Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder AöR (VBL): Strombeschaffung für die Liegenschaften der VBL in mehreren Bundesländern im Zeitraum 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2027 plus Option
Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder ("VBL") ist eine von Bund und Ländern gemeinsam getragene rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Ihr Zweck ist es, den versicherten Arbeitnehmern eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren. Die VBL ist eine der größten institutionellen Kapitalanleger Deutschlands. Ein Teil der Kapitalanlagen besteht in direkt gehaltenen Wohnimmobilien mit regionalen Schwerpunkten in Hamburg, Berlin, Hannover, Düsseldorf, Karlsruhe, Frankfurt / Main und München. Die VBL schreibt die zukünftig benötigten Strommengen für den Allgemeinstrom dieser hauptsächlich wohnwirtschaftlich genutzten Immobilien im Direktbestand aus. Es handelt sich um Lieferstellen in Mehrfamilienhäusern, einige davon mit kleineren Gewerbeeinheiten. Auftraggeber und damit Vertragspartner für in den Vergabeunterlagen aufgeführten Liegenschaften ist die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) in Karlsruhe, vertreten durch von ihr beauftragte Immobilienverwaltungen in Hamburg, Berlin, Karlsruhe, Frankfurt / Main und München.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-08-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-07-03.
Auftragsbekanntmachung (2025-07-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder AöR (VBL): Strombeschaffung für die Liegenschaften der VBL in mehreren Bundesländern im Zeitraum 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2027 plus Option
Referenznummer: 2025/002
Kurze Beschreibung:
“Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder ("VBL") ist eine von Bund und Ländern gemeinsam getragene rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Ihr...”
Kurze Beschreibung
Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder ("VBL") ist eine von Bund und Ländern gemeinsam getragene rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Ihr Zweck ist es, den versicherten Arbeitnehmern eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren. Die VBL ist eine der größten institutionellen Kapitalanleger Deutschlands. Ein Teil der Kapitalanlagen besteht in direkt gehaltenen Wohnimmobilien mit regionalen Schwerpunkten in Hamburg, Berlin, Hannover, Düsseldorf, Karlsruhe, Frankfurt / Main und München. Die VBL schreibt die zukünftig benötigten Strommengen für den Allgemeinstrom dieser hauptsächlich wohnwirtschaftlich genutzten Immobilien im Direktbestand aus. Es handelt sich um Lieferstellen in Mehrfamilienhäusern, einige davon mit kleineren Gewerbeeinheiten. Auftraggeber und damit Vertragspartner für in den Vergabeunterlagen aufgeführten Liegenschaften ist die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) in Karlsruhe, vertreten durch von ihr beauftragte Immobilienverwaltungen in Hamburg, Berlin, Karlsruhe, Frankfurt / Main und München.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Ausgeschrieben wird die Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien (Grünstrom) für den Lieferzeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2027 mit der Option auf...”
Beschreibung der Beschaffung
Ausgeschrieben wird die Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien (Grünstrom) für den Lieferzeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2027 mit der Option auf einmalige Verlängerung der Vertragslaufzeit um 1 Jahr. Die Lieferung erfolgt einschließlich Netznutzung frei Betrieb. Die vertraglichen Regelungen des Netzzuganges obliegen dem Lieferanten. Der Jahresstromverbrauch aller aufgeführten Liegenschaften in verschiedenen Netzgebieten beträgt im Verbrauchsjahr ca. 2,60 GWh. Es handelt sich um 1.179 SLP-Lieferstellen und eine RLM-Lieferstelle. Die energiewirtschaftlich relevanten Daten der Lieferstellen sowie die jeweiligen Bezugsdaten aus dem Jahr 2024 sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Geplanter Lieferbeginn ist für alle Lieferstellen der 01.01.2026. Die bestehenden Lieferverträge enden zum 31.12.2025. Nach Zuschlagerteilung meldet der neue Lieferant die Lieferstellen bei den jeweiligen Netzbetreibern neu zur Belieferung an. Die VBL deckt den gesamten Strombedarf für die gelisteten Lieferstellen durch den Strombezug vom Auftragnehmer. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die benötigten Strommengen bereitzustellen. Die Vergabe erfolgt in einem Los. Der Messstellenbetrieb der Liegenschaften ist nicht im Ausschreibungsumfang enthalten. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
1. Vergaben nach § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV (zusätzliche Lieferungen des ursprünglichen Auftragnehmers) bleiben ausdrücklich vorbehalten. 2. Sofern Objekte in einen Fond eingebracht werden, dessen Anteile zu mindestens 80 % im Eigentum der VBL stehen, wird der mit dieser Ausschreibung geschlossene Vertrag mit dem Fond für diese Objekte weitergeführt. Die VBL behält sich somit vor, den geschlossenen Vertrag an einen Fond, ein Sondervermögen oder einen mit der VBL verbundenen Rechtsträger zu übertragen. Auftraggeber für den übertragenen Teil des Auftrags wäre sodann der Fond, das Sondervermögen oder der verbundene Rechtsträger. Entsprechend notwendige Änderungen im Portal werden durch den Auftragnehmer kostenfrei umgesetzt. 3. Zu den Verlängerungsoptionen siehe unter "Laufzeit".
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-04 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-04 12:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Die Öffnung der Angebote erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 19
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachfolgend sind die Erklärungen und Nachweise genannt, die der Bieter seinem Angebot beizufügen hat. Hierzu hat er die von der VBL über die...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachfolgend sind die Erklärungen und Nachweise genannt, die der Bieter seinem Angebot beizufügen hat. Hierzu hat er die von der VBL über die Vergabeplattform bereitgestellten Vordrucke und Formulare (Angebotsunterlagen) zu verwenden. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Mit ihrem Angebot haben die Bieter folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen: PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB. Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten. PL2. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen, Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bieters, ggf. zur zuständigen Niederlassung, Größe des Unternehmens sowie Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers. Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten. PL3. Bescheinigung über das Bestehen einer Berufshaftpflicht-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens EUR 1.000.000,- oder Eigenerklärung, dass eine solche Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird. Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten. PL4. Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket (RUS-Sanktionen). Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten. Im Fall von Bietergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft, d.h. der Nachweis ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer geeigneter Belege nachweisen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“WL1. Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Ein Formblatt ist in den...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
WL1. Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten. WL2. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bieters für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (kein Konzernumsatz). Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten. Vergleichbar sind Umsätze aus der Grünstromlieferung für die Wohnungswirtschaft oder aus dem Bereich der öffentlichen Auftraggeber. Im Fall von Bietergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft, d.h. der Nachweis ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer geeigneter Belege nachweisen. Die VBL behält sich vor, vom Bieter zusätzliche Nachweise zu verlangen, die ihr zur Einschätzung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit geeignet erscheinen. Dies können insbesondere folgende Unterlagen sein: - Auszug aus dem Handelsregister - Aktueller Jahresabschluss mit Lage- und Geschäftsbericht - Bankauskünfte - Bescheinigung des Finanzamts über Zahlung von Steuern und Abgaben - Bescheinigung über die Zahlung von Sozialabgaben - Bescheinigung der Berufsgenossenschaft Ergänzend zur vorzulegenden Eigenerklärung behält sich die VBL vor, eine Bonitätsauskunft zu dem Bieter bei einer etablierten Wirtschaftsauskunftei abzufragen. Geeignet sind dabei nur Unternehmen, denen mindestens eine gute Bonität bescheinigt wird.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich in den letzten drei abgeschlossenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten. TL2. Referenzen des Unternehmens über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag in den letzten maximal drei Jahren, wobei die Referenzen noch laufen dürfen. Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten (anzugeben sind: Auftraggeber, Zeitraum der Belieferung mit Grünstrom, Anzahl der Lieferstellen und der Bereich [Wohnungswirtschaft oder öffentlicher Auftraggeber]). Vergleichbar sind Referenzen, die die Belieferung mit Grünstrom aus der Wohnungswirtschaft oder aus dem Bereich der öffentlichen Auftraggeber zum Gegenstand hatten. Die Referenzen sind gemäß Formblatt aus den Bewerbungsunterlagen mit den dort genannten Angaben einzureichen. Im Fall von Bietergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bietergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Die VBL kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen des Referenzauftraggebers verlangen. Mindestanforderung zu TL2. Angabe von mindestens drei Referenzen aus der Wohnungswirtschaft oder aus dem Bereich der öffentlichen Auftraggeber mit mindestens 100 Lieferstellen, die in den letzten drei Jahren mit Grünstrom beliefert wurden. Die VBL behält sich vor, ggf. die jeweiligen Referenzen zu verifizieren. Sollte eine inhaltliche Prüfung der Referenzen nicht möglich sein, wird diese ggf. nicht berücksichtigt bzw. gewertet.
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Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“1. Der Auftragnehmer muss seinen Sitz in der Europäischen Union haben. Für die Auftragsausführung muss er außerdem eine Zweigstelle in der Bundesrepublik...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
1. Der Auftragnehmer muss seinen Sitz in der Europäischen Union haben. Für die Auftragsausführung muss er außerdem eine Zweigstelle in der Bundesrepublik Deutschland unterhalten. 2. Eine Steuerschuldumkehr für die Umsatzsteuer nach § 13b UStG ist ausgeschlossen. 3. Sämtliche weiteren Bedingungen für die Ausführung des Auftrags sind in der Leistungsbeschreibung enthalten, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
“Bekanntmachungs-ID: CXP4YMG53RN
1. Die Vergabeunterlagen können über die Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung der dort erhältlichen...”
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMG53RN
1. Die Vergabeunterlagen können über die Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung der dort erhältlichen Angebotsunterlagen (Formblätter) ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens der VBL erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen. 2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis sieben Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform an die VBL adressiert werden. 3. Angebote sind elektronisch über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass die VBL keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen. 4. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die VBL kann Ausnahmen zulassen. Technische Dokumente und Zertifizierungen dürfen grundsätzlich in englischer Sprache vorgelegt werden. 5. Die VBL behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu. 6. Durch die Abgabe des Angebots verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Die VBL ihrerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden. 7. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung gemäß dem entsprechenden Formblatt der Angebotsunterlagen abzugeben und die dort genannten Anforderungen zu beachten. 8. Die Bieter werden aufgefordert, die Teile ihres Angebots, die berechtigterweise Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse beinhalten, auf jeder betreffenden Seite deutlich zu kennzeichnen (§ 165 Abs. 2, 3 GWB). Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer/ die Rechtsbehelfsinstanz im Falle eines Vergabenachprüfungsverfahrens von der Zustimmung des jeweiligen Bieters auf Einsicht durch andere Verfahrensbeteiligte ausgehen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 53113
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 127-438425 (2025-07-03)