Auftragsbekanntmachung (2025-10-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verstärkung Tragwerk/Tragseil Alte Neustadt De- und Montage
Reference number: 2025-110-01-01-0786
Kurze Beschreibung:
“Verstärkung Tragwerk/Tragseil Alte Neustadt De- und Montage vom 16.03.2026 bis 27.03.2026”
Art des Vertrags: works
Produkte/Dienstleistungen: Fahrleitungsbauarbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Montage und Demontage von Teilen des Tragwerks, Montage und Demontage von Tragseil und Fahrleitungsarmaturen/-material gemäß den vor- und nachstehenden ...”
Beschreibung der Beschaffung
Montage und Demontage von Teilen des Tragwerks, Montage und Demontage von Tragseil und Fahrleitungsarmaturen/-material gemäß den vor- und nachstehenden Angaben, der Systemzeichnungen und des Leistungsverzeichnisses auszuführen.
Die Gleisachsen haben einen Abstand zu einander von jeweils 4,00m. Der Abstand zwischen Fahrleitungsmast zur Gleisachse beträgt ca. 2,00m, dieser ist je Mast eigenverantwortlich vom AN zu ermitteln.
Die Fahrleitungshöhe beträgt mindestens 4,20m bis maximal 5,50m. GFK-Stäbe 55 sind in der Länge von maximal 8,00m, ohne Verlängerungsmuffen 55, zu montieren (Ausnahmen nur nach Rücksprache mit dem AG).
Die Montage bzw. die Demontage der Fahrleitungsanlage erfolgt in der Baugrenze Alte Neustadt vom Trenner Letzlinger Straße von Mastpaar 013/005 und 013/006 bis zur Endstelle Alte Neustadt, Rogätzer Straße. Hier sind die Arbeiten unter Einstellung des Straßenbahnverkehrs in einem definierten Zeitraum zu gewährleisten. Der Bauzeitraum ist vom Auftraggeber vorgegeben und Entspricht der Zeit vom 16. März 2026 bis einschließlich zum 27. März 2026. In diesem Bauzeitraum sind die ausgeschriebenen Leistungen vollumfänglich zu erbringen.
Der Lieferstandort des Fahrleitungsmaterials befindet sich in Magdeburg. Der Lieferant übergibt das Material direkt an den Auftragnehmer (AN) für die Montage. Der AN für die Montage übernimmt das Material direkt vom Lieferanten. Die Anlieferung ist mit dem AN für die Lieferung abzusprechen. Das Material soll ab der 07. KW 2026 zur Verfügung stehen.
- die Montage und Demontage von Tragwerk/Tragseil, Montage und Demontage von Fahrleitungsarmaturen/-material
- Entsorgung von nicht wiederverwendungsfähigem Material zu Lasten des Auftragnehmers
- Gutschriften von allen Wertstoffen sind dem Anlagenbetreiber zu übergeben, der Entsorger wird vom Auftraggeber vorgegeben.
- Maßnahmen zur Baustellensicherung
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Ort der Leistung: Magdeburg, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-03-16 📅
Datum des Endes: 2026-03-27 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-01 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Gesamtschuldnerich haftend.”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Abschlagszahlungen der für die nachgewiesenen Leistungen zustehenden Vergütung.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“--”
“(a) Die Bieter haben die Vergabeunterlagen nach Erhalt unverzüglich durchzuarbeiten und zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen, die dem Bieter...”
(a) Die Bieter haben die Vergabeunterlagen nach Erhalt unverzüglich durchzuarbeiten und zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen, die dem Bieter übergeben wurden Unklarheiten oder verstoßen nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die MVB hierauf unverzüglich hin.
(b) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, gemäß §45 Abs. 2 KrWG, bei der Gestaltung von Arbeitsabläufen, bei der Beschaffung oder Verwendung von Material und Gebrauchsgütern, bei Bauvorhaben und sonstigen Aufträgen, ohne damit Rechtsansprüche Dritter zu begründen, Erzeugnissen den Vorzug zu geben, die
1. in rohstoffschonenden, energiesparenden, wassersparenden, schadstoffarmen oder abfallarmen Produktionsverfahren hergestellt worden sind,
2. durch Vorbereitung zur Wiederverwendung oder durch Recycling von Abfällen, insbesondere unter Einsatz von Rezyklaten, oder aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt worden sind,
3. sich durch Langlebigkeit, Reparaturfreundlichkeit, Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit auszeichnen oder
4. im Vergleich zu anderen Erzeugnissen zu weniger oder schadstoffärmeren Abfällen führen oder sich besser zur umweltverträglichen Abfallbewirtschaftung eignen.
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Name: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer: --
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3455141529📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer: ---
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3455141529📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
"(1) Die Vergabekammer...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, wenn:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 209-719740 (2025-10-29)