Gegenstand der Leistung ist die Wägung und Verwertung von Bioabfällen von allen Wertstoffhöfen im Entsorgungsgebiet des Landkreises Harz. Für die zuvor genannten Wertstoffhöfe werden die Wägung und Verwertung von übernommenen Bioabfällen aus der Bevölkerung neu vergeben. Bei den zu verwertenden Bioabfällen handelt es sich unter anderem um: - Baum- und Strauchschnitt, Heckenschnitt, - Rasenschnitt, Laub und Stauden, - Biologisch abbaubare pflanzliche, tierische oder aus Pilzmaterialien bestehende Abfälle im Sinne von § 3 Abs. 7 KrWG (z. B. Obst und Gemüse). Eine Garantie hinsichtlich der konkreten Zusammensetzung der Bioabfälle kann von Seiten der enwi nicht gegeben werden. Bitte entnehmen Sie alle weiteren Informationen dem Dokument B. Leistungsbeschreibung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-08-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-07-04.
Auftragsbekanntmachung (2025-07-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verwertung von Bioabfällen von den Wertstoffhöfen der enwi
Referenznummer: ENWI-5-2025
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Leistung ist die Wägung und Verwertung von Bioabfällen von allen Wertstoffhöfen im Entsorgungsgebiet des Landkreises Harz.
Für die zuvor genannten Wertstoffhöfe werden die Wägung und Verwertung von übernommenen Bioabfällen aus der Bevölkerung neu vergeben. Bei den zu verwertenden Bioabfällen handelt es sich unter anderem um:
- Baum- und Strauchschnitt, Heckenschnitt,
- Rasenschnitt, Laub und Stauden,
- Biologisch abbaubare pflanzliche, tierische oder aus Pilzmaterialien bestehende Abfälle im Sinne von § 3 Abs. 7 KrWG (z. B. Obst und Gemüse).
Eine Garantie hinsichtlich der konkreten Zusammensetzung der Bioabfälle kann von Seiten der enwi nicht gegeben werden.
Bitte entnehmen Sie alle weiteren Informationen dem Dokument B. Leistungsbeschreibung.
Gegenstand der Leistung ist die Wägung und Verwertung von Bioabfällen von allen Wertstoffhöfen im Entsorgungsgebiet des Landkreises Harz.
Für die zuvor genannten Wertstoffhöfe werden die Wägung und Verwertung von übernommenen Bioabfällen aus der Bevölkerung neu vergeben. Bei den zu verwertenden Bioabfällen handelt es sich unter anderem um:
- Baum- und Strauchschnitt, Heckenschnitt,
- Rasenschnitt, Laub und Stauden,
- Biologisch abbaubare pflanzliche, tierische oder aus Pilzmaterialien bestehende Abfälle im Sinne von § 3 Abs. 7 KrWG (z. B. Obst und Gemüse).
Eine Garantie hinsichtlich der konkreten Zusammensetzung der Bioabfälle kann von Seiten der enwi nicht gegeben werden.
Bitte entnehmen Sie alle weiteren Informationen dem Dokument B. Leistungsbeschreibung.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 9
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 10
1️⃣
Interne Kennung: LOT-0001
Titel: Wertstoffhof Ballenstedt
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung: Verwertung von Bioabfällen vom Werstoffhof Ballenstedt
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Postleitzahl: 06493
Stadt: Ballenstedt
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Harz
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag verlängert sich einmalig automatisch um ein Jahr, wenn er nicht bis spätestens 31.03.2027 von einem der Vertragspartner gekündigt wurde.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: LOT-0002
Titel: Wertstoffhof Halberstadt
Beschreibung der Beschaffung: Verwertung von Bioabfällen vom Werstoffhof Halberstadt
Postleitzahl: 38820
Stadt: Halberstadt
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Interne Kennung: LOT-0003
Titel: Wertstoffhof Harzgerode
Beschreibung der Beschaffung: Verwertung von Bioabfällen vom Werstoffhof Harzgerode
Stadt: Harzgerode
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣
Interne Kennung: LOT-0004
Titel: Wertstoffhof Ilsenburg
Beschreibung der Beschaffung: Verwertung von Bioabfällen vom Werstoffhof Ilsenburg
Postleitzahl: 38871
Stadt: Ilsenburg
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
5️⃣
Interne Kennung: LOT-0005
Titel: Wertstoffhof Oberharz
Beschreibung der Beschaffung: Verwertung von Bioabfällen vom Werstoffhof Oberharz
Postleitzahl: 38875
Stadt: Oberharz am Brocken
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
6️⃣
Interne Kennung: LOT-0006
Titel: Wertstoffhof Osterwieck
Beschreibung der Beschaffung: Verwertung von Bioabfällen vom Werstoffhof Osterwieck
Postleitzahl: 38835
Stadt: Osterwieck
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0006
7️⃣
Interne Kennung: LOT-0007
Titel: Wertstoffhof Wernigerode
Beschreibung der Beschaffung: Verwertung von Bioabfällen vom Werstoffhof Wernigerode
Postleitzahl: 38855
Stadt: Wernigerode
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0007
8️⃣
Interne Kennung: LOT-0008
Titel: Wertstoffhof Westerhausen
Beschreibung der Beschaffung: Verwertung von Bioabfällen vom Werstoffhof Westerhausen
Postleitzahl: 06484
Stadt: Westerhausen
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0008
9️⃣
Interne Kennung: LOT-0009
Titel: Wertstoffhof Quedlinburg
Beschreibung der Beschaffung: Verwertung von Bioabfällen vom Werstoffhof Quedlinburg
Stadt: Quedlinburg
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0009
1️⃣0️⃣
Interne Kennung: LOT-0010
Titel: alle Wertstoffhöfe
Beschreibung der Beschaffung: Verwertung von Bioabfällen aller Wertstoffhöfen der ENWI im Landkreis Harz
Stadt: Landkreis Harz
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0010 Beschreibung
Postleitzahl: -
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-07 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-07 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-08-07 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 56 VgV. Da die Nachforderung im Ermessen der Vergabestelle liegt und nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig ist, liegt es im Eigeninteresse des Bieters, von vornherein vollständige Unterlagen einzureichen. Für das Angebot sollte das von der Vergabestelle versandte Formular für das Angebotsschreiben nebst Anlagen einschließlich Preisblätter verwendet werden.
Für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 56 VgV. Da die Nachforderung im Ermessen der Vergabestelle liegt und nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig ist, liegt es im Eigeninteresse des Bieters, von vornherein vollständige Unterlagen einzureichen. Für das Angebot sollte das von der Vergabestelle versandte Formular für das Angebotsschreiben nebst Anlagen einschließlich Preisblätter verwendet werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärungen im Angebotsschreiben (mit dem Angebot vorzulegende Unterlage des Bieters zu rechtlichen Umständen):
- Eigenerklärung des Bieters zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), Mindestlohngesetz (MiLoG) und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwArbG) (auch vom Unterauftragnehmer auf gesondertes Verlangen)
- Eigenerklärung des Bieters zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB (auch vom Unterauftragnehmer auf gesondertes Verlangen)
- Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat (auch vom Unterauftragnehmer auf gesondertes Verlangen)
- Eigenerklärung des Bieters, dass er in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden mit Dritten getroffen hat
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärungen im Angebotsschreiben (mit dem Angebot vorzulegende Unterlage des Bieters zu rechtlichen Umständen):
- Eigenerklärung des Bieters zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), Mindestlohngesetz (MiLoG) und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwArbG) (auch vom Unterauftragnehmer auf gesondertes Verlangen)
- Eigenerklärung des Bieters zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB (auch vom Unterauftragnehmer auf gesondertes Verlangen)
- Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat (auch vom Unterauftragnehmer auf gesondertes Verlangen)
- Eigenerklärung des Bieters, dass er in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden mit Dritten getroffen hat
Bewerbererklärung (mit dem Angebot vorzulegende Unterlage des Bieters zu rechtlichen Umständen)
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
aktueller Auszug aus dem Handelsregister, zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate (mit dem Angebot vorzulegende Unterlage des Bieters zu rechtlichen Umständen)
Unbedenklichkeitserklärung des zuständigen Finanzamtes, zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate; - Kopie (mit dem Angebot vorzulegende Unterlage des Bieters zu rechtlichen Umständen)
aktueller (d. h. zum Zeitpunkt des Ablaufs der Einreichungsfrist noch gültiger) Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (nur auf gesondertes Verlangen vom Hauptunternehmer und Unterauftragnehmer vorzulegen)
Erklärung über den Umsatz/ Anzahl der Mitarbeiter/ Anlagenkapazität (mit dem Angebot vorzulegende Nachweise und Erklärungen des Bieters zur Beurteilung der wirtschaftlichen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit)
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1 Referenz (Mindestanforderung 6.000 Mg pro Jahr) zu vergleichbaren Leistungen der letzten drei Jahre (mit dem Angebot vorzulegende Nachweise und Erklärungen des Bieters zur Beurteilung der wirtschaftlichen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1 Referenz (Mindestanforderung 6.000 Mg pro Jahr) zu vergleichbaren Leistungen der letzten drei Jahre (mit dem Angebot vorzulegende Nachweise und Erklärungen des Bieters zur Beurteilung der wirtschaftlichen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit)
Eignungskriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (für Verwertungsanlage und ggf. Abladepunkt/ Übergabestelle) oder gleichwertige Qualifikation für die entsprechende Leistung (mit dem Angebot vorzulegende Nachweise und Erklärungen des Bieters zur Beurteilung der wirtschaftlichen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (für Verwertungsanlage und ggf. Abladepunkt/ Übergabestelle) oder gleichwertige Qualifikation für die entsprechende Leistung (mit dem Angebot vorzulegende Nachweise und Erklärungen des Bieters zur Beurteilung der wirtschaftlichen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit)
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflicht (nur auf gesondertes Verlangen vom Hauptunternehmer und Unterauftragnehmer vorzulegen)
Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von…
… Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - zum Zeitpunkt des Ablaufs der Einreichungsfrist nicht älter als 6 Monate, nur auf gesondertes Verlangen vom Hauptunternehmer und Unterauftragnehmer vorzulegen)
… Steuern und Abgaben (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Einreichungsfrist nicht älter als 6 Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist, nur auf gesondertes Verlangen vom Hauptunternehmer und Unterauftragnehmer vorzulegen)
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: siehe Vergabeunterlagen;
zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Arbeitnehmer
Entsendegesetz (AentG), Mindestlohngesetz (MiLoG),
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) und § 124 GWB
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: siehe Vergabeunterlagen;
zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Arbeitnehmer
Entsendegesetz (AentG), Mindestlohngesetz (MiLoG),
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) und § 124 GWB
Die Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt über die Vergabeplattform. Um der Vergabestelle über den Kommunikationsbereich eigene Nachrichten zukommen zu
lassen, müssen die Bieter sich registrieren. Etwaige Bieterinformationen mit Erläuterungen oder Änderungen an den Vergabeunterlagen wird der Auftraggeber über die Vergabeplattform elektronisch bereitstellen.
Unternehmen müssen sich dort selbständig über etwaige eingestellte Bieterinformationen informieren.
Sobald die Vergabestelle eine Information neu einstellt, erfolgt über das Portal eine automatisierte Benachrichtigung an alle im Projektraum registrierten Bieter; eine gesonderte Benachrichtigung durch den Auftraggeber erfolgt nicht. Die Bieter sind verpflichtet, die veröffentlichten Bieterinformationen regelmäßig bis zum spätestmöglichen Zeitpunkt auf Neuerungen zu überprüfen.
Der Abladepunkt/die Übergabestelle - einschließlich ggf. separat und dabei ortsnah zum Abladepunkt gelegene Waagen - muss ihren Standort im Landkreis haben. Sofern sich die Verwertungsanlage außerhalb des Landkreises Harz befindet, hat der Auftragnehmer die an seinem Abladepunkt/der Übergabestelle (welcher sich im Landkreis Harz befinden muss) angenommenen Bioabfälle in Eigenregie zu seiner
Verwertungsanlage zu transportieren.
Die Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt über die Vergabeplattform. Um der Vergabestelle über den Kommunikationsbereich eigene Nachrichten zukommen zu
lassen, müssen die Bieter sich registrieren. Etwaige Bieterinformationen mit Erläuterungen oder Änderungen an den Vergabeunterlagen wird der Auftraggeber über die Vergabeplattform elektronisch bereitstellen.
Unternehmen müssen sich dort selbständig über etwaige eingestellte Bieterinformationen informieren.
Sobald die Vergabestelle eine Information neu einstellt, erfolgt über das Portal eine automatisierte Benachrichtigung an alle im Projektraum registrierten Bieter; eine gesonderte Benachrichtigung durch den Auftraggeber erfolgt nicht. Die Bieter sind verpflichtet, die veröffentlichten Bieterinformationen regelmäßig bis zum spätestmöglichen Zeitpunkt auf Neuerungen zu überprüfen.
Der Abladepunkt/die Übergabestelle - einschließlich ggf. separat und dabei ortsnah zum Abladepunkt gelegene Waagen - muss ihren Standort im Landkreis haben. Sofern sich die Verwertungsanlage außerhalb des Landkreises Harz befindet, hat der Auftragnehmer die an seinem Abladepunkt/der Übergabestelle (welcher sich im Landkreis Harz befinden muss) angenommenen Bioabfälle in Eigenregie zu seiner
Verwertungsanlage zu transportieren.
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bieter ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
[...]
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bieter ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
[...]
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-04+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 127-437711 (2025-07-04)