Die Abfallwirtschaft Landkreis Neuwied AöR in ihrer Funktion als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger schreibt die Verwertung der heizwertreichen Fraktion aus der MBA Linkenbach ab dem 01.01.2026 aus. Zur Gesamtleistung zählt die Übernahme der heizwertreichen Fraktion an der MBA Linkenbach im Landkreis Neuwied, der Transport der Abfälle zu einer den gesetzlichen Erfordernissen entsprechenden Verwertungsanlage sowie die dortige Verwertung der übernommenen Abfälle. Die Ausschreibung erfolgt verfahrens- und standortoffen. Die Verwertungsleistung muss jedoch auf eine umfassende Leistungserbringung gerichtet sein. Das heißt, sie muss die vollständige Entsorgung der dem Auftragnehmer (AN) überlassenen hwr-Fraktion und der in der jeweiligen Verwertungsanlage entstehenden Abfälle umfassen. Die Leistung umfasst die Abnahme und Verwertung des Gesamtstromes an heizwertreichen Abfällen von ca. 21.000 bis 27.000 Mg pro Jahr. Die Leistung wird in 2 Laufzeitalternativen ausgeschrieben: Alternative A: Laufzeit 3 Jahre (d. h. 01.01.2026 bis 31.12.2028) und Alternative B: Laufzeit 6 Jahre (d. h. 01.01.2026 bis 31.12.2031).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-08-21.
Auftragsbekanntmachung (2025-08-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verwertung der heizwertreichen Fraktion aus der MBA Linkenbach
Kurze Beschreibung:
Die Abfallwirtschaft Landkreis Neuwied AöR in ihrer Funktion als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
schreibt die Verwertung der heizwertreichen Fraktion aus der MBA Linkenbach
ab dem 01.01.2026 aus.
Zur Gesamtleistung zählt die Übernahme der heizwertreichen Fraktion an der MBA Linkenbach
im Landkreis Neuwied, der Transport der Abfälle zu einer den gesetzlichen Erfordernissen
entsprechenden Verwertungsanlage sowie die dortige Verwertung der übernommenen
Abfälle. Die Ausschreibung erfolgt verfahrens- und standortoffen. Die Verwertungsleistung muss jedoch auf eine umfassende Leistungserbringung gerichtet sein. Das heißt, sie muss die
vollständige Entsorgung der dem Auftragnehmer (AN) überlassenen hwr-Fraktion und der
in der jeweiligen Verwertungsanlage entstehenden Abfälle umfassen.
Die Leistung umfasst die Abnahme und Verwertung des Gesamtstromes an heizwertreichen
Abfällen von ca. 21.000 bis 27.000 Mg pro Jahr.
Die Leistung wird in 2 Laufzeitalternativen ausgeschrieben:
Alternative A: Laufzeit 3 Jahre (d. h. 01.01.2026 bis 31.12.2028) und
Alternative B: Laufzeit 6 Jahre (d. h. 01.01.2026 bis 31.12.2031).
Die Abfallwirtschaft Landkreis Neuwied AöR in ihrer Funktion als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
schreibt die Verwertung der heizwertreichen Fraktion aus der MBA Linkenbach
ab dem 01.01.2026 aus.
Zur Gesamtleistung zählt die Übernahme der heizwertreichen Fraktion an der MBA Linkenbach
im Landkreis Neuwied, der Transport der Abfälle zu einer den gesetzlichen Erfordernissen
entsprechenden Verwertungsanlage sowie die dortige Verwertung der übernommenen
Abfälle. Die Ausschreibung erfolgt verfahrens- und standortoffen. Die Verwertungsleistung muss jedoch auf eine umfassende Leistungserbringung gerichtet sein. Das heißt, sie muss die
vollständige Entsorgung der dem Auftragnehmer (AN) überlassenen hwr-Fraktion und der
in der jeweiligen Verwertungsanlage entstehenden Abfälle umfassen.
Die Leistung umfasst die Abnahme und Verwertung des Gesamtstromes an heizwertreichen
Abfällen von ca. 21.000 bis 27.000 Mg pro Jahr.
Die Leistung wird in 2 Laufzeitalternativen ausgeschrieben:
Alternative A: Laufzeit 3 Jahre (d. h. 01.01.2026 bis 31.12.2028) und
Alternative B: Laufzeit 6 Jahre (d. h. 01.01.2026 bis 31.12.2031).
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle📦 Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 2025-47
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Die Abfallwirtschaft Landkreis Neuwied AöR in ihrer Funktion als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
schreibt die Verwertung der heizwertreichen Fraktion aus der MBA Linkenbach
ab dem 01.01.2026 aus.
Zur Gesamtleistung zählt die Übernahme der heizwertreichen Fraktion an der MBA Linkenbach
im Landkreis Neuwied, der Transport der Abfälle zu einer den gesetzlichen Erfordernissen
entsprechenden Verwertungsanlage sowie die dortige Verwertung der übernommenen
Abfälle. Die Ausschreibung erfolgt verfahrens- und standortoffen. Die Verwertungsleistung muss jedoch auf eine umfassende Leistungserbringung gerichtet sein. Das heißt, sie muss die
vollständige Entsorgung der dem Auftragnehmer (AN) überlassenen hwr-Fraktion und der in der jeweiligen Verwertungsanlage entstehenden Abfälle umfassen. Die Leistung umfasst die Abnahme und Verwertung des Gesamtstromes an heizwertreichen Abfällen von ca. 21.000 bis 27.000 Mg pro Jahr.
Die Leistung wird in 2 Laufzeitalternativen ausgeschrieben:
Alternative A: Laufzeit 3 Jahre (d. h. 01.01.2026 bis 31.12.2028) und
Alternative B: Laufzeit 6 Jahre (d. h. 01.01.2026 bis 31.12.2031).
Die Abfallwirtschaft Landkreis Neuwied AöR in ihrer Funktion als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
schreibt die Verwertung der heizwertreichen Fraktion aus der MBA Linkenbach
ab dem 01.01.2026 aus.
Zur Gesamtleistung zählt die Übernahme der heizwertreichen Fraktion an der MBA Linkenbach
im Landkreis Neuwied, der Transport der Abfälle zu einer den gesetzlichen Erfordernissen
entsprechenden Verwertungsanlage sowie die dortige Verwertung der übernommenen
Abfälle. Die Ausschreibung erfolgt verfahrens- und standortoffen. Die Verwertungsleistung muss jedoch auf eine umfassende Leistungserbringung gerichtet sein. Das heißt, sie muss die
vollständige Entsorgung der dem Auftragnehmer (AN) überlassenen hwr-Fraktion und der in der jeweiligen Verwertungsanlage entstehenden Abfälle umfassen. Die Leistung umfasst die Abnahme und Verwertung des Gesamtstromes an heizwertreichen Abfällen von ca. 21.000 bis 27.000 Mg pro Jahr.
Die Leistung wird in 2 Laufzeitalternativen ausgeschrieben:
Alternative A: Laufzeit 3 Jahre (d. h. 01.01.2026 bis 31.12.2028) und
Alternative B: Laufzeit 6 Jahre (d. h. 01.01.2026 bis 31.12.2031).
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Verbrennung von Siedlungsabfällen📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Abfälle sind an der MBA Linkenbach im Landkreis Neuwied zu übernehmen. Die Erbringung der Verwertungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Neuwied
🏙️ Dauer
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Alternative A
Verwertung der hwr-Fraktion aus der MBA Linkenbach,
Laufzeit 3 Jahre (01.01.2026 – 31.12.2028)
Alternative B
Verwertung der hwr-Fraktion aus der MBA Linkenbach
Laufzeit 6 Jahre (01.01.2026 – 31.12.2031)
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-23 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-23 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Keine öffentliche Angebotsöffnung.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 69 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-09-23 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Keine öffentliche Angebotsöffnung.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 56 VgV. Da die Nachforderung im Ermessen
der Vergabestelle liegt und nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig ist, liegt es
im Eigeninteresse des Bieters, von vornherein vollständige Unterlagen einzureichen.
Für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 56 VgV. Da die Nachforderung im Ermessen
der Vergabestelle liegt und nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig ist, liegt es
im Eigeninteresse des Bieters, von vornherein vollständige Unterlagen einzureichen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens, insbesondere Bezeichnung und Beschreibung der Betriebsstätten und Betriebsstandorte, von denen aus die Leistungen erbracht werden sollen und Darstellung der Verfügbarkeit der Betriebsstätten zum Leistungsbeginn
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens, insbesondere Bezeichnung und Beschreibung der Betriebsstätten und Betriebsstandorte, von denen aus die Leistungen erbracht werden sollen und Darstellung der Verfügbarkeit der Betriebsstätten zum Leistungsbeginn
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Beschreibung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität der Leistungserbringung.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Auflistung von repräsentativen Referenzaufträgen der letzten drei Jahre (in Bezug auf die Angebotsfrist) für die Entsorgung/ Verwertung von brennbaren Abfällen (AVV 191210) oder gemischten Siedlungsabfällen (AVV 200301) mit Benennung von durchgeführter Dienstleistung, Durchführungszeit-raum der Dienstleistung, Bezeichnung des Auftraggebers (auf Verlangen: Ansprechpartner inkl. dessen Telefonnummer), Leistungsumfang (verwertete Abfallmenge pro Jahr).
Es ist mindestens eine Referenz vorzulegen für die Entsorgung/ Verwertung von brennbaren Abfällen (AVV 191210) oder gemischten Siedlungsabfällen (AVV 200301) mit einer Mindestvertragsdauer von 12 Monaten und einer Verwertungsmenge von mindestens 1.000 Mg/a.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Auflistung von repräsentativen Referenzaufträgen der letzten drei Jahre (in Bezug auf die Angebotsfrist) für die Entsorgung/ Verwertung von brennbaren Abfällen (AVV 191210) oder gemischten Siedlungsabfällen (AVV 200301) mit Benennung von durchgeführter Dienstleistung, Durchführungszeit-raum der Dienstleistung, Bezeichnung des Auftraggebers (auf Verlangen: Ansprechpartner inkl. dessen Telefonnummer), Leistungsumfang (verwertete Abfallmenge pro Jahr).
Es ist mindestens eine Referenz vorzulegen für die Entsorgung/ Verwertung von brennbaren Abfällen (AVV 191210) oder gemischten Siedlungsabfällen (AVV 200301) mit einer Mindestvertragsdauer von 12 Monaten und einer Verwertungsmenge von mindestens 1.000 Mg/a.
Eignungskriterium: Techniker oder technische Stellen für die Qualitätskontrolle
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erklärung über die Zahl der Beschäftigten der letzten drei Jahre (jeweils Jahresdurchschnitt)
Eignungskriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb für das Behandeln, Verwerten oder Beseitigen von gemischten Siedlungsabfällen oder brennbaren Abfällen (AVV 200301, 191210) oder Nachweis der gleichwertigen Qualifikation gemäß Formblatt C-2.8 der Anlagen zum Angebotsschreiben.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb für das Behandeln, Verwerten oder Beseitigen von gemischten Siedlungsabfällen oder brennbaren Abfällen (AVV 200301, 191210) oder Nachweis der gleichwertigen Qualifikation gemäß Formblatt C-2.8 der Anlagen zum Angebotsschreiben.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung in beliebiger Höhe
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Im Falle der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss das Drittunternehmen erklären, für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe mit dem Bieter gesamtschuldnerisch zu haften.
Eignungskriterium: Finanzkennzahlen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen (Verwertung von Abfällen und Transportleistungen) und über die Bilanzsumme, jeweils in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angaben zur Rechtsform des Bieters,
- aktueller Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 12 Monate zum Zeitpunkt der Angebotsfrist
Ausschlussgrund:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie nach §57 VGV
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Eigenerklärung zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB, nach Arbeitnehmer- Entsendegesetz (AEntG) und Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG),
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Nachweise zum Nichtbestehen von Ausschlussgründen vorzulegen:
- Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als 12 Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist),
- Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - nicht älter als 12 Monate),
- aktueller, d. h. bei Vorlage noch gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie nach §57 VGV
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Eigenerklärung zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB, nach Arbeitnehmer- Entsendegesetz (AEntG) und Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG),
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Nachweise zum Nichtbestehen von Ausschlussgründen vorzulegen:
- Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als 12 Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist),
- Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - nicht älter als 12 Monate),
- aktueller, d. h. bei Vorlage noch gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG)
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Abfallwirtschaft Landkreis Neuwied AöR
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00000584
Postanschrift: Carl-Borgward-Str.
Postleitzahl: 56566
Postort: Neuwied
Region: Neuwied
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@kreis-neuwied.de📧
Telefon: 02631803482📞
URL: https://www.kreis-neuwied.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Umwelt
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E87939137🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E87939137🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Mit dem Angebot sind zusätzlich vorzulegen:
Unterlagen zur Durchführung der Leistung nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen:
Beschreibung des Gesamtkonzeptes der Leistungserbringung für die angebotenen Alternativen unter Benennung folgender Aspekte: a) Beschreibung des vorgesehenen Entsorgungskonzeptes für die zu übernehmenden Abfälle. Bei mehrstufigen Entsorgungskonzepten ist jede vorgesehene Stufe des Entsorgungs- und Logistikkonzeptes zu beschreiben. b) Beschreibung des Energieflusskonzeptes der Entsorgungsanlage in Bezug zum vertrags-gegenständlichen Abfall, es sind insbesondere die erzeugten und verwerteten Energieanteile für Strom, Fernwärme und Prozess-dampf darzustellen sowie die für die Aufrechterhaltung des Anlagenbetriebes eigen-verwerteten Energiemengen und fremd-bezogenen Energiemengen; c) Beschreibung des Energievermarktungskonzeptes der Abfallverwertungsanlage. Es ist die geplante Vermarktungsstruktur der verschiedenen Energieströme, die aus den an-gelieferten Abfällen erzeugt werden, darzustellen.
Kennblatt der vorgesehen Anlage bzw. Anlagen zur Verwertung der übernommenen Abfälle;
Angaben zum vorgesehenen Ausfallverbund: a) vorgesehenes Ausfallverbundkonzept im Falle längerer Betriebsstörungen, b) vorgesehene Anlagen zur Bereitstellung eines Ausfallverbundes mit Benennung des Standortes der Anlagen und der Anlagenbetreiber, bei Bestehen von Ausfallverbundrahmenverträgen reicht die beispielhafte Benennung einer der hiervon umfassten Anlagen;
Die gesamte Bieterkommunikation im Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich über das vom Auftraggeber für diese Ausschreibung genutzte E-Vergabeportal subreport ELViS. Anleitungen zu dessen Benutzung sind dort zu finden. Alle Nachrichten der Vergabestelle (neben den Antworten auf Bieterfragen und Änderungen der Unterlagen auch z.B. Nach-forderungen, die Vorinformationen nach § 134 GWB, die Information über den Zuschlag oder die Nichtberücksichtigung von Angeboten) werden elektronisch über das Vergabeportal übermittelt.
Um die rechtzeitige Kenntnisnahme von neuen Informationen im Vergabeverfahren recht-zeitig sicherzustellen, hat der Bieter die Obliegenheit, sich während des laufenden Vergabeverfahrens jeden Tag (von montags bis freitags, außer an Feiertagen) auf dem Portal anzumelden und dort seinen Posteingang zu prüfen. Auf den Erhalt automatisierter Benachrichtigungs-E-Mails allein darf er sich nicht verlassen.
Vom Auftraggeber über das E-Vergabeportal übermittelte Nachrichten und Dokumente gehen dem Bieter zu, wenn sie im Eingangsordner des Bieters zum Herunterladen bereitgestellt sind und unter Berücksichtigung der vorgenannten Obliegenheit mit einer Kenntnisnahme durch den Bieter gerechnet werden kann.
Es obliegt also dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber über das E-Vergabeportal eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben des Landes Rheinland-Pfalz (Landestariftreuegesetz LTTG).
Als Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag hat der Auftragnehmer Sicherheit durch eine Bürgschaft in Höhe von 5 % der Brutto-Auftragssumme nach näherer Maßgabe der Besonderen Vertragsbedingungen zu stellen.
Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Russland-Sanktionen).
Mit dem Angebot sind zusätzlich vorzulegen:
Unterlagen zur Durchführung der Leistung nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen:
Beschreibung des Gesamtkonzeptes der Leistungserbringung für die angebotenen Alternativen unter Benennung folgender Aspekte: a) Beschreibung des vorgesehenen Entsorgungskonzeptes für die zu übernehmenden Abfälle. Bei mehrstufigen Entsorgungskonzepten ist jede vorgesehene Stufe des Entsorgungs- und Logistikkonzeptes zu beschreiben. b) Beschreibung des Energieflusskonzeptes der Entsorgungsanlage in Bezug zum vertrags-gegenständlichen Abfall, es sind insbesondere die erzeugten und verwerteten Energieanteile für Strom, Fernwärme und Prozess-dampf darzustellen sowie die für die Aufrechterhaltung des Anlagenbetriebes eigen-verwerteten Energiemengen und fremd-bezogenen Energiemengen; c) Beschreibung des Energievermarktungskonzeptes der Abfallverwertungsanlage. Es ist die geplante Vermarktungsstruktur der verschiedenen Energieströme, die aus den an-gelieferten Abfällen erzeugt werden, darzustellen.
Kennblatt der vorgesehen Anlage bzw. Anlagen zur Verwertung der übernommenen Abfälle;
Angaben zum vorgesehenen Ausfallverbund: a) vorgesehenes Ausfallverbundkonzept im Falle längerer Betriebsstörungen, b) vorgesehene Anlagen zur Bereitstellung eines Ausfallverbundes mit Benennung des Standortes der Anlagen und der Anlagenbetreiber, bei Bestehen von Ausfallverbundrahmenverträgen reicht die beispielhafte Benennung einer der hiervon umfassten Anlagen;
Die gesamte Bieterkommunikation im Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich über das vom Auftraggeber für diese Ausschreibung genutzte E-Vergabeportal subreport ELViS. Anleitungen zu dessen Benutzung sind dort zu finden. Alle Nachrichten der Vergabestelle (neben den Antworten auf Bieterfragen und Änderungen der Unterlagen auch z.B. Nach-forderungen, die Vorinformationen nach § 134 GWB, die Information über den Zuschlag oder die Nichtberücksichtigung von Angeboten) werden elektronisch über das Vergabeportal übermittelt.
Um die rechtzeitige Kenntnisnahme von neuen Informationen im Vergabeverfahren recht-zeitig sicherzustellen, hat der Bieter die Obliegenheit, sich während des laufenden Vergabeverfahrens jeden Tag (von montags bis freitags, außer an Feiertagen) auf dem Portal anzumelden und dort seinen Posteingang zu prüfen. Auf den Erhalt automatisierter Benachrichtigungs-E-Mails allein darf er sich nicht verlassen.
Vom Auftraggeber über das E-Vergabeportal übermittelte Nachrichten und Dokumente gehen dem Bieter zu, wenn sie im Eingangsordner des Bieters zum Herunterladen bereitgestellt sind und unter Berücksichtigung der vorgenannten Obliegenheit mit einer Kenntnisnahme durch den Bieter gerechnet werden kann.
Es obliegt also dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber über das E-Vergabeportal eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben des Landes Rheinland-Pfalz (Landestariftreuegesetz LTTG).
Als Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag hat der Auftragnehmer Sicherheit durch eine Bürgschaft in Höhe von 5 % der Brutto-Auftragssumme nach näherer Maßgabe der Besonderen Vertragsbedingungen zu stellen.
Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Russland-Sanktionen).
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Nationale Registrierungsnummer: entfällt
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
[…]
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabe-vorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene An-gebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
[…]
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabe-vorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene An-gebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-23+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 161-553146 (2025-08-21)
Auftragsbekanntmachung (2025-09-05) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-07 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-10-07 10:00:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 55 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2025-10-07 10:00:00 📅
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-07+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Die Angebotsfrist wird verlängert bis zum 07.10.2025, 10:00 Uhr.
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 7e6f2792-1e0d-4b15-b207-136dfd04a450-01
Quelle: OJS 2025/S 171-585319 (2025-09-05)