Auftragsbekanntmachung (2025-07-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vertrag zur Erstellung MPE-Plan
Reference number: 6002859080-BwDLZ Bergen
Kurze Beschreibung:
“Erstellung eines Maßnahmen- Pflege- und Entwicklungsplans für den Truppenübungsplatz Bergen”
Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Wissenschaftliche und technische Dienstleistungen im Ingenieurwesen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Erstellung eines Maßnahmen- Pflege- und Entwicklungsplans (MPE-Plan) für den Truppenübungsplatz Bergen gemäß den beigefügten Vergabe-/Vertragsunterlagen...”
Beschreibung der Beschaffung
Erstellung eines Maßnahmen- Pflege- und Entwicklungsplans (MPE-Plan) für den Truppenübungsplatz Bergen gemäß den beigefügten Vergabe-/Vertragsunterlagen durch hierfür qualifiziertes Personal. Es handelt sich um ein Bewirtschaftungsplan, welcher die Anforderungen der Natura-2000-Managementplanung zum Zwecke der Abgabe an die EU erfüllt, sowie ggf. die Belange weitere Schutzgebiete berücksichtigt. Der Auftragnehmer muss über eine Erfahrung auf diesem Gebiet verfügen.
Die Größe der Frei- und Waldflächen beträgt ca. 27.800 Hektar. Ein Abschluss der Planungsleistung ist 12 Monate nach Auftragserteilung gefordert.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#, siehe Ausschreibungsunterlagen beiliegende Checkliste
Die als Anlage 2 zum Leistungsverzeichnis zusammengefassten...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:freelance#, siehe Ausschreibungsunterlagen beiliegende Checkliste
Die als Anlage 2 zum Leistungsverzeichnis zusammengefassten BKBu-Ergebnisbericht und naturschutzfachliche Grundlagenteile sind vom Teilnehmer bei der Vergabestelle anzufordern und werden diesen auf CD-ROM zugesandt.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Wissenschaftliche und technische Dienstleistungen im Ingenieurwesen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Umweltschutz📦
Dauer: 12 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Anzahl Projektmitarbeiter/-innen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation Projektmitarbeiter/-innen
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-12 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 38
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“siehe Ausschreibungsunterlagen beiliegende Checkliste, Punkt: Ausführungsbedingung gemäß § 128 Abs. 2 S. 1 GWB”
“Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der...”
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: t: 022894990
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 124-427834 (2025-07-01)