Vorläufige Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten in der Gemeinschaftsunterkunft Groß Glienicker Heide 9-11, 14476 Potsdam (Los 1) und im Wohnungsverbund Gluckstr. 64/66, 14480 Potsdam (Los 2)
1. Vorbemerkungen Gemäß des Gesetzes über die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Land Brandenburg sowie zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Landesaufnahmegesetz - LAufnG) sind die Aufnahme, vorläufige Unterbringung und die migrationsspezifische soziale Unterstützung der in § 4 LAufnG genannten Personen sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes öffentliche Aufgaben, die den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung übertragen werden. Die Rahmenbedingungen hierzu sind in der Verordnung über die Kostenerstattung nach dem Landesaufnahmegesetz für die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen (Landesaufnahmegesetz-Erstattungsverordnung - LAufnGErstV) sowie in der Verordnung über die Durchführung des Landesaufnahmegesetzes (Landesaufnahmegesetz-Durchführungsverordnung - LAufnGDV) geregelt. Die Landeshauptstadt Potsdam beabsichtigt, für die Wahrnehmung ihrer Pflichtaufgaben der vorläufigen Unterbringung und allgemeinen sozialen Betreuung unter den in Ziffer 2 bis 10 genannten Bedingungen einen externen Auftragnehmer zu beauftragen (§ 10 Absatz 2 und § 12 Absatz 2 LAufnG). 2. Personenkreise Der vorliegende Auftrag zur Unterbringung und Betreuung bezieht sich hauptsächlich auf den Personenkreis nach § 4 LAufnG. Darüber hinaus kann die Landeshauptstadt Potsdam der Unterkunft in Einzelfällen Personen aus anderen einschlägigen Personenkreisen zuweisen. 3. Beschreibung der Unterkunft Für eine ausführliche Beschreibung der Unterkünfte zu Los 1 und Los 2 wird auf die losspezifischen Angaben sowie auf die Leistungsbeschreibung zu Los 1 und Los 2 verwiesen. 4. Leistungsumfang Die LHP erwartet vom Auftragnehmer (AN) die Übernahme und Erfüllung der Organisation und Durchführung der vorläufigen Unterbringung und migrationsspezifischen sozialen Betreuung am Standort Groß Glienicker Heide 9 - 11 in 14476 Potsdam (Los 1) und am Standort Gluckstr. 64/66, 14480 Potsdam (Los 2, im Folgenden Wohnungsverbund) ab dem 01.03.2026 auf Grundlage der im Folgenden dargestellten Leistungsbausteine. Die Leistungserbringung gemäß dieser Leistungsbeschreibung stellt die Mindestanforderung dar. Die Bieter haben die Möglichkeit, im Rahmen des Angebots darüber hinaus gehende Leistungszusagen entsprechend der Bewertungsmatrix zu machen, die Teil der Vergabeunterlagen ist. Diese zusätzlichen Leistungszusagen sind in einem gesonderten Qualitätskonzept festzuhalten, das verbindlicher Bestandteil des Angebotes ist und den Angebotsunterlagen beizulegen ist. Es wird den Bietern empfohlen, sich bei der Zusage zusätzlicher Leistungsqualitäten an der Bewertungsmatrix zur Bewertung der Leistungsqualität zu orientieren. Nur dann kann die zusätzlich angebotene Leistungsqualität im Rahmen der Wertung der Qualität der Angebote berücksichtigt werden. Angaben im Qualitätskonzept, die keine vollständige und verbindliche Leistungserbringung erkennen lassen, werden bei der Wertung der zusätzlichen Leistungsqualität nicht berücksichtigt. 4.1 Leistungsbaustein Unterbringung Eine ausführliche Beschreibung des v. g. Leistungsbausteines ist aufgrund begrenzter Darstellungsmöglichkeiten nicht möglich. Daher sind die betreffenden Inhalte der jeweiligen Leistungsbeschreibung zum Los 1 und zum Los 2 zu entnehmen. 4.2 Leistungsbaustein Sicherheitsdienstleistungen a.) Die Unterkunft ist durch den AN von außen und innen durch geeignete organisatorische Maßnahmen gegen unbefugtes Betreten, Vandalismus, Anschläge und Konfliktsituationen sowie gegen Brand, Unfall und Unwetter zu schützen. Hierüber sind in einem polizeilich bestätigten Sicherheitskonzept Aussagen zu treffen. Der Auftragnehmer ist für die Erstellung, Umsetzung und Aktualisierung des polizeilich bestätigten Sicherheitskonzeptes für die gesamte Unterkunft zuständig und trägt die dabei anfallenden Kosten. Das polizeilich bestätigte Sicherheitskonzept muss den Umfang der notwendigen Bewachung der Gebäude der Unterkunft klar benennen und der Landeshauptstadt Potsdam binnen 3 Monaten nach Betriebsbeginn vorliegen. b.) Der AN hat sicherzustellen, dass die Gebäude der Unterkunft gemäß des polizeilich bestätigten Sicherheitskonzeptes durch geeignetes Sicherheitspersonal be-setzt sind. Als geeignet gilt ausschließlich Sicherheitspersonal, das den Anforderungen des § 34a Gewerbeordnung sowie des § 72a Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) Abs. 1 Satz 1 genügt. Eine entsprechende Bestätigung über den Einsatz geeigneten Sicherheitspersonals ist durch den Auftragnehmer mit dem Angebot sowie jährlich zum 31.03. vorzulegen. Der Auftragnehmer hat der Landeshauptstadt Potsdam auf erstes Anfragen unverzüglich einen Nachweis über die Eignung des tatsächlich eingesetzten Sicherheitspersonals schriftlich vorzulegen. Der AN verpflichtet sich, zur Auftragserfüllung ausschließlich Sicher-heitspersonal einzusetzen, dass den Anforderungen des § 34a Absatz 1a der Gewerbeordnung und der Bewachungsverordnung (BewachV) an Wachpersonen genügt. Insbesondere dürfen nur Wachpersonen eingesetzt werden, die im Bewacherregister registriert sind und abschließend auf Zuverlässigkeit geprüft wurden. Alle eingesetzten Wachpersonen müssen über eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder einen gleichwertigen, amtlich anerkannten Nachweis verfügen, dass sie über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen und fachlichen Grundlagen unterrichtet worden sind. Immer mindestens eine der jeweils eingesetzten Wachpersonen muss darüber hinaus über einen Sachkundenachweis der IHK oder einen gleichwertigen, amtlich anerkannten Nachweis verfügen. Jede Wachperson, die leitend in der Unterkunft tätig ist, muss während der Tätigkeit sichtbar ein Schild mit dem Namen oder einer Kennnummer sowie der Bezeichnung des Gewerbebetriebs tragen. Hilfsweise kann der Dienstausweis sichtbar getragen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-12-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-10-24.
Auftragsbekanntmachung (2025-10-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vorläufige Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten in der Gemeinschaftsunterkunft Groß Glienicker Heide 9-11, 14476 Potsdam (Los 1) und im Wohnungsverbund Gluckstr. 64/66, 14480 Potsdam (Los 2)
Referenznummer: OV-L-391-258-25
Kurze Beschreibung:
“1. Vorbemerkungen Gemäß des Gesetzes über die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Land...”
Kurze Beschreibung
1. Vorbemerkungen Gemäß des Gesetzes über die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Land Brandenburg sowie zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Landesaufnahmegesetz - LAufnG) sind die Aufnahme, vorläufige Unterbringung und die migrationsspezifische soziale Unterstützung der in § 4 LAufnG genannten Personen sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes öffentliche Aufgaben, die den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung übertragen werden. Die Rahmenbedingungen hierzu sind in der Verordnung über die Kostenerstattung nach dem Landesaufnahmegesetz für die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen (Landesaufnahmegesetz-Erstattungsverordnung - LAufnGErstV) sowie in der Verordnung über die Durchführung des Landesaufnahmegesetzes (Landesaufnahmegesetz-Durchführungsverordnung - LAufnGDV) geregelt. Die Landeshauptstadt Potsdam beabsichtigt, für die Wahrnehmung ihrer Pflichtaufgaben der vorläufigen Unterbringung und allgemeinen sozialen Betreuung unter den in Ziffer 2 bis 10 genannten Bedingungen einen externen Auftragnehmer zu beauftragen (§ 10 Absatz 2 und § 12 Absatz 2 LAufnG). 2. Personenkreise Der vorliegende Auftrag zur Unterbringung und Betreuung bezieht sich hauptsächlich auf den Personenkreis nach § 4 LAufnG. Darüber hinaus kann die Landeshauptstadt Potsdam der Unterkunft in Einzelfällen Personen aus anderen einschlägigen Personenkreisen zuweisen. 3. Beschreibung der Unterkunft Für eine ausführliche Beschreibung der Unterkünfte zu Los 1 und Los 2 wird auf die losspezifischen Angaben sowie auf die Leistungsbeschreibung zu Los 1 und Los 2 verwiesen. 4. Leistungsumfang Die LHP erwartet vom Auftragnehmer (AN) die Übernahme und Erfüllung der Organisation und Durchführung der vorläufigen Unterbringung und migrationsspezifischen sozialen Betreuung am Standort Groß Glienicker Heide 9 - 11 in 14476 Potsdam (Los 1) und am Standort Gluckstr. 64/66, 14480 Potsdam (Los 2, im Folgenden Wohnungsverbund) ab dem 01.03.2026 auf Grundlage der im Folgenden dargestellten Leistungsbausteine. Die Leistungserbringung gemäß dieser Leistungsbeschreibung stellt die Mindestanforderung dar. Die Bieter haben die Möglichkeit, im Rahmen des Angebots darüber hinaus gehende Leistungszusagen entsprechend der Bewertungsmatrix zu machen, die Teil der Vergabeunterlagen ist. Diese zusätzlichen Leistungszusagen sind in einem gesonderten Qualitätskonzept festzuhalten, das verbindlicher Bestandteil des Angebotes ist und den Angebotsunterlagen beizulegen ist. Es wird den Bietern empfohlen, sich bei der Zusage zusätzlicher Leistungsqualitäten an der Bewertungsmatrix zur Bewertung der Leistungsqualität zu orientieren. Nur dann kann die zusätzlich angebotene Leistungsqualität im Rahmen der Wertung der Qualität der Angebote berücksichtigt werden. Angaben im Qualitätskonzept, die keine vollständige und verbindliche Leistungserbringung erkennen lassen, werden bei der Wertung der zusätzlichen Leistungsqualität nicht berücksichtigt. 4.1 Leistungsbaustein Unterbringung Eine ausführliche Beschreibung des v. g. Leistungsbausteines ist aufgrund begrenzter Darstellungsmöglichkeiten nicht möglich. Daher sind die betreffenden Inhalte der jeweiligen Leistungsbeschreibung zum Los 1 und zum Los 2 zu entnehmen. 4.2 Leistungsbaustein Sicherheitsdienstleistungen a.) Die Unterkunft ist durch den AN von außen und innen durch geeignete organisatorische Maßnahmen gegen unbefugtes Betreten, Vandalismus, Anschläge und Konfliktsituationen sowie gegen Brand, Unfall und Unwetter zu schützen. Hierüber sind in einem polizeilich bestätigten Sicherheitskonzept Aussagen zu treffen. Der Auftragnehmer ist für die Erstellung, Umsetzung und Aktualisierung des polizeilich bestätigten Sicherheitskonzeptes für die gesamte Unterkunft zuständig und trägt die dabei anfallenden Kosten. Das polizeilich bestätigte Sicherheitskonzept muss den Umfang der notwendigen Bewachung der Gebäude der Unterkunft klar benennen und der Landeshauptstadt Potsdam binnen 3 Monaten nach Betriebsbeginn vorliegen. b.) Der AN hat sicherzustellen, dass die Gebäude der Unterkunft gemäß des polizeilich bestätigten Sicherheitskonzeptes durch geeignetes Sicherheitspersonal be-setzt sind. Als geeignet gilt ausschließlich Sicherheitspersonal, das den Anforderungen des § 34a Gewerbeordnung sowie des § 72a Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) Abs. 1 Satz 1 genügt. Eine entsprechende Bestätigung über den Einsatz geeigneten Sicherheitspersonals ist durch den Auftragnehmer mit dem Angebot sowie jährlich zum 31.03. vorzulegen. Der Auftragnehmer hat der Landeshauptstadt Potsdam auf erstes Anfragen unverzüglich einen Nachweis über die Eignung des tatsächlich eingesetzten Sicherheitspersonals schriftlich vorzulegen. Der AN verpflichtet sich, zur Auftragserfüllung ausschließlich Sicher-heitspersonal einzusetzen, dass den Anforderungen des § 34a Absatz 1a der Gewerbeordnung und der Bewachungsverordnung (BewachV) an Wachpersonen genügt. Insbesondere dürfen nur Wachpersonen eingesetzt werden, die im Bewacherregister registriert sind und abschließend auf Zuverlässigkeit geprüft wurden. Alle eingesetzten Wachpersonen müssen über eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder einen gleichwertigen, amtlich anerkannten Nachweis verfügen, dass sie über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen und fachlichen Grundlagen unterrichtet worden sind. Immer mindestens eine der jeweils eingesetzten Wachpersonen muss darüber hinaus über einen Sachkundenachweis der IHK oder einen gleichwertigen, amtlich anerkannten Nachweis verfügen. Jede Wachperson, die leitend in der Unterkunft tätig ist, muss während der Tätigkeit sichtbar ein Schild mit dem Namen oder einer Kennnummer sowie der Bezeichnung des Gewerbebetriebs tragen. Hilfsweise kann der Dienstausweis sichtbar getragen werden.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“3. Beschreibung der Gemeinschaftsunterkunft Die Leistungserbringung der vorläufigen Unterbringung und migrationsspezifischen sozialen Unterstützung des...”
Beschreibung der Beschaffung
3. Beschreibung der Gemeinschaftsunterkunft Die Leistungserbringung der vorläufigen Unterbringung und migrationsspezifischen sozialen Unterstützung des betroffenen Personenkreises erfolgt in der Gemeinschaftsunterkunft Groß Glienicker Heide 9-11 in 14476 Potsdam (im Folgenden Unterkunft genannt). Die Landeshauptstadt Potsdam stellt die Unterkunft dem Betreiber mietzinsfrei sowie frei von Neben-, Betriebs- und Energiekosten zur Verfügung. Hierzu werden dem Betreiber zur Leistungsaufnahme bei der Übergabe der Einrichtung an den Betreiber die Schlüssel übergeben. Zusätzliche Schlüssel hat der Betreiber auf seine Kosten und nach vorheriger Zustimmung durch die Landeshauptstadt Potsdam zu beschaffen. Bei Beendigung des Leistungsverhält-nisses sind sämtliche Schlüssel an die Landeshauptstadt Potsdam herauszugeben. Der Betreiber ist zur Übernahme folgender Pflichten und Haftungsrisiken im Rahmen der Überlas-sung der Mieträume verpflichtet: a) Der Betreiber hat auf ein gedeihliches und gemeinschaftliches Zusammenleben der ausländischen Bewohner*innen mit der nachbarschaftlichen Umgebung hinzuwirken. b) Zusätzlich zur Gehweg- und Hausreinigung hat der Betreiber darüberhinausgehende Verunreinigungen durch den Betrieb der Unterkunft selbst zu beseitigen. c) Ausführung von Kleinstreparaturen und Renovierungsarbeiten auf eigene Kosten, d) Erstellung, Fortschreibung und Umsetzung einer Brandschutzordnung, e) Durchsetzung und Kontrolle der Hausordnung, insbesondere des Verbots des Rauchens im Gebäude sowie des Verbots der Haltung von Tieren im Gebäude. Bei der Gemeinschaftsunterkunft Glienicker Heide 9-11 in 14476 Potsdam, handelt es sich um ein 3-geschossiges Gebäude in Randlage zur Unterbringung von bis zu 145 Personen. Die Unterkunft besteht aus dem Gebäudeteil D des ehemaligen Kasernengebäudes. Die Unterbringung erfolgt in großen Mehrbettzimmern. Auf jedem Flur stehen nach Geschlech-tern getrennte, gemeinschaftlich genutzte Sanitärräume sowie Gemeinschaftsküchen zur Verfügung. Im Erdgeschoss stehen zudem ein Büroraum für den Betreiber, zwei Gemein-schaftsräume sowie ein Waschmaschinenraum zur Verfügung. Im 1. Obergeschoss wurde ein Kranken-/Isolierzimmer eingerichtet. Die Unterkunft kann ca. 1.000 m2 Innenhoffläche nutzen und verfügt straßenseitig über ein ca. 10 Meter breites Außengelände. Im Innenhof befinden sich auch Spielgeräte. Die Unterkunft ist seit 2017 in Betrieb. Aktuell sind in der Einrichtung 100 Personen aus dem afrikanischen und arabischen Raum sowie der russischen Föderation untergebracht. In den Mehrbettzimmern sind sowohl männliche Einzelpersonen als auch Familienverbände unter-gebracht. Aktuell 38 Bewohnerinnen und Bewohner sind minderjährig. Die Gesamtnutzfläche der Unterkunft beträgt ca. 2.480 m2. Die Unterkunft verfügt über 4 Küchen mit insgesamt 15 Herden. Die Einrichtung ist nicht barrierefrei und verfügt nicht über Aufzüge. Die Gesamtglasfläche der Außenfenster beträgt ca. 100 m2 (Angabe ohne Ge-währ). In der Einrichtung hat der bisherige Betreiber ein WLAN-Netzwerk zur Internetversor-gung der Bewohnerinnen und Bewohner eingerichtet. Die Raumaufteilung ist der Anlage C zu dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Bitte beachten Sie, dass die Anlage C nur der Veranschaulichung der räumlichen Aufteilung gilt. Die Angaben zur Bettenanzahl entsprechen nicht dem aktuellen Stand. Auch die Darstellung der Sanitärräume entspricht nicht dem aktuellen Stand und dient nur der flächenbezogenen Veranschaulichung. Alle weiteren Ausstattungsmerkmale (insbesondere das Mobiliar sowie Besteck und Geschirr in den Küchen) entsprechen dem gesetzlich vorgegebenem Mindeststandard gemäß LAufnG i. V. m. LAufnGDV. Die Bieter haben die Möglichkeit, bei einer Begehung Kenntnis vom Zu-stand des Gebäudes und der Räumlichkeiten sowie der Möbel, Kühlschränke, Waschma-schinen, etc. einzuholen. Es ist einzukalkulieren, dass zwar der Mindeststandard gemäß den gesetzlichen Vorgaben eingehalten wird, dass aber z.B. die Möbel unterschiedlich stark abgenutzt sind. Die Unterkunft wird frei von Schädlings- und Schimmelbefall übergeben. Die Landeshauptstadt Potsdam hat mit dem Kommunalen Immobilien Service (KIS) einen Vertrag zur laufenden Begehung der Unterkunft durch einen Hausmeisterservice sowie zur allgemeinen Instandhaltung und Instandsetzung abgeschlossen und trägt die damit zusammenhängenden Kosten. Dem KIS und seinen Beauftragten ist Zugang zu den Räumlichkeiten der Unterkunft zu gewähren. Die Landeshauptstadt Potsdam behält sich vor, die Kosten der Beseitigung mutwilliger Zerstörungen und Beschädigungen dem Betreiber in Rechnung zu stellen. Renovierungsarbeiten, Schönheitsreparaturen sowie Kleinstreparaturen wie bspw. der Austausch von Betriebsmitteln (Beleuchtungsmittel etc.) sowie die Überprüfung sämtlicher orts-veränderlichen elektrischen Geräte im Haus gemäß DGUV Vorschrift 3 liegen generell in der Durchführungs- und Kostenverantwortung des Betreibers. Die Wartung der Sicherheits- und Brandschutztechnik (Feuerlöscher, Rauchmelder, Brandmeldeanlage) wird vom Auftraggeber auf eigene Kosten durchgeführt. Die Brandmeldeanlage ist nicht auf die Leitstelle der Feuerwehr aufgeschaltet.
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Zusätzliche Informationen:
“In Bezug auf das hiesige Vergabeverfahren sind folgende weitere Vergabeunterlagen zu beachten: - Allgemeine Bewerbungsbedingungen VgV”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Sozialwesen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Unterbringung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Verwaltung von Unterkünften📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Standort der Gemeinschaftsunterkunft: Groß Glienicker Heide 9 - 11 14476 Potsdam”
Ort der Leistung: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-03-01 📅
Datum des Endes: 2028-02-29 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsqualität (Bieterkonzept)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“3. Beschreibung des Wohnungsverbundes Die Leistungserbringung erfolgt am Standort Gluckstraße 64/66 in 14480 Potsdam (Anlage C - Übersicht Gluckstraße...”
Beschreibung der Beschaffung
3. Beschreibung des Wohnungsverbundes Die Leistungserbringung erfolgt am Standort Gluckstraße 64/66 in 14480 Potsdam (Anlage C - Übersicht Gluckstraße 64/66). An diesem Standort hat die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) ein Mehrfamilienhaus mit 21 Wohnungen von der städtischen Wohnungsgesellschaft ProPotsdam GmbH langfristig angemietet. 15 der Wohnungen gehören derzeit zum Wohnungsverbund (davon 1 Bürowohnung), in den 6 weiteren Wohnungen bringt die LHP derzeit wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Haushalte unter. Die LHP behält sich vor, Wohnungen im Haus unter Einhaltung der mit dem Auftragnehmer (AN) vereinbarten maximalen Kapazität zum Wohnungsverbund hinzuzufügen oder aus dem Wohnungsverbund zu entnehmen. Das 4-geschossige Gebäude des Wohnungsverbundes wurde 2024 fertiggestellt und wird seitdem durch die LHP zur Unterbringung von Personen nach dem Landesaufnahmegesetz sowie zur Unterbringung wohnungsloser bzw. von Wohnungslosigkeit bedrohter Personen genutzt. Zum Gebäude gehört ein ca. 500 m2 großes Außengelände, dass für die Zwecke des Wohnungsverbundes genutzt werden kann. Die Pflege der Außenanlagen mit Ausnahme von genehmigten Anpflanzungen des Betreibers obliegt dem Vermieter. Auf dem Grundstück befinden sich ein kleiner Spielplatz und 4 PKW-Stellplätze, die die LHP zusammen mit dem Objekt angemietet hat. Die Verwaltung der Stellplätze obliegt dem Betreiber. Das Grundstück ist nach zwei Seiten (Norden und Westen) eingezäunt. Das Gebäude ist nicht unterkellert und als kompakter, quaderförmiger Bau mit 4 Vollgeschossen (Erdgeschoss und 3 Obergeschosse) ausgeführt. Im Erdgeschoss befinden sich Fahrradabstellräume. Die Wohnungen werden über zwei Treppenaufgänge mit je einem Aufzug erschlossen und sind barrierearm. Das Gebäude umfasst 5 Ein-Zimmer-Wohnungen, 1 Zwei-Zimmer-Wohnung (Trägerbüro im EG der Hausnr. 66), 4 Drei-Zimmer-Wohnungen, 5 Vier-Zimmer-Wohnungen, 4 Fünf-Zimmer-Wohnungen und 2 Sechs-Zimmer-Wohnungen. 4 Ein-Zimmer-Wohnungen und 2 Drei-Zimmer-Wohnungen werden derzeit für die Unterbringung wohnungsloser oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Haushalte genutzt. Alle Wohnungen wurden 2024 mit Betten, Tischen, Schränken und Stühlen gemäß der jeweiligen Kapazität ausgestattet. Jede Wohnung ist mit einer Küche einschließlich eines funktionsfähigen E-Herdes und ausreichender Kühlkapazitäten ausgestattet. Alle Drei-, Vier-, Fünf- und Sechs-Zimmer-Wohnungen sind mit elektrischen Wäschetrocknern ausgestattet. Vor dem Haus steht eine Briefkastenanlage mit einem Fach pro Wohnung. Eine Brandmeldeanlage ist nicht verbaut. Die Wohnungen sind entsprechend der gesetzlichen Vorgaben mit Rauchwarnmeldern ausgestattet. Der Vermieter ist auch für die Reinigung des Treppenhauses und den Winterdienst verantwortlich und hat hierfür eine wöchentliche Reinigung beauftragt. Weiterhin ist der Vermieter für die Wartung der Rauchwarnmelder und der Filter in den Belüftungsanlagen verantwortlich und beauftragt hierfür jährliche Wartungen. Der AN ist zur guten Zusammenarbeit mit dem Vermieter verpflichtet und unterstützt die LHP bei der Wahrnehmung ihrer Mieterpflichten. Die LHP stellt dem AN den Wohnungsverbund mietzinsfrei sowie frei von Neben-, Betriebs- und Energiekosten zur Verfügung. Der AN trägt die Kosten der durch ihn beauftragten Internet- und Telefonanschlüsse sowie der zugehörigen Technik (Modems, Router und Endgeräte). Dem AN werden bei der Übergabe des Objektes die Schlüssel für die Bereiche des Wohnungsverbundes übergeben, wobei sich ein Teil der Schlüssel im Besitz der aktuellen Bewohnerschaft befindet. Zusätzlich benötigte Schlüssel (z.B. bei Verlust) können auf Kosten des Bestellers über die Landeshauptstadt Potsdam beschafft werden. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses sind sämtliche Schlüssel, die sich im Besitz des Auftragnehmers befinden, an die Landeshauptstadt Potsdam herauszugeben. Der AN ist zur Übernahme folgender Pflichten im Rahmen der Überlassung der Räumlichkeiten des Wohnungsverbundes verpflichtet: a) Der AN hat auf ein gedeihliches und gemeinschaftliches Zusammenleben der ausländischen und der deutschen Bewohnerschaft sowie mit der nachbarschaftlichen Umgebung hinzuwirken. b) Der AN hat Verunreinigungen und Müll auf dem Grundstück der Unterkunft selbst zu beseitigen. c) Der AN hat den Müllplatz und die unmittelbar angrenzenden Verkehrsflächen frei von Müllablagerungen zu halten. d) Der AN ist für Prüfung allgemeinen Sauberkeit und Verkehrssicherheit in den Bereichen des Wohnungsverbundes zuständig und hat Beeinträchtigungen umgehend zu beseitigen oder dem Vermieter und der LHP schriftlich anzuzeigen. Alle weiteren Ausstattungsmerkmale (insbesondere das Mobiliar sowie Besteck und Geschirr in den Küchen) entsprechen dem gesetzlich vorgegebenem Mindeststandard gemäß der Anlage 3 zur LAufnGDV. Die Bieter haben die Möglichkeit, bei einer Begehung Kenntnis vom Zustand der Wohnungen und der anderen Räumlichkeiten des Wohnungsverbundes sowie der Möbel, Kühlschränke, Waschmaschinen, etc. einzuholen, wobei der Zutritt zu den belegten Wohnungen aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes durch die Nutzenden freiwillig gewährt wird und nicht garantiert werden kann. Es ist einzukalkulieren, dass zwar der Mindeststandard gemäß den gesetzlichen Vorgaben eingehalten wird, dass aber z.B. die Möbel unterschiedlich stark abgenutzt sind. Aufgrund der fluiden Nutzung der Wohnungen ist der Auftragnehmer für die Renovierung, die Instandhaltung und den Ersatz der Möbel, technischen Geräte und sonstigen notwendigen Ausstattung in allen 21 Wohnungen des Objektes Gluckstraße 64/66 verantwortlich. Näheres regelt diese Leistungsbeschreibung. Der Wohnungsverbund Gluckstraße 64/66 ist zum Zeitpunkt der Ausschreibung mit 84 Personen, davon 54 Minderjährige belegt. Herkunftsländer der aktuellen Bewohnerschaft sind die Russische Föderation, Syrien, Afghanistan und verschiedene afrikanische Herkunftsländer. Zusätzlich sind im Objekt derzeit 10 wohnungslose deutsche Staatsangehörige untergebracht.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Standort des Wohnungsverbundes: Gluckstraße 64/66 14480 Potsdam” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-09 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 81
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung mit Angebotseinreichung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: -...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung mit Angebotseinreichung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: - Eigenerklärung über mindestens 3 abgeschlossene unternehmensbezogene geeignete Referenzen aus den letzten 3 Jahren (rückwirkend ab Ende der Angebotsfrist), die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind: Eine vergleichbare Leistung liegt vor, - wenn die Referenz den Betrieb einer oder mehrerer Gemeinschaftsunterkünfte oder Wohnungsverbünde (auch Erstaufnahmen, Notunterkünfte und Ankunftszentren) für nichtdeutsche zugewanderte Personen umfasst und - ein Leistungszeitraum von mindestens 12 Monaten erbracht wurde. Die Referenz muss mindestens die entsprechenden Leistungsbausteine beinhalten: - "Soziale Betreuung/ Migrationssozialarbeit" und - "Organisation der Unterbringung in der Unterkunft" (insbesondere Verantwortung für die jederzeitige Nutzbarkeit der verfügbaren Plätze). Der Auftragswert pro Referenz muss mindestens 500.000,00 EUR (netto) betragen. Zuwendungen in entsprechender Höhe werden ebenfalls anerkannt. Folgende Angaben sind innerhalb der Eigenerklärung zu tätigen: - Auftragsgegenstand - Leistungszeitraum - Auftragswert ca. (in EUR netto) - Konkrete inhaltliche Beschreibung der Leistung - Auftraggeber - Abteilung des Auftraggebers (ggf. Ansprechpartner) und Kontaktdaten (E-Mail und Telefonnummer): Hinweis: Als Referenz werden auch Leistungszeiträume gewertet, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht abgeschlossen sind, sofern bis dahin ein mindestens 12-monatiger Leistungszeitraum nachgewiesen werden kann und die erbrachten Leistungen mit dem hiesigen Leistungsgegenstand vergleichbar sind. Den Nachweis hat der Bieter durch eigene Erklärungen zu führen. Bei einer Bietergemeinschaft genügt es, wenn die Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die unternehmerischen Referenzen für die Bietergemeinschaft insgesamt durch Bündelung der Kapazitäten nachgewiesen wird. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung mit Angebotseinreichung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: -...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung mit Angebotseinreichung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: - Eigenerklärung über Unteraufträge/Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (Formular 4.3 EU, Erklärung ist gesondert für Los 1 und/oder Los 2 abzugeben), sofern einschlägig. Es sind Angaben zu tätigen, welche Teile des Auftrages das Unternehmen, unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV) bzw. welche Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe beabsichtigt sind in Anspruch zu nehmen (sofern einschlägig). - Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des anderen Unternehmens in Form einer Eigenerklärung beizulegen (sofern einschlägig). - Sofern eine Nachunternehmerschaft vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des Nachunternehmers in Form einer Eigenerklärung beizulegen (sofern einschlägig). Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind für jeden benannten Unterauftragnehmer / Eignungsverleiher separat einzureichen (sofern einschlägig): - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular 4.1 EU, Erklärung gilt losübergreifend) - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 4.4 EU, Erklärung ist gesondert für Los 1 und/oder Los 2 abzugeben) - Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmern oder Verleihern (Formular 5.4, Erklärung gilt losübergreifend).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung mit Angebotseinreichung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: -...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung mit Angebotseinreichung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: - Eigenerklärung zum Gesamtumsatz (in EUR netto) aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023 und 2024) (Formular 4.9, Erklärung gilt losübergreifend). Bei einer Bietergemeinschaft ist die v. g. Eigenerklärung von jedem Mitglied einzureichen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung mit Angebotseinreichung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: -...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung mit Angebotseinreichung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: - Eigenerklärung zum Umsatz pro Jahr (in EUR netto) (für 2022, 2023 und 2024) im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Migrationssozialarbeit, Unterbringung und Betreuung Geflüchteter) (Formular 4.9, Erklärung gilt losübergreifend). Hinweis: Es wird ein Mindestumsatz von 500.000,00 EUR netto pro Jahr im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Migrationssozialarbeit, Unterbringung und Betreuung Geflüchteter) festgelegt. Bieter, die diesen nicht erfüllen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Bei einer Bietergemeinschaft ist die v. g. Eigenerklärung von jedem Mitglied einzureichen.
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Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“I. Mit dem Angebot sind mittels Eigenerklärung einzureichen: - Eigenerklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft (Formular 4.2 EU, Erklärung ist gesondert für...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
I. Mit dem Angebot sind mittels Eigenerklärung einzureichen: - Eigenerklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft (Formular 4.2 EU, Erklärung ist gesondert für Los 1 und/oder Los 2 abzugeben) (sofern einschlägig). - Eigenerklärung restriktive Maßnahmen (Formular 4.12, gilt losübergreifend). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung restriktive Maßnahmen für jedes Mitglied separat einzureichen. - Vereinbarung Mindestanforderung BbgVergG (Formular 5.3, gilt losübergreifend). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Vereinbarung Mindestanforderung BbgVergG für jedes Mitglied separat einzureichen. - Vereinbarung Mindestanforderung BbgVergG für Nachunternehmer (Formular 5.4, gilt losübergreifend) (sofern einschlägig). Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV möglich. II. Sonstige zu den Vergabeunterlagen zugehörige Dokumente: - Infoblatt Datenverarbeitung LHP Verträge und Vergaben - Betreibervertrag zum Los 1 und Los 2
“#Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRHCWK#
(1) Die elektronische Angebotsabgabe ist über den Projektraum zum Verfahren auf der elektronischen Plattform...”
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRHCWK#
(1) Die elektronische Angebotsabgabe ist über den Projektraum zum Verfahren auf der elektronischen Plattform "Vergabemarktplatz Brandenburg" vorzunehmen. Voraussetzung ist eine Registrierung als Nutzer und Freischaltung des Projektraumes. Nähere Details dazu finden sich unter http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/. Bei elektronischer Übermittlung in Textform ist der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur zu versehen. Das elektronische Angebot ist mit den Anlagen bis zum Ende der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln. Eine Angebotsabgabe per Mail ist nicht zulässig. (2) Die Kommunikation infolge von Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen, da dann der registrierte Bieter automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird. Auch können im Verfahren Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden. (3) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen. (4) Für die Erstellung von Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formblätter zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formblätter sind - soweit nicht durch den Auftraggeber explizit zugelassen - unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen. (5) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen. (6) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebots ist zudem Folgendes zu beachten: 1. Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen. 2. Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. 3. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt. 4. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. 5. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) jederzeit verlangt oder eingeholt werden können. (7) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen bzw. Angeboten. (8) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
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Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Nationale Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mwaek.brandenburg.de📧
Telefon: +49 331866-1610📞
Fax: +49 331866-1652 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten. §160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 206-707760 (2025-10-24)