Gegenstand der Leistung ist die Verwertung von Alttextilien und Altschuhen der dem Ennepe-Ruhr-Kreis als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger überlassenen Alttextilien und Altschuhe ab dem 01.01.2026. Die Leistung besteht in der Beauftragung des Auftragnehmers mit dem Transport bis zur Verwertungsanlage und der ordnungsgemäßen Verwertung der Alttextilien. Ferner sind vom Auftragnehmer an der Umladestation geeignete Transportmittel (bspw. Wechselbrücken) bereitzustellen, die von dem Auftraggeber befüllt werden. Die Alttextilien und Altschuhe werden verpackt in Säcken zur Übernahme bereitgestellt. Die Alttextilien und Altschuhe sind einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zuzuführen. Sie sind zu sortieren und entsprechend der Rangfolge der 5-stufigen Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der EU-Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG vorrangig wiederzuverwenden und stofflich zu verwerten. Die erwartete Sammelmenge für Alttextilien und Altschuhe beträgt nach Schätzung des Auftraggebers ca. 2.500 Mg/a.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-12-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-11-07.
Auftragsbekanntmachung (2025-11-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verwertung von Alttextilien und Altschuhen aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis ab dem 01.01.2026
Referenznummer: 10.ZV.25.037 D
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Leistung ist die Verwertung von Alttextilien und Altschuhen der dem Ennepe-Ruhr-Kreis als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Leistung ist die Verwertung von Alttextilien und Altschuhen der dem Ennepe-Ruhr-Kreis als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger überlassenen Alttextilien und Altschuhe ab dem 01.01.2026.
Die Leistung besteht in der Beauftragung des Auftragnehmers mit dem Transport bis zur Verwertungsanlage und der ordnungsgemäßen Verwertung der Alttextilien. Ferner sind vom Auftragnehmer an der Umladestation geeignete Transportmittel (bspw. Wechselbrücken) bereitzustellen, die von dem Auftraggeber befüllt werden.
Die Alttextilien und Altschuhe werden verpackt in Säcken zur Übernahme bereitgestellt.
Die Alttextilien und Altschuhe sind einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zuzuführen. Sie sind zu sortieren und entsprechend der Rangfolge der 5-stufigen Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der EU-Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG vorrangig wiederzuverwenden und stofflich zu verwerten.
Die erwartete Sammelmenge für Alttextilien und Altschuhe beträgt nach Schätzung des Auftraggebers ca. 2.500 Mg/a.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦 Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 10.ZV.25.037 D
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Leistung ist die Verwertung von Alttextilien und Altschuhen der dem Ennepe-Ruhr-Kreis als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Leistung ist die Verwertung von Alttextilien und Altschuhen der dem Ennepe-Ruhr-Kreis als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger überlassenen Alttextilien und Altschuhe ab dem 01.01.2026.
Die Leistung besteht in der Beauftragung des Auftragnehmers mit dem Transport bis zur Verwertungsanlage und der ordnungsgemäßen Verwertung der Alttextilien. Ferner sind vom Auftragnehmer an der Umladestation geeignete Transportmittel (bspw. Wechselbrücken) bereitzustellen, die von dem Auftraggeber befüllt werden.
Die Alttextilien und Altschuhe werden verpackt in Säcken zur Übernahme bereitgestellt.
Die Alttextilien und Altschuhe sind einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zuzuführen. Sie sind zu sortieren und entsprechend der Rangfolge der 5-stufigen Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der EU-Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG vorrangig wiederzuverwenden und stofflich zu verwerten.
Die erwartete Sammelmenge für Alttextilien und Altschuhe beträgt nach Schätzung des Auftraggebers ca. 2.500 Mg/a.
Dem AN obliegt auch die ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung sonstiger im Sammelgemisch enthaltener Stoffe (z. B. durch
Fehlwürfe, Störstoffe).
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Zusätzliche Informationen:
“Zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates sind keine Unternehmen (Auftragnehmer/Bieter, Bietergemeinschaftsmitglieder,...”
Zusätzliche Informationen
Zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates sind keine Unternehmen (Auftragnehmer/Bieter, Bietergemeinschaftsmitglieder, Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten) mit Russlandbezug i.S.d. o.a. Verordnung am Auftrag zu beteiligen. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Formular F7) des Bieters/der Bietergemeinschaftsmitglieder ist dem Angebot beizufügen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Ennepe-Ruhr-Kreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Leistung ist vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2026 zu erbringen.
Der Leistungszeitraum kann einseitig durch den Auftraggeber um ein weiteres Jahr, also bis...”
Beschreibung der Optionen
Die Leistung ist vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2026 zu erbringen.
Der Leistungszeitraum kann einseitig durch den Auftraggeber um ein weiteres Jahr, also bis zum 31.12.2027, verlängert werden. Die Mitteilung, dass der Vertrag verlängert wird, muss dem Auftragnehmer spätestens bis zum 30.09.2026 zugehen.
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Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Beschreibung
Postleitzahl: Schwelm
Stadt: 58332
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-08 08:15:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-12-08 08:15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 23
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-12-08 08:15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-12-01 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
“Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle gem. § 56 Abs. 2, Abs. 4 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen,...”
Zusätzliche Informationen
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle gem. § 56 Abs. 2, Abs. 4 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden, angemessenen Nachfrist nachfordern kann. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen des Auftraggebers.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Referenzangaben zu einer oder mehr Leistungen, die nach Art und Menge mit der zu erbringenden Leistung vergleichbar sind, nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Referenzangaben zu einer oder mehr Leistungen, die nach Art und Menge mit der zu erbringenden Leistung vergleichbar sind, nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, wobei eine Auftraggeberbestätigung (zunächst) nicht beigefügt werden muss.
Die Referenzleistungen müssen kumulativ über das Volumen wie die zu erbringende Leistung (= 2.500 Mg/a) erbracht worden sein. Der Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss mindestens zwei Jahre betragen. Aufgrund der in der Abfallwirtschaft typischerweise langlaufender Verträge werden Referenzen der letzten zehn Jahre zugelassen.
Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners (mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse)
• Beschreibung des Leistungsumfanges
• Auftragssumme (netto)
• Ausführungszeitraum.
Unabhängig von der Vorlage von Auftraggeberbestätigungen behält sich die Vergabestelle vor, die Referenzangaben und die Zufriedenheit mit der Durchführung der Leistungen durch Rücksprache mit den benannten Auftraggebern/Ansprechpartnern zu überprüfen.
Ergänzend wird auf die Möglichkeit hingewiesen, sich im Wege der Eignungsleihe auch für Referenzen auf Drittunternehmen zu
beziehen. In diesem Fall ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen (vgl. Formular F8 oder gleichwertige Erklärungen).
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Eignungskriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
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HINWEIS: Da systembedingt nur...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
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HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die
naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium zurückgegriffen.
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Nachweis über die Zertifizierung gem. § 56 KrWG (Entsorgungsfachbetrieb) mindestens in Bezug auf die ausgeschriebene Verwertung von Alttextilien und Altschuhen oder Vorlage eines gleichwertigen Nachweises (Formular F10).
Der Bieter kann sich auf die Zertifizierung oder den Nachweis der gleichwertigen Qualifikation des von ihm benannten Unterauftragnehmers
berufen, wenn er von diesem eine Verpflichtungserklärung (vgl. Formular F8) sowie den Nachweis der Zertifizierung des Unterauftragnehmers
als Entsorgungsfachbetrieb oder den Nachweis der gleichwertigen Qualifikation des Unterauftragnehmers mit dem Angebot vorlegt.
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Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Bei Unterauftragsvergabe (nach § 36 VgV): Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen, so muss er die hierfür...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bei Unterauftragsvergabe (nach § 36 VgV): Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen und – soweit möglich und damit zumutbar – die hierfür vorgesehenen Unterauftragnehmer in seinem Angebot benennen (verpflichtende Benennung hinsichtlich der Leistung der Verwertung Formulare F2 und F3 oder vergleichbare Nachweise).
Soweit der Bieter nicht selbst über eine Verwertungsanlage verfügt, ist auch die Verwertungsanlage (bzw. deren Betreiber) Unterauftragnehmer im vorbezeichneten Sinne. Auch Transporteure oder andere Dienstleister, die Teilleistungen erbringen, ohne selbst Bieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft zu sein, sind Unterauftragnehmer.
Die Vergabestelle kann vor Zuschlagserteilung zu einem von ihr zu bestimmenden Zeitpunkt vom
Bieter den Nachweis verlangen, dass ihm die erforderlichen Mittel der Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen.
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HINWEIS: Da systembedingt nur...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
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HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die
naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen.
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Verpflichtungserklärung verbundener Unternehmer/Unterauftragnehmer im Hinblick auf eine Eignungsleihe (Formular F8), § 47 Abs. 1 VgV.
Ein Bieter kann sich, ggf. auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (§ 47 Abs. 1, Abs. 4 VgV). In diesem Fall muss nachgewiesen werden, dass ihm die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen (verbundene Unternehmer, Unterauftragnehmer) zur Verfügung stehen, indem eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorgelegt wird (vgl. Formular F8 oder gleichwertige Erklärungen).
Der Bieter hat ein Unternehmen, das die Eignungsnachweise nicht vollständig vorlegt oder eine einschlägige Eignungsanforderung nach Kapitel I Abs.7.10.1. nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen auf Verlangen der Vergabestelle zu ersetzen.
Wenn ein Bieter für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen will, haben sich der Bieter und diese Unternehmen zu verpflichten, gemeinsam für die Auftragsausführung zu haften (§ 47 Abs. 3 VgV).
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Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung zur Deckung etwaiger Ansprüche aus diesem Vertrag über mind. 5 Mio. € für Personen-
/Sachschäden und...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung zur Deckung etwaiger Ansprüche aus diesem Vertrag über mind. 5 Mio. € für Personen-
/Sachschäden und mind. 1 Mio. € für Vermögensschäden. Die genannten Mindestversicherungssummen müssen zumindest für zwei Schadensfälle pro Jahr (also 2-fach maximiert) zur Verfügung stehen und nachgewiesen werden. Die Betriebshaftpflichtversicherung hat beim Einsatz von Unterauftragnehmern auch Ansprüche aus Auswahlverschulden zu decken. Der Nachweis kann durch Bestätigung einer Versicherung oder Scan des Versicherungsscheins erbracht werden. Gleichwertig ist die Vorlage einer Bereitschaftserklärung einer Versicherung zum Abschluss
einer solchen Versicherung (Formular 11).
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Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angaben zum Entsorgungskonzept:
• dem Gesamtkonzept der Leistungserbringung (mit Erklärung zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit);
• den Maßnahmen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angaben zum Entsorgungskonzept:
• dem Gesamtkonzept der Leistungserbringung (mit Erklärung zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit);
• den Maßnahmen des Unternehmers zur Qualitätssicherung;
• Angaben zum Verwertungsweg einschließlich der/den vorgesehenen Verwertungsanlage(n) (Formular F 12) mit folgenden Angaben:
▪ Lage und Standort
▪ Angaben zur Entsorgungstechnik
▪ Nachweis über Einstufung als Entsorgungsanlage
▪ Zeitpunkt der Inbetriebnahme
▪ Gesamtkapazität der Entsorgungsanlage.
• der Zulässigkeit der Verbringung der Abfälle in das Ausland, falls vorgesehene Anlagen zur Entsorgung der Abfälle im Ausland liegen.
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Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung (Formular F13) über den Gesamtumsatz sowie die Umsätze betreffend die Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung (Formular F13) über den Gesamtumsatz sowie die Umsätze betreffend die Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, jeweils in den letzten drei Geschäftsjahren – sofern diese verfügbar sind.
Dabei sind auch Umsätze des Bieters für Leistungen zu berücksichtigen, die von dem Bieter in Bietergemeinschaft mit einem anderen Unternehmen
bzw. als Unterauftragnehmer für ein anderes Unternehmen erbracht worden sind, jedoch nur in Höhe des Umsatzanteils des Bieters.
“Eigenerklärung des Bieters, dass er während der gesamten Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten zur Erbringung der angebotenen
Leistungen verfügen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung des Bieters, dass er während der gesamten Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten zur Erbringung der angebotenen
Leistungen verfügen wird (im Angebotsschreiben enthalten).
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Eignungskriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung des Bieters, dass er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt (im Angebotsschreiben enthalten).”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung des Bieters, dass er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt (im Angebotsschreiben enthalten).
“Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat (im...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat (im Angebotsschreiben enthalten).
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (1) “********************************************************************************************************************
HINWEIS: Da systembedingt nur...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
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HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die
naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium zurückgegriffen.
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Bietergemeinschaften haben ein Verzeichnis über die Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft sowie eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung zu übergeben, aus der hervorgeht, dass der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder der Bietergemeinschaft als Gesamtschuldner haften, wobei diese Haftung auch nach Auflösung der Bietergemeinschaft bestehen bleibt (Formular F1).
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Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
“Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB sowie den in § 124 Abs. 2 GWB aufgeführten Gesetzen. Zwingende Ausschlussgründe...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB sowie den in § 124 Abs. 2 GWB aufgeführten Gesetzen. Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie bestimmte Straftaten, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Die Straftaten sind in § 123 Abs. 1 Ziffer 1 bis 10 GWB aufgeführt. Bei Verletzung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung kann ein Ausschluss nach § 123 Abs. 4 GWB erfolgen.
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten drei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist oder
• gem. § 22 Abs. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße in der dort genannten Höhe belegt worden ist.
Der Bieter hat eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular F4 und F5) mit seinem Angebot einzureichen. Entsprechende Erklärungen sind von evtl. Bietergemeinschaftsmitgliedern und von jedem Eignungsleiher mit dem Angebot abzugeben;
bei Unterauftragsvergabe auf Anforderung der Vergabestelle.
“Zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates sind keine Unternehmen (Auftragnehmer/Bieter, Bietergemeinschaftsmitglieder,...”
Zusätzliche Informationen
Zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates sind keine Unternehmen (Auftragnehmer/Bieter, Bietergemeinschaftsmitglieder, Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten) mit Russlandbezug i.S.d. o.a. Verordnung am Auftrag zu beteiligen. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Formular F7) des Bieters/der Bietergemeinschaftsmitglieder ist dem Angebot beizufügen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Nationale Registrierungsnummer: DE 164 242 157
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de📧
Telefon: 0251 411-1691📞
Fax: 0251 411-2165 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Ennepe-Ruhr-Kreis
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 059540024024-31002-04
Postanschrift: Hauptstr. 92
Postleitzahl: 58332
Postort: Schwelm
Region: Ennepe-Ruhr-Kreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@en-kreis.de📧
Telefon: 02336 93 2004-2008📞
Fax: +49 2336 931 2531 📠
URL: http://www.enkreis.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB).
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-09+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 217-747271 (2025-11-07)