VgV Ersatzneubau Sporthalle Söderblom-Gymnasium Espelkamp mit Abbruch der bestehenden Sporthallen Dienstleistung im Bereich Bauschadstoffgutachter

Evangelische Kirche von Westfalen Das Landeskirchenamt

Das Projekt nahm seinen Auftakt mit der Durchführung eines hochbaulichen Realisierungswettbewerbs zum Ersatzneubau der Sporthalle des Söderblom-Gymnasiums Espelkamp im Jahr 2019. Erster Preisträger war das Büro bwarchitektur aus Münster, die den Auftrag sowohl für die Generalplanung als auch für die Bauleitung erhielten. Bis 2021 konnten unter Führung von bwarchitektur die Planung bis ca. LPH 6 erstellt werden. Im selben Jahr wurden die Planungen aufgrund von unerwarteten Mehrkosten eingestellt. Eine abgeänderte Planung im Jahr 2022 für den Neubau konnte durch den GPL bis ca. LPH 6 erstellt werden, für den Abbruch erfolgte durch eine separate ARGE eine Planung bis ca. LPH 3. Im September 2022 konnte auf Grundlage der aktualisierten Planung der Förderantrag SJK 2022 für den Neubau sowie den Abbruch gestellt. Im August 2023 sind die Fördermittel im Förderbescheid durch das BBSR zugesichert worden. Der Fördergeber hat diese Maßnahme an Bedingungen zur Planung und Errichtung geknüpft, die im Einzelnen aus dem beilegenden Förderbescheid zu entnehmen sind. Zwingend sind folgende Vorgaben in der Planung und Durchführung dieser Bauaufgabe zu beachten: • Energetischer Standard gemäß eines Effizienzgebäudes 40 gem. BEG • „Naturgefahren am Standort“ gemäß „Handbuch Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) • „Nachhaltige Materialgewinnung“ gemäß „Handbuch Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) • Stellungnahme des Beirates des Kreises Minden-Lübbecke für Menschen mit Behinderungen vom 13.06.2024 Diese Vorgaben von Seiten des Fördergebers machen eine Überarbeitung bzw. Fortführung der Planung zwingend erforderlich. Zudem Das hier abgefragte Leistungsbild der Planungsleistungen für Bauschadstoffgutachter auf der Basis der AHO Nr. 43, „Leistungsbild für Gutachter und Fachplaner bei Schadstoffen“, unterteilt sich in einen zu begleitenden Abbruch, der Teil der geförderten Maßnahme ist (betrifft die Dreifachsporthalle) und einen nichtgeförderten Teil (Abbruch der Einfachsporthalle). Demnach müssen die Angebote, die Massenermittlung und die Abbrechung separat erfolgen und festgehalten werden. Für beide Teilbereiche liegt ein aktuelles Schadstoffgutachten vor (für die Einfachsporthalle wird das Gutachten im Zuge der Angebotsverfahrens kurzfristig nachgereicht), auf deren Grundlagen die weiteren Leistungen wie folgt anzubieten und zu erbringen sind: AHO, Nr. 43, Leistungsbausteine, die durch den Bieter pauschaliert anzubieten sind: Leistungsschritt 3, Planung, Ausschreibung und Überwachung Grundleistung 2.3.1. – 1. Grundlagenermittlung Regelleistung Besondere Leistung 2.3.1 – 2. Vorplanung Besondere Leistung 2.3.3 – 1. Sanierungskonzept Grundleistung 2.3.3 – 2. Entsorgungskonzept Grundleistung 2.3.3. – 3. Vorbereiten bei der Vergabe Grundleistung 2.3.3. – 4. Mitwirken bei der Vergabe Grundleistung 2.3.4. – 1. Sanierungsüberwachung Besondere Leistung 2.3.4. – 2. Feststellen Sanierungserfolg Grundleistung 2.3.4. – 3- Abnahme Grundleistung 2.3.4. – 4. Dokumentation Weitere pauschale Leistungen, die im Zuge der Maßnahme zwingend erforderlich sein werden: Mit der pauschalen Honorarabfrage wird für die Maßnahme Position 1 gemäß Angebotsblatt D zusätzliche Sondierungsmaßnahmen angefragt, da das vorliegende Schadstoffkataster für die Dreifachsporthalle veraltet ist und hier zum Nachweis aktuelle Probenentnahmen und -analysen zu erfolgen haben. Konkret sind hier angefragt: 1. Durchführung von Kernbohrungen zur Erkundung des Aufbaus von mineralischen Bauteilen (z. B. Geschossdecken, Bodenplatten, aufgehende Wände, etc.), Entnahme und Dokumentation (schriftlich und fotografisch) der Bohrkerne, Zusammenstellung von Proben (Einzel- oder Mischproben) der mineralischen Bausubstanz für die analytischen Laboruntersuchungen. Es werden insgesamt 10 Bohrkerne und vier Laboranalysen hier pauschal abgfragt. 2. Überstellung der zu untersuchenden Proben in ein zertifiziertes Labor 3. Durchführung von chemischen Untersuchungen gemäß Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und / oder Deponieverordnung (DepV) an den Proben der mineralischen Bausubstanz im Hinblick auf die Entsorgung (Verwertung/Beseitigung) Weitere „Besondere Leistungen“ bzw. „optionale Leistungen“, die auf Abruf durch den Auftraggeber verlangt werden, werden auf Honorarbasis nach Stundenaufwand abgerechnet. Der entsprechende Stundensatz wird in der beigefügten Angebotsunterlage D abgefragt. Voraussetzung für die pauschalierte Angebotsabfrage ist das vom AG zur Verfügung gestellte Schadstoffkataster sowohl für die Dreifachsporthalle als auch für die Einfachsporthalle (wird kurzfristig den Angebotsunterlagen zugefügt). Zudem ist angedacht, dass die Leistung des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators durch den AG separat abgefragt und beauftragt werden wird. Ebenso sind die Leistungen die LPH 6 und 7 der HOAI beim beauftragten Architekten inkludiert, so dass die Ausschreibung und Submission von Leistungen im Rahmen der Abbrucharbeiten der Sporthallen hier beim Architekten liegen. Eine Mitwirkung beim technischen Ausklärungsgespräch mit Bietern im Zusammenhang der Schadstoffsanierung ist dagegen in das Pauschalhonorar mit einzurechnen. 1. Die Anfrage für Planungsleistungen im Bereich der Schadstoffsanierung richtet sich an Dienstleister, die 1. Fundierte Kenntnisse im Bereich der Schadstoffsanierung oder vergleichbarer Projekte als Referenz der letzten 3 Jahre nachweisen können 2. Über ausreichende Kapazitäten verfügen, diese Planungsleistung termingerecht sowie im Kostenrahmen durchzuführen Der Bewilligungszeitraum endet gemäß Förderbescheid Ende 2027.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-05-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-04-04.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-04-04 Auftragsbekanntmachung
2025-04-18 Auftragsbekanntmachung
2025-05-08 Auftragsbekanntmachung
2025-05-21 Auftragsbekanntmachung
2025-05-28 Auftragsbekanntmachung
2025-06-20 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-04-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: VgV Ersatzneubau Sporthalle Söderblom-Gymnasium Espelkamp mit Abbruch der bestehenden Sporthallen Dienstleistung im Bereich Bauschadstoffgutachter
Referenznummer: 2024-06
Kurze Beschreibung:
Das Projekt nahm seinen Auftakt mit der Durchführung eines hochbaulichen Realisierungswettbewerbs zum Ersatzneubau der Sporthalle des Söderblom-Gymnasiums Espelkamp im Jahr 2019. Erster Preisträger war das Büro bwarchitektur aus Münster, die den Auftrag sowohl für die Generalplanung als auch für die Bauleitung erhielten. Bis 2021 konnten unter Führung von bwarchitektur die Planung bis ca. LPH 6 erstellt werden. Im selben Jahr wurden die Planungen aufgrund von unerwarteten Mehrkosten eingestellt. Eine abgeänderte Planung im Jahr 2022 für den Neubau konnte durch den GPL bis ca. LPH 6 erstellt werden, für den Abbruch erfolgte durch eine separate ARGE eine Planung bis ca. LPH 3. Im September 2022 konnte auf Grundlage der aktualisierten Planung der Förderantrag SJK 2022 für den Neubau sowie den Abbruch gestellt. Im August 2023 sind die Fördermittel im Förderbescheid durch das BBSR zugesichert worden. Der Fördergeber hat diese Maßnahme an Bedingungen zur Planung und Errichtung geknüpft, die im Einzelnen aus dem beilegenden Förderbescheid zu entnehmen sind. Zwingend sind folgende Vorgaben in der Planung und Durchführung dieser Bauaufgabe zu beachten: • Energetischer Standard gemäß eines Effizienzgebäudes 40 gem. BEG • „Naturgefahren am Standort“ gemäß „Handbuch Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) • „Nachhaltige Materialgewinnung“ gemäß „Handbuch Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) • Stellungnahme des Beirates des Kreises Minden-Lübbecke für Menschen mit Behinderungen vom 13.06.2024 Diese Vorgaben von Seiten des Fördergebers machen eine Überarbeitung bzw. Fortführung der Planung zwingend erforderlich. Zudem Das hier abgefragte Leistungsbild der Planungsleistungen für Bauschadstoffgutachter auf der Basis der AHO Nr. 43, „Leistungsbild für Gutachter und Fachplaner bei Schadstoffen“, unterteilt sich in einen zu begleitenden Abbruch, der Teil der geförderten Maßnahme ist (betrifft die Dreifachsporthalle) und einen nichtgeförderten Teil (Abbruch der Einfachsporthalle). Demnach müssen die Angebote, die Massenermittlung und die Abbrechung separat erfolgen und festgehalten werden. Für beide Teilbereiche liegt ein aktuelles Schadstoffgutachten vor (für die Einfachsporthalle wird das Gutachten im Zuge der Angebotsverfahrens kurzfristig nachgereicht), auf deren Grundlagen die weiteren Leistungen wie folgt anzubieten und zu erbringen sind: AHO, Nr. 43, Leistungsbausteine, die durch den Bieter pauschaliert anzubieten sind: Leistungsschritt 3, Planung, Ausschreibung und Überwachung Grundleistung 2.3.1. – 1. Grundlagenermittlung Regelleistung Besondere Leistung 2.3.1 – 2. Vorplanung Besondere Leistung 2.3.3 – 1. Sanierungskonzept Grundleistung 2.3.3 – 2. Entsorgungskonzept Grundleistung 2.3.3. – 3. Vorbereiten bei der Vergabe Grundleistung 2.3.3. – 4. Mitwirken bei der Vergabe Grundleistung 2.3.4. – 1. Sanierungsüberwachung Besondere Leistung 2.3.4. – 2. Feststellen Sanierungserfolg Grundleistung 2.3.4. – 3- Abnahme Grundleistung 2.3.4. – 4. Dokumentation Weitere pauschale Leistungen, die im Zuge der Maßnahme zwingend erforderlich sein werden: Mit der pauschalen Honorarabfrage wird für die Maßnahme Position 1 gemäß Angebotsblatt D zusätzliche Sondierungsmaßnahmen angefragt, da das vorliegende Schadstoffkataster für die Dreifachsporthalle veraltet ist und hier zum Nachweis aktuelle Probenentnahmen und -analysen zu erfolgen haben. Konkret sind hier angefragt: 1. Durchführung von Kernbohrungen zur Erkundung des Aufbaus von mineralischen Bauteilen (z. B. Geschossdecken, Bodenplatten, aufgehende Wände, etc.), Entnahme und Dokumentation (schriftlich und fotografisch) der Bohrkerne, Zusammenstellung von Proben (Einzel- oder Mischproben) der mineralischen Bausubstanz für die analytischen Laboruntersuchungen. Es werden insgesamt 10 Bohrkerne und vier Laboranalysen hier pauschal abgfragt. 2. Überstellung der zu untersuchenden Proben in ein zertifiziertes Labor 3. Durchführung von chemischen Untersuchungen gemäß Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und / oder Deponieverordnung (DepV) an den Proben der mineralischen Bausubstanz im Hinblick auf die Entsorgung (Verwertung/Beseitigung) Weitere „Besondere Leistungen“ bzw. „optionale Leistungen“, die auf Abruf durch den Auftraggeber verlangt werden, werden auf Honorarbasis nach Stundenaufwand abgerechnet. Der entsprechende Stundensatz wird in der beigefügten Angebotsunterlage D abgefragt. Voraussetzung für die pauschalierte Angebotsabfrage ist das vom AG zur Verfügung gestellte Schadstoffkataster sowohl für die Dreifachsporthalle als auch für die Einfachsporthalle (wird kurzfristig den Angebotsunterlagen zugefügt). Zudem ist angedacht, dass die Leistung des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators durch den AG separat abgefragt und beauftragt werden wird. Ebenso sind die Leistungen die LPH 6 und 7 der HOAI beim beauftragten Architekten inkludiert, so dass die Ausschreibung und Submission von Leistungen im Rahmen der Abbrucharbeiten der Sporthallen hier beim Architekten liegen. Eine Mitwirkung beim technischen Ausklärungsgespräch mit Bietern im Zusammenhang der Schadstoffsanierung ist dagegen in das Pauschalhonorar mit einzurechnen. 1. Die Anfrage für Planungsleistungen im Bereich der Schadstoffsanierung richtet sich an Dienstleister, die 1. Fundierte Kenntnisse im Bereich der Schadstoffsanierung oder vergleichbarer Projekte als Referenz der letzten 3 Jahre nachweisen können 2. Über ausreichende Kapazitäten verfügen, diese Planungsleistung termingerecht sowie im Kostenrahmen durchzuführen Der Bewilligungszeitraum endet gemäß Förderbescheid Ende 2027.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 2024-06
Titel: VgV Ersatzneubau Sporthalle Söderblom-Gymnasium in Espelkamp mit Abbruch der bestehenden Sporthallen Dienstleistung für Bauschadstoffgutachten
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Minden-Lübbecke 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-05-26 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-05 12:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-05-05 12:00:00.000 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2025-05-05 12:00:00.000 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderung/Nachreichung von Informationen ist vergaberechtlich nur eingeschränkt zulässig.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bezeichnung: Nichtbestehen von Verbindungen zu Russland gemäß Verordnung (EU) Nr. 833/214 Beschreibung: Bewerber und alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft müssen die Anforderungen zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/214 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 erfüllen ("Russland-SAnktionspaket") und die entsprechenden Eigenerklärungen abgeben. Für diese Angabe ist die Vergabeunterlage B (Teilnahmeantrag), Punkt 9 zu nutzen.
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Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind von den Bietern die technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der geforderten Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, namentlich zu bennen, unabhängig, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht. Hierbei gelten als Mindestanforderung, dass mind. eine Person über folgende (hier beispielhaft angeführten) Qualifikationen oder gleichwertig verfügt: • Zertifizierung für Schadstofferkundung und -bewertung nach DGUV Regel 101-004 (ehemals BGR 128) oder ein vergleichbarer Nachweis über die Leistungsfähigkeit • Nachweis über Schulungen in Asbest- und Schadstofferkundung (z.B. TRGS 519 für Asbest, TRGS 521 für KMF, TRGS für Gebäudeschadstoffe allgemein)
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Berufshaftpflichtversicherung (Mindestanforderung) • Mindestens 2 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden • Mindestens 1 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) Bieter sowie alle Mitglieder von Bietergemeinschaften haben eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall für Personenschäden von 2 Mio. sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von jeweils 1 Mio. Euro nachzuweisen. Die Gesamtleistung für alle Verstöße eines Versicherungsjahres muss das Dreifache dieser Versicherungssumme betragen. Besteht ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht, ist eine Bestätigung des Versicherers ausreichend, wonach im Auftragsfall die ausgeschriebenen Leistungen mit den vorgenannten Mindestdeckungssummen versichert werden. Für diese Angabe ist die Vergabeunterlage B (Angebotsschreiben), Punkt 10 zu nutzen. Eine Kopie der Versicherungspolice bzw. – sollte ein ausreichender Versicherungsschutz noch nicht bestehen – eine Bestätigung des Versicherers, wonach im Auftragsfall die ausgeschriebenen Leistungen mit den vorgenannten Mindestdeckungssummen versichert wird, ist dem Angebot beizufügen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind von den Bietern Referenzen über in den letzten drei Jahren ausgeführte, vergleichbare Dienstleistungsaufträge mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers nachzuweisen. Die Angabe zu den vorbenannten Aspekten sind in der Vergabeunterlage B (Angebotsschreiben), Punkt 12 zu tätigen. Hierbei gilt folgende Mindestanforderung an die Leistungsfähigkeit: Mindestens drei Referenzen über jeweils eine mit der hier angefragten Leistung vergleichbare Durchführung von Erkundung und Begutachtung sowie der Begleitung der Entsorgung von Bauschadstoffen in Gebäuden im Zeitraum der letzten drei Jahre (abgeschlossene Leistung). Damit eine Referenz berücksichtigt werden kann, muss diese aus den letzten drei Jahren stammen. Referenzzeitpunkt für die Bestimmung des 3-Jahres-Korridors ist der Tag der Angebotsfrist Für die Referenznachweise sind in der Vergabeunterlage B (Angebotsschreiben), die Punkte 12.1 – 12.3 zu nutzen. Dem Teilnahmeantrag ist eine kurze Projektbeschreibung des Referenzprojektes beizufügen, in der das Projekt, die erbrachten Leistungen, die Kosten des Projektes, der Zeitraum der Leistungserbringung sowie Name des jeweiligen Auftraggebers angegeben sind. Die Beschreibung soll 1 DIN A 4 Seite nicht übersteigen.
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Neben rein nationaler Ausschlussgründe gelten die Ausschlussgründe nach §122 GWB, §123 GWB, §124 GWB und §126 GWB sowie nach §42, §57 VGV. Mindestlohngesetz (MiLoG), Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), Aufenthaltsgesetz (AufenthG), Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwArbG) und Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) definieren Voraussetzungen für den Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge. Der Bewerber für den Auftrag erklärt, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienst-leistungsauftrag • nach § 19 Abs. 1 MiLoG, • nach § 21 Abs. 1 AEntG, • nach § 98c Abs. 1 AufenthG • und nach § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 SchwArbG • und nach § 22 LkSG nicht vorliegen.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Evangelische Kirche von Westfalen Das Landeskirchenamt
Nationale Registrierungsnummer: DE124006765
Postanschrift: Altstädter Kirchplatz 5
Postleitzahl: 33602
Postort: Bielefeld
Region: Bielefeld, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ekvw@wolterspartner.de 📧
Telefon: +49254194080 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Freizeit, Sport, Kultur und Religion
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E53817768 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E53817768 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen zu Münster
Nationale Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de 📧
Telefon: +49251411169 📞
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-06+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 069-225781 (2025-04-04)
Auftragsbekanntmachung (2025-04-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: VgV Ersatzneubau Sporthalle Söderblom-Gymnasium Espelkamp mit Abbruch der bestehenden Sporthallen
Referenznummer: 2024-07
Kurze Beschreibung:
Das Projekt nahm seinen Auftakt mit der Durchführung eines hochbaulichen Realisierungswettbewerbs zum Ersatzneubau der Sporthalle des Söderblom-Gymnasiums Espelkamp im Jahr 2019. Erster Preisträger war das Büro bwarchitektur aus Münster, die den Auftrag sowohl für die Generalplanung als auch für die Bauleitung erhielten. Bis 2021 konnten unter Führung von bwarchitektur die Planung bis ca. LPH 6 erstellt werden. Im selben Jahr wurden die Planungen aufgrund von unerwarteten Mehrkosten eingestellt. Eine abgeänderte Planung im Jahr 2022 für den Neubau konnte durch den GPL bis ca. LPH 6 erstellt werden, für den Abbruch erfolgte durch eine separate ARGE eine Planung bis ca. LPH 3. Im September 2022 konnte auf Grundlage der aktualisierten Planung der Förderantrag SJK 2022 für den Neubau sowie den Abbruch gestellt. Im August 2023 sind die Fördermittel im Förderbescheid durch das BBSR zugesichert worden. Der Fördergeber hat diese Maßnahme an Bedingungen zur Planung und Errichtung geknüpft, die im Einzelnen aus dem beilegenden Förderbescheid zu entnehmen sind. Zwingend sind folgende Vorgaben in der Planung und Durchführung dieser Bauaufgabe zu beachten: • Energetischer Standard gemäß eines Effizienzgebäudes 40 gem. BEG • „Naturgefahren am Standort“ gemäß „Handbuch Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) • „Nachhaltige Materialgewinnung“ gemäß „Handbuch Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) • Stellungnahme des Beirates des Kreises Minden-Lübbecke für Menschen mit Behinderungen vom 13.06.2024 Diese Vorgaben von Seiten des Fördergebers machen eine Überarbeitung bzw. Fortführung der Planung zwingend erforderlich. Das hier abgefragte Leistungsbild der Fachplanungs- und Beratungsleistung für Geotechniker auf der Basis der HOAI 2021, Anlage 1, 1.3, 1.3.1 – 1.3.4 „Geotechnik“, unterteilt sich in das Grundleistungsbild 1-3 mit den Teilleistungen a-c (betrifft sowohl die geotechnische Gesamtleistung für den Bereich des Neubaus, sowie aufgeteilt auf den Bereich der Einfach-, sowie der Dreifachsporthalle den Bereich des Abbruchs). Für diese Leistungen im Bereich des Abbruchs müssen die Angebote, die Analysen und die Abbrechung separat erfolgen und festgehalten werden, da hier eine klare Abtrennung zwischen geförderter und nicht geförderter Maßnahme nachvollziehbar eingehalten und nachgehalten werden muss. Neben der HOAI muss hier vollumfänglich ebenfalls die DIN1997-2 „Eurocode 7“ Anwendung finden. Die einzelnen Teilleistungen werden hier immer als Pauschale abgefragt. Die Besonderen Leistungen werden hier als Pauschale abgefragt und bilden das notwendige Leistungsbild der Probenentnahme und Analytik ab. Auch diese Besonderen Leistungen werden für die drei Teilabfragen der Leistungsabfrage differenziert und wie folgt beschrieben. Es sind darüber hinaus vom Bieter sämtliche, für die Entnahme, Einsendung ins Labor und die dortige Analyse notwendigen Zusatzaufgaben, Anfahrten, Materialien, notwendigen Dienstleistungen und weitere Nebenkosten mit anzubieten und in die Pauschale zu inkludieren. Darüber hinaus sind je Teilleistungsbereich zwei Vor- Ort- Termine für die Begleitung der Abbrucharbeiten bzw. die Ausschachtungsarbeiten für den Neubaubereich mit anzubieten (insgeamt 6 Vor- Ort- Termine). Dem AN werden alle aktuellen Medien-, Rohr- und Leitungspläne durch den AG zur Verfügung gestellt. Leistungsbeschreibung der Pauschalen als Besondere Leistungen I. Pauschale Vergabeunterlage D, Seite 2, Beratungsleistung GEOTECHNIK im Bereich Neubau Zweifachsporthalle Besondere Leistung – II. Pauschale Vergabeunterlage D, Seite 3 Beratungsleistung GEOTECHNIK im Bereich ABBRUCH DREIFACHSPORTHALLE (geförderter Teil) Besondere Leistung – III. Pauschale Vergabeunterlage D, Seite 4, Beratungsleistung GEOTECHNIK im Bereich ABBRUCH EINFACHSPORTHALLE (nichtgeförderter Teil) Besondere Leistung – Der Bewilligungszeitraum endet gemäß Förderbescheid Ende 2027. Bitte beachten Sie für nähere und weitere Informationen die Vergabeunterlage F.1.
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Beschreibung
Interne Kennung: 2024-07
Titel: Ersatzneubau Sporthalle Söderblom-Gymnasium Espelkamp und Abbruch der bestehenden Dreifach- und Einfachsporthalle Fachplanungs- und Beratungsleistung Geotechnik
Dauer
Datum des Endes: 2025-12-01 📅

Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-21 12:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-05-21 12:00:00.000 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2025-05-21 12:00:00.000 📅

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind von den Bietern ferner die technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der geforderten Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, namentlich zu benennen, unabhängig, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht. Hierbei gelten als Mindestanforderung, dass mind. eine Person über folgende (hier beispielhaft angeführten) Qualifikationen oder gleichwertig verfügt: • (Fach-)Hochschulabschluss als Geotechiker
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Berufshaftpflichtversicherung (Mindestanforderung) • Mindestens 2 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden • Mindestens 2 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) Bieter sowie alle Mitglieder von Bietergemeinschaften haben eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall für Personenschäden von 2 Mio. sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von jeweils 2 Mio. Euro nachzuweisen. Die Gesamtleistung für alle Verstöße eines Versicherungsjahres muss das Dreifache dieser Versicherungssumme betragen. Besteht ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht, ist eine Bestätigung des Versicherers ausreichend, wonach im Auftragsfall die ausgeschriebenen Leistungen mit den vorgenannten Mindestdeckungssummen versichert werden. Für diese Angabe ist die Vergabeunterlage B (Angebotsschreiben), Punkt 10 zu nutzen. Eine Kopie der Versicherungspolice bzw. – sollte ein ausreichender Versicherungsschutz noch nicht bestehen – eine Bestätigung des Versicherers, wonach im Auftragsfall die ausgeschriebenen Leistungen mit den vorgenannten Mindestdeckungssummen versichert wird, ist dem Angebot beizufügen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind von den Bietern geeignete Referenzen über in den letzten drei Jahren ausgeführte, vergleichbare Dienstleistungsaufträge mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers nachzuweisen. Die Angabe zu den vorbenannten Aspekten sind in der Vergabeunterlage B (Angebotsschreiben), Punkt 12 zu tätigen. Hierbei gilt folgende Mindestanforderung an die Leistungsfähigkeit: Mindestens drei Referenzen über jeweils eine mit der hier angefragten Leistung vergleichbare Durchführung des Teilleistungsbildes gemäß der HOAI 2021, Anlage 1, 1.3 im Zeitraum der letzten drei Jahre (abgeschlossene Leistung). Damit eine Referenz berücksichtigt werden kann, muss diese aus den letzten drei Jahren stammen. Referenzzeitpunkt für die Bestimmung des 3-Jahres-Korridors ist der Tag der Angebotsfrist Für die Referenznachweise sind in der Vergabeunterlage B (Angebotsschreiben), die Punkte 12.1 – 12.3 zu nutzen. Dem Teilnahmeantrag ist eine kurze Projektbeschreibung des Referenzprojektes beizufügen, in der das Projekt, die erbrachten Leistungen, die Kosten des Projektes, der Zeitraum der Leistungserbringung sowie Name des jeweiligen Auftraggebers angegeben sind. Die Beschreibung soll 1 DIN A 4 Seite nicht übersteigen.
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Öffentlicher Auftraggeber
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E63412496 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E63412496 🌏

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-20+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 079-263091 (2025-04-18)
Auftragsbekanntmachung (2025-05-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Ersatzneubau Sporthalle Söderblom-Gymnasium Espelkamp und Abbruch der bestehenden Dreifach- und Einfachsporthalle Planungs- und Beratungsleistung Bauphysik
Referenznummer: 2024-08
Kurze Beschreibung:
Das Projekt nahm seinen Auftakt mit der Durchführung eines hochbaulichen Realisierungswettbewerbs zum Ersatzneubau der Sporthalle des Söderblom-Gymnasiums Espelkamp im Jahr 2019. Erster Preisträger war das Büro bwarchitektur aus Münster, die den Auftrag sowohl für die Generalplanung als auch für die Bauleitung erhielten. Bis 2021 konnten unter Führung von bwarchitektur die Planung bis ca. LPH 6 erstellt werden. Im selben Jahr wurden die Planungen aufgrund von unerwarteten Mehrkosten eingestellt. Eine abgeänderte Planung im Jahr 2022 für den Neubau konnte durch den GPL bis ca. LPH 6 erstellt werden, für den Abbruch erfolgte durch eine separate ARGE eine Planung bis ca. LPH 3. Im September 2022 konnte auf Grundlage der aktualisierten Planung der Förderantrag SJK 2022 für den Neubau sowie den Abbruch gestellt. Im August 2023 sind die Fördermittel im Förderbescheid durch das BBSR zugesichert worden. Der Fördergeber hat diese Maßnahme an Bedingungen zur Planung und Errichtung geknüpft, die im Einzelnen aus dem beilegenden Förderbescheid zu entnehmen sind. Zwingend sind folgende Vorgaben in der Planung und Durchführung dieser Bauaufgabe zu beachten: • Energetischer Standard gemäß eines Effizienzgebäudes 40 gem. BEG • „Naturgefahren am Standort“ gemäß „Handbuch Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) • „Nachhaltige Materialgewinnung“ gemäß „Handbuch Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) • Stellungnahme des Beirates des Kreises Minden-Lübbecke für Menschen mit Behinderungen vom 13.06.2024 Diese Vorgaben von Seiten des Fördergebers machen eine Überarbeitung bzw. Fortführung der Planung zwingend erforderlich. Das hier abgefragte Leistungsbild der Fachplanungs- und Beratungsleistungen für den Bereich der Bauphysik auf der Basis der HOAI 2021, Anlage 1, 1.2 , „Leistungsbild Bauphysik“, wird für den Neubau der Sporthalle für die Bereiche Wärmeschutz und Energiebilanzierung, die Bauakustik sowie die Raumakustik hier abgefragt. Dabei werden Teilleistungsbilder für die Grundleistungen gemäß HOAI und zusätzliche die LPH 8 als Besondere Leistungen in der Vergabeunterlage D anzubieten sein. Für den Bereich Wärmeschutz und Energiebilanzierung liegen Grundlagen vor, so dass hier basierend auf den vorhandenen Unterlagen und Kenntnissen die LPH 3, sowie LPH 5-7 als Grundleistungen pauschal abgefragt werden. Als Besondere Leistung kommt hier die LPH 8 zum Tragen, die für die begleitenden Stichprobenhaften Kontrollen sowie für die notwendigen Schlussbescheinigungen ebenfalls pauschal abgefragt werden. Für den Bereich Bauakustik liegen keine Grundlagen aus der Projekthistorie vor, so dass hier die Grundleistungen LPH 1 – 7 jeweils pauschal abgefragt werden. Als Besondere Leistung kommt hier die LPH 8 zum Tragen, die für die begleitenden Stichprobenhaften Kontrollen sowie für die notwendigen Schlussbescheinigungen ebenfalls pauschal abgefragt werden. Für den Bereich der Raumakustik liegen Grundlagen vor, so dass hier basierend auf den vorhandenen Unterlagen und Kenntnissen die LPH 3, sowie LPH 5-7 als Grundleistungen pauschal abgefragt werden. Die Anfrage für Planungsleistungen im Bereich der Bauphysik richtet sich an Dienstleister, die 1. Fundierte Kenntnisse im Bereich der Bauphysik als Referenz der letzten 3 Jahre nachweisen können 2. Über ausreichende Kapazitäten verfügen, diese Planungsleistung termingerecht sowie im Kostenrahmen durchzuführen Der Bewilligungszeitraum endet gemäß Förderbescheid Ende 2027.
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Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 2024-08
Titel: Ersatzneubau Sporthalle Söderblom-Gymnasium Espelkamp und Abbruch der bestehenden Dreifach- und Einfachsporthalle Planungs- und Beratungsleistung Bauphysik

Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-10 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-06-10 12:00:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 92 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2025-06-10 12:00:00 📅

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen und dies durch entsprechenden Nachweis belegen. Die fachlichen Anforderungen sind erfüllt, wenn Bieter entsprechende Erklärungen in der Vergabeunterlage B anfügen, die die entsprechende Eignung als „Schadstoffgutachter“ durch geeignete Fort- und Weiterbildungszertifikate nachweisen. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der mit der Aufgabe betraute Mitarbeiter die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Bietergemeinschaften natürlicher und/oder juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist Für diese Angabe ist die Vergabeunterlage B (Angebotsschreiben), Punkt 5 zu nutzen. Auf gesonderte Aufforderung der Auftraggeberin sind die Angaben durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.
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Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
• Mindestens 2 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden • Mindestens 2 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) Bieter sowie alle Mitglieder von Bietergemeinschaften haben eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall für Personenschäden von 2 Mio. sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von jeweils 2 Mio. Euro nachzuweisen. Die Gesamtleistung für alle Verstöße eines Versicherungsjahres muss das Dreifache dieser Versicherungssumme betragen. Besteht ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht, ist eine Bestätigung des Versicherers ausreichend, wonach im Auftragsfall die ausgeschriebenen Leistungen mit den vorgenannten Mindestdeckungssummen versichert werden. Für diese Angabe ist die Vergabeunterlage B (Angebotsschreiben), Punkt 10 zu nutzen. Eine Kopie der Versicherungspolice bzw. – sollte ein ausreichender Versicherungsschutz noch nicht bestehen – eine Bestätigung des Versicherers, wonach im Auftragsfall die ausgeschriebenen Leistungen mit den vorgenannten Mindestdeckungssummen versichert wird, ist dem Angebot beizufügen.
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Eignungskriterium: Informationssicherheit
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bezeichnung: Nichtbestehen von Verbindungen zu Russland gemäß Verordnung (EU) Nr. 833/214 Beschreibung: Bewerber und alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft müssen die Anforderungen zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/214 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 erfüllen ("Russland-SAnktionspaket") und die entsprechenden Eigenerklärungen abgeben. Für diese Angabe ist die Vergabeunterlage B (Teilnahmeantrag), Punkt 9 zu nutzen.
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind von den Bietern geeignete Referenzen über in den letzten drei Jahren ausgeführte, vergleichbare Dienstleistungsaufträge mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers nachzuweisen. Die Angabe zu den vorbenannten Aspekten sind in der Vergabeunterlage B (Angebotsschreiben), Punkt 12 zu tätigen. Hierbei gilt folgende Mindestanforderung an die Leistungsfähigkeit: Mindestens drei Referenzen über jeweils eine mit der hier angefragten Leistung vergleichbare Durchführung im Bereich der Bauphysik im Zeitraum der letzten drei Jahre (abgeschlossene Leistung). Damit eine Referenz berücksichtigt werden kann, muss diese aus den letzten drei Jahren stammen. Referenzzeitpunkt für die Bestimmung des 3-Jahres-Korridors ist der Tag der Angebotsfrist Für die Referenznachweise sind in der Vergabeunterlage B (Angebotsschreiben), die Punkte 12.1 – 12.3 zu nutzen. Dem Teilnahmeantrag ist eine kurze Projektbeschreibung des Referenzprojektes beizufügen, in der das Projekt, die erbrachten Leistungen, die Kosten des Projektes, der Zeitraum der Leistungserbringung sowie Name des jeweiligen Auftraggebers angegeben sind. Die Beschreibung soll 1 DIN A 4 Seite nicht übersteigen.
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Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Neben rein nationaler Ausschlussgründe gelten die Ausschlussgründe nach §122 GWB, §123 GWB, §124 GWB und §126 GWB sowie nach §42, §57 VGV. Mindestlohngesetz (MiLoG), Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), Aufenthaltsgesetz (AufenthG), Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwArbG) und Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) definieren Voraussetzungen für den Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge. Der Bewerber für den Auftrag erklärt, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienst-leistungsauftrag • nach § 19 Abs. 1 MiLoG, • nach § 21 Abs. 1 AEntG, • nach § 98c Abs. 1 AufenthG • und nach § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 SchwArbG • und nach § 22 LkSG nicht vorliegen.
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Öffentlicher Auftraggeber
Kommunikation
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E13889756 🌏

Ergänzende Informationen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: WoltersPartner Architekten GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE327408553
Postanschrift: Daruper Str. 15
Postleitzahl: 48653
Postort: Coesfeld
Region: Coesfeld 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: wettbewerbe@wolterspartner.de 📧
Telefon: 0 25 41 94 08 0 📞
URL: https://www.wolterspartner.de/architekten/ 🌏
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-10+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 090-299450 (2025-05-08)
Auftragsbekanntmachung (2025-05-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Ersatzneubau Sporthalle Söderblom-Gymnasium Espelkamp und Abbruch der Dreifach- und Einfachsporthalle Leistungen der Koordination für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen
Referenznummer: 2024-09
Kurze Beschreibung:
Das Projekt nahm seinen Auftakt mit der Durchführung eines hochbaulichen Realisierungswettbewerbs zum Ersatzneubau der Sporthalle des Söderblom-Gymnasiums Espelkamp im Jahr 2019. Erster Preisträger war das Büro bwarchitektur aus Münster, die den Auftrag sowohl für die Generalplanung als auch für die Bauleitung erhielten. Bis 2021 konnten unter Führung von bwarchitektur die Planung bis ca. LPH 6 erstellt werden. Im selben Jahr wurden die Planungen aufgrund von unerwarteten Mehrkosten eingestellt. Eine abgeänderte Planung im Jahr 2022 für den Neubau konnte durch den GPL bis ca. LPH 6 erstellt werden, für den Abbruch erfolgte durch eine separate ARGE eine Planung bis ca. LPH 3. Im September 2022 konnte auf Grundlage der aktualisierten Planung der Förderantrag SJK 2022 für den Neubau sowie den Abbruch gestellt. Im August 2023 sind die Fördermittel im Förderbescheid durch das BBSR zugesichert worden. Der Fördergeber hat diese Maßnahme an Bedingungen zur Planung und Errichtung geknüpft, die im Einzelnen aus dem beilegenden Förderbescheid zu entnehmen sind. Zwingend sind folgende Vorgaben in der Planung und Durchführung dieser Bauaufgabe zu beachten: • Energetischer Standard gemäß eines Effizienzgebäudes 40 gem. BEG • „Naturgefahren am Standort“ gemäß „Handbuch Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) • „Nachhaltige Materialgewinnung“ gemäß „Handbuch Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) • Stellungnahme des Beirates des Kreises Minden-Lübbecke für Menschen mit Behinderungen vom 13.06.2024 Diese Vorgaben von Seiten des Fördergebers machen eine Überarbeitung bzw. Fortführung der Planung zwingend erforderlich. Das hier angefragte Leistungsbild der Koordination für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen gemäß Baustellenverordnung, gemäß AHO Nr. 15 von Juni 2022 beinhaltet Regelleistungen, sowie Regelleistungen im Bedarfsfall sowie Optionale Leistungen. Zudem wird die Übernahme der Funktion des beauftragen Dritten angefragt. Sporthallenneubau Für die Leistung während der Planung der Ausführung werden die Regelleistung gemäß AHO a) – h) vollständig angefragt. Als Regelleistung im Bedarfsfall werden die Leistungsteile b) und c) angefragt. Als Optionale Leistung soll hier zudem das Leistungsbild j) pauschal angeboten werden. Für die Leistung während der Ausführung des Bauvorhabens sollen die Regelleistungen a) – f) hier insgesamt pauschal angeboten werden, während für die Regelleistungen im Bedarfsfall nur die Teilleistungen a) und b) angeboten werden sollen. Zudem soll hier pauschal die Aufgabe des Koordinators als Optionale Leistung angeboten als Übernahme der Funktion des beauftragten Dritten, nach Definition nach RAB 10. Abbruch der bestehenden Sporthallen Für die Leistung während der Planung der Ausführung werden die Regelleistung gemäß AHO a) – h) vollständig angefragt. Als Regelleistung im Bedarfsfall werden die Leistungsteile b) und c) und g) angefragt. Für die Leistung während der Ausführung des Bauvorhabens sollen die Regelleistungen a) – f) hier insgesamt pauschal angeboten werden, während für die Regelleistungen im Bedarfsfall nur die Teilleistungen a) und b) angeboten werden sollen. Zudem soll hier pauschal die Aufgabe des Koordinators als Optionale Leistung angeboten als Übernahme der Funktion des beauftragten Dritten, nach Definition nach RAB 10. Die Anfrage für Leistungen im Bereich Koordination für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen gemäß Baustellenverordnung richtet sich an Dienstleister, die 1. Fundierte Kenntnisse im Bereich SiGeKo als Referenz der letzten 3 Jahre nachweisen können 2. Über ausreichende Kapazitäten verfügen, diese Leistungen termingerecht sowie im Kostenrahmen durchzuführen Der Bewilligungszeitraum endet gemäß Förderbescheid Ende 2027.
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Produkte/Dienstleistungen: Risiko- und Gefahrenabschätzung im Bau 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 2024-09

Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-23 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-06-23 12:00:00 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2025-06-23 12:00:00 📅

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen und dies durch entsprechenden Nachweis belegen. Die fachlichen Anforderungen sind erfüllt, wenn Bieter entsprechende Erklärungen in der Vergabeunterlage B anfügen, die die entsprechende Eignung als „Sicherheits- und Gesundheitskoordinator gemäß Baustellenverordnung“ durch geeignete Fort- und Weiterbildungszertifikate nachweisen. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der mit der Aufgabe betraute Mitarbeiter die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Bietergemeinschaften natürlicher und/oder juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist Für diese Angabe ist die Vergabeunterlage B (Angebotsschreiben), Punkt 5 zu nutzen. Auf gesonderte Aufforderung der Auftraggeberin sind die Angaben durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.
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Bieter sowie alle Mitglieder von Bietergemeinschaften haben eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall für Personenschäden von 2 Mio. sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von jeweils 2 Mio. Euro nachzuweisen. Die Gesamtleistung für alle Verstöße eines Versicherungsjahres muss das Dreifache dieser Versicherungssumme betragen. Besteht ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht, ist eine Bestätigung des Versicherers ausreichend, wonach im Auftragsfall die ausgeschriebenen Leistungen mit den vorgenannten Mindestdeckungssummen versichert werden. Für diese Angabe ist die Vergabeunterlage B (Angebotsschreiben), Punkt 10 zu nutzen. Eine Kopie der Versicherungspolice bzw. – sollte ein ausreichender Versicherungsschutz noch nicht bestehen – eine Bestätigung des Versicherers, wonach im Auftragsfall die ausgeschriebenen Leistungen mit den vorgenannten Mindestdeckungssummen versichert wird, ist dem Angebot beizufügen.
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Bieter und alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen die Anforderungen zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 erfüllen („Russland-Sanktionspaket“) und die entsprechenden Eigenerklärungen abgeben. Für diese Angabe ist die Vergabeunterlage B (Angebotsschreiben), Punkt 9 zu nutzen.
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Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind von den Bietern geeignete Referenzen über in den letzten drei Jahren ausgeführte, vergleichbare Dienstleistungsaufträge mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers nachzuweisen. Die Angabe zu den vorbenannten Aspekten sind in der Vergabeunterlage B (Angebotsschreiben), Punkt 12 zu tätigen. Hierbei gilt folgende Mindestanforderung an die Leistungsfähigkeit: Mindestens drei Referenzen über jeweils eine mit der hier angefragten Leistung vergleichbare Durchführung im Bereich der Koordination für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen gemäß Baustellenverordnung im Zeitraum der letzten drei Jahre (abgeschlossene Leistung). Damit eine Referenz berücksichtigt werden kann, muss diese aus den letzten drei Jahren stammen. Referenzzeitpunkt für die Bestimmung des 3-Jahres-Korridors ist der Tag der Angebotsfrist Für die Referenznachweise sind in der Vergabeunterlage B (Angebotsschreiben), die Punkte 12.1 – 12.3 zu nutzen. Dem Teilnahmeantrag ist eine kurze Projektbeschreibung des Referenzprojektes beizufügen, in der das Projekt, die erbrachten Leistungen, die Kosten des Projektes, der Zeitraum der Leistungserbringung sowie Name des jeweiligen Auftraggebers angegeben sind. Die Beschreibung soll 1 DIN A 4 Seite nicht übersteigen.
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• Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind von den Bietern ferner die technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der geforderten Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, namentlich zu benennen, unabhängig, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht. Hierbei gelten als Mindestanforderung, dass mind. eine Person über folgende (hier beispielhaft angeführten) Qualifikationen oder gleichwertig verfügt: • Nachweis der Qualifikation als "SiGeKo" / gleichwertige Zertifizierung zur Zulassung der Tätigkeit nach RAB 30 B und C.
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Öffentlicher Auftraggeber
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E75369365 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E75369365 🌏

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-23+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 099-333091 (2025-05-21)
Auftragsbekanntmachung (2025-05-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: VgV Ersatzneubau Sporthalle Söderblom-Gymnasium Espelkamp und Abbruch der Dreifach- und Einfachsporthalle
Kurze Beschreibung:
Das Projekt nahm seinen Auftakt mit der Durchführung eines hochbaulichen Realisierungswettbewerbs zum Ersatzneubau der Sporthalle des Söderblom-Gymnasiums Espelkamp im Jahr 2019. Erster Preisträger war das Büro bwarchitektur aus Münster, die den Auftrag sowohl für die Generalplanung als auch für die Bauleitung erhielten. Bis 2021 konnten unter Führung von bwarchitektur die Planung bis ca. LPH 6 erstellt werden. Im selben Jahr wurden die Planungen aufgrund von unerwarteten Mehrkosten eingestellt. Eine abgeänderte Planung im Jahr 2022 für den Neubau konnte durch den GPL bis ca. LPH 6 erstellt werden, für den Abbruch erfolgte durch eine separate ARGE eine Planung bis ca. LPH 3. Im September 2022 konnte auf Grundlage der aktualisierten Planung der Förderantrag SJK 2022 für den Neubau sowie den Abbruch gestellt. Im August 2023 sind die Fördermittel im Förderbescheid durch das BBSR zugesichert worden. Der Fördergeber hat diese Maßnahme an Bedingungen zur Planung und Errichtung geknüpft, die im Einzelnen aus dem beilegenden Förderbescheid zu entnehmen sind. Zwingend sind folgende Vorgaben in der Planung und Durchführung dieser Bauaufgabe zu beachten: • Energetischer Standard gemäß eines Effizienzgebäudes 40 gem. BEG • „Naturgefahren am Standort“ gemäß „Handbuch Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) • „Nachhaltige Materialgewinnung“ gemäß „Handbuch Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) • Stellungnahme des Beirates des Kreises Minden-Lübbecke für Menschen mit Behinderungen vom 13.06.2024 Diese Vorgaben von Seiten des Fördergebers machen eine Überarbeitung bzw. Fortführung der Planung zwingend erforderlich. Das hier abgefragte Leistungsbild der Fachplanungs- und Beratungsleistung für Geotechniker auf der Basis der HOAI 2021, Anlage 1, 1.3, 1.3.1 – 1.3.4 „Geotechnik“, unterteilt sich in das Grundleistungsbild 1-3 mit den Teilleistungen a-c (betrifft sowohl die geotechnische Gesamtleistung für den Bereich des Neubaus, sowie aufgeteilt auf den Bereich der Einfach-, sowie der Dreifachsporthalle den Bereich des Abbruchs). Für diese Leistungen im Bereich des Abbruchs müssen die Angebote, die Analysen und die Abbrechung separat erfolgen und festgehalten werden, da hier eine klare Abtrennung zwischen geförderter und nicht geförderter Maßnahme nachvollziehbar eingehalten und nachgehalten werden muss. Neben der HOAI muss hier vollumfänglich ebenfalls die DIN1997-2 „Eurocode 7“ Anwendung finden. Die einzelnen Teilleistungen werden hier immer als Pauschale abgefragt. Die Besonderen Leistungen werden hier als Pauschale abgefragt und bilden das notwendige Leistungsbild der Probenentnahme und Analytik ab. Auch diese Besonderen Leistungen werden für die drei Teilabfragen der Leistungsabfrage differenziert und wie folgt beschrieben. Es sind darüber hinaus vom Bieter sämtliche, für die Entnahme, Einsendung ins Labor und die dortige Analyse notwendigen Zusatzaufgaben, Anfahrten, Materialien, notwendigen Dienstleistungen und weitere Nebenkosten mit anzubieten und in die Pauschale zu inkludieren. Darüber hinaus sind je Teilleistungsbereich zwei Vor- Ort- Termine für die Begleitung der Abbrucharbeiten bzw. die Ausschachtungsarbeiten für den Neubaubereich mit anzubieten (insgeamt 6 Vor- Ort- Termine). Dem AN werden alle aktuellen Medien-, Rohr- und Leitungspläne durch den AG zur Verfügung gestellt. Leistungsbeschreibung der Pauschalen als Besondere Leistungen I. Pauschale Vergabeunterlage D, Seite 2, Beratungsleistung GEOTECHNIK im Bereich Neubau Zweifachsporthalle Besondere Leistung – erneute Baugrunduntersuchung für den Neubau der 2-fach Sporthalle durch abfalltechnische Untersuchungen nach der LAGA/DepV sowie der seit 1.8.2023 eingeführten Ersatzbaustoffverordnung (EBV) Es liegt für den Bereich des Neubaus der Sporthalle Espelkamp eine abfalltechnische Baugrunduntersuchung sowie eine abfalltechnische Stellungnahme aus Herbst 2022 vor. Aufgrund der Verzögerungen im Projekt und der neuen Bedingungen zur Ausschreibung bei Wiederaufnahme des Vorhabens, sind Ergänzungen nach LAGA/DepV sowie nach der zum 1.8. 2023 neu eingeführten Ersatzbaustoffverordnung (EBV) vorzunehmen. Neben den mit einzukalkulierenden notwendigen Nebenkosten, Nebenleistungen und Materialien sind folgende Punkte der anzusetzenden Felduntersuchung anzubieten: 1. Rammkernsonde d= 50 mm, hier 15 Stk. Mit Probenentnahme bis 5m Tiefe 2. Laboruntersuchung (notwendige Anzahl an Mischproben, die zu erstellen sind, sind vom Bieter zu schätzen und einzukalkulieren) a) Analytik EBV Anl. A, Tab 3 (10 Stk.) b) Analytik nach LAGA (5 Stk.) c) Analytik nach Deponieverordnung (5 Stk.) 3. Erstellung der abfalltechnischen Stellungnahme II. Pauschale Vergabeunterlage D, Seite 3 Beratungsleistung GEOTECHNIK im Bereich ABBRUCH DREIFACHSPORTHALLE (geförderter Teil) Besondere Leistung – Ergänzung der abfalltechnischen Untersuchungen für den Rückbau der Dreifachsporthalle, damit die seit dem 1.8.2023 eingeführte Ersatzbaustoffverordnung (EBV) berücksichtigt wird Es liegt für den Bereich des Abbruchs der Dreifachsporthalle eine abfalltechnische Baugrunduntersuchung sowie eine abfalltechnische Stellungnahme aus Herbst 2022 vor. Aufgrund der Verzögerungen im Projekt und der neuen Bedingungen zur Ausschreibung bei Wiederaufnahme des Vorhabens, sind Ergänzungen nach LAGA/DepV sowie nach der zum 1.8. 2023 neu eingeführten Ersatzbaustoffverordnung (EBV) vorzunehmen. 1. Rammkernsonde d= 50 mm, hier 18 Stk. Mit Probenentnahme bis 5m Tiefe 2. Laboruntersuchung (notwendige Anzahl an Mischproben, die zu erstellen sind, sind vom Bieter zu schätzen und einzukalkulieren) a) Analytik EBV Anl. A, Tab 3 (10 Stk.), provisorisches Verschließen der Bohrlöcher, wo notwendig b) Analytik nach Deponieverordnung (5 Stk.) 3. Erstellung der abfalltechnischen Stellungnahme III. Pauschale Vergabeunterlage D, Seite 4, Beratungsleistung GEOTECHNIK im Bereich ABBRUCH EINFACHSPORTHALLE (nichtgeförderter Teil) Besondere Leistung – Baugrunduntersuchung im Bereich Abbruch der Einfachspor
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Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 2024-07
Titel: Ersatzneubau Sporthalle Söderblom-Gymnasium und Abbruch der Dreifach- und Einfachsporthalle Fachplanungs- und Beratungsleistung Geotechnik
Beschreibung der Beschaffung:
Das Projekt nahm seinen Auftakt mit der Durchführung eines hochbaulichen Realisierungswettbewerbs zum Ersatzneubau der Sporthalle des Söderblom-Gymnasiums Espelkamp im Jahr 2019. Erster Preisträger war das Büro bwarchitektur aus Münster, die den Auftrag sowohl für die Generalplanung als auch für die Bauleitung erhielten. Bis 2021 konnten unter Führung von bwarchitektur die Planung bis ca. LPH 6 erstellt werden. Im selben Jahr wurden die Planungen aufgrund von unerwarteten Mehrkosten eingestellt. Eine abgeänderte Planung im Jahr 2022 für den Neubau konnte durch den GPL bis ca. LPH 6 erstellt werden, für den Abbruch erfolgte durch eine separate ARGE eine Planung bis ca. LPH 3. Im September 2022 konnte auf Grundlage der aktualisierten Planung der Förderantrag SJK 2022 für den Neubau sowie den Abbruch gestellt. Im August 2023 sind die Fördermittel im Förderbescheid durch das BBSR zugesichert worden. Der Fördergeber hat diese Maßnahme an Bedingungen zur Planung und Errichtung geknüpft, die im Einzelnen aus dem beilegenden Förderbescheid zu entnehmen sind. Zwingend sind folgende Vorgaben in der Planung und Durchführung dieser Bauaufgabe zu beachten: • Energetischer Standard gemäß eines Effizienzgebäudes 40 gem. BEG • „Naturgefahren am Standort“ gemäß „Handbuch Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) • „Nachhaltige Materialgewinnung“ gemäß „Handbuch Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) • Stellungnahme des Beirates des Kreises Minden-Lübbecke für Menschen mit Behinderungen vom 13.06.2024 Diese Vorgaben von Seiten des Fördergebers machen eine Überarbeitung bzw. Fortführung der Planung zwingend erforderlich. Das hier abgefragte Leistungsbild der Fachplanungs- und Beratungsleistung für Geotechniker auf der Basis der HOAI 2021, Anlage 1, 1.3, 1.3.1 – 1.3.4 „Geotechnik“, unterteilt sich in das Grundleistungsbild 1-3 mit den Teilleistungen a-c (betrifft sowohl die geotechnische Gesamtleistung für den Bereich des Neubaus, sowie aufgeteilt auf den Bereich der Einfach-, sowie der Dreifachsporthalle den Bereich des Abbruchs). Für diese Leistungen im Bereich des Abbruchs müssen die Angebote, die Analysen und die Abbrechung separat erfolgen und festgehalten werden, da hier eine klare Abtrennung zwischen geförderter und nicht geförderter Maßnahme nachvollziehbar eingehalten und nachgehalten werden muss. Neben der HOAI muss hier vollumfänglich ebenfalls die DIN1997-2 „Eurocode 7“ Anwendung finden. Die einzelnen Teilleistungen werden hier immer als Pauschale abgefragt. Die Besonderen Leistungen werden hier als Pauschale abgefragt und bilden das notwendige Leistungsbild der Probenentnahme und Analytik ab. Auch diese Besonderen Leistungen werden für die drei Teilabfragen der Leistungsabfrage differenziert und wie folgt beschrieben. Es sind darüber hinaus vom Bieter sämtliche, für die Entnahme, Einsendung ins Labor und die dortige Analyse notwendigen Zusatzaufgaben, Anfahrten, Materialien, notwendigen Dienstleistungen und weitere Nebenkosten mit anzubieten und in die Pauschale zu inkludieren. Darüber hinaus sind je Teilleistungsbereich zwei Vor- Ort- Termine für die Begleitung der Abbrucharbeiten bzw. die Ausschachtungsarbeiten für den Neubaubereich mit anzubieten (insgeamt 6 Vor- Ort- Termine). Dem AN werden alle aktuellen Medien-, Rohr- und Leitungspläne durch den AG zur Verfügung gestellt. Leistungsbeschreibung der Pauschalen als Besondere Leistungen I. Pauschale Vergabeunterlage D, Seite 2, Beratungsleistung GEOTECHNIK im Bereich Neubau Zweifachsporthalle Besondere Leistung – erneute Baugrunduntersuchung für den Neubau der 2-fach Sporthalle durch abfalltechnische Untersuchungen nach der LAGA/DepV sowie der seit 1.8.2023 eingeführten Ersatzbaustoffverordnung (EBV) Es liegt für den Bereich des Neubaus der Sporthalle Espelkamp eine abfalltechnische Baugrunduntersuchung sowie eine abfalltechnische Stellungnahme aus Herbst 2022 vor. Aufgrund der Verzögerungen im Projekt und der neuen Bedingungen zur Ausschreibung bei Wiederaufnahme des Vorhabens, sind Ergänzungen nach LAGA/DepV sowie nach der zum 1.8. 2023 neu eingeführten Ersatzbaustoffverordnung (EBV) vorzunehmen. Neben den mit einzukalkulierenden notwendigen Nebenkosten, Nebenleistungen und Materialien sind folgende Punkte der anzusetzenden Felduntersuchung anzubieten: 1. Rammkernsonde d= 50 mm, hier 15 Stk. Mit Probenentnahme bis 5m Tiefe 2. Laboruntersuchung (notwendige Anzahl an Mischproben, die zu erstellen sind, sind vom Bieter zu schätzen und einzukalkulieren) a) Analytik EBV Anl. A, Tab 3 (10 Stk.) b) Analytik nach LAGA (5 Stk.) c) Analytik nach Deponieverordnung (5 Stk.) 3. Erstellung der abfalltechnischen Stellungnahme II. Pauschale Vergabeunterlage D, Seite 3 Beratungsleistung GEOTECHNIK im Bereich ABBRUCH DREIFACHSPORTHALLE (geförderter Teil) Besondere Leistung – Ergänzung der abfalltechnischen Untersuchungen für den Rückbau der Dreifachsporthalle, damit die seit dem 1.8.2023 eingeführte Ersatzbaustoffverordnung (EBV) berücksichtigt wird Es liegt für den Bereich des Abbruchs der Dreifachsporthalle eine abfalltechnische Baugrunduntersuchung sowie eine abfalltechnische Stellungnahme aus Herbst 2022 vor. Aufgrund der Verzögerungen im Projekt und der neuen Bedingungen zur Ausschreibung bei Wiederaufnahme des Vorhabens, sind Ergänzungen nach LAGA/DepV sowie nach der zum 1.8. 2023 neu eingeführten Ersatzbaustoffverordnung (EBV) vorzunehmen. 1. Rammkernsonde d= 50 mm, hier 18 Stk. Mit Probenentnahme bis 5m Tiefe 2. Laboruntersuchung (notwendige Anzahl an Mischproben, die zu erstellen sind, sind vom Bieter zu schätzen und einzukalkulieren) a) Analytik EBV Anl. A, Tab 3 (10 Stk.), provisorisches Verschließen der Bohrlöcher, wo notwendig b) Analytik nach Deponieverordnung (5 Stk.) 3. Erstellung der abfalltechnischen Stellungnahme III. Pauschale Vergabeunterlage D, Seite 4, Beratungsleistung GEOTECHNIK im Bereich ABBRUCH EINFACHSPORTHALLE (nichtgeförderter Teil) Besondere Leistung – Baugrunduntersuchung im Bereich Abbruch der Einfachsp
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Verfahren
Art des Verfahrens
Beschleunigtes Verfahren:
Für die vorliegende Angebotsabfrage des Leistungsbildes Geotechnik wird im Verfahren gemäß §15 VgV eine verkürzte Angebotsfrist von 15 KT angesetzt. Dieses resultiert aus der Tatsache, dass die Planungs- und Realisierungskette auf Grundlage des Förderprogramms SJK 2022 eine enge Terminabfolge und Fertigstellung des Vorhabens vorsieht. Das von Seiten des Projektsteuerers aufgesetzte Terminprogramm bedarf einer dringlichen Untersuchung des Baugrundes durch den Geotechniker. Die Dienstleistung „Abfalltechnische Stellungnahme“ als Teil der Ausschreibung beinhaltet die Klassifizierung des Bodenaushubs für den Abbruch und Neubau. Diese muss nach örtlicher Beprobung entsprechend der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) durch den Bodengutachter erfolgen, um bei der Ausschreibung die Bodenklassen/-sorten zu benennen. Nur wenn diese Informationen vorliegen, kann die Ausschreibung der Erdarbeiten in der Leistungsphase 6 durch den Architekten erfolgen. Der Architekt muss nach Bauzeitenplan am 30.06.2025 mit der Ausschreibung für den Abbruch beginnen. Die Frist für die Gesamtfertigstellung der Fördermaßnahme 31.12.2027 wird sonst gefährdet.
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Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-13 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-06-13 12:00:00 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2025-06-13 12:00:00 📅

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen und dies durch entsprechenden Nachweis belegen. Die fachlichen Anforderungen sind erfüllt, wenn Bieter entsprechende Erklärungen in der Vergabeunterlage B anfügen, die die entsprechende Eignung als „Ingenieurin / Ingenieur der Geotechnik“ durch einen entsprechenden Abschluss der (Fach-)Hochschule nachweisen. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der mit der Aufgabe betraute Mitarbeiter die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Bietergemeinschaften natürlicher und/oder juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist Für diese Angabe ist die Vergabeunterlage B (Angebotsschreiben), Punkt 5 zu nutzen. Auf gesonderte Aufforderung der Auftraggeberin sind die Angaben durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Unternehmen, die in den Präqualifikationsdatenbanken https://amtliches-verzeichnis.ihk.de oder www.pq-verein.de bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe des Angebots durch Angabe der Registernummer angeben. Sofern von der Auftraggeberin Nachweise gefordert werden, die nicht in den v.g. Datenbanken enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Ansonsten kann das Unternehmen vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen können als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot eine einheitliche Europäische Eigenerklärung abgeben. Gelangt ein Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin durch Vorlage der in der Eigenerklärung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bieter aufzufordern, die erhaltenen Unterlagen zu erläutern (§ 48 Abs. 7 VgV).
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Bieter sowie alle Mitglieder von Bietergemeinschaften haben eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall für Personenschäden von 2 Mio. sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von jeweils 2 Mio. Euro nachzuweisen. Die Gesamtleistung für alle Verstöße eines Versicherungsjahres muss das Dreifache dieser Versicherungssumme betragen. Besteht ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht, ist eine Bestätigung des Versicherers ausreichend, wonach im Auftragsfall die ausgeschriebenen Leistungen mit den vorgenannten Mindestdeckungssummen versichert werden. Für diese Angabe ist die Vergabeunterlage B (Angebotsschreiben), Punkt 10 zu nutzen. Eine Kopie der Versicherungspolice bzw. – sollte ein ausreichender Versicherungsschutz noch nicht bestehen – eine Bestätigung des Versicherers, wonach im Auftragsfall die ausgeschriebenen Leistungen mit den vorgenannten Mindestdeckungssummen versichert wird, ist dem Angebot beizufügen.
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Bieter und alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen die Anforderungen zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 erfüllen („Russland-Sanktionspaket“) und die entsprechenden Eigenerklärungen abgeben. Für diese Angabe ist die Vergabeunterlage B (Angebotsschreiben), Punkt 9 zu nutzen.
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Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind von den Bietern geeignete Referenzen über in den letzten drei Jahren ausgeführte, vergleichbare Dienstleistungsaurräge mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Aurraggebers nachzuweisen. Die Angabe zu den vorbenannten Aspekten sind in der Vergabeunterlage B (Angebotsschreiben), Punkt 12 zu täwgen. Hierbei gilt folgende Mindestanforderung an die Leistungsfähigkeit: Mindestens drei Referenzen über jeweils eine mit der hier angefragten Leistung vergleichbare Durchführung des Teilleistungsbildes gemäß der HOAI 2021, Anlage 1, 1.3 im Bereich im Zeitraum der letzten drei Jahre (abgeschlossene Leistung). Damit eine Referenz berücksichtigt werden kann, muss diese aus den letzten drei Jahren stammen. Referenzzeitpunkt für die Bestimmung des 3-Jahres-Korridors ist der Tag der Angebotsfrist Für die Referenznachweise sind in der Vergabeunterlage B (Angebotsschreiben), die Punkte 12.1 – 12.3 zu nutzen. Dem Teilnahmeantrag ist eine kurze Projektbeschreibung des Referenzprojektes beizufügen, in der das Projekt, die erbrachten Leistungen, die Kosten des Projektes, der Zeitraum der Leistungserbringung sowie Name des jeweiligen Auftraggebers angegeben sind. Die Beschreibung soll 1 DIN A 4 Seite nicht übersteigen.
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Öffentlicher Auftraggeber
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E42345447 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E42345447 🌏

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-30+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 103-347893 (2025-05-28)
Auftragsbekanntmachung (2025-06-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Ersatzneubau Sporthalle Söderblom-Gymnasium Espelkamp und Abbruch der Dreifach- und Einfachsporthalle
Referenznummer: 2024-10
Kurze Beschreibung:
Das Projekt nahm seinen Auftakt mit der Durchführung eines hochbaulichen Realisierungswettbewerbs zum Ersatzneubau der Sporthalle des Söderblom-Gymnasiums Espelkamp im Jahr 2019. Erster Preisträger war das Büro bwarchitektur aus Münster, die den Auftrag sowohl für die Generalplanung als auch für die Bauleitung erhielten. Bis 2021 konnten unter Führung von bwarchitektur die Planung bis ca. LPH 6 erstellt werden. Im selben Jahr wurden die Planungen aufgrund von unerwarteten Mehrkosten eingestellt. Eine abgeänderte Planung im Jahr 2022 für den Neubau konnte durch den GPL bis ca. LPH 6 erstellt werden, für den Abbruch erfolgte durch eine separate ARGE eine Planung bis ca. LPH 3. Im September 2022 konnte auf Grundlage der aktualisierten Planung der Förderantrag SJK 2022 für den Neubau sowie den Abbruch gestellt. Im August 2023 sind die Fördermittel im Förderbescheid durch das BBSR zugesichert worden. Der Fördergeber hat diese Maßnahme an Bedingungen zur Planung und Errichtung geknüpft, die im Einzelnen aus dem beilegenden Förderbescheid zu entnehmen sind. Zwingend sind folgende Vorgaben in der Planung und Durchführung dieser Bauaufgabe zu beachten: • Energetischer Standard gemäß eines Effizienzgebäudes 40 gem. BEG • „Naturgefahren am Standort“ gemäß „Handbuch Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) • „Nachhaltige Materialgewinnung“ gemäß „Handbuch Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) • Stellungnahme des Beirates des Kreises Minden-Lübbecke für Menschen mit Behinderungen vom 13.06.2024 Diese Vorgaben von Seiten des Fördergebers machen eine Überarbeitung bzw. Fortführung der Planung zwingend erforderlich. Das hier abgefragte Leistungsbild der Leistung für den Bereich des bauordnungsrechtlichen Brandschutzes, wird für den Neubau der Sporthalle in Regelleistungen sowie in außergewöhnlichen Leistungen abgefragt. Dabei werden Teilleistungsbilder für die Regelleistungen gemäß AHO, Heft Nr. 17 und zusätzliche außergewöhnliche Leistungen in der Vergabeunterlage D anzubieten sein. Die Teilleistungsbilder sind jeweils als Pauschalen hier angefragt. Die Anfrage für Leistungen im Bereich des bauordnungsrechtlichen Brandschutzes richtet sich an Dienstleister, die 1. Fundierte Kenntnisse im Bereich des bauordnungsrechtlichen Brandschutzes als Referenz der letzten 3 Jahre nachweisen können 2. Über ausreichende Kapazitäten verfügen, diese Planungsleistung termingerecht sowie im Kostenrahmen durchzuführen Der Bewilligungszeitraum endet gemäß Förderbescheid Ende 2027.
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Produkte/Dienstleistungen: Beratung im Bereich Brand- und Explosionsschutz und -überwachung 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 2024-10
Titel: Ersatzneubau Sporthalle Söderblom-Gymnasium und Abbruch der Dreifach- und Einfachsporthalle

Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-22 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-22 12:00:00 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2025-07-22 12:00:00 📅

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen und dies durch entsprechenden Nachweis belegen. Die fachlichen Anforderungen sind erfüllt, wenn Bieter entsprechende Nachweise in der Vergabeunterlage B anfügen, die die entsprechende Eignung als „staatlich anerkannter Sachverständiger für den Brandschutz“ durch Nachweis belegen können. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der mit der Aufgabe betraute Mitarbeiter die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Bietergemeinschaften natürlicher und/oder juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist Für diese Angabe ist die Vergabeunterlage B (Angebotsschreiben), Punkt 5 zu nutzen. Auf gesonderte Aufforderung der Auftraggeberin sind die Angaben durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.
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Bieter sowie alle Mitglieder von Bietergemeinschaften haben eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall für Personenschäden von 2 Mio. sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von jeweils 2 Mio. Euro nachzuweisen. Die Gesamtleistung für alle Verstöße eines Versicherungsjahres muss das Dreifache dieser Versicherungssumme betragen. Besteht ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht, ist eine Bestätigung des Versicherers ausreichend, wonach im Auftragsfall die ausgeschriebenen Leistungen mit den vorgenannten Mindestdeckungssummen versichert werden. Für diese Angabe ist die Vergabeunterlage B (Angebotsschreiben), Punkt 10 zu nutzen. Eine Kopie der Versicherungspolice bzw. – sollte ein ausreichender Versicherungsschutz noch nicht bestehen – eine Bestätigung des Versicherers, wonach im Auftragsfall die ausgeschriebenen Leistungen mit den vorgenannten Mindestdeckungssummen versichert wird, ist dem Angebot beizufügen.
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Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind von den Bietern geeignete Referenzen über in den letzten drei Jahren ausgeführte, vergleichbare Dienstleistungsaufträge mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers nachzuweisen. Die Angabe zu den vorbenannten Aspekten sind in der Vergabeunterlage B (Angebotsschreiben), Punkt 12 zu tätigen. Hierbei gilt folgende Mindestanforderung an die Leistungsfähigkeit: Mindestens drei Referenzen über jeweils eine mit der hier angefragten Leistung vergleichbare Durchführung im Bereich bauordnungsrechtlicher Brandschutz im Zeitraum der letzten drei Jahre (abgeschlossene Leistung). Damit eine Referenz berücksichtigt werden kann, muss diese aus den letzten drei Jahren stammen. Referenzzeitpunkt für die Bestimmung des 3-Jahres-Korridors ist der Tag der Angebotsfrist Für die Referenznachweise sind in der Vergabeunterlage B (Angebotsschreiben), die Punkte 12.1 – 12.3 zu nutzen. Dem Teilnahmeantrag ist eine kurze Projektbeschreibung des Referenzprojektes beizufügen, in der das Projekt, die erbrachten Leistungen, die Kosten des Projektes, der Zeitraum der Leistungserbringung sowie Name des jeweiligen Auftraggebers angegeben sind. Die Beschreibung soll 1 DIN A 4 Seite nicht übersteigen.
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Öffentlicher Auftraggeber
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E27897751 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E27897751 🌏

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-06-22+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 118-402873 (2025-06-20)