Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
a) Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens vier geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
- Wert des Auftrages,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
- Die Referenzen dürfen nicht älter als fünf Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
- Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
Referenzprojekt 1 - Nachweis über die Kompetenz zur redaktionellen Betreuung einer Website oder eines vergleichbaren Online-Projektes im Bereich der politischen Bildung
Vom Bieter ist mindestens eine mit dem Ausschreibungsgegenstand gleichwertige Referenz als Nachweis für Leistungen im Bereich der redaktionellen Betreuung einer komplexen Website oder eines vergleichbar umfangreichen Online-Projektes im Bereich der politischen Bildung oder angrenzenden Bereichen (siehe Anforderungen unten) zu benennen. Das umfasst alle Leistungen, die in der Leistungsbeschreibung unter Basisleistungen genannt werden. Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
- Es handelt sich um eine Referenz, im Rahmen derer alle die unter Punkt 3 der Leistungsbeschreibung "Basisleistungen: Betreuung und Pflege der Website www.bpb.deBasisleistungen" genannten Tätigkeiten nachvollziehbar erbracht wurden.
- Die Referenz muss nachweisen, dass es sich um Leistungen für eine komplexe redaktionelle Website oder ein vergleichbares Online-Projekt handelt, auf der täglich/ mindestens mehrfach wöchentlich neue Inhalte veröffentlicht werden. Die Inhalte müssen sowohl Text als auch Multimediainhalte umfassen (Grafiken, Bilder, Audio, Videos).
- Die Referenz muss nachweisen, dass der Bieter vergleichbare Leistungen im Umfang der für die Auftragserfüllung erforderlichen Basisleistungen erbringen kann und daher einen Umfang von mindestens 300 Personentagen innerhalb eines Jahres haben.
- Die Referenz muss darüber hinaus nachweisen, dass das Projekt im Bereich der politischen Bildung oder angrenzender Sektoren erbracht wurde. Dafür muss die Referenz folgende Kriterien erfüllen: Die Referenz muss für eine öffentliche Institution der politischen Bildung oder einen Träger der politischen Bildung erbracht worden sein. Möglich sind auch Referenzen in einem angrenzenden Bereich (z. B. weiterer Schul- und Bildungssektor, andere öffentliche Auftraggeber, Stiftungen und Medienunternehmen) für die nachgewiesen wird, dass bei der Auftragserbringung die in der Leistungsbeschreibung unter Punkt 2.1 genannten Anforderungen und Arbeitsprinzipien der politischen Bildung beachtet wurden. Das betrifft insbesondere die Beachtung der Demokratie- und Menschenrechtsorientierung, der Überparteilichkeit, der politischen sowie wissenschaftlichen Ausgewogenheit, des Kontroversitätsgebotes und des Überwältigungs- bzw. Indoktrinationsverbotes.
Referenzprojekt 2 - Nachweis über die Kompetenz zur Erbringung von Grafischen Leistungen für Websites oder Online-Projekte
Vom Bieter ist sind mindestens zwei mit dem Ausschreibungsgegenstand gleichwertige Referenzen als Nachweis für Leistungen im Bereich der Grafik für redaktionelle Websites oder Online-Projekte zu benennen, und zwar eine Referenz im Bereich "Infografiken" und eine im Bereich "Webdesign". Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
- Es handelt sich jeweils um eine Referenz, im Rahmen derer die unter Punkt 3.5 der Leistungsbeschreibung "Grafische Leistungen" genannten Tätigkeiten nachvollziehbar erbracht wurden.(Erstellung, Recherche und Einpflege einfacher Infografiken nach Vorgaben der bpb, Erstellung und Gestaltung einfacher Illustrationen und Schmuckgrafiken für Online-Angebote der bpb nach Vorgaben der bpb, Erstellung und Gestaltung einfacher Onlineanzeigen nach Vorgaben der bpb, Zuarbeit zur Entwicklung von einfachen multimedialen Inhalten wie Animationen, Zeitleisten, Bildergalerien usw. als freie und plattformunabhängige Formate. Wo dies nicht möglich ist, ist eine vorherige Absprache mit der bpb erforderlich.)
- Mindestens eine Referenz muss nachweisen, dass grafische Leistungen für die Erstellung von Informationsgrafiken zu politischen, historischen oder gesellschaftlich relevanten Themen erbracht wurden. Als "Informationsgrafiken" werden z. B. grafische Darstellungen von Daten (Diagramme) oder illustrative Darstellungen verstanden, die Informationen vermitteln oder inhaltliche Zusammenhänge, Prozesse oder Strukturen nachvollziehbar darstellen (Beispiele finden sich unter:
https://bpb.de/zahlen-und-fakten). Referenzen über Grafikleistungen, die rein dekorativen oder werbenden Charakter haben (z. B. Schmuckgrafiken), sind nicht zulässig.
- Mindestens eine Referenz muss nachweisen, dass grafische Leistungen im Bereich "Webdesign" für die Gestaltung einer Website (oder Teile einer Website) oder eines vergleichbaren Online-Projektes erbracht wurden (z. B. Apps, andere Anwendungen).
- Beide Referenzen müssen nachweisen, dass bei der Leistungserbringung die Anforderungen der Barrierefreiheit nach BITV 2.0 und WCAG 2.1 berücksichtigt wurden.
Fortsetzung unter "Zusätzliche Informationen" (BT-772)