Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Verwertung von ca. 8.900 bis 13.500 Mg Altpapier aus dem Landkreis Rostock/Eigenbetrieb Abfallwirtschaft sowie der vorherige Transport von der Übergabestelle zur Verwertungsanlage, wenn die Verwertungsanlage nicht selbst Übergabestelle ist.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-08-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-07-09.
Auftragsbekanntmachung (2025-07-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verwertung von Altpapier aus dem Landkreis Rostock 2026 - 2028
Referenznummer: 7011-03-k-25-EU
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Verwertung von ca. 8.900 bis 13.500 Mg Altpapier aus dem Landkreis Rostock/Eigenbetrieb Abfallwirtschaft...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Verwertung von ca. 8.900 bis 13.500 Mg Altpapier aus dem Landkreis Rostock/Eigenbetrieb Abfallwirtschaft sowie der vorherige Transport von der Übergabestelle zur Verwertungsanlage, wenn die Verwertungsanlage nicht selbst Übergabestelle ist.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Recycling von Siedlungsabfällen📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 4 290 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Altpapier-Fraktionen (Papier, Pappe und Kartonagen) werden vom Auftraggeber gemischt und unsortiert erfasst und dem Auftragnehmer gemischt und...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Altpapier-Fraktionen (Papier, Pappe und Kartonagen) werden vom Auftraggeber gemischt und unsortiert erfasst und dem Auftragnehmer gemischt und unsortiert sowie zu Ballen der Qualität 1.02 (Gemischte Ballen) verpresst übergeben. Nach Übernahme der Altpapier-Fraktionen sind die Altpapier-Abfälle vom Auftragnehmer zur angebotenen Verwertungsanlage zu transportieren und dort einer ordnungsgemäßen schadlosen Verwertung gem. den geltenden rechtlichen Bestimmungen zuzuführen. Die Verwertung des Altpapiers schließt auch die ordnungsgemäße Entsorgung ggf. anfallender Störstoffe mit ein.
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Ort der Leistung: Landkreis Rostock🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Vertrag verlängert sich zweimal um jeweils ein Jahr, wenn er nicht bis spätestens 8 Monate vor Ende der entsprechenden Vertragslaufzeit (d.h. bis...”
Beschreibung der Optionen
Der Vertrag verlängert sich zweimal um jeweils ein Jahr, wenn er nicht bis spätestens 8 Monate vor Ende der entsprechenden Vertragslaufzeit (d.h. bis spätestens zum 30.04.2026 zum 31.12.2026 oder bis spätestens zum 30.04.2027 zum 31.12.2027) von einem der Vertragspartner schriftlich durch eingeschriebenen Brief gekündigt wird.
Im Falle der Ausübung der beiden Verlängerungsoptionen endet der Vertrag somit spätestens zum 31.12.2028.
Mehr anzeigen Informationen zu elektronischen Katalogen
Die Angebote müssen in Form von elektronischen Katalogen eingereicht werden oder einen elektronischen Katalog enthalten
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-19 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-19 10:05:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 44
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mit dem Angebot sind anzugeben:
Referenzangaben zu Leistungen, die mit der zu erbringenden Leistung vergleichbar sind, nach Maßgabe nach § 46 Abs. 3 Nr. 1...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mit dem Angebot sind anzugeben:
Referenzangaben zu Leistungen, die mit der zu erbringenden Leistung vergleichbar sind, nach Maßgabe nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, wobei eine Auftraggeberbestätigung (zunächst) nicht beigefügt werden muss. Der Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss mindestens mit einem Jahr innerhalb der letzten 3 Jahre vor der Bekanntmachung der vorliegenden Ausschreibung liegen. Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen: — Nennung des Auftraggebers und des Anspruchspartners (mit Tel.), — Beschreibung des Leistungsumfangs, — Auftragssumme
(netto), — Ausführungszeitraum.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:
— Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu den im Angebot angegebenen Referenzen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis über die Zertifizierung gem. § 56 KrWG (Entsorgungsfachbetrieb) oder Einzelnachweis der Zertifizierungsvoraussetzung /Fachkunde jeweils für die...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis über die Zertifizierung gem. § 56 KrWG (Entsorgungsfachbetrieb) oder Einzelnachweis der Zertifizierungsvoraussetzung /Fachkunde jeweils für die einzelnen zu erbringenden Leistungen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mit dem Angebot sind einzureichen:
— Eigenerklärung des Bieters, dass er während der Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten zur Erbringung der in...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mit dem Angebot sind einzureichen:
— Eigenerklärung des Bieters, dass er während der Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten zur Erbringung der in der
Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen verfügen wird.
— Eigenerklärung des Bieters, dass – er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mit dem Angebot sind einzureichen:
Eigenerklärung über das Bestehen einer angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung für den konkreten...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mit dem Angebot sind einzureichen:
Eigenerklärung über das Bestehen einer angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung für den konkreten Leistungsbereich, alternativ eine Erklärung, dass für den Fall der Beauftragung eine solche Betriebshaftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn besteht. Die Versicherung muss etwaige Ansprüche aus diesem Vertrag über mind. 3 Mio. EUR für Personen-/ Sachschäden und mind. 1 Mio. EUR für Vermögensschäden decken. Die genannten Mindestversicherungssummen müssen zumindest für 2 Schadensfälle pro Jahr (also 2-fach maximiert) zur Verfügung stehen und nachgewiesen werden. Die Betriebshaftpflichtversicherung hat beim Einsatz von Unterauftragnehmern auch Ansprüche aus Auswahlverschulden zu decken. Der Abschluss der Versicherung ist zum Leistungsbeginn unaufgefordert nachzuweisen.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:
— Nachweis zum Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung bzw. zum Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn,
— Nachweis einer der gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Umwelthaftpflichtversicherung,
— Für Unterauftragnehmer sind auf Verlangen der Auftraggeberin die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer
vorzulegen (unter Beachtung der ggf. bestehenden Besonderheiten bei der Nachweiserbringung für Unterauftragnehmer).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mit dem Angebot sind einzureichen:
— Angaben zum voraussichtlichen Verwertungsweg des Altpapiers wie z.B. Sortier- bzw. Verwertungsanlage, Beschreibung der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mit dem Angebot sind einzureichen:
— Angaben zum voraussichtlichen Verwertungsweg des Altpapiers wie z.B. Sortier- bzw. Verwertungsanlage, Beschreibung der Übergabestelle, Beschreibung der notwendigen Betriebsabläufe mit Übersichtsplan
— Erklärung zur Übersicht über den Bieter und zu Angaben zum Bieter (einschließlich zur Unternehmensstruktur bzw. Darstellung bestehender
gesellschaftsrechtlicher Verbindungen und Beteiligungsverhältnisse mit Angabe des Anteilsverhältnisses)
— Vorlage der Eigenerklärung zu den Verbotstatbeständen nach Art. 5k Abs. 1 Verordnung (EU) 833/2014
Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:
— Nähere Angaben zu den Übergabestellen/Umladestationen
— Auszug aus dem Genehmigungsbescheid der Verwertungsanlage
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie die Umsätze betreffend die Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie die Umsätze betreffend die Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, jeweils in den letzten 3 Geschäftsjahren (sofern diese verfügbar sind).
— Eigenerklärung, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat,
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AEntG) sowie nach § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Die Vergabestelle akzeptiert als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 50 VgV (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Diese ist ggf. dem Angebotsschreiben beizulegen. Bieter können eine bereits bei einer früheren Auftragsvergabe verwendete EEE wiederverwenden, sofern sie bestätigen, dass die darin enthaltenen Informationen weiterhin zutreffend sind. Es wird darauf
hingewiesen, dass die Vergabestelle bei der Übermittlung einer EEE den Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern kann, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49 VgV geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Vergabeverfahrens erforderlich ist. Vor einer Zuschlagserteilung wird der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Zuschlag erteilen will, auffordern, die geforderten Unterlagen beizubringen (vgl. § 50 Abs. 2 VgV). Auf die Ausnahmeregelung in § 50 Abs. 3 VgV wird Bezug genommen; Es wird auf die Eignungsvermutung gem. § 48 Abs. 8 VgV hingewiesen, sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Art. 64 der Richtlinie 2014/24/EU genügt. Hierfür hat der Bieter die Zertifikats-Nr. bei der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) anzugeben.
Auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen:
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als 6 Monate); die Pflicht zur Vorlage entfällt, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter zu belegen ist,
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind – nicht älter als 6 Monate); die Pflicht zur Vorlage entfällt, falls die für den Bieter zuständigen
Sozialversicherungsträger solche Nachweise nicht erteilen, was vom Bieter zu belegen ist,
— Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen i.S.v. § 45 Abs. 1 Nr. 2 VgV,
— Für Unterauftragnehmer sind auf Verlangen des Auftraggebers die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer vorzulegen (unter Beachtung der ggf. bestehenden Besonderheiten bei der Nachweiserbringung für Unterauftragnehmer).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Ggf. Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der Leistungsbereiche; freiwillige Angabe, wer für bestimmte...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Ggf. Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der Leistungsbereiche; freiwillige Angabe, wer für bestimmte Leistungen als Unterauftragnehmer vorgesehen ist,
— Ggf. Abgabe einer Erklärung der Bietergemeinschaft
Auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen:
— Für Unterauftragnehmer sind auf Verlangen des Auftraggebers die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer vorzulegen (unter Beachtung der ggf. bestehenden Besonderheiten bei der Nachweiserbringung für Unterauftragnehmer).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen:
— Aktueller (d.h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.”
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landkreis Rostock, Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00008722
Postanschrift: An der Schanze 9
Postleitzahl: 18273
Postort: Güstrow
Region: Landkreis Rostock🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: service@abfall-lro.de📧
Telefon: +49 384375570420📞
URL: https://www.abfall-lro.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E23358336🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E23358336🌏
“Hinweise zu der Bereitstellung der Vergabeunterlagen und zum Erhalt von Bieterinformationen: Die Vergabeunterlagen (Auftragsunterlagen) können nur online...”
Hinweise zu der Bereitstellung der Vergabeunterlagen und zum Erhalt von Bieterinformationen: Die Vergabeunterlagen (Auftragsunterlagen) können nur online über die unter 5.1.11 genannte Internetadresse abgefordert werden. Die Unterlagen stehen nur unter dieser Adresse zum Download bereit und werden nicht postalisch zugeschickt. Fragen zu den Vergabeunterlagen und dem Vergabeverfahren sind ausschließlich über das Vergabeportal „subreport ELViS“ an die unter 8.1) genannten Kontaktstelle (ORG-0001) zu stellen. Die Antworten der Vergabestelle auf Anfragen und/oder Änderungen an den Vergabeunterlagen werden in Form von Bieterinformationen über das Vergabeportal „subreport ELViS“ veröffentlicht. Alle Bieter sind gehalten, sich eigenständig über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen zu informieren und diese bei der
Erstellung ihrer Angebote zu berücksichtigen. Sie tragen anderenfalls u.a. das Risiko, ein Angebot auf der Grundlage zwischenzeitlich ohne ihr Wissen modifizierter Vergabeunterlagen abzugeben, an das sie rechtlich gebunden sind. Ferner kann auch ein Ausschluss drohen, da das Angebot unzulässige Änderungen der Vertragsunterlagen enthalten kann.
— Mit dem Angebot sind neben den Unterlagen zur Eignung folgende Unterlagen einzureichen:
— Angebotsschreiben mit Anlagen,
— Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis,
— Erläuterung der Vorgehensweise zur Ermittlung des prognostizierten Gesamtentgelts,
— Besondere Vertragsbedingungen,
— Detaillierte, vollständige und zweifelsfrei nachvollziehbare Urkalkulation, bereitgestellt als kennwortgeschützte PDF-Datei (insbesondere mit den Positionen: - Personalkosten zuzüglich aller Lohnneben- und Ausstattungskosten, - Materialkosten inklusive aller zu nutzenden Betriebsmitteln, insb. Werkzeuge und Maschinen, - Transport- und Logistikkosten, - Eventuelle Nachunternehmerkosten, - Allgemeine Verwaltungskosten, - Wagnis und Gewinn).
— Für den Fall, dass sich der Bieter – ggf. auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft – zum Beleg seiner Eignung auf dritte Unternehmen bezieht, ist ein Nachweis i. S. d. § 47 VgV zu führen (z. B. Verpflichtungserklärung, s. Formular F8 zu Kap. IV. der Vergabeunterlagen oder gleichwertige Erklärungen).
— Die Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend, die Vergabestelle behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern,
— Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Nachweise entsprechend folgender Maßgabe vorzulegen: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vollständig belegt sein. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d. h. hier werden die vorgelegten
Nachweise der einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet,
— Bieter aus anderen Mitgliedstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
Nationale Registrierungsnummer: VKMV-13-L50010000000-78
Postleitzahl: 19053
Postort: Schwerin
Region: Schwerin, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Telefon: +49 38558815164📞
Fax: +49 38558815817 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landkreis Rostock, Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00008722
Postanschrift: An der Schanze 9
Postleitzahl: 18273
Postort: Güstrow
Region: Landkreis Rostock🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: service@abfall-lro.de📧
Telefon: +49 384375570420📞
URL: https://www.abfall-lro.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den frühesten Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informieren. 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bieter ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 Satz 2 GWB). Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 9. März 2021 (BGBl. I S. 327) geändert worden ist, Anwendung. § 160 GWB lautet auszugsweise: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. […] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Demzufolge ist ein Antrag an die oben genannte Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden. Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 131-452056 (2025-07-09)
Auftragsbekanntmachung (2025-07-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 4 290 000 EUR 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-26 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-26 10:05:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 50
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Die Angebotsfrist und die Bindefrist wurden verlängert.” Andere zusätzliche Informationen
“Die Frist für die Angebotsabgabe wird verlängert auf den 26.08.2025, 10:00 Uhr. Dies hat eine Verlängerung der Bindefrist auf den 15.10.2025 zur Folge.”
Quelle: OJS 2025/S 137-473880 (2025-07-17)