- Übernahme der Altpapiermengen aus der Stadt Amberg an der Übernahmestelle des AG - Transport der übernommen Altpapiermengen zu einer Verwertungseinrichtung des AN - Vorbereitung zur Vermarktung/Verwertung der Altpapiermengen aus der Stadt Amberg (ca. 1.800 Mg/a) - Vermarktung/Verwertung der Altpapiermengen aus der Stadt Amberg (ca. 1.800 Mg/a) - Entsorgung von Rest- bzw. Störstoffen
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-11-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-10-22.
Auftragsbekanntmachung (2025-10-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verwertung von Altpapier - PPK - aus der Stadt Amberg
Referenznummer: VgV012-32
Kurze Beschreibung:
“- Übernahme der Altpapiermengen aus der Stadt Amberg an der Übernahmestelle des AG
- Transport der übernommen Altpapiermengen zu einer...”
Kurze Beschreibung
- Übernahme der Altpapiermengen aus der Stadt Amberg an der Übernahmestelle des AG
- Transport der übernommen Altpapiermengen zu einer Verwertungseinrichtung des AN
- Vorbereitung zur Vermarktung/Verwertung der Altpapiermengen aus der Stadt Amberg (ca. 1.800 Mg/a)
- Vermarktung/Verwertung der Altpapiermengen aus der Stadt Amberg (ca. 1.800 Mg/a)
- Entsorgung von Rest- bzw. Störstoffen
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“- Übernahme der Altpapiermengen aus der Stadt Amberg an der Übernahmestelle des AG
- Transport der übernommen Altpapiermengen zu einer...”
Beschreibung der Beschaffung
- Übernahme der Altpapiermengen aus der Stadt Amberg an der Übernahmestelle des AG
- Transport der übernommen Altpapiermengen zu einer Verwertungseinrichtung des AN
- Vorbereitung zur Vermarktung/Verwertung der Altpapiermengen aus der Stadt Amberg (ca. 1.800 Mg/a)
- Vermarktung/Verwertung der Altpapiermengen aus der Stadt Amberg (ca. 1.800 Mg/a)
- Entsorgung von Rest- bzw. Störstoffen
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Recycling von Siedlungsabfällen📦
Ort der Leistung: Amberg, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-04-01 📅
Datum des Endes: 2030-03-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Die Wertung der Angebote erfolgt anhand nachfolgender Bewertungsmatrix:
- Angebotspreis: maximal 75 Punkte
- Lohnzahlung: maximal 15 Punkte
- Fahrzeugeinsatz: maximal 10 Punkte
Wertung Lohnzahlung
Die Wertung „Lohnzahlung“ erfolgt über eine Punktvergabe gemäß nachfolgender Tabelle sowie auf Grundlage der Angaben des Bieters in Formblatt F02.
Der Wertung zugrunde gelegt wird die mittlere Bruttojahreslohnsumme für die hier einzusetzenden operativen Mitarbeiter des AN. Der hierfür erforderliche Rechenweg bzw. die Ermittlungsschritte sind unten beschrieben.
Abhängig von der Höhe der Summe werden die Punkte verteilt.
Tabelle zur Punkteverteilung siehe Vergabeunterlagen.
Erläuterungen:
Basis für Berechnungen
- Die jeweiligen Bruttojahreslohnsummen für die eingesetzten operativen Mitarbeiter (v.a. Fahrer, Lader) sind zu Wertungszwecken auf eine Arbeitszeit von 38,0 Stunden pro Woche bzw. 165 Stunden pro Monat bezogen zu errechnen.
- Bei Bezahlung des Mindestlohns (Mindestforderung) und einer tatsächlichen Arbeitszeit von 38,0 Stunden für einen einzusetzenden Mitarbeiter errechnet sich die auf ihn entfallende Bruttojahreslohnsumme in Höhe von 26.334,00 EUR/a. (Berechnung: 13,30 EUR/h x 165 h/Monat x 12 Monate)
Mittlere Bruttojahreslohnsumme des AN:
Vom AN ist die mittlere Bruttojahreslohnsumme des AN wie folgt zu ermitteln.
- Ermittlung der Bruttojahreslohnsumme pro operativem Mitarbeiter (z. B. Fahrer / Lader) durch Addition des Grundlohns zzgl. aller tariflicher und außertariflicher Zu-lagen (z. B. Schmutzzulagen, Überstundenzulagen, übertarifliche Arbeitgeberzulagen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld etc.).
- Umrechnung aller gemäß obiger Beschreibung ermittelten Bruttojahreslohnsummen der einzelnen Beschäftigten auf eine (teils also fiktive) Wochenarbeitszeit von 38,0 Stunden (Monatsarbeitszeit von 165 Stunden), falls eine abweichende Monatsarbeitszeit vereinbart ist.
- Bildung des Mittelwerts der auf eine Wochenarbeitszeit von 38,0 Stunden (Monatsarbeitszeit von 165 Stunden) umgerechneten Bruttojahreslohnsummen der zur Leistungserbringung eingesetzten oder einzusetzenden operativen Mitarbeiter.
- Angabe des Bereiches der im Auftragsfall an die oben definierten Beschäftigten zu zahlenden mittleren Bruttojahreslohnsumme in Formblatt F02.
Stichproben des AG während der Vertragslaufzeit:
Zum Nachweis der Entlohnung ist der Auftraggeber berechtigt Stichproben während der Vertragslaufzeit durchzuführen. Hierzu sind auf Verlangen des Auftraggebers oder eines bevollmächtigten Vertreters des Auftraggebers von den Beschäftigten während der Leistungsausführung die Personalien anzugeben und anschließend Einsicht in die Lohnabrechnungen dieser Personen beim Auftragnehmer oder dessen Nachunternehmern zu gewähren.
Bei diesem Wertungskriterium können maximal 15 Punkte vergeben werden.
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Die Wertung der Angebote erfolgt anhand nachfolgender Bewertungsmatrix:
- Angebotspreis: maximal 75 Punkte
- Lohnzahlung: maximal 15 Punkte
- Fahrzeugeinsatz: maximal 10 Punkte
Wertung Fahrzeugeinsatz
Die Wertung „Fahrzeugeinsatz“ für die Leistung „Verwertung / Vermarktung von Altpapier“ erfolgt über eine Punktvergabe gemäß nachfolgender Tabelle sowie auf Grundlage der An-gaben des Bieters in Formblatt F02.
0 Punkte:
Einsatz von ausschließlich umweltfreundlichen Fahrzeugen, für die Durchführung der bezeichneten Entsorgungsdienstleistungen, die mindestens die EURO VI Norm einhalten. (Mindestforderung).
3 Punkte:
10-20 % Einsatz von Fahrzeugen, die die Kriterien von § 2 (3), (4), (5), (6) oder (7) nach dem „Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge“ (SaubFahrzeugBeschG, 09.06.2021) erfüllen und ansonsten Einsatz von ausschließlich um-weltfreundlichen Fahrzeugen, für die Durchführung der bezeichneten Entsorgungsdienstleistungen, die mindestens die EURO VI Norm einhalten.
6 Punkte:
20-30 % Einsatz von Fahrzeugen, die die Kriterien von § 2 (3), (4), (5), (6) oder (7) nach dem „Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge“ (SaubFahrzeugBeschG, 09.06.2021)“ erfüllen und ansonsten Einsatz von ausschließlich umweltfreundlichen Fahrzeugen, für die Durchführung der bezeichneten Entsorgungsdienstleistungen, die mindestens die EURO VI Norm einhalten.
10 Punkte:
Mehr als 30 % Einsatz von Fahrzeugen, die die Kriterien von § 2 (3), (4), (5), (6) oder (7) nach dem „Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge“ (SaubFahrzeugBeschG, 09.06.2021) erfüllen und ansonsten Einsatz von ausschließlich umweltfreundlichen Fahrzeugen, für die Durchführung der bezeichneten Entsorgungsdienstleistungen, die die EURO VI Norm einhalten.
Hinweis zur Vorlage der Unterlagen:
Für die Vergabe von Wertungspunkten müssen vom Auftragnehmer bzw. vom eventuell eingeschalteten Nachunternehmer, der mit der Leistungserbringung im Bereich Entsorgungsdienstleistungen in der Abfallwirtschaft befasst ist, bis zum Ende der Angebotsfrist die Erklärungen gemäß Formblatt F02 vorliegen. Gemäß § 56 (3) VgV ist eine Nachreichung des Formblatts F02 für die Wertung nicht möglich. Somit ist die Vergabe von Wertungspunkten für dieses Wertungskriterium nur bei Vorlage des Formblatts F02 bis zum Ende der Angebotsfrist möglich.
Stichproben des AG während der Vertragslaufzeit:
Zum Nachweis des Einsatzes der umweltfreundlichen Fahrzeuge, führt der Auftraggeber Stichproben während der Vertragslaufzeit durch. Hierzu sind auf Verlangen des Auftraggebers oder eines bevollmächtigten Vertreters des Auftraggebers von den Beschäftigten während der Leistungsausführung die Fahrzeugdaten anzugeben und anschließend Einsicht in die Fahrzeugunterlagen beim Auftragnehmer oder dessen Nachunternehmern zu gewähren.
Unabhängig hiervon sind vor Leistungsbeginn die Kopien der Fahrzeugpapiere der einzusetzenden Fahrzeuge unaufgefordert dem Auftraggeber vorzulegen.
Bei diesem Wertungskriterium können maximal 10 Punkte vergeben werden.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-25 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-25 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Ich/Wir erklären, dass ich/wir als Bieter/Nachunternehmer im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung in ausreichender Höhe (von mindestens...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Ich/Wir erklären, dass ich/wir als Bieter/Nachunternehmer im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung in ausreichender Höhe (von mindestens 3.000.000,00 EUR Deckungssumme für Personen- und Sachschäden sowie über 500.000,00 EUR für Vermögensschäden ODER 3.500.000,00 EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden – bei jeweils 2-facher Maximierung pro Jahr sowie 150.000,00 EUR für Bearbeitungsschäden) abschließen werde(n).
Eine entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. einen entsprechen-den Versicherungsnachweis werde(n) ich/wir auf gesondertes Verlangen übersenden.
Ich/Wir erklären, dass ich/wir als Bieter/Nachunternehmer im Auftragsfall eine Umwelthaftpflichtversicherung in ausreichender Höhe (mindestens 3.000.000,00 EUR Deckungssumme pauschal für Personen-, Sach- und mitversicherte Vermögensschäden) abschließen werde(n).
Eine entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. einen entsprechen-den Versicherungsnachweis werde(n) ich/wir auf gesondertes Verlangen übersenden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Ich/Wir erkläre(n), dass ich /wir in den letzten drei Jahren (Vertragslaufzeit mindestens ein Jahr) Leistungen zur Vermarktung / Verwertung von Altpapier...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Ich/Wir erkläre(n), dass ich /wir in den letzten drei Jahren (Vertragslaufzeit mindestens ein Jahr) Leistungen zur Vermarktung / Verwertung von Altpapier erbracht habe(n), die mit der zu verge-benden Leistung vergleichbar sind (mindestens 1.400 Mg/a).
Mindestens eine Referenz ist zwingend erforderlich.
Ich/Wir erklären, dass ich/wir als Bieter/Nachunternehmer die Leistung „Vermarktung / Verwertung von Altpapier“ ausführe/n.
ja/nein
Referenz zur Vermarktung / Verwertung von Altpapier (Mindestforderung):
Bezeichnung
Kurzbeschreibung der Leistung
Auftragsumfang
Auftrags-Zeitraum
Auftraggeber, Ort
Ansprechpartner
Telefon
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Ich/Wir...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erfor-derlichen Fachkräfte (inkl. Urlaubs- und Krankheitsvertretung) zur Verfügung stehen.
ja/nein
Falls mein(e)/unser(e) Bewerbung/Angebot in die engere Wahl kommt, wer-de(n) ich/wir auf gesondertes Verlangen entsprechende Nachweise in Form von Studiennachweisen oder sonstigen Bescheinigungen bzw. Angaben wie Berufserfahrung und ausgeübten Tätigkeiten zu den Personen einreichen.
ja/nein
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer
Nationale Registrierungsnummer: 09-0358002-61
Postanschrift: Promenade 27
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: 0049981531277📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 204-701490 (2025-10-22)