Als zuständige Behörde i. S. d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 beabsichtigt der Landkreis Traunstein mit Wirkung zum 16.09.2025 die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über öffentliche Personenverkehrsdienste für die Linie 9433 (Schnaitsee – Waldhausen – Gars am Inn) europaweit aus. Es handelt sich um Linienverkehr nach § 42 PBefG . Die zu erbringende Verkehrsleistung im festen Linienverkehr beläuft sich auf ungefähr 24.000 Fahrplankilometer pro Jahr. • Der Verkehr ist am 16.09.2025 (= erster Betriebstag) aufzunehmen. • Der Auftrag endet mit Ablauf des 15.09.2030 (= letzter Betriebstag).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-07-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-06-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2025-06-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verkehrsleistungen im Regionalbusverkehr des Landkreises Traunstein (Linie 9433)
Kurze Beschreibung:
“Als zuständige Behörde i. S. d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 beabsichtigt der Landkreis Traunstein mit Wirkung zum 16.09.2025 die Vergabe eines...”
Kurze Beschreibung
Als zuständige Behörde i. S. d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 beabsichtigt der Landkreis Traunstein mit Wirkung zum 16.09.2025 die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über öffentliche Personenverkehrsdienste für die Linie 9433 (Schnaitsee – Waldhausen – Gars am Inn) europaweit aus. Es handelt sich um Linienverkehr nach § 42 PBefG .
Die zu erbringende Verkehrsleistung im festen Linienverkehr beläuft sich auf ungefähr 24.000 Fahrplankilometer pro Jahr.
• Der Verkehr ist am 16.09.2025 (= erster Betriebstag) aufzunehmen.
• Der Auftrag endet mit Ablauf des 15.09.2030 (= letzter Betriebstag).
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦 Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 E48293878
Beschreibung der Beschaffung:
“Als zuständige Behörde i. S. d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 beabsichtigt der Landkreis Traunstein mit Wirkung zum 16.09.2025 die Vergabe eines...”
Beschreibung der Beschaffung
Als zuständige Behörde i. S. d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 beabsichtigt der Landkreis Traunstein mit Wirkung zum 16.09.2025 die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über öffentliche Personenverkehrsdienste für die Linie 9433 (Schnaitsee – Waldhausen – Gars am Inn) europaweit aus. Es handelt sich um Linienverkehr nach § 42 PBefG .
Die zu erbringende Verkehrsleistung im festen Linienverkehr beläuft sich auf ungefähr 24.000 Fahrplankilometer pro Jahr.
• Der Verkehr ist am 16.09.2025 (= erster Betriebstag) aufzunehmen.
• Der Auftrag endet mit Ablauf des 15.09.2030 (= letzter Betriebstag).
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Traunstein🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-09-16 📅
Datum des Endes: 2030-09-15 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Beschleunigtes Verfahren:
“Die Verkehrsleistungen sind bereits ab dem 16.09.2025 zu erbringen. Wine ununterbroche Leistungsebringung ist zwingend sicherzustellen, da es sich um...”
Beschleunigtes Verfahren
Die Verkehrsleistungen sind bereits ab dem 16.09.2025 zu erbringen. Wine ununterbroche Leistungsebringung ist zwingend sicherzustellen, da es sich um Leistungen handelt, die für die Daseinsvorsorge erforderlich sind.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-11 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-11 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 36
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-07-11 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
“Auf § 56 VgV wird hingewiesen.”
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD)) ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“1) Der Bewerber/Bieter hat durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass er über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1) Der Bewerber/Bieter hat durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass er über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. 2) Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Dritten, auf essen Kapazitäten der Bieter sich beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bieter tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geht). Soweit sich ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird; der Bieter hat dieses Personal entsprechend den Regelungen des § 3 Abs. 4 Verkehrsvertrag bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach diesem Abschnitt und dem Abschnitt 2.1.6 sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzende Frist zu ersetzen.
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“1) Der Nachweis erfolgt durch Benennung von Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen. Der Bieter gilt als technisch und...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1) Der Nachweis erfolgt durch Benennung von Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen. Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Verkehrsunternehmers unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Verkehre vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. 2) Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Dritten, auf essen Kapazitäten der Bieter sich beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bieter tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geht). Soweit sich ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird; der Bieter hat dieses Personal entsprechend den Regelungen des § 3 Abs. 4 Verkehrsvertrag bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach diesem Abschnitt und dem Abschnitt 2.1.6 sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzende Frist zu ersetzen.
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Ausschlussgrund: Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Beschreibung der Ausschlussgründe:
“Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist; 2. der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags weder durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3. der Bewerber bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten drei Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4. der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bewerbers weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags nicht vor-gelegen haben; 5. der Bewerber sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags nicht vorgelegen haben; 6. weder der Bewerber noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags eine schwere und die Integrität des Bewerbers infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7. der Bewerber in den letzten drei Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8. dass nach Kenntnis des Bewerber kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass der Bewerber in den letzten drei Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anfor-derungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10. der Bewerber nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist; 11. weder der Bewerber noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist. 12. der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat; 14. der Bewerber in den letzten drei Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landkreis Traunstein
Nationale Registrierungsnummer: DE 21M Traunstein
Postanschrift: Papst-Benedikt-XVI.-Platz
Postleitzahl: 83278
Postort: Traunstein
Region: Traunstein🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: mobilitaet@traunstein.bayern.de📧
Telefon: +4986158659📞
Fax: +49861589659 📠
URL: www.traunstein.com🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E48293878🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E48293878🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 892176-2847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter/Bewerber erhobenen Rüge ein entsprechender bei der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-06-15+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 114-390267 (2025-06-13)
Auftragsbekanntmachung (2025-06-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verkehrsleistungen im Regionalbusverkehr des Landkreises Traunstein (Linie 9439)
Kurze Beschreibung:
“Als zuständige Behörde i. S. d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 beabsichtigt der Landkreis Traunstein mit Wirkung zum 08.09.2025 die Vergabe eines...”
Kurze Beschreibung
Als zuständige Behörde i. S. d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 beabsichtigt der Landkreis Traunstein mit Wirkung zum 08.09.2025 die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über öffentliche Personenverkehrsdienste für die Linie 9439 (Traunstein – Kammer – Traunreut) europaweit aus. Es handelt sich um Linienverkehr nach § 42 PBefG .
Die zu erbringende Verkehrsleistung im festen Linienverkehr beläuft sich auf ungefähr 24.000 Fahrplankilometer pro Jahr.
• Der Verkehr ist am 08.09.2025 (= erster Betriebstag) aufzunehmen.
• Der Auftrag endet mit Ablauf des 07.09.2030 (= letzter Betriebstag).
Mehr anzeigen Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 E36548144
Beschreibung der Beschaffung:
“Als zuständige Behörde i. S. d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 beabsichtigt der Landkreis Traunstein mit Wirkung zum 08.09.2025 die Vergabe eines...”
Beschreibung der Beschaffung
Als zuständige Behörde i. S. d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 beabsichtigt der Landkreis Traunstein mit Wirkung zum 08.09.2025 die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über öffentliche Personenverkehrsdienste für die Linie 9439 (Traunstein – Kammer – Traunreut) europaweit aus. Es handelt sich um Linienverkehr nach § 42 PBefG .
Die zu erbringende Verkehrsleistung im festen Linienverkehr beläuft sich auf ungefähr 24.000 Fahrplankilometer pro Jahr.
• Der Verkehr ist am 08.09.2025 (= erster Betriebstag) aufzunehmen.
• Der Auftrag endet mit Ablauf des 07.09.2030 (= letzter Betriebstag).
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2025-09-08 📅
Datum des Endes: 2030-09-07 📅
Verfahren Art des Verfahrens
Beschleunigtes Verfahren:
“Die Verkehrsleistungen sind bereits ab dem 08.09.2025 zu erbringen. Wine ununterbroche Leistungsebringung ist zwingend sicherzustellen, da es sich um...”
Beschleunigtes Verfahren
Die Verkehrsleistungen sind bereits ab dem 08.09.2025 zu erbringen. Wine ununterbroche Leistungsebringung ist zwingend sicherzustellen, da es sich um Leistungen handelt, die für die Daseinsvorsorge erforderlich sind.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 28
Auftragsbekanntmachung (2025-07-02) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-14 14:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-14 14:00:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 33
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2025-07-14 14:00:00 📅
Ergänzende Informationen Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-04+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“Verlängerung der Angebotsfrist.”
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Information about modifications
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 5fce7042-b336-46cf-9f4c-3a43b41be831-01
Quelle: OJS 2025/S 126-433452 (2025-07-02)
Auftragsbekanntmachung (2025-07-02) Verfahren Administrative Informationen
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 25
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“Verlängerung der Angebotsfrist.”
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Information about modifications
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: a6534331-f2f2-42ef-b85a-55acd73383a5-01
Quelle: OJS 2025/S 126-434226 (2025-07-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Als zuständige Behörde i. S. d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 beabsichtigt der Landkreis Traunstein mit Wirkung zum 08.09.2025 die Vergabe eines...”
Kurze Beschreibung
Als zuständige Behörde i. S. d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 beabsichtigt der Landkreis Traunstein mit Wirkung zum 08.09.2025 die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über öffentliche Personenverkehrsdienste für die Linie 9439 (Traunstein – Kammer – Traunreut) europaweit aus. Es handelt sich um Linienverkehr nach § 42 PBefG .
Die zu erbringende Verkehrsleistung im festen Linienverkehr beläuft sich auf ungefähr 45.000 Fahrplankilometer pro Jahr.
• Der Verkehr ist am 08.09.2025 (= erster Betriebstag) aufzunehmen.
• Der Auftrag endet mit Ablauf des 07.09.2030 (= letzter Betriebstag).
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 1 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Als zuständige Behörde i. S. d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 beabsichtigt der Landkreis Traunstein mit Wirkung zum 08.09.2025 die Vergabe eines...”
Beschreibung der Beschaffung
Als zuständige Behörde i. S. d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 beabsichtigt der Landkreis Traunstein mit Wirkung zum 08.09.2025 die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über öffentliche Personenverkehrsdienste für die Linie 9439 (Traunstein – Kammer – Traunreut) europaweit aus. Es handelt sich um Linienverkehr nach § 42 PBefG .
Die zu erbringende Verkehrsleistung im festen Linienverkehr beläuft sich auf ungefähr 45.000 Fahrplankilometer pro Jahr.
• Der Verkehr ist am 08.09.2025 (= erster Betriebstag) aufzunehmen.
• Der Auftrag endet mit Ablauf des 07.09.2030 (= letzter Betriebstag).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis (Gewichtung): 100
Verfahren Art des Verfahrens
Beschleunigtes Verfahren:
“Die Verkehrsleistungen sind bereits ab dem 08.09.2025 zu erbringen. Eine ununterbrochene Leistungserbringung ist zwingend sicherzustellen, da es sich um...”
Beschleunigtes Verfahren
Die Verkehrsleistungen sind bereits ab dem 08.09.2025 zu erbringen. Eine ununterbrochene Leistungserbringung ist zwingend sicherzustellen, da es sich um Leistungen handelt, die für die Daseinsvorsorge erforderlich sind.
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Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: Linie 9439
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-08-11 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 EUR 💰
Kennung des Angebots: Hogger GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Hogger GmbH
Nationale Registrierungsnummer: Hogger GmbH
Postanschrift: Traunsteiner Str. 10
Postleitzahl: 83395
Postort: Freilassing
Region: Berchtesgadener Land🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
“Die Vergabestelle verzichtet gemäß § 39 Abs. 6 VgV auf die Angabe der Auftragswerte. Da aus technischen Gründen eine Angabe in den entsprechenden Feldern...”
Zusätzliche Informationen
Die Vergabestelle verzichtet gemäß § 39 Abs. 6 VgV auf die Angabe der Auftragswerte. Da aus technischen Gründen eine Angabe in den entsprechenden Feldern [Abschnitt 6] vorzunehmen ist, wurden dort lediglich Platzhalter eingetragen
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Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-23+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 079-277742 (2026-04-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Als zuständige Behörde i. S. d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 beabsichtigt der Landkreis Traunstein mit Wirkung zum 16.09.2025 die Vergabe eines...”
Kurze Beschreibung
Als zuständige Behörde i. S. d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 beabsichtigt der Landkreis Traunstein mit Wirkung zum 16.09.2025 die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über öffentliche Personenverkehrsdienste für die Linie 9433 (Schnaitsee – Waldhausen – Gars am Inn) europaweit aus. Es handelt sich um Linienverkehr nach § 42 PBefG .
Die zu erbringende Verkehrsleistung im festen Linienverkehr beläuft sich auf ungefähr 35.000 Fahrplankilometer pro Jahr.
• Der Verkehr ist am 16.09.2025 (= erster Betriebstag) aufzunehmen.
• Der Auftrag endet mit Ablauf des 15.09.2030 (= letzter Betriebstag).
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 1 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Als zuständige Behörde i. S. d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 beabsichtigt der Landkreis Traunstein mit Wirkung zum 16.09.2025 die Vergabe eines...”
Beschreibung der Beschaffung
Als zuständige Behörde i. S. d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 beabsichtigt der Landkreis Traunstein mit Wirkung zum 16.09.2025 die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über öffentliche Personenverkehrsdienste für die Linie 9433 (Schnaitsee – Waldhausen – Gars am Inn) europaweit aus. Es handelt sich um Linienverkehr nach § 42 PBefG .
Die zu erbringende Verkehrsleistung im festen Linienverkehr beläuft sich auf ungefähr 35.000 Fahrplankilometer pro Jahr.
• Der Verkehr ist am 16.09.2025 (= erster Betriebstag) aufzunehmen.
• Der Auftrag endet mit Ablauf des 15.09.2030 (= letzter Betriebstag).
Verfahren Art des Verfahrens
Beschleunigtes Verfahren:
“Die Verkehrsleistungen sind bereits ab dem 16.09.2025 zu erbringen. Eine ununterbrochene Leistungserbringung ist zwingend sicherzustellen, da es sich um...”
Beschleunigtes Verfahren
Die Verkehrsleistungen sind bereits ab dem 16.09.2025 zu erbringen. Eine ununterbrochene Leistungserbringung ist zwingend sicherzustellen, da es sich um Leistungen handelt, die für die Daseinsvorsorge erforderlich sind.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Art der festen Zahl: Fester Wert (insgesamt)
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: Verkehrsleistungen im Regionalbusverkehr des Landkreises Traunstein (Linie 9433)
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 EUR 💰
“Die Vergabestelle verzichtet gemäß § 39 Abs. 6 VgV auf die Angabe der Auftragswerte. Da aus technischen Gründen eine Angabe in den entsprechenden Feldern...”
Zusätzliche Informationen
Die Vergabestelle verzichtet gemäß § 39 Abs. 6 VgV auf die Angabe der Auftragswerte. Da aus technischen Gründen eine Angabe in den entsprechenden Feldern [Abschnitt 6] vorzunehmen ist, wurden dort lediglich Platzhalter eingetragen.
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Quelle: OJS 2026/S 079-278095 (2026-04-21)