Annahme, Verwiegung und stoffliche Verwertung von Papier/Pappe/Karton (Nichtverpackungen plus Verpackungen) der Landeshauptstadt München (Papiertonne, Wertstoffhöfe, Containerdienst)
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-11-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-11-05.
Auftragsbekanntmachung (2025-11-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verwertung von PPK ab 01.01.2026 - Interimsvergabe
Reference number: VGSt7-2025-0044
Kurze Beschreibung:
“Annahme, Verwiegung und stoffliche Verwertung von Papier/Pappe/Karton (Nichtverpackungen plus Verpackungen) der Landeshauptstadt München (Papiertonne,...”
Kurze Beschreibung
Annahme, Verwiegung und stoffliche Verwertung von Papier/Pappe/Karton (Nichtverpackungen plus Verpackungen) der Landeshauptstadt München (Papiertonne, Wertstoffhöfe, Containerdienst)
Mehr anzeigen
Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Recycling von Siedlungsabfällen📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 4
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 4
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Annahme, Verwiegung und ordnungsgemäße stoffliche Verwertung von ca. 8.400 t PPK im maximalen Vertragszeitraum (sechs Monate bei zweimaliger Verlängerung...”
Beschreibung der Beschaffung
Annahme, Verwiegung und ordnungsgemäße stoffliche Verwertung von ca. 8.400 t PPK im maximalen Vertragszeitraum (sechs Monate bei zweimaliger Verlängerung der ersten Laufzeit von zwei Monaten) bzw. ca. 1.400 t pro Monat
Mehr anzeigen
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-02 📅
Datum des Endes: 2026-02-28 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“zweimalige Verlängerungsoption für den AWM” Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Beschleunigtes Verfahren:
“Aufgrund des eingeleiteten Nachprüfungsverfahrens besteht die Notwendigkeit, die kontinuierliche Entsorgung durch rechtzeitigen Verfahrensabschluss...”
Beschleunigtes Verfahren
Aufgrund des eingeleiteten Nachprüfungsverfahrens besteht die Notwendigkeit, die kontinuierliche Entsorgung durch rechtzeitigen Verfahrensabschluss sicherzustellen. Dies ist - neben einer verkürzten Bearbeitungszeit auf Seiten der Vergabestelle nur durch eine Verkürzung der Angebotsfrist für die Bieter möglich.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-24 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-24 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 37
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Beschreibung zu allen Eignungskriterien und vorzulegenden Eignungsnachweisen sind vollständig in dem Dokument "Fragebogen zur Eignungspruefung.pdf"...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
“Falls bezüglich des ursprünglichen Vergabeverfahrens VGSt7-2025-0020 eine rechtskräftige Entscheidung noch im laufenden Jahr so ergeht, dass der Zuschlag...”
Falls bezüglich des ursprünglichen Vergabeverfahrens VGSt7-2025-0020 eine rechtskräftige Entscheidung noch im laufenden Jahr so ergeht, dass der Zuschlag für die dort vorgesehenen Angebote bis spätestens 19.12.2025 erteilt werden kann, wird die hier bekannt gemachte Interimsvergabe aufgehoben.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 215-739244 (2025-11-05)