Verwertung von Papier, Pappe, Kartonagen (PPK) aus dem Gebiet des Landkreises Potsdam-Mittelmark für die Zeit vom 01.01.2026 bis 31.12.2026
APM Abfallwirtschaft Potsdam-Mittelmark GmbH
Verwertung von Papier, Pappe, Kartonagen (PPK) aus dem Gebiet des Landkreises Potsdam-Mittelmark für die Zeit vom 01.01.2026 bis 31.12.2026
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-08-19.
Wer? Wie? Wo?- • Brandenburg › Potsdam, Kreisfreie Stadt
- • Brandenburg › Potsdam-Mittelmark
- • Köln › Bonn, Kreisfreie Stadt
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2025-08-19 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2025-08-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Verwertung von Papier, Pappe, Kartonagen (PPK) aus dem Gebiet des Landkreises Potsdam-Mittelmark für die Zeit vom 01.01.2026 bis 31.12.2026
Referenznummer:
Kurze Beschreibung:
Produkte/Dienstleistungen: Recycling von Siedlungsabfällen 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
Postleitzahl: 14823
Stadt: Potsdam-Mittelmark
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Potsdam-Mittelmark 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 70
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kriterium Sortiertiefe (Gewichtung zu 20 %)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Soziale Kriterien / Vergütung einzusetzender Arbeitnehmender - (Gewichtung 10 %)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Titel
Los-Identifikationsnummer:
Beschreibung
Postleitzahl: 14473
Stadt: DE40E - Potsdam-Mittelmark
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-23 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-23 12:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 66 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-09-23 12:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: APM Abfallwirtschaft Potsdam-Mittelmark GmbH
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Bahnhofstraße 18
Postleitzahl: 14823
Postort: Niemegk
Region: Potsdam-Mittelmark 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Frau Diana Grund (Geschäftsführung)
E-Mail: diana.grund@apm-niemegk.de 📧
Telefon: 3384330628 📞
Fax: 3384330690 📠
URL: https://www.apm-niemegk.de/ 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/01987ad2-362d-443d-a192-2c740297dd2c/zustellweg-auswaehlen 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/01987ad2-362d-443d-a192-2c740297dd2c/zustellweg-auswaehlen 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mwae.brandenburg.de 📧
Telefon: 3318661719 📞
URL: https://mwaek.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%C3%BCfungsverfahren/bb1.c.478846.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-19+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 158-544763 (2025-08-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Verwertung von Papier, Pappe, Kartonagen (PPK) aus dem Gebiet des Landkreises Potsdam-Mittelmark für die Zeit vom 01.01.2026 bis 31.12.2026
Referenznummer:
VS 01-2025
Kurze Beschreibung:
Verwertung von Papier, Pappe, Kartonagen (PPK) aus dem Gebiet des Landkreises Potsdam-Mittelmark für die Zeit vom 01.01.2026 bis 31.12.2026
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Recycling von Siedlungsabfällen 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
LOT-0001
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Die APM ist gegenüber dem Landkreis u.a. mit der Einsammlung von Pappe, Papier und Kartonagen (PPK) aus dem Landkreisgebiet beauftragt. Das Papier wird von der APM im Holsystem (blaue Tonne) erfasst. Die APM beabsichtigt, die ihr gegenüber dem Landkreis Potsdam-Mittelmark obliegende Pflicht zur Verwertung von PPK aus dem Kreisgebiet ab dem 01.01.2026 bis zum 31.12.2026 durch einen Dritten erfüllen zu lassen. Es werden folgende Leistungen ausgeschrieben:
• die Übernahme inkl. Transport von PPK-Abfällen ab den Plätzen, auf denen der Autraggeber die Abfälle in Wechselbehältern oder als lose Abfälle aus regulären Sammelfahrzeugen zur Verfügung stellt (Übergabestellen), bis zur Verwertungsanlage,
• die Sortierung,
• und Verwertung von PPK-Abfällen sowie
• das Bereitstellen und der Betrieb einer Umladestation (mit Standort im Land Brandenburg) im Umkreis von 25 km um Teltow/ Stahnsdorf/ Kleinmachnow ab dem 01.01.2026.
Es findet keine Aufteilung in einzelne Lose statt.
Die Sammlung der PPK-Fraktionen und die Beförderung zur Ladestelle sowie ggf. die Bereitstellung des Systembetreiberanteils sind nicht Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung.
Für die besonderen Mindestanforderungen an die Leistungserbringung siehe Ziff. D der Bewerbungsbedingungen.
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Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Als ein Zuschlagskriterium werden Angebote mit einer größeren als der mindestens geforderten Sortiertiefe positiv gewertet.
Mindestens (als Ausführungsbedingung) soll das Altpapier in der PPK-Sortieranlage nach • grafischen Papieren,
• Verpackungspapieren • und Sortierresten getrennt werden (vgl. Leistungsbeschreibung Kap. 02, Ziff. X). Damit soll eine höherwertige Verwertung der einzelnen Altpapiersorten in der Papierindustrie erreicht werden. Der Bieter gibt für die Anwendung
dieses Zuschlagskriteriums mit seinem Angebot (hierfür kann das Formular 10 verwendet werden) eine entsprechende Erklärung ab. Übersteigt die angebotene Sortiertiefe die Mindestanforderungen, wird der Bieter positiv bewertet.
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Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
Postleitzahl: 14823
Stadt: Potsdam-Mittelmark
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Potsdam-Mittelmark 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 70
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kriterium Sortiertiefe (Gewichtung zu 20 %)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Soziale Kriterien / Vergütung einzusetzender Arbeitnehmender - (Gewichtung 10 %)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0001
Beschreibung
Postleitzahl: 14473
Stadt: DE40E - Potsdam-Mittelmark
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Es findet ein europaweites offenes Verfahren gem. § 15 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) statt.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-23 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-23 12:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 66 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-09-23 12:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle gem. § 56 Abs. 2, Abs. 4 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden, angemessenen Nachfrist nachfordern kann.
Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter sollten daher im wohlverstandenen Eigeninteresse sämtliche Erklärungen und Nachweise, die für die Einreichung mit dem Angebot vorgesehen sind, bereist mit dem Angebot einreichen bzw. hochladen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen bzw. wertungsrelevanten Unterlagen, die die Ermittlung des Bestangebots anhand der Zuschlagskriterien betreffen (wie z.B. Preisangaben, Angaben zur Sortiertiefe oder zu der Vergütung von zur Leistungserbringung einzusetzenden Mitarbeitenden), ist gem. § 56 Abs. 3 Satz 1 VgV ausgeschlossen. Dies gilt gem. § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV (nur) nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
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Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz aus den letzten drei Kalender- oder Geschäftsjahren. Dabei sind auch Umsätze des Bieters für Leistungen zu berücksichtigen, die von dem Bieter in Bietergemeinschaft mit einem anderen Unternehmen bzw. als Unterauftragnehmer für ein anderes Unternehmen erbracht worden sind, jedoch nur in Höhe des Umsatzanteils des Bieters (Formular 4). Im Fall der Eignungsleihe hinsichtlich Umsatz ist die Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers bereits mit dem Angebot vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung über die Umsätze betreffend die Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, jeweils aus den letzten drei Kalender- oder Geschäftsjahren. Dabei sind auch Umsätze des Bieters für Leistungen zu berücksichtigen, die von dem Bieter in Bietergemeinschaft mit einem anderen Unternehmen bzw. als Unterauftragnehmer für ein anderes Unternehmen erbracht worden sind, jedoch nur in Höhe des Umsatzanteils des Bieters (Formular 4). Im Fall der Eignungsleihe hinsichtlich Umsatz ist die Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers bereits mit dem Angebot vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Referenzangaben zu Leistungen, die mit der zu erbringenden Leistung vergleichbar sind (für den Transport sowie über den Betrieb einer Umladestelle, also Referenzen für den Transport und die Umladung von PPK im kommunalen Auftrag), wobei eine Auftraggeberbestätigung (zunächst) nicht beigefügt werden muss (Formular 5). Der Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss mindestens ein Jahr innerhalb der letzten drei Jahres vor der Bekanntmachung der vorliegenden Ausschreibung umfassen. Im Fall der Eignungsleihe hinsichtlich Referenzen ist die Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers bereits mit dem Angebot vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mindestanforderung auf die Leistungsausführung: Eigenerklärung über das Bestehen einer angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung für den konkreten Leistungsbereich, alternativ eine Erklärung, dass für den Fall der Beauftragung eine solche Betriebshaftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn besteht bzw. abgeschlossen wird (Formular 7). Die Versicherung muss etwaige Ansprüche aus diesem Vertrag über: (a) mind. 1,5 Mio. € für Personen-/ Sachschäden und (b) mind. 500 T€ für Vermögensschäden decken. Die genannten Mindestversicherungssummen müssen zumindest für zwei Schadensfälle pro Jahr (als 2-fach maximiert) zur Verfügung stehen und nachgewiesen werden. Der Abschluss der Versicherung ist dem Auftraggeber 14 Tage vor Leistungsbeginn unaufgefordert nachzuweisen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angaben zum Entsorgungskonzept und allgemein zur Leistungserbringung (Formular 10), v.a. Informationen zum Standort, Kapazität und Betreiber der geforderten Umladestelle lt. Leistungsbeschreibung; zu der (Haupt-)Sortier- und Verwertungsanlage mit • Bezeichnung/ Name der Anlage (ggf. auch Sortieranlage), • Lage und Standort (genaue Anschrift), • Name des Betreibers der Anlage, • Gesamtdurchsatz in Mg/a; und eine Eigenerklärung über das Vorliegen aller erforderlichen behördlichen Genehmigung für die gebotene Umladestation.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung des Bieters, dass er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt (im Angebotsschreiben enthalten).
Eignungskriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mindestanforderung auf die Leistungsausführung: Erklärung über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb für die Umladung und/oder den Transport bis Leistungsbeginn (Formular 6).
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 17 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausschließt, wenn sie Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Straftaten. § 123 Abs. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §…
… 30
des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 StGB (Bildung krimineller
Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Das Vorliegen von Ausschlussgründen beurteilt die Vergabestelle für die Bieter zunächst anhand der von den Bietern vorgelegten und entsprechend den Hinweisen der Vergabestelle ausgefüllten Formulare 8 und 9 sowie 13 (Eigenerklärung zu den Verbotstatbeständen nach Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014).
… 30
des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Das Vorliegen von Ausschlussgründen beurteilt die Vergabestelle für die Bieter zunächst anhand der von den Bietern vorgelegten und entsprechend den Hinweisen der Vergabestelle ausgefüllten Formulare 8 und 9 sowie 13 (Eigenerklärung zu den Verbotstatbeständen nach Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014).
… 30
des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel
in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a
Abs. 2 Nr. 2 StGB zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche). Das Vorliegen von Ausschlussgründen beurteilt die Vergabestelle für die Bieter zunächst anhand der von den Bietern vorgelegten und entsprechend den Hinweisen der Vergabestelle ausgefüllten Formulare 8 und 9 sowie 13 (Eigenerklärung zu den Verbotstatbeständen nach Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014).
… 30
des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 4. § 263 StGB (Betrug), soweit
sich die Straftat gegen den Haushalt der EU oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EU oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Das Vorliegen von Ausschlussgründen beurteilt die Vergabestelle für die Bieter zunächst anhand der von den Bietern vorgelegten und entsprechend den Hinweisen der Vergabestelle ausgefüllten Formulare 8 und 9 sowie 13 (Eigenerklärung zu den Verbotstatbeständen nach Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014).
… 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). Das Vorliegen von Ausschlussgründen beurteilt die Vergabestelle für die Bieter zunächst anhand der von den Bietern vorgelegten und entsprechend den Hinweisen der Vergabestelle ausgefüllten Formulare 8 und 9 sowie 13 (Eigenerklärung zu den Verbotstatbeständen nach Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014).
… 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 10. den §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Das Vorliegen von Ausschlussgründen beurteilt die Vergabestelle für die Bieter zunächst anhand der von den Bietern vorgelegten und entsprechend den Hinweisen der Vergabestelle ausgefüllten Formulare 8 und 9 sowie 13 (Eigenerklärung zu den Verbotstatbeständen nach Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014).
Die Vergabestelle schließt ein Unternehmen darüber hinaus zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren aus, wenn nach § 123 Abs. 4 Nr. 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder Nr. 2 der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer
Verpflichtung nach Nr. 1 nachweisen kann. Dies gilt nicht, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder es sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen,
Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Auf die Regelung des § 123 Abs. 5 GWB wird Bezug genommen. Das Vorliegen von Ausschlussgründen beurteilt die Vergabestelle für die Bieter zunächst anhand der von den Bietern vorgelegten und entsprechend den Hinweisen der Vergabestelle ausgefüllten Formulare 8 und 9 sowie 13 (Eigenerklärung zu den Verbotstatbeständen nach Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014).
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Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und in ordnungsgemäßer Ermessensausübung ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an diesem ausschließen kann, wenn einer der in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GWB geregelten sog. fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. § 124 Abs. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn Nr.…
… 1 das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Das Vorliegen von Ausschlussgründen beurteilt die Vergabestelle für die Bieter zunächst anhand der von den Bietern vorgelegten und entsprechend den Hinweisen der Vergabestelle ausgefüllten Formulare 8 und 9 sowie 13 (Eigenerklärung zu den Verbotstatbeständen nach Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014).
… 1 das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Das Vorliegen von Ausschlussgründen beurteilt die Vergabestelle für die Bieter zunächst anhand der von den Bietern vorgelegten und entsprechend den Hinweisen der Vergabestelle ausgefüllten Formulare 8 und 9 sowie 13 (Eigenerklärung zu den Verbotstatbeständen nach Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014).
… 1 das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Das Vorliegen von Ausschlussgründen beurteilt die Vergabestelle für die Bieter zunächst anhand der von den Bietern vorgelegten und entsprechend den Hinweisen der Vergabestelle ausgefüllten Formulare 8 und 9 sowie 13 (Eigenerklärung zu den Verbotstatbeständen nach Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014).
… 2 das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Das Vorliegen von Ausschlussgründen beurteilt die Vergabestelle für die Bieter zunächst anhand der von den Bietern vorgelegten und entsprechend den Hinweisen der Vergabestelle ausgefüllten Formulare 8 und 9 sowie 13 (Eigenerklärung zu den Verbotstatbeständen nach Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014).
… 3 das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Abs. 3 ist entsprechend anzuwenden. Das Vorliegen von Ausschlussgründen beurteilt die Vergabestelle für die Bieter zunächst anhand der von den Bietern vorgelegten und entsprechend den Hinweisen der Vergabestelle ausgefüllten Formulare 8 und 9 sowie 13 (Eigenerklärung zu den Verbotstatbeständen nach Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014).
… 4 der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Das Vorliegen von Ausschlussgründen beurteilt die Vergabestelle für die Bieter zunächst anhand der von den Bietern vorgelegten und entsprechend den Hinweisen der Vergabestelle ausgefüllten Formulare 8 und 9 sowie 13 (Eigenerklärung zu den Verbotstatbeständen nach Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014).
… 5 ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Das Vorliegen von Ausschlussgründen beurteilt die Vergabestelle für die Bieter zunächst anhand der von den Bietern vorgelegten und entsprechend den Hinweisen der Vergabestelle ausgefüllten Formulare 8 und 9 sowie 13 (Eigenerklärung zu den Verbotstatbeständen nach Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014).
… 6 eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Das Vorliegen von Ausschlussgründen beurteilt die Vergabestelle für die Bieter zunächst anhand der von den Bietern vorgelegten und entsprechend den Hinweisen der Vergabestelle ausgefüllten Formulare 8 und 9 sowie 13 (Eigenerklärung zu den Verbotstatbeständen nach Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014).
… 7 das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Das Vorliegen von Ausschlussgründen beurteilt die Vergabestelle für die Bieter zunächst anhand der von den Bietern vorgelegten und entsprechend den Hinweisen der Vergabestelle ausgefüllten Formulare 8 und 9 sowie 13 (Eigenerklärung zu den Verbotstatbeständen nach Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014).
… 8 das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder Nr. 9 das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu
beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Das Vorliegen von Ausschlussgründen beurteilt die Vergabestelle für die Bieter zunächst anhand der von den Bietern vorgelegten und entsprechend den Hinweisen der Vergabestelle ausgefüllten Formulare 8 und 9 sowie 13 (Eigenerklärung zu den Verbotstatbeständen nach Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014).
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: APM Abfallwirtschaft Potsdam-Mittelmark GmbH
Nationale Registrierungsnummer:
0
Postanschrift: Bahnhofstraße 18
Postleitzahl: 14823
Postort: Niemegk
Region: Potsdam-Mittelmark 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Frau Diana Grund (Geschäftsführung)
E-Mail: diana.grund@apm-niemegk.de 📧
Telefon: 3384330628 📞
Fax: 3384330690 📠
URL: https://www.apm-niemegk.de/ 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/01987ad2-362d-443d-a192-2c740297dd2c/zustellweg-auswaehlen 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/01987ad2-362d-443d-a192-2c740297dd2c/zustellweg-auswaehlen 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Nationale Registrierungsnummer:
t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mwae.brandenburg.de 📧
Telefon: 3318661719 📞
URL: https://mwaek.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%C3%BCfungsverfahren/bb1.c.478846.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Wir verweisen auf die Vorschriften zum Nachprüfungsverfahren in §§ 160 ff. GWB. Demzufolge ist ein Antrag an die oben genannte Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine
Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-,
Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-19+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 158-544763 (2025-08-19)
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