Die Ulzburger Straße ist eine Hauptverkehrsstraße der Stadt Norderstedt. Über die Ulzburger Straße ist in Richtung Norden die Gemeinde Henstedt-Ulzburg zu erreichen. In Richtung Süden verläuft die Ulzburger Straße bis zum Ochsenzoll / Hamburg. Folglich stellt die Ulzburger Straße eine Hauptverbindung in Nord-Süd-Richtung für das Norderstedter Stadtgebiet dar. (Siehe auch Übersichtslageplan). In den vergangenen Jahren wurde der Bereich zwischen Rathausallee und Glashütter Weg bereits umgestaltet. Zwischen der Rathausallee und der Waldstraße wurden beidseitige Radverkehrsanlagen hergestellt. Im Bereich der Geschäfte zwischen Waldstraße und Glashütter Weg wurde eine Tempo 30 Zone mit einer entsprechenden Mischverkehrsführung des Rad-, sowie motorisierten Verkehrs eingerichtet. Der zu überplanende Abschnitt der Ulzburger Straße befindet sich zwischen dem Glashütter Weg und der Straße Harckesheyde und grenzt die Stadtteile Harksheide und Friedrichsgabe voneinander. Da die Ulzburger Straße auch Bestandteil der Hauptroute für den Radverkehr ist und daher eine Verbindungsfunktion für den Radverkehr darstellt, soll das Ziel von beidseitigen Radverkehrsanlagen im zu überplanenden Bereich verfolgt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-04-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-03-19.
Auftragsbekanntmachung (2025-03-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verkehrsflächen / Umbau der Ulzburger Straße zwischen Glashütter Weg und Harckesheyde - Planungsleistungen
Referenznummer: 44-25-604
Kurze Beschreibung:
Die Ulzburger Straße ist eine Hauptverkehrsstraße der Stadt Norderstedt. Über die Ulzburger Straße ist in Richtung Norden die Gemeinde Henstedt-Ulzburg zu erreichen. In Richtung Süden verläuft die Ulzburger Straße bis zum Ochsenzoll / Hamburg. Folglich stellt die Ulzburger Straße eine Hauptverbindung in Nord-Süd-Richtung für das Norderstedter Stadtgebiet dar. (Siehe auch Übersichtslageplan). In den vergangenen Jahren wurde der Bereich zwischen Rathausallee und Glashütter Weg bereits umgestaltet. Zwischen der Rathausallee und der Waldstraße wurden beidseitige Radverkehrsanlagen hergestellt. Im Bereich der Geschäfte zwischen Waldstraße und Glashütter Weg wurde eine Tempo 30 Zone mit einer entsprechenden Mischverkehrsführung des Rad-, sowie motorisierten Verkehrs eingerichtet. Der zu überplanende Abschnitt der Ulzburger Straße befindet sich zwischen dem Glashütter Weg und der Straße Harckesheyde und grenzt die Stadtteile Harksheide und Friedrichsgabe voneinander. Da die Ulzburger Straße auch Bestandteil der Hauptroute für den Radverkehr ist und daher eine Verbindungsfunktion für den Radverkehr darstellt, soll das Ziel von beidseitigen Radverkehrsanlagen im zu überplanenden Bereich verfolgt werden.
Die Ulzburger Straße ist eine Hauptverkehrsstraße der Stadt Norderstedt. Über die Ulzburger Straße ist in Richtung Norden die Gemeinde Henstedt-Ulzburg zu erreichen. In Richtung Süden verläuft die Ulzburger Straße bis zum Ochsenzoll / Hamburg. Folglich stellt die Ulzburger Straße eine Hauptverbindung in Nord-Süd-Richtung für das Norderstedter Stadtgebiet dar. (Siehe auch Übersichtslageplan). In den vergangenen Jahren wurde der Bereich zwischen Rathausallee und Glashütter Weg bereits umgestaltet. Zwischen der Rathausallee und der Waldstraße wurden beidseitige Radverkehrsanlagen hergestellt. Im Bereich der Geschäfte zwischen Waldstraße und Glashütter Weg wurde eine Tempo 30 Zone mit einer entsprechenden Mischverkehrsführung des Rad-, sowie motorisierten Verkehrs eingerichtet. Der zu überplanende Abschnitt der Ulzburger Straße befindet sich zwischen dem Glashütter Weg und der Straße Harckesheyde und grenzt die Stadtteile Harksheide und Friedrichsgabe voneinander. Da die Ulzburger Straße auch Bestandteil der Hauptroute für den Radverkehr ist und daher eine Verbindungsfunktion für den Radverkehr darstellt, soll das Ziel von beidseitigen Radverkehrsanlagen im zu überplanenden Bereich verfolgt werden.
Produkte/Dienstleistungen: Planungsleistungen im Bauwesen📦 Beschreibung
Interne Kennung: 44-25-604
Beschreibung der Beschaffung:
Die Ausschreibung beinhaltet Planungsleistungen für die Verkehrsanlagen und die Ingenieurbauwerke der Leistungsphasen 1 bis 3 sowie 5 bis 9 HOAI (in der aktuell gültigen Fassung) einschließlich der örtlichen Bauüberwachung. Der Auftragnehmer ist dafür zuständig, einen Höhen- und Bestandsplan zu erstellen. Während der Bauphase hat der Auftragnehmer die Kommunikation mit den Anliegern und sonstigen Beschwerdeführern zu übernehmen. Weiterhin hat der Auftragnehmer ein Baustellentagebuch über die Anwesenheit auf der Baustelle dem AG monatlich vorzulegen sowie bei der Abnahme der Verkehrssicherungen der jeweiligen Bauphase anwesend zu sein. Außerdem sind Baumgutachten für die sich im Planungsbereich befindenden Bäume zu erstellen. Weiterhin ist der Auftragnehmer dafür zuständig, die Einsatzgrenzen für die Einrichtung von Überquerungshilfen zu überprüfen. Die Kalkulation für diese Aufgaben sind im Angebot als Besondere Leistungen zu hinterlegen. In Leistungsphase 2 sind Leitungsbestandspläne zu erarbeiten. In Leistungsphase 3 wird als Besondere Leistung die detaillierte signaltechnische Berechnung beauftragt. Der Auftragnehmer soll folgende Leistungen kalkulieren: - Signaltechnische Überschlagsberechnungen nach RiLSA, - Ermittlung der Zwischen- und Räumzeiten, - Definition der Rückstauräume. Bei der Signalisierung ist die Rad- und Fußverkehrsfreundlichkeit zu beachten. Auch die Anforderungen des ÖPNV sind zu berücksichtigen. Die Masten für die Signalanlage müssen teilweise versetzt und demgemäß die Standorte neu geplant werden. In Leistungsphase 5 sind als besondere Leistungen die Objektübergreifende, integrierte Bauablaufplanungen, die Koordination des Gesamtobjektes und das Aufstellen von Ablauf- und Netzplänen anzubieten. In Leistungsphase 6 ist als besondere Leistung ein grobes Verkehrskonzept sowie im Anschluss die detaillierte Planung von Bauphasen, unter Berücksichtigung der Verkehrsführung (gemäß RSA und ASR in der aktuell gültigen Fassung) und Aufrechthaltung des Betriebes während der Bauzeit, in Form von Verkehrsführungsplänen und Umleitungsplänen für die verschiedenen Bauphasen anzubieten. Die angefertigten Pläne sind im Anschluss mit der Verkehrsaufsicht abzustimmen. Dabei sind Korrekturschritte einzukalkulieren. Die abgestimmten, erstellten Verkehrsführungspläne sind Ausschreibungsbestandteil und dienen als Grundlage für die Erstellung der Verkehrszeichenpläne durch die ausführende Baufirma.
Die Ausschreibung beinhaltet Planungsleistungen für die Verkehrsanlagen und die Ingenieurbauwerke der Leistungsphasen 1 bis 3 sowie 5 bis 9 HOAI (in der aktuell gültigen Fassung) einschließlich der örtlichen Bauüberwachung. Der Auftragnehmer ist dafür zuständig, einen Höhen- und Bestandsplan zu erstellen. Während der Bauphase hat der Auftragnehmer die Kommunikation mit den Anliegern und sonstigen Beschwerdeführern zu übernehmen. Weiterhin hat der Auftragnehmer ein Baustellentagebuch über die Anwesenheit auf der Baustelle dem AG monatlich vorzulegen sowie bei der Abnahme der Verkehrssicherungen der jeweiligen Bauphase anwesend zu sein. Außerdem sind Baumgutachten für die sich im Planungsbereich befindenden Bäume zu erstellen. Weiterhin ist der Auftragnehmer dafür zuständig, die Einsatzgrenzen für die Einrichtung von Überquerungshilfen zu überprüfen. Die Kalkulation für diese Aufgaben sind im Angebot als Besondere Leistungen zu hinterlegen. In Leistungsphase 2 sind Leitungsbestandspläne zu erarbeiten. In Leistungsphase 3 wird als Besondere Leistung die detaillierte signaltechnische Berechnung beauftragt. Der Auftragnehmer soll folgende Leistungen kalkulieren: - Signaltechnische Überschlagsberechnungen nach RiLSA, - Ermittlung der Zwischen- und Räumzeiten, - Definition der Rückstauräume. Bei der Signalisierung ist die Rad- und Fußverkehrsfreundlichkeit zu beachten. Auch die Anforderungen des ÖPNV sind zu berücksichtigen. Die Masten für die Signalanlage müssen teilweise versetzt und demgemäß die Standorte neu geplant werden. In Leistungsphase 5 sind als besondere Leistungen die Objektübergreifende, integrierte Bauablaufplanungen, die Koordination des Gesamtobjektes und das Aufstellen von Ablauf- und Netzplänen anzubieten. In Leistungsphase 6 ist als besondere Leistung ein grobes Verkehrskonzept sowie im Anschluss die detaillierte Planung von Bauphasen, unter Berücksichtigung der Verkehrsführung (gemäß RSA und ASR in der aktuell gültigen Fassung) und Aufrechthaltung des Betriebes während der Bauzeit, in Form von Verkehrsführungsplänen und Umleitungsplänen für die verschiedenen Bauphasen anzubieten. Die angefertigten Pläne sind im Anschluss mit der Verkehrsaufsicht abzustimmen. Dabei sind Korrekturschritte einzukalkulieren. Die abgestimmten, erstellten Verkehrsführungspläne sind Ausschreibungsbestandteil und dienen als Grundlage für die Erstellung der Verkehrszeichenpläne durch die ausführende Baufirma.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen📦
Stadt: 22844 Norderstedt
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Segeberg
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-06-01 📅
Datum des Endes: 2031-09-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-24 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-04-24 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 58 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-04-24 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Nachgefordert werden können fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise.
Nachgefordert werden können fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eignung zur Berufsausübung: Der Bieter kann seine Eignung durch die Angabe einer Präqualifizierung im Angebotsschreiben belegen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung akzeptiert. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der vorgesehenen Nachunternehmen) durch Vorlage der geforderten Unterlagen zu belegen. Sollte keine Präqualifizierung vorliegen und auch keine Einheitliche Europäische Eigenerklärung verwendet werden, ist der Nachweis durch die den Vergabeunterlagen beiliegende Eigenerklärung zur Eignung zu erbringen. Zusätzlich hat der Bieter mit seinem Angebot die beiliegende Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU vorzulegen
Eignung zur Berufsausübung: Der Bieter kann seine Eignung durch die Angabe einer Präqualifizierung im Angebotsschreiben belegen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung akzeptiert. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der vorgesehenen Nachunternehmen) durch Vorlage der geforderten Unterlagen zu belegen. Sollte keine Präqualifizierung vorliegen und auch keine Einheitliche Europäische Eigenerklärung verwendet werden, ist der Nachweis durch die den Vergabeunterlagen beiliegende Eigenerklärung zur Eignung zu erbringen. Zusätzlich hat der Bieter mit seinem Angebot die beiliegende Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU vorzulegen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: s. unter "Eignung zur Berufsausübung"- Präqualifizierung, Einheitliche Europäische Eigenerklärung oder Eigenerklärung zur Eignung Zusätzlich hat der Bieter mit seinem Angebot folgende Nachweise/Erklärungen vorzulegen: Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: s. unter "Eignung zur Berufsausübung"- Präqualifizierung, Einheitliche Europäische Eigenerklärung oder Eigenerklärung zur Eignung Zusätzlich hat der Bieter mit seinem Angebot folgende Nachweise/Erklärungen vorzulegen: Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU
Technische und berufliche Fähigkeiten
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: s. unter "Eignung zur Berufsausübung"- Präqualifizierung, Einheitliche Europäische Eigenerklärung oder Eigenerklärung zur Eignung Zusätzlich hat der Bieter mit seinem Angebot folgende Nachweise/Erklärungen vorzulegen: Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: s. unter "Eignung zur Berufsausübung"- Präqualifizierung, Einheitliche Europäische Eigenerklärung oder Eigenerklärung zur Eignung Zusätzlich hat der Bieter mit seinem Angebot folgende Nachweise/Erklärungen vorzulegen: Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 - 126 GWB.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Norderstedt - Die Oberbürgermeisterin
Nationale Registrierungsnummer: Ust. ID DE365410648
Postanschrift: Rathausallee 50
Postleitzahl: 22846
Postort: Norderstedt
Region: Segeberg
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Submissionsstelle
E-Mail: submissionsstelle@norderstedt.de📧
Telefon: +49 4053595160📞 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DL859GD/documents🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DL859GD🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DL859GD🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Gültigkeitsdauer des Angebots: 58 Tage
Datum des Beginns: 2025-06-01 📅
Datum des Endes: 2031-09-30 📅
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Bekanntmachungs-ID: CXP4DL859GD
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt bis zur Durchführung der Submission auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die weitere Kommunikation nach der Submission und auch die Auftragserteilung erfolgen weiterhin auf elektronischem Weg, aber nicht zwingend über die Vergabeplattform. Zu dem in deutscher Sprache einzureichenden Angebot oder Teilnahmeantrag, erfolgt auch die weitere gesamte Kommunikation in deutscher Sprache.
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt bis zur Durchführung der Submission auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die weitere Kommunikation nach der Submission und auch die Auftragserteilung erfolgen weiterhin auf elektronischem Weg, aber nicht zwingend über die Vergabeplattform. Zu dem in deutscher Sprache einzureichenden Angebot oder Teilnahmeantrag, erfolgt auch die weitere gesamte Kommunikation in deutscher Sprache.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 431988-4542📞
Fax: +49 431988-4702 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gem. § 160 GWB - Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist ein Antrag auf Nachprüfungsverfahren durch die Vergabekammer unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gem. § 160 GWB - Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist ein Antrag auf Nachprüfungsverfahren durch die Vergabekammer unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-19+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 056-179205 (2025-03-19)