Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Spree-Neiße/ Wokrejs Sprjewja-Nysa (kurz: aspn) schreibt die Verwertung von Bioabfällen aus dem Landkreis Spree-Neiße neu aus.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-08-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-07-17.
Auftragsbekanntmachung (2025-07-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verwertung von Bioabfällen aus dem Landkreis Spree-Neiße/ Wokrejs Sprjewja-Nysa
Referenznummer: E1.02.047.2025
Kurze Beschreibung:
“Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Spree-Neiße/ Wokrejs Sprjewja-Nysa (kurz: aspn) schreibt die Verwertung von Bioabfällen aus dem Landkreis...”
Kurze Beschreibung
Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Spree-Neiße/ Wokrejs Sprjewja-Nysa (kurz: aspn) schreibt die Verwertung von Bioabfällen aus dem Landkreis Spree-Neiße neu aus.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der zu vergebende Auftrag umfasst die Übernahme und Verwertung des im Landkreis Spree-Neiße über das haushaltsnahe Holsystem (Biotonne) erfassten...”
Beschreibung der Beschaffung
Der zu vergebende Auftrag umfasst die Übernahme und Verwertung des im Landkreis Spree-Neiße über das haushaltsnahe Holsystem (Biotonne) erfassten Bioabfalls. Die Ausschreibung erfolgt ohne weitere Losaufteilung.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-26 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-26 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 127
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“1) Vorbemerkung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1) Vorbemerkung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist spätestens auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem ist auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen eine Erklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. 2) Mit dem Angebot vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB, - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, - Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, - Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576. 3) Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen: - Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft, - die Führungszeugnisse aller Geschäftsführer (falls kein GF bestellt, aller Inhaber), - die Gewerbeanmeldung sowie die Eintragung in der Handwerkerrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer. 4) Die Vergabestelle wird zur Vorbereitung der vergaberechtlichen Entscheidung Auskünfte aus dem Wettbewerbsregister einholen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“1) Mit dem Angebot vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: - Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz im Bereich der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1) Mit dem Angebot vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: - Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen (angebotenen) Leistungen, in den Jahren 2022 bis 2024, 2) Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen: - der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw. - die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2022, 2023, 2024 in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“1) Mit dem Angebot vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: - Eigenerklärung über mindestens eine Referenz aus den letzten 36 Monaten vor...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1) Mit dem Angebot vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: - Eigenerklärung über mindestens eine Referenz aus den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe für die Verwertung von Bioabfällen aus Haushalten in der vorgesehenen Verwertungsanlage über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten (sofern die Anlage noch nicht in Betrieb ist, gilt als Nachweis auch eine Referenz des Anlagenherstellers) - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für das "Verwerten" von gemischten Siedlungsabfällen in der vorgesehenen Verwertungsanlage (ASN 20 03 01). (Hinweis: Sofern der Standort der vorgesehenen Verwertungsanlage nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, muss dafür ersatzweise eine entsprechende Genehmigung vorliegen.) 2) Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen: - Benennung der Referenzen (mind. mit Angabe des Auftraggebers, des Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des Leistungszeitraums und des Leistungsgegenstands/-umfangs) - das Efb-Zertifikat/ die Genehmigung(en)
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Geforderte Kautionen und Garantien:
“Stellung einer Sicherheit i. S. von § 18 VOL/B für die vertragsgemäße Ausführung aller Leistungen einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und...”
Geforderte Kautionen und Garantien
Stellung einer Sicherheit i. S. von § 18 VOL/B für die vertragsgemäße Ausführung aller Leistungen einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadensersatz sowie auf die Erstattung von Überzahlungen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Abschluss einer Betriebs- und einer Umwelthaftpflichtversicherung mit Deckungssummen pro Schadensfall in jeweils...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Abschluss einer Betriebs- und einer Umwelthaftpflichtversicherung mit Deckungssummen pro Schadensfall in jeweils folgender Höhe: - für Vermögensschäden: 1,0 Mio. EUR - für Personen- und Sachschäden: 2,5 Mio. EUR. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Versicherung während der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten und dies dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen. (2) Stellung einer Sicherheit i. S. von § 18 VOL/B für die vertragsgemäße Ausführung aller Leistungen einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadensersatz sowie auf die Erstattung von Überzahlungen. (3) Der Auftragnehmer (sowie dessen Unterauftragnehmer) verpflichten sich mit dem Angebot, die Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) einzuhalten.
“Bekanntmachungs-ID: CXP9YJ5H421” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Nationale Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mwaek.brandenburg.de📧
Telefon: +49 331 8661719📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Nationale Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mwaek.brandenburg.de📧
Telefon: +49 331 8661719📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Informationen nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebot für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem.§ 134 GWB darüber informiert. Dies gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagserteilung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 136-470804 (2025-07-17)