Gegenstand der Ausschreibung sind Subunternehmerleistungen im straßengebunden ÖPNV im Landkreis Vorpommern-Rügen mit Wegebahnen. Die Leistungen werden für den Zeitraum von 2 Jahren vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2027 vergeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-11-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-10-14.
Auftragsbekanntmachung (2025-10-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: VVR-Subunternehmerleistungen im straßengebundenen ÖPNV (Wegebahnen)
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung sind Subunternehmerleistungen im straßengebunden ÖPNV im Landkreis Vorpommern-Rügen mit Wegebahnen. Die Leistungen werden für...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung sind Subunternehmerleistungen im straßengebunden ÖPNV im Landkreis Vorpommern-Rügen mit Wegebahnen. Die Leistungen werden für den Zeitraum von 2 Jahren vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2027 vergeben.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Linie 25 (Ortsverkehr Baabe und Sellin) ist gemäß § 42 PBefG als Linienverkehr genehmigt. Im Rahmen eines Pilotprojektes wird der Einsatz der Wegebahnen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Linie 25 (Ortsverkehr Baabe und Sellin) ist gemäß § 42 PBefG als Linienverkehr genehmigt. Im Rahmen eines Pilotprojektes wird der Einsatz der Wegebahnen in einem Zeitraum von 2 Jahren erprobt. Über eine Fortführung für den gesamten Zeitraum der angedachten Vergabe wird nach einer Evaluation und Abstimmung mit der zuständigen Genehmigungsbehörde entschieden.
Die Fahrten dienen grundsätzlich dem Jedermannverkehr und müssen mit Wegebahnen durchgeführt werden. Nur in Ausnahmefällen (z. B. Witterung) ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber der Einsatz eines Kleinbusses möglich.
Das ÖPNV-Angebot im Landkreis Vorpommern-Rügen wird neben der ganzjährigen Schülerbeförderung stark von einem hohen touristischen Fahrgastaufkommen in der Sommersaison entlang der Ostseeküste Rügens sowie auf der Halbinsel Fischland-Darß-Zingst geprägt. Diesem Umstand wird durch konstanten Ganzjahresfahrplan mit saisonalen Fahrplanverdichtungen und -erweiterungen sowie Zusatzangeboten in der Zeit von Mai bis Oktober Rechnung getragen. Der Fahrplanwechsel findet jährlich im Dezember statt, Fahrplananpassungen erfolgen zudem zum Schuljahresbeginn nach den Sommerferien.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Personensonderbeförderung (Straße)📦
Ort der Leistung: Vorpommern-Rügen🏙️ Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Auftraggeber hat die einseitige Option auf eine Verlängerung des Leistungserbringungszeitraums um zwei Jahre (d.h. bis zum 31.12.2029). Näheres regeln...”
Beschreibung der Optionen
Der Auftraggeber hat die einseitige Option auf eine Verlängerung des Leistungserbringungszeitraums um zwei Jahre (d.h. bis zum 31.12.2029). Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-17 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-17 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 35
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter hat durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass er über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter hat durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass er über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. (Vgl. Vordruck 5, Ziffer 14).
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag verfügt und ggf. auftretende Vorlaufkosten und Anlaufverluste aufgefangen werden können.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bewerber gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bewerber gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Verkehrsunternehmers unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Verkehre vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet.
Die Bieter haben zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem An-gebot auf Vordruck 4 in Teil D Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen aus den letzten fünf Jahren vor dem Datum der Bekanntmachung dieses Verfahrens vorzulegen, die mit der im hiesigen Verfahren zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Mindestanforderungen: Es muss mindestens 1 Referenz vorgelegt werden, die den Betrieb einer Wegebahn zum Gegenstand hat!
Im Falle der Abgabe eines Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist es für die Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds / einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht / reichen zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied / diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bietergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen und das Personal, das mit der über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, eingesetzt wird.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen.
Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Dritten, auf dessen Kapazitäten der Bieter sich beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bieter tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geht). Soweit sich ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen.
Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgrün-de für diese Unternehmen vorliegen.
Das eignungsverleihende Unternehmen hat daher die Vordrucke 5, 6 und 7 (Teil D), sowie Vordruck 4 im Fall der Eignungsleihe in Hinblick auf die berufliche Leistungsfähigkeit) ausgefüllt einzureichen.
Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzende Frist zu ersetzen.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Die Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den
Vergabeunterlagen.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Bieter müssen sich
mit ihrem Angebot verpflichten, ihren Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmers ein Mindestentgelt und Mindestarbeitsbedingungen nach
den...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die Bieter müssen sich
mit ihrem Angebot verpflichten, ihren Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmers ein Mindestentgelt und Mindestarbeitsbedingungen nach
den einschlägigen
repräsentativen Tarifverträgen zu garantieren. Ein entsprechender Vordruck
ist in
den Vergabeunterlagen vorgegeben.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Rügen mbH
Nationale Registrierungsnummer: t:038326600800
Postanschrift: Zum Rauhen Berg 1
Postleitzahl: 18507
Postort: Grimmen
Region: Vorpommern-Rügen🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@vvr-bus.de📧
Telefon: +49 38 326 600 800📞 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
S-Bahn-, U-Bahn-, Straßenbahn-, O-Bus- oder Busdienste
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E26994398🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E26994398🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Mecklenburg-Vorpommern beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
Nationale Registrierungsnummer: t:38558815164
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postleitzahl: 19053
Postort: Schwerin
Region: Schwerin, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Telefon: +49 385-588 15164📞
Fax: +49 38558848515817 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Vorschriften über die Einlegung
von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Vorschriften über die Einlegung
von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines
Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 GWB wird
hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden
Wortlaut hat: „(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den
geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb
einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt.“ Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der
Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein
bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB)
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Quelle: OJS 2025/S 199-682750 (2025-10-14)