Auftragsbekanntmachung (2025-07-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: VMware vSphere Foundation 9, 3-Jahres Lizenzen
Referenznummer: 17 6-2025
Kurze Beschreibung:
“VMware vSphere Foundation 9, 3-Jahres Lizenzen
- 640 Cores”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: IT-Softwarepaket📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“VMware vSphere Foundation 9, 3-Jahres Lizenzen
Hierbei soll das bestehende Produkt (VMware, welches bereits seit mehreren Jahren im Einsatz ist)...”
Beschreibung der Beschaffung
VMware vSphere Foundation 9, 3-Jahres Lizenzen
Hierbei soll das bestehende Produkt (VMware, welches bereits seit mehreren Jahren im Einsatz ist) nachbeschafft werden, da die Laufzeit zum 13.11.2025 endet.
VMware vSphere Foundation 9 for 3 years, 640 Cores, Vertrag beginnt am 13.11.2025 und endet am 12.11.2028
Eine Dienstleitung zum Produkt ist nicht gefordert.
Die Lizenzen sind nach Auftragserteilung durch den Lieferanten in das Portal des Herstellers einzuspielen.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#,”
Ort der Leistung: Heidelberg, Stadtkreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-11-13 📅
Datum des Endes: 2028-11-12 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-12 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-12 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Ende der Zuschlags- und Bindefrist: 17.10.2025”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 67
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Unternehmen müssen die für den Auftrag erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) besitzen. Diesbezüglich gibt der Bieter mit...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Unternehmen müssen die für den Auftrag erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) besitzen. Diesbezüglich gibt der Bieter mit Unterzeichnung des Angebots Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ab.
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit sind die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit den §§ 122 ff GWB abzugeben. Die
Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt, vor, zur Bestätigung die folgenden Nachweise anzufordern: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer (Eintragung in Berufsregister). Vor Zuschlagserteilung wird der Auftraggeber einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einholen. Darüber hinaus bleibt vorbehalten, die Vorlage folgender Urkunden, Nachweise, Bescheinigungen oder Erklärungen zu verlangen:
a) Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber einen Auszug aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters an.
b) Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 4und § 124 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung an.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“siehe oben”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 721 9268730📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40_
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 721 9268730📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 Absatz 3 GWB Der Antrag ist unzulässig soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Absatz 3 GWB Der Antrag ist unzulässig soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 132-458318 (2025-07-11)
Auftragsbekanntmachung (2025-08-04) Verfahren Administrative Informationen
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Ende der Zuschlags- und Bindefrist: 30.09.2025”
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 50
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“BT-98 von 67 Tage auf 50 Tage geändert
BT-134 Ende der Zuschlags- und Bindefrist: von 17.10.2025 auf 30.09.2025 geändert”
Quelle: OJS 2025/S 149-513446 (2025-08-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-08-25) Auftragsvergabe Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Telefon: +49 62215823324📞
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 Absatz 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig. soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Absatz 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig. soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2025/S 162-555510 (2025-08-25)