Auftraggeber ist der Freistaat Bayern, vertreten durch die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF). Die Waldzustandserhebung (WZE) ist eine bundesweite Inventur zur Erfassung des Gesundheitszustandes der Wälder. In Bayern wird diese durch freiberufliche Forstsachverständige durchgeführt. Insgesamt sind an 452 Trakten Aufnahmen durchzuführen. Hierzu werden 18 Lose gebildet, 17 davon werden durch Forstsachverständige erhoben. Die Details zu Ablauf und Durchführung der Inventur sind der Arbeitsanweisung zu entnehmen. Ein Los (50 Trakte) wird durch einen Trupp aus Hilfskräften der LWF aufgenommen. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen insbesondere der Leistungsbeschreibung und dem Vertrag zu entnehmen. Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: • Bei Angebotsabgabe muss der Bieter seine maximal mögliche Arbeitskapazität benennen, die er im genannten Zeitraum der Waldzustandserhebung für die Leistungserbringung zur Verfügung stellen kann. • Je Aufnahmetrupp, bestehend aus 2 Personen, darf die maximale Arbeitskapazität für den Aufnahmezeitraum vom 7. Juli bis zum 15. August 2025 nicht mehr als 600 Stunden betragen. • Die vom Bieter genannte maximal mögliche Arbeitskapazität stellt das Limit dar, bis zu dem die Angebote des Bieters auf mehre Lose für den Zuschlag berücksichtigt werden können (Zuschlagslimitierung). • Zunächst werden alle Lose unabhängig von der je Bieter angegeben maximalen möglichen Arbeitskapazität gewertet. • Als Wertungskriterium ist der niedrigste Preis festgelegt. • Für den Fall, dass die Anwendung der Zuschlagskriterien dazu führen würde, dass ein einzelner Bieter den Zuschlag für eine größere Zahl von Losen, als die durch seine angegebene maximal mögliche Arbeitskapazität begrenzte Höchstzahl erhält, wird nach folgenden Kriterien verfahren: • Die Reihenfolge für die Zuschlagserteilung richtet sich nach der Größe der Lose. Der Zuschlag für das größte Los wird zuerst erteilt. Der Zuschlag für das kleinste Los erfolgt als letztes. (Rangfolge der Lose siehe Hinweise zur Reihung bei Zuschlagserteilung). • Die vom Bieter angegebene maximal mögliche. Arbeitskapazität vermindert sich beim jeweils für den Zuschlag vorgesehenen Bieter um die im Rahmen der Ausschreibungsunterlagen jeweils kalkulierte Arbeitskapazität für das entsprechende Los. • Bei der Zuschlagsberücksichtigung für die weiteren bebotenen Lose (gem. Reihung) wird bei Bietern, die bereits einen Zuschlag erhalten haben, nur noch die geminderte max. Arbeitskapazität berücksichtigt. • Reicht die verbleibende maximal mögliche Arbeitskapazität des Bieters für das nächste Los nicht aus, wird der Zuschlag an den in der Wertung nächstplatzierten Bieter wiederum unter Berücksichtigung dessen angegebener maximal möglicher Arbeitskapazität erteilt. Beispiel: Bieter A hat für die Lose 3, 7 und 8 das wirtschaftlichste Angebot abgegeben und hat eine maximale mögliche Arbeitskapazität von290 Std angegeben. Los 8 umfasst 156 Std Los 7 umfasst 144 Std Los 3 umfasst 120 Std Da Los 8 in diesem Beispiel das größte Los ist wird Bieter A für die Zuschlagserteilung vorgesehen. Da die verbleibende max. Arbeitskapazität von Bieter A (290 Std - 156 Std = 134 Std) nicht für das zweitgrößte Los 7 (mit 144 Std.) ausreicht, wird der nach den Wertungskriterien zweitplatzierte Bieter B für Los 7 den Zuschlag vorgesehen. Die verbleibende Arbeitskapazität von Bieter A reicht für Los 3 aus und der Bieter A wird hier ebenfalls für den Zuschlag vorgesehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-04-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-02-28.
Auftragsbekanntmachung (2025-02-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Waldzustandserhebung 2025
Referenznummer: 2025SQ000001
Kurze Beschreibung:
Auftraggeber ist der Freistaat Bayern, vertreten durch die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF).
Die Waldzustandserhebung (WZE) ist eine bundesweite Inventur zur Erfassung des Gesundheitszustandes der Wälder. In Bayern wird diese durch freiberufliche Forstsachverständige durchgeführt. Insgesamt sind an 452 Trakten Aufnahmen durchzuführen. Hierzu werden 18 Lose gebildet, 17 davon werden durch Forstsachverständige erhoben. Die Details zu Ablauf und Durchführung der Inventur sind der Arbeitsanweisung zu entnehmen.
Ein Los (50 Trakte) wird durch einen Trupp aus Hilfskräften der LWF aufgenommen.
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen insbesondere der Leistungsbeschreibung und dem Vertrag zu entnehmen.
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können:
• Bei Angebotsabgabe muss der Bieter seine maximal mögliche Arbeitskapazität benennen, die er im genannten Zeitraum der Waldzustandserhebung für die Leistungserbringung zur Verfügung stellen kann.
• Je Aufnahmetrupp, bestehend aus 2 Personen, darf die maximale Arbeitskapazität für den Aufnahmezeitraum vom 7. Juli bis zum 15. August 2025 nicht mehr als 600 Stunden betragen.
• Die vom Bieter genannte maximal mögliche Arbeitskapazität stellt das Limit dar, bis zu dem die Angebote des Bieters auf mehre Lose für den Zuschlag berücksichtigt werden können (Zuschlagslimitierung).
• Zunächst werden alle Lose unabhängig von der je Bieter angegeben maximalen möglichen Arbeitskapazität gewertet.
• Als Wertungskriterium ist der niedrigste Preis festgelegt.
• Für den Fall, dass die Anwendung der Zuschlagskriterien dazu führen würde, dass ein einzelner Bieter den Zuschlag für eine größere Zahl von Losen, als die durch seine angegebene maximal mögliche Arbeitskapazität begrenzte Höchstzahl erhält, wird nach folgenden Kriterien verfahren:
• Die Reihenfolge für die Zuschlagserteilung richtet sich nach der Größe der Lose. Der Zuschlag für das größte Los wird zuerst erteilt. Der Zuschlag für das kleinste Los erfolgt als letztes. (Rangfolge der Lose siehe Hinweise zur Reihung bei Zuschlagserteilung).
• Die vom Bieter angegebene maximal mögliche. Arbeitskapazität vermindert sich beim jeweils für den Zuschlag vorgesehenen Bieter um die im Rahmen der Ausschreibungsunterlagen jeweils kalkulierte Arbeitskapazität für das entsprechende Los.
• Bei der Zuschlagsberücksichtigung für die weiteren bebotenen Lose (gem. Reihung) wird bei Bietern, die bereits einen Zuschlag erhalten haben, nur noch die geminderte max. Arbeitskapazität berücksichtigt.
• Reicht die verbleibende maximal mögliche Arbeitskapazität des Bieters für das nächste Los nicht aus, wird der Zuschlag an den in der Wertung nächstplatzierten Bieter wiederum unter Berücksichtigung dessen angegebener maximal möglicher Arbeitskapazität erteilt.
Beispiel:
Bieter A hat für die Lose 3, 7 und 8 das wirtschaftlichste Angebot abgegeben und hat eine maximale mögliche Arbeitskapazität von290 Std angegeben.
Los 8 umfasst 156 Std
Los 7 umfasst 144 Std
Los 3 umfasst 120 Std
Da Los 8 in diesem Beispiel das größte Los ist wird Bieter A für die Zuschlagserteilung vorgesehen. Da die verbleibende max. Arbeitskapazität von Bieter A (290 Std - 156 Std = 134 Std) nicht für das zweitgrößte Los 7 (mit 144 Std.) ausreicht, wird der nach den Wertungskriterien zweitplatzierte Bieter B für Los 7 den Zuschlag vorgesehen. Die verbleibende Arbeitskapazität von Bieter A reicht für Los 3 aus und der Bieter A wird hier ebenfalls für den Zuschlag vorgesehen.
Auftraggeber ist der Freistaat Bayern, vertreten durch die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF).
Die Waldzustandserhebung (WZE) ist eine bundesweite Inventur zur Erfassung des Gesundheitszustandes der Wälder. In Bayern wird diese durch freiberufliche Forstsachverständige durchgeführt. Insgesamt sind an 452 Trakten Aufnahmen durchzuführen. Hierzu werden 18 Lose gebildet, 17 davon werden durch Forstsachverständige erhoben. Die Details zu Ablauf und Durchführung der Inventur sind der Arbeitsanweisung zu entnehmen.
Ein Los (50 Trakte) wird durch einen Trupp aus Hilfskräften der LWF aufgenommen.
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen insbesondere der Leistungsbeschreibung und dem Vertrag zu entnehmen.
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können:
• Bei Angebotsabgabe muss der Bieter seine maximal mögliche Arbeitskapazität benennen, die er im genannten Zeitraum der Waldzustandserhebung für die Leistungserbringung zur Verfügung stellen kann.
• Je Aufnahmetrupp, bestehend aus 2 Personen, darf die maximale Arbeitskapazität für den Aufnahmezeitraum vom 7. Juli bis zum 15. August 2025 nicht mehr als 600 Stunden betragen.
• Die vom Bieter genannte maximal mögliche Arbeitskapazität stellt das Limit dar, bis zu dem die Angebote des Bieters auf mehre Lose für den Zuschlag berücksichtigt werden können (Zuschlagslimitierung).
• Zunächst werden alle Lose unabhängig von der je Bieter angegeben maximalen möglichen Arbeitskapazität gewertet.
• Als Wertungskriterium ist der niedrigste Preis festgelegt.
• Für den Fall, dass die Anwendung der Zuschlagskriterien dazu führen würde, dass ein einzelner Bieter den Zuschlag für eine größere Zahl von Losen, als die durch seine angegebene maximal mögliche Arbeitskapazität begrenzte Höchstzahl erhält, wird nach folgenden Kriterien verfahren:
• Die Reihenfolge für die Zuschlagserteilung richtet sich nach der Größe der Lose. Der Zuschlag für das größte Los wird zuerst erteilt. Der Zuschlag für das kleinste Los erfolgt als letztes. (Rangfolge der Lose siehe Hinweise zur Reihung bei Zuschlagserteilung).
• Die vom Bieter angegebene maximal mögliche. Arbeitskapazität vermindert sich beim jeweils für den Zuschlag vorgesehenen Bieter um die im Rahmen der Ausschreibungsunterlagen jeweils kalkulierte Arbeitskapazität für das entsprechende Los.
• Bei der Zuschlagsberücksichtigung für die weiteren bebotenen Lose (gem. Reihung) wird bei Bietern, die bereits einen Zuschlag erhalten haben, nur noch die geminderte max. Arbeitskapazität berücksichtigt.
• Reicht die verbleibende maximal mögliche Arbeitskapazität des Bieters für das nächste Los nicht aus, wird der Zuschlag an den in der Wertung nächstplatzierten Bieter wiederum unter Berücksichtigung dessen angegebener maximal möglicher Arbeitskapazität erteilt.
Beispiel:
Bieter A hat für die Lose 3, 7 und 8 das wirtschaftlichste Angebot abgegeben und hat eine maximale mögliche Arbeitskapazität von290 Std angegeben.
Los 8 umfasst 156 Std
Los 7 umfasst 144 Std
Los 3 umfasst 120 Std
Da Los 8 in diesem Beispiel das größte Los ist wird Bieter A für die Zuschlagserteilung vorgesehen. Da die verbleibende max. Arbeitskapazität von Bieter A (290 Std - 156 Std = 134 Std) nicht für das zweitgrößte Los 7 (mit 144 Std.) ausreicht, wird der nach den Wertungskriterien zweitplatzierte Bieter B für Los 7 den Zuschlag vorgesehen. Die verbleibende Arbeitskapazität von Bieter A reicht für Los 3 aus und der Bieter A wird hier ebenfalls für den Zuschlag vorgesehen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Forstinventur📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 17
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 17
1️⃣
Interne Kennung: 960df797-30cb-4353-afc0-38df70eaf9fc
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Bitte geben Sie nachfolgend Ihren Angebotspreis für dieses Los an.
Die nachfolgend genannten Angaben sollen Ihnen als Kalkulationsgrundlage dienen.
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#
Dauer
Datum des Beginns: 2025-06-30 📅
Datum des Endes: 2025-08-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: 2bf89c33-e4f8-41f9-b254-b99553add61b Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Interne Kennung: 32ec3e87-63cc-497b-97cd-18a6c05ed3ae Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣
Interne Kennung: f8ccfed9-ce44-465a-955a-97a076e0623e Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
5️⃣
Interne Kennung: 06734893-a7b5-425e-820d-2b80179442ce Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
6️⃣
Interne Kennung: 8a519942-33f4-4391-ba55-aa5173c835e0 Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0006
7️⃣
Interne Kennung: 31bd54d7-1d60-4529-a6f5-9915d0ca3ecc Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0007
8️⃣
Interne Kennung: 2d873192-8482-4a1f-a844-2bce741cbaba Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0008
9️⃣
Interne Kennung: 1c6b5bf1-cfed-4455-bce8-5d082d700a25 Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0009
1️⃣0️⃣
Interne Kennung: 0305d3d0-33f0-4548-a042-fc88beb10810 Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0010
1️⃣1️⃣
Interne Kennung: 260f39a6-50e2-4028-8f97-4dbc9bb55091 Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0011
1️⃣2️⃣
Interne Kennung: 3b88d5f6-b3b0-4b9b-99e3-8170d6e714a2 Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0012
1️⃣3️⃣
Interne Kennung: cb5de24f-93b3-46ff-bea6-18fa87da5986 Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0013
1️⃣4️⃣
Interne Kennung: 83d76e89-88e0-4dfa-8866-7b2098169794
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#freelance
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0014
1️⃣5️⃣
Interne Kennung: b2fc09d9-a603-4dec-ad4b-7c96ab65d536 Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0015
1️⃣6️⃣
Interne Kennung: 3f3dd587-4151-4ff3-adc6-dcfcfbe3cc60 Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0016
#Besonders auch geeignet für:freelance#
#Besonders auch geeignet für:selbst#
Es sind folgende Erklärung durch die Bieter abzugeben
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Eigenerklärung Unterauftragnehmer
Eigenerklärung RUS
Schutzerklärung Scientology
Information zu statistischen Angaben
Geheimhaltungsvereinbarung
Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung
Das Verfahren ist für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet."
#Besonders auch geeignet für:freelance#
#Besonders auch geeignet für:selbst#
Es sind folgende Erklärung durch die Bieter abzugeben
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Eigenerklärung Unterauftragnehmer
Eigenerklärung RUS
Schutzerklärung Scientology
Information zu statistischen Angaben
Geheimhaltungsvereinbarung
Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung
Das Verfahren ist für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet."
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0017 Beschreibung
Ort der Leistung: Freising
🏙️
Postleitzahl: 85354
Stadt: Freising
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-01 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 89 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-03-24 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Vertraulichkeitsvereinbarung erforderlich ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1) Der Bieter hat zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit geeignete Referenzen, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistung (Unterstützung bei Waldzustandserhebungen) wesentlichen, in den letzten drei Jahren (2020, 2021, 2022) erbrachten Leistungen, anzugeben. Bietergemeinschaften haben für jedes Mitglied eine eigene Referenzliste auf einer gesonderten Anlage einzureichen. Die Anlage ist im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ zum Angebot hochzuladen.
2) Beabsichtigt ein Bieter, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, muss er zusammen mit seinem Angebot Art und Umfang der durch diese Unterauftragnehmer auszuführenden Leistungen nachfolgend angeben. Falls zumutbar ist der vorgesehene Unterauftragnehmer zu benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers innerhalb der vom Auftraggeber hierfür gesetzten Frist ein vom jeweiligen Unterauftragnehmer ausgefülltes und unterzeichnetes Formblatt „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ vorzulegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1) Der Bieter hat zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit geeignete Referenzen, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistung (Unterstützung bei Waldzustandserhebungen) wesentlichen, in den letzten drei Jahren (2020, 2021, 2022) erbrachten Leistungen, anzugeben. Bietergemeinschaften haben für jedes Mitglied eine eigene Referenzliste auf einer gesonderten Anlage einzureichen. Die Anlage ist im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ zum Angebot hochzuladen.
2) Beabsichtigt ein Bieter, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, muss er zusammen mit seinem Angebot Art und Umfang der durch diese Unterauftragnehmer auszuführenden Leistungen nachfolgend angeben. Falls zumutbar ist der vorgesehene Unterauftragnehmer zu benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers innerhalb der vom Auftraggeber hierfür gesetzten Frist ein vom jeweiligen Unterauftragnehmer ausgefülltes und unterzeichnetes Formblatt „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ vorzulegen.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
1) Die Bieter haben eine Eigenerklärung hierzu einzureichen, mit folgendem Inhalt:
- Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach zuzurechnen ist, wegen eines der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten rechtskräftig verurteilt worden ist und nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist.
- Eigenerklärung bzgl. Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung und zu menschen-, umwelt-, sozial oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen.
- Eigenerklärung bzgl. Zahlungsunfähigkeit, Liquidation und Insolvenz.
- Eigenerklärung dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach zuzurechnen ist, schwere Verfehlungen begangen hat, die die Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen.
- Eigenerklärung bzgl. vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen, irreführenden Informationen und Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
- Eigenerklärung bzgl. Nichtvorliegen eines Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG und § 98c AufenthG.
2) Für Bietergemeinschaften je Mitglied, für alle Unterauftragnehmer und Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe ist eine gesonderte Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB abzugeben.
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
1) Die Bieter haben eine Eigenerklärung hierzu einzureichen, mit folgendem Inhalt:
- Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach zuzurechnen ist, wegen eines der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten rechtskräftig verurteilt worden ist und nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist.
- Eigenerklärung bzgl. Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung und zu menschen-, umwelt-, sozial oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen.
- Eigenerklärung bzgl. Zahlungsunfähigkeit, Liquidation und Insolvenz.
- Eigenerklärung dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach zuzurechnen ist, schwere Verfehlungen begangen hat, die die Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen.
- Eigenerklärung bzgl. vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen, irreführenden Informationen und Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
- Eigenerklärung bzgl. Nichtvorliegen eines Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG und § 98c AufenthG.
2) Für Bietergemeinschaften je Mitglied, für alle Unterauftragnehmer und Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe ist eine gesonderte Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB abzugeben.
#Es sind folgende Erklärung durch die Bieter abzugeben:
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Eigenerklärung Unterauftragnehmer
Eigenerklärung RUS
Schutzerklärung Scientology
Information zu statistischen Angaben
Geheimhaltungsvereinbarung
Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung
Das Verfahren ist für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet.#
#Es sind folgende Erklärung durch die Bieter abzugeben:
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Eigenerklärung Unterauftragnehmer
Eigenerklärung RUS
Schutzerklärung Scientology
Information zu statistischen Angaben
Geheimhaltungsvereinbarung
Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung
Das Verfahren ist für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet.#
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1GWB, soweit:
• der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder,
• mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1GWB, soweit:
• der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder,
• mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-02-28+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 043-139948 (2025-02-28)