Villa Kleyer - Holzbauarbeiten

Stadt Frankfurt am Main - Amt für Bau und Immobilien

Holzbauarbeiten

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-08-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-06-26.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-06-26 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-06-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Villa Kleyer - Holzbauarbeiten
Referenznummer: 25-2025-00220
Kurze Beschreibung: Holzbauarbeiten
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Schulen oder Forschungsanstalten 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung:
Die abgefragten Leistungen für Holzbauarbeiten umfassen im weitesten Sinne tragende Innenwände, Geschossdecken sowie Abfangträger und Stützen, die für den Umbau im Bestand benötigt werden. Als relevante Positionen seien genannt, die Geschossdecken über EG als elementierte Holhkastendecke aus Furnierschichtholz, Nadelholz, inkl. Kalksplittschüttung zur Hohlraumbeschwerung sowie tragende Innenwände als Holzrahmenkonstruktion, teilweise vorgefertigt, einseitig beplankt und gedämmt, Beplankung aus Sperrholzplatte Elliotis Pine 15 mm.
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Dauer
Datum des Beginns: 2025-11-12 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Beschreibung
Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Postanschrift: Wiesenhüttenplatz 33
Postleitzahl: 60329
Stadt: Frankfurt am Main
Land: Deutschland 🇩🇪

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-05 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-05 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Amt für Bau und Immobilien - Submissionsstelle 3. OG - Solmsstraße 27 - 37 60486 Frankfurt am Main
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
In Hessen kommen gem. 2.1.2.b. Gemeinsamer Runderlass zum öffentlichen Auftragswesen (Vergabeerlass) i. d. F. vom 01.09.2021 die Regelungen des § 14a VOB/A nicht zur Anwendung.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 77 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-08-05 09:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
Amt für Bau und Immobilien - Submissionsstelle 3. OG - Solmsstraße 27 - 37 60486 Frankfurt am Main
Zusätzliche Informationen:
In Hessen kommen gem. 2.1.2.b. Gemeinsamer Runderlass zum öffentlichen Auftragswesen (Vergabeerlass) i. d. F. vom 01.09.2021 die Regelungen des § 14a VOB/A nicht zur Anwendung.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden gem. § 16a EU VOB/A nachgefordert.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: siehe Vergabe- und Vertragsunterlagen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB (bei Liefer- und Dienstleistungen) / nach § 6e EU VOB/A (bei Bauleistungen) vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Frankfurt am Main - Amt für Bau und Immobilien
Nationale Registrierungsnummer: DE 114 110 388
Postanschrift: Solmsstraße 27 - 37
Postleitzahl: 60486
Postort: Frankfurt am Main
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: paula.lopez-seipel@stadt-frankfurt.de 📧
Telefon: +49 69-212-44582 📞
URL: https://www.vergabe.stadt-frankfurt.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://vergabe.stadt-frankfurt.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19778574edd-48c9dc34816d5703 🌏
Teilnahme-URL: https://www.vergabe.stadt-frankfurt.de 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4 - VOB-Stelle
Nationale Registrierungsnummer: t:06151126603
Postanschrift: Wilhelminenstr. 1-3
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de 📧
Telefon: +49 6151 126603 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-06-26+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 121-417094 (2025-06-26)