Beschreibung der Beschaffung
Mit den veröffentlichten Vorinformationen 134382-2024 und 744498-2024 wurde das wettbewerbliche Vergabeverfahren auf der Grundlage des Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 in Verbindung mit GWB, VgV angekündigt.
Der Landkreis Karlsruhe, der Enzkreis und der Landkreis Heilbronn sind ÖPNV-Aufgabenträger für ihr jeweiliges Zuständigkeitsgebiet nach § 6 Abs. 1 ÖPNVG BW. Sie beabsichtigen die wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (Brutto-Vertrag) mit Betriebsaufnahme zum Fahrplanwechsel im Dezember 2025.
Vom Dienstleistungsauftrag erfasst werden die Bus- und On Demand-Verkehrsleistungen im Linienbündel Mittelbereich Bretten.
Die Leistungen müssen auf folgenden Linien erbracht werden:
Buslinienverkehr:
143 Knittlingen - Großvillars - Oberderdingen - Flehingen;
144 Sulzfeld - Kürnbach - Oberderdingen - Großvillars - Bretten;
145 Flehingen - Oberderdingen (optional Ausweitung gem. § 6 Abs. 3a Verkehrsvertrag: - Sternenfels - Leonbronn - Zaberfeld);
145s Michelbach/Flehingen - Sulzfeld - Kürnbach - Oberderdingen;
149s Bahnbrücken - Gochsheim - Flehingen - Oberderdingen;
160 Gölshausen - Bretten Hausertal - Bahnhof - Klinik - Im Brückle;
161 Gondelsheim - Neibsheim - Büchig - Bretten;
162 Bretten - Rinklingen - Diedelsheim - Bretten;
162s Dürrenbüchig - Diedelsheim;
163 Bretten - Diedelsheim - Bretten;
164 Bretten - Wanne - Ruit - Wanne - Bretten;
On Demand-Verkehr (Linienbedarfsverkehr gem. § 44 PBefG):
145M On Demand-Verkehr ("MyShuttle"): Bediengebiet "Zentraler Kraichgau";
161M On Demand-Verkehr ("MyShuttle"): Bediengebiet "Bretten und Gondelsheim"
Der Leistungsumfang dieser Linien (ohne optionale Leistung für Ausweitung der Linie 145) umfasst rd. 47.306 Fahrplanstunden pro Normjahr. Für die optionale Ausweitung der Linie 145 nach Zaberfeld kommen noch einmal rd. 3.976 Fahrplanstunden pro Normjahr hinzu.
Für den gesamten On Demand-Betrieb errechnet sich zunächst ein Leistungsumfang von 13.846 On-Demand-Kleinbus-Betriebsstunden pro Normjahr (Summe der Stunden innerhalb der Dispositionszeiten multipliziert mit der Anzahl der einzusetzenden Fahrzeuge).
Bis zur Betriebsaufnahme kann es noch zu Veränderungen im Leistungsangebot (maximal +/- 5%) kommen; diese Veränderungen sind vom Unternehmen zu berücksichtigen und umzusetzen.
Der Auftragnehmer hat zur Erfüllung der Klimaschutzziele sowohl im Buslinien- als auch im On Demand-Verkehr Mindestprozentquoten an elektrisch angetriebenen Fahrzeugen einzuhalten. Näheres dazu in den Vergabeunterlagen. Für die Abstellung und Ladung der im Buslinienverkehr einzusetzenden Elektrobusse kann der Unternehmer kostenlos (außer Strom) eine vom Aufgabenträger zur Verfügung gestellte Ladeinfrastrukturfläche nutzen.
Weitere Vorgaben bzgl. Anforderungen an Fahrplan, Beförderungsentgelte, Standards und Qualitätsanforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.