämtlicher Einzelpunkte (z.B. Schächte, Schieber, Einläufe, Hydranten, etc.) Tachymetrische Aufnahme Digitale Flurkarte mit Luftbild stellt der AG zur Verfügung hohe Genauigkeit erforderlich Datenaustausch mit OKSTRA-Austauschformat geringe Behinderung durch Bebauung und Bewuchs geringe Behinderung durch Verkehrsaufkommen auf der Kreisstraße Für die vorliegende Maßnahme sind die Unterlagen für den Zuwendungsantrag bis spätestens Anfang Juli 2027 nach RZ-Stra vorzulegen und einzureichen. Alle dafür notwendigen Abstimmungen, Untersuchungen, Vermessungen und Planungen sind durchzuführen. Im Zuge des Zuwendungsantrages ist ein Erläuterungsbericht zu erstellen. Der Antrag ist für die Genehmigung zusammenzustellen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-11-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-09-26.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-09-26 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-09-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Verkehrsanlagen mit plbgl Vermessung
Referenznummer: 25-093647
Kurze Beschreibung:
Vergabestelle: Staatliches Bauamt Ansbach Maßnahme: WUG1 Ausbau Dornhausen-Gundelsheim Leistung: Objektplanung Verkehrsanlagen mit planungsbegleitender Vermessung Allgemeines: WUG 1 Ausbau Dornhausen – Gundelsheim WUG1_180_0,500 bis ca. 180_3,130 WUG 1 Dornhausen – Alesheim Der Planungsumgriff der Baumaßnahme umfasst den bestandsorientierten Ausbau der Kreisstraße WUG 1 zwischen Dornhausen und Gundelsheim. Der Ausbaubereich beginnt kurz nach dem Ortsausgang von Dornhausen und endet am Ortseingang von Gundelsheim. Die neue Kreisstraße wird in die zukünftige Ortsumfahrung von Dornhausen übergehen. Es ist ein straßenbegleitender Geh- und Radweg (b = 2,5 m), in Teilen auch Rad- und Wirtschaftsweg (b = 3,5 m), geplant. Im Bereich der Einmündung nach Wachstein befindet sich eine Bushaltestelle. Bei der Kreisstraße WUG 1 handelt es sich um eine Straße mit regionaler Bedeutung. Die Straße liegt im Gemeindebereich von Theilenhofen (Landkreis Weißenburg–Gunzenhausen). Planerische Aufgabenstellung: Baudurchführung Straßenbau: 2028 Voraussichtliche Bauzeit: 6 Monate Voraussichtliche Kosten Straßenbau: ca. 4.550.000,-€ brutto Es ist eine sinnvolle Anbindung der Kreisstraße WUG 1 in die zukünftig geplante Ortsumfahrung der WUG 1 von Dornhausen zu planen. Die Neutrassierung des gesamten Streckenabschnittes ist nach RAL 2012 bestandsorientiert zu planen. Die dazugehörende Entwässerung ist an die Planung anzupassen. Ein entsprechendes Wasserrechtsverfahren ist mit dem WWA abzustimmen und durchzuführen. Ein straßenbegleitender Geh- und Radweg, bzw. in Teilbereichen ein Rad- und Wirtschaftsweg ist zu planen. Der Geh- und Radweg ist an die vorhandenen Radwege bzw. die Ortschaften sinnvoll anzubinden. Am Ortseingang von Gundelsheim ist eine Querungsinsel vorzusehen. Breite neue Fahrbahn: 6,50 m Breite Geh- und Radweg: 2,50 m Breite Rad- und Wirtschaftsweg: 3,50 m Im Einmündungsbereich nach Wachstein ist für die Kreisstraße eine Linksabbiegespur vorzusehen. Ein Flurneuordnung- und Dorferneuerungsverfahren ist derzeit durch das ALE bzw. die TG in Dornhausen in Planung. Diese Planung beinhaltet im Zeitraum von 2029 / 2023 für die WUG 1 eine Ortsumfahrung, westlich von Dornhausen. Der Übergangsbereich (Bauanfang) in die zukünftige Ortsumfahrung WUG1, kurz vor dem Ortseingang von Dornhausen, ist bei der Planung entsprechend abzustimmen und zu berücksichtigen. Für die Planung und den Entwurf der Verkehrsanlagen sind Vermessungsleistungen durchzuführen. Profilhafte Aufnahme im Längsabstand 10 m und Querabstand von ca. 10 - 25 m rechts und links der Fahrbahn. Hierbei ist die neue Trassierung zu berücksichtigen. Bei der Vermessung sind die Punktspezifikationen des AG anzuwenden. Die Anschlussbereiche an den Bestand sind mit 250 m Länge über den Baubereich aufzunehmen und bei der Planung zu berücksichtigen. Erfassung sämtlicher Einzelpunkte (z.B. Schächte, Schieber, Einläufe, Hydranten, etc.) Tachymetrische Aufnahme Digitale Flurkarte mit Luftbild stellt der AG zur Verfügung hohe Genauigkeit erforderlich Datenaustausch mit OKSTRA-Austauschformat geringe Behinderung durch Bebauung und Bewuchs geringe Behinderung durch Verkehrsaufkommen auf der Kreisstraße Für die vorliegende Maßnahme sind die Unterlagen für den Zuwendungsantrag bis spätestens Anfang Juli 2027 nach RZ-Stra vorzulegen und einzureichen. Alle dafür notwendigen Abstimmungen, Untersuchungen, Vermessungen und Planungen sind durchzuführen. Im Zuge des Zuwendungsantrages ist ein Erläuterungsbericht zu erstellen. Der Antrag ist für die Genehmigung zusammenzustellen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 0
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Allgemeines: WUG 1 Ausbau Dornhausen – Gundelsheim WUG1_180_0,500 bis ca. 180_3,130 WUG 1 Dornhausen – Alesheim Der Planungsumgriff der Baumaßnahme umfasst den bestandsorientierten Ausbau der Kreisstraße WUG 1 zwischen Dornhausen und Gundelsheim. Der Ausbaubereich beginnt kurz nach dem Ortsausgang von Dornhausen und endet am Ortseingang von Gundelsheim. Die neue Kreisstraße wird in die zukünftige Ortsumfahrung von Dornhausen übergehen. Es ist ein straßenbegleitender Geh- und Radweg (b = 2,5 m), in Teilen auch Rad- und Wirtschaftsweg (b = 3,5 m), geplant. Im Bereich der Einmündung nach Wachstein befindet sich eine Bushaltestelle. Bei der Kreisstraße WUG 1 handelt es sich um eine Straße mit regionaler Bedeutung. Die Straße liegt im Gemeindebereich von Theilenhofen (Landkreis Weißenburg–Gunzenhausen). Planerische Aufgabenstellung: Baudurchführung Straßenbau: 2028 Voraussichtliche Bauzeit: 6 Monate Voraussichtliche Kosten Straßenbau: ca. 4.550.000,-€ brutto Es ist eine sinnvolle Anbindung der Kreisstraße WUG 1 in die zukünftig geplante Ortsumfahrung der WUG 1 von Dornhausen zu planen. Die Neutrassierung des gesamten Streckenabschnittes ist nach RAL 2012 bestandsorientiert zu planen. Die dazugehörende Entwässerung ist an die Planung anzupassen. Ein entsprechendes Wasserrechtsverfahren ist mit dem WWA abzustimmen und durchzuführen. Ein straßenbegleitender Geh- und Radweg, bzw. in Teilbereichen ein Rad- und Wirtschaftsweg ist zu planen. Der Geh- und Radweg ist an die vorhandenen Radwege bzw. die Ortschaften sinnvoll anzubinden. Am Ortseingang von Gundelsheim ist eine Querungsinsel vorzusehen. Breite neue Fahrbahn: 6,50 m Breite Geh- und Radweg: 2,50 m Breite Rad- und Wirtschaftsweg: 3,50 m Im Einmündungsbereich nach Wachstein ist für die Kreisstraße eine Linksabbiegespur vorzusehen. Ein Flurneuordnung- und Dorferneuerungsverfahren ist derzeit durch das ALE bzw. die TG in Dornhausen in Planung. Diese Planung beinhaltet im Zeitraum von 2029 / 2023 für die WUG 1 eine Ortsumfahrung, westlich von Dornhausen. Der Übergangsbereich (Bauanfang) in die zukünftige Ortsumfahrung WUG1, kurz vor dem Ortseingang von Dornhausen, ist bei der Planung entsprechend abzustimmen und zu berücksichtigen. Für die Planung und den Entwurf der Verkehrsanlagen sind Vermessungsleistungen durchzuführen. Profilhafte Aufnahme im Längsabstand 10 m und Querabstand von ca. 10 - 25 m rechts und links der Fahrbahn. Hierbei ist die neue Trassierung zu berücksichtigen. Bei der Vermessung sind die Punktspezifikationen des AG anzuwenden. Die Anschlussbereiche an den Bestand sind mit 250 m Länge über den Baubereich aufzunehmen und bei der Planung zu berücksichtigen. Erfassung sämtlicher Einzelpunkte (z.B. Schächte, Schieber, Einläufe, Hydranten, etc.) Tachymetrische Aufnahme Digitale Flurkarte mit Luftbild stellt der AG zur Verfügung hohe Genauigkeit erforderlich Datenaustausch mit OKSTRA-Austauschformat geringe Behinderung durch Bebauung und Bewuchs geringe Behinderung durch Verkehrsaufkommen auf der Kreisstraße Für die vorliegende Maßnahme sind die Unterlagen für den Zuwendungsantrag bis spätestens Anfang Juli 2027 nach RZ-Stra vorzulegen und einzureichen. Alle dafür notwendigen Abstimmungen, Untersuchungen, Vermessungen und Planungen sind durchzuführen. Im Zuge des Zuwendungsantrages ist ein Erläuterungsbericht zu erstellen. Der Antrag ist für die Genehmigung zusammenzustellen.
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Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#
Postleitzahl: 91741
Stadt: Theilenhofen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Weißenburg-Gunzenhausen 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-12-15 📅
Datum des Endes: 2028-12-29 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Siehe Vergabeunterlagen Formblatt III.16.1
Preis
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
Die Gewichtungen der Zuschlagskriterien sind in den Vergabeunterlagen Formblatt III.16.1 aufgelistet.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-04 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-04 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Zugelassen sind nur Vertreter des Auftraggebers.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2025-11-04 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Zugelassen sind nur Vertreter des Auftraggebers.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-10-31 11:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterien - siehe https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=287033 Die Eignungskriterien sind in der Eigenerklärung (Unterlage III.106.1) aufgelistet.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterien - siehe https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=287033 Die Eignungskriterien sind in der Eigenerklärung (Unterlage III.106.1) aufgelistet. Es sind 3 Referenzen für vergleichbare Leistungen aus den letzten 6 Jahren (Fertigstellung innerhalb der letzten 6 Jahre ab Tag der Veröffentlichung), abzugeben. Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind. Über die Angaben in der Eigenerklärung hinaus sind keine weiteren Seiten als Projektsteckbriefe mit Projektdarstellungen zu den Referenzen zulässig und werden in der Wertung nicht berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen zu den Referenzprojekten werden nicht berücksichtigt.
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Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterien - siehe https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=287033 Die Eignungskriterien sind in der Eigenerklärung (Unterlage III.106.1) aufgelistet. Mindestforderungen gemäß § 46 VgV: (z.B. Anzahl, Qualifikation, Berufserfahrung der Mitarbeiter)
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
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Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Auftrags- / Vergabeunterlagen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Staatliches Bauamt Ansbach
Nationale Registrierungsnummer: 09-0995100-55
Postanschrift: Würzburger Landstr. 22
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Staatliches Bauamt Ansbach
E-Mail: vergabestelle@stbaan.bayern.de 📧
Telefon: +4998189050 📞
Fax: +4998189052130 📠
URL: https://stbaan.bayern.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://vergabe.bayern.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/287033 🌏
Teilnahme-URL: https://www.meinauftrag.rib.de 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.meinauftrag.rib.de 🌏
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die“ Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Teilnahmeantrages abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Zum Nachweis der Eignung ist die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt III.106.1) mit den geforderten Nachweisen abzugeben. Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) eingestellt. Alle einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Alle Unterlagen können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind auf die Plattform hochzuladen. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur ist nicht erforderlich. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen-Antworten zu verwenden. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote, schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Angeboten auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) unter: https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/angebot-abgeben-ohne-ava-sign.html
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Nationale Registrierungsnummer: 09-0358002-61
Postanschrift: Promenade 27
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Telefon: +49981531277 📞
Fax: +49981531837 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Name und Adressen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-26+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 186-634355 (2025-09-26)