Die Kreisstadt Unna (nachfolgend auch: "Auftraggeberin") versorgt derzeit das Ernst-Barlach-Gymnasium Unna (Seminarstraße 4, 59423 Unna) sowie die Schule am Friedrichsborn (Friedrich-Ebert-Straße 113, 59425 Unna) in Eigenregie mit Wärme. Sie betreibt hierzu in den Liegenschaften Wärmeerzeugungsanlagen, die in ihrem Eigentum stehen. Die Auftraggeberin beabsichtigt, die Wärme für die beiden Schulanlagen zukünftig im Rahmen eines sog. Contracting-Modells zu beziehen und die Anlagenverantwortung weitgehend abzugeben. Der Contractor soll die bestehenden Anlagen hierfür pachtweise übernehmen, selbst betreiben und für die geschuldete Wärmelieferung nutzen. Beide bestehenden Wärmeversorgungsanlagen sind dringend sanierungsbedürftig. Der technische Zustand der Anlagen ergibt sich im Einzelnen aus der dieser Angebotsaufforderung beigefügten Anlage 1.1 ("Anlagenzustand"). Im Rahmen des auf eine Vertragslaufzeit von 15 Jahren angelegten Contracting-Modells ist der Contractor verpflichtet, die bestehenden Anlagen nach Vertragsschluss bis zum 31.12.2025 nach den Vorgaben der Kreisstadt Unna zu sanieren. Eine Sanierungsplanung liegt hierfür bereits vor. Diese umfasst die Leistungsphasen 1 bis 6 der HOAI. Die bestehenden Planungen, die aus Anlage 1.2 ersichtlich sind, werden interessierten Bietern gegen Übermittlung einer unterzeichneten Vertraulichkeitserklärung (Anlage 9) über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals bereitgestellt. Die Sanierung der Wärmversorgungsanlagen wird durch die Kreisstadt Unna mit einer Vorabfinanzierung der Sanierungsmaßnahmen in Höhe von EUR 1.432.000 bedacht. Für die Sanierung der beiden Wärmeversorgungsanlagen können noch Fördermittel in Höhe von EUR 868.801,65 genutzt werden. Hierbei handelt es sich um Fördermittel, die der Kreisstadt Unna auf Grundlage eines Förderbescheids nach § 5 Abs. 2 des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG), beigefügt als Anlage 10, als bislang ungenutzte Teilfördersumme zur Verfügung stehen. Förderrechtliche Voraussetzung der angestrebten Mittelverwendung ist, dass die Sanierungsmaßnahmen bis zum 31.12.2025 abgeschlossen (d. h. abgenommen) und abgerechnet sind. Ziel der Kreisstadt Unna ist es, dass die von der Kreisstadt zur Verfügung gestellten Vorabfinanzierungsmittel in Höhe von EUR 1.432.000 mit den Fördermitteln in Höhe von EUR 868.801,65 partiell refinanziert werden können.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-07-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-06-17.
Auftragsbekanntmachung (2025-06-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wärmecontracting der Kreisstadt Unna für zwei Schulliegenschaften
Referenznummer: 01731-25
Kurze Beschreibung:
Die Kreisstadt Unna (nachfolgend auch: "Auftraggeberin") versorgt derzeit das Ernst-Barlach-Gymnasium Unna (Seminarstraße 4, 59423 Unna) sowie die Schule am Friedrichsborn (Friedrich-Ebert-Straße 113, 59425 Unna) in Eigenregie mit Wärme. Sie betreibt hierzu in den Liegenschaften Wärmeerzeugungsanlagen, die in ihrem Eigentum stehen. Die Auftraggeberin beabsichtigt, die Wärme für die beiden Schulanlagen zukünftig im Rahmen eines sog. Contracting-Modells zu beziehen und die Anlagenverantwortung weitgehend abzugeben. Der Contractor soll die bestehenden Anlagen hierfür pachtweise übernehmen, selbst betreiben und für die geschuldete Wärmelieferung nutzen. Beide bestehenden Wärmeversorgungsanlagen sind dringend sanierungsbedürftig. Der technische Zustand der Anlagen ergibt sich im Einzelnen aus der dieser Angebotsaufforderung beigefügten Anlage 1.1 ("Anlagenzustand"). Im Rahmen des auf eine Vertragslaufzeit von 15 Jahren angelegten Contracting-Modells ist der Contractor verpflichtet, die bestehenden Anlagen nach Vertragsschluss bis zum 31.12.2025 nach den Vorgaben der Kreisstadt Unna zu sanieren. Eine Sanierungsplanung liegt hierfür bereits vor. Diese umfasst die Leistungsphasen 1 bis 6 der HOAI. Die bestehenden Planungen, die aus Anlage 1.2 ersichtlich sind, werden interessierten Bietern gegen Übermittlung einer unterzeichneten Vertraulichkeitserklärung (Anlage 9) über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals bereitgestellt. Die Sanierung der Wärmversorgungsanlagen wird durch die Kreisstadt Unna mit einer Vorabfinanzierung der Sanierungsmaßnahmen in Höhe von EUR 1.432.000 bedacht. Für die Sanierung der beiden Wärmeversorgungsanlagen können noch Fördermittel in Höhe von EUR 868.801,65 genutzt werden. Hierbei handelt es sich um Fördermittel, die der Kreisstadt Unna auf Grundlage eines Förderbescheids nach § 5 Abs. 2 des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG), beigefügt als Anlage 10, als bislang ungenutzte Teilfördersumme zur Verfügung stehen. Förderrechtliche Voraussetzung der angestrebten Mittelverwendung ist, dass die Sanierungsmaßnahmen bis zum 31.12.2025 abgeschlossen (d. h. abgenommen) und abgerechnet sind. Ziel der Kreisstadt Unna ist es, dass die von der Kreisstadt zur Verfügung gestellten Vorabfinanzierungsmittel in Höhe von EUR 1.432.000 mit den Fördermitteln in Höhe von EUR 868.801,65 partiell refinanziert werden können.
Die Kreisstadt Unna (nachfolgend auch: "Auftraggeberin") versorgt derzeit das Ernst-Barlach-Gymnasium Unna (Seminarstraße 4, 59423 Unna) sowie die Schule am Friedrichsborn (Friedrich-Ebert-Straße 113, 59425 Unna) in Eigenregie mit Wärme. Sie betreibt hierzu in den Liegenschaften Wärmeerzeugungsanlagen, die in ihrem Eigentum stehen. Die Auftraggeberin beabsichtigt, die Wärme für die beiden Schulanlagen zukünftig im Rahmen eines sog. Contracting-Modells zu beziehen und die Anlagenverantwortung weitgehend abzugeben. Der Contractor soll die bestehenden Anlagen hierfür pachtweise übernehmen, selbst betreiben und für die geschuldete Wärmelieferung nutzen. Beide bestehenden Wärmeversorgungsanlagen sind dringend sanierungsbedürftig. Der technische Zustand der Anlagen ergibt sich im Einzelnen aus der dieser Angebotsaufforderung beigefügten Anlage 1.1 ("Anlagenzustand"). Im Rahmen des auf eine Vertragslaufzeit von 15 Jahren angelegten Contracting-Modells ist der Contractor verpflichtet, die bestehenden Anlagen nach Vertragsschluss bis zum 31.12.2025 nach den Vorgaben der Kreisstadt Unna zu sanieren. Eine Sanierungsplanung liegt hierfür bereits vor. Diese umfasst die Leistungsphasen 1 bis 6 der HOAI. Die bestehenden Planungen, die aus Anlage 1.2 ersichtlich sind, werden interessierten Bietern gegen Übermittlung einer unterzeichneten Vertraulichkeitserklärung (Anlage 9) über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals bereitgestellt. Die Sanierung der Wärmversorgungsanlagen wird durch die Kreisstadt Unna mit einer Vorabfinanzierung der Sanierungsmaßnahmen in Höhe von EUR 1.432.000 bedacht. Für die Sanierung der beiden Wärmeversorgungsanlagen können noch Fördermittel in Höhe von EUR 868.801,65 genutzt werden. Hierbei handelt es sich um Fördermittel, die der Kreisstadt Unna auf Grundlage eines Förderbescheids nach § 5 Abs. 2 des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG), beigefügt als Anlage 10, als bislang ungenutzte Teilfördersumme zur Verfügung stehen. Förderrechtliche Voraussetzung der angestrebten Mittelverwendung ist, dass die Sanierungsmaßnahmen bis zum 31.12.2025 abgeschlossen (d. h. abgenommen) und abgerechnet sind. Ziel der Kreisstadt Unna ist es, dass die von der Kreisstadt zur Verfügung gestellten Vorabfinanzierungsmittel in Höhe von EUR 1.432.000 mit den Fördermitteln in Höhe von EUR 868.801,65 partiell refinanziert werden können.
Ernst-Barlach-Gymnasium Unna (Seminarstraße 4, 59423 Unna) und Schule am Friedrichsborn (Friedrich-Ebert-Straße 113, 59425 Unna)
Stadt: Unna
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Unna
🏙️
Dauer: 15 Jahre Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 70.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Instandhaltungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Rufbereitschaft
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Reaktionszeit bei Störungen
Konzept zur Störungsbeseitigung
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-18 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-18 11:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Die Angebotsöffnung findet in Abwesenheit der Bieter statt.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Öffnung findet durch zwei Vertreter der Vergabestelle statt.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 49 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-07-18 11:01:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Die Angebotsöffnung findet in Abwesenheit der Bieter statt.
Zusätzliche Informationen: Die Öffnung findet durch zwei Vertreter der Vergabestelle statt.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-07-08 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Auftraggeberin behält sich vor, sämtliche geforderten Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen von den beteiligten Unternehmen nachzufordern.
Vergabekriterien
Art der festen Zahl: Fester Wert (insgesamt)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
- Eigenerklärung zur Unternehmensdarstellung
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG
- Eigenerklärung gem. Art. 5 k) Abs. 1 der VO (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maß-nahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Eignungskriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
- Eigenerklärung zum Unternehmensumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (durchschnittlicher Mindestumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre: mind. 5 Mio. Euro)
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
- Eigenerklärung darüber, dass für den Zeitraum der Leistungserbringung eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer jährlichen Mindestdeckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3.000.000,- Euro sowie einer Mindestdeckungssumme von 1.000.000,- Euro für Sachschäden besteht bzw. im Falle der Bezugschlagung vor Beginn der Leistungserbringung abgeschlossen und nachgewiesen wird
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Eigenerklärung darüber, dass für den Zeitraum der Leistungserbringung eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer jährlichen Mindestdeckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3.000.000,- Euro sowie einer Mindestdeckungssumme von 1.000.000,- Euro für Sachschäden besteht bzw. im Falle der Bezugschlagung vor Beginn der Leistungserbringung abgeschlossen und nachgewiesen wird
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
- Eigenerklärung zur Erbringung von mindestens drei vergleichbaren Referenzleistungen innerhalb der letzten drei Jahre ab Absendung der EU-Bekanntmachung des Auftrags. Eine Leistung ist hinsichtlich Art und Umfang vergleichbar, wenn sie Wärmecontractingleistungen mit einer jährlichen Mindestversorgungsmenge in Höhe von 800 MWh zum Gegenstand hatte und hierbei auch eine Sanierungsverantwortung übernommen wurde. Die Leistungserbringung muss seit mindestens einem vollen Kalenderjahr erfolgen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Eigenerklärung zur Erbringung von mindestens drei vergleichbaren Referenzleistungen innerhalb der letzten drei Jahre ab Absendung der EU-Bekanntmachung des Auftrags. Eine Leistung ist hinsichtlich Art und Umfang vergleichbar, wenn sie Wärmecontractingleistungen mit einer jährlichen Mindestversorgungsmenge in Höhe von 800 MWh zum Gegenstand hatte und hierbei auch eine Sanierungsverantwortung übernommen wurde. Die Leistungserbringung muss seit mindestens einem vollen Kalenderjahr erfolgen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMJ5ZT8
Der Einsatz von Unterauftragnehmern ist innerhalb der Regelungen des Wärmeversorgungsvertrags zulässig. Unterauftragnehmer sind bei Angebotsabgabe zu benennen; sie müssen ebenfalls die zur Prüfung des Vorliegens von Ausschlusstatbeständen notwendigen Unterlagen beibringen (vgl. § 36 Abs. 5 VgV). Beabsichtigt der Auftragnehmer den Austausch eines zugelassenen Unterauftragnehmers, hat er dies der Auftraggeberin frühzeitig mitzuteilen. Bezieht sich der Bewerber bei der Darlegung seiner Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers (Eignungsleihe), so muss eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorgelegt werden, wonach ihm dessen sachliche und/oder personelle Mittel im Fall einer Auftragserteilung zur Verfügung stehen. Im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung kann ein Bewerber oder Bieter die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Bei der Bewerbung von Bietergemeinschaften haben diese gemeinsam mit Ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie einer von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis ausgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Der Einsatz von Unterauftragnehmern ist innerhalb der Regelungen des Wärmeversorgungsvertrags zulässig. Unterauftragnehmer sind bei Angebotsabgabe zu benennen; sie müssen ebenfalls die zur Prüfung des Vorliegens von Ausschlusstatbeständen notwendigen Unterlagen beibringen (vgl. § 36 Abs. 5 VgV). Beabsichtigt der Auftragnehmer den Austausch eines zugelassenen Unterauftragnehmers, hat er dies der Auftraggeberin frühzeitig mitzuteilen. Bezieht sich der Bewerber bei der Darlegung seiner Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers (Eignungsleihe), so muss eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorgelegt werden, wonach ihm dessen sachliche und/oder personelle Mittel im Fall einer Auftragserteilung zur Verfügung stehen. Im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung kann ein Bewerber oder Bieter die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Bei der Bewerbung von Bietergemeinschaften haben diese gemeinsam mit Ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie einer von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis ausgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen (bei Bezirksregierung Münster)
Nationale Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Telefon: +49 251411-1691📞
Fax: +49 251411-2165 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Auf die Vorschriften der § 160 ff. GWB weisen wir hin. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, soweit: 1) der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Vorschriften der § 160 ff. GWB weisen wir hin. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, soweit: 1) der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-06-17+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 116-397080 (2025-06-17)
Auftragsbekanntmachung (2025-07-02) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-21 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-21 11:01:00 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2025-07-21 11:01:00 📅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-07-10 23:59:59 📅
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-02+02:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: PROCEDURE Neuer Wert
Text:
Unter "5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe" wird die Angabe "Frist für den Eingang der Angebote: 18/07/2025 11:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit" ersetzt durch "Frist für den Eingang der Angebote: 21/07/2025 11:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit". Unter "5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe" wird die Angabe "Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 18/07/2025 11:01:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit" ersetzt durch "Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 21/07/2025 11:01:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit". Unter "5.1.11. Auftragsunterlagen" wird die Angabe "Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 08/07/2025 23:59:59 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit" ersetzt durch "Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/07/2025 23:59:59 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit".
Unter "5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe" wird die Angabe "Frist für den Eingang der Angebote: 18/07/2025 11:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit" ersetzt durch "Frist für den Eingang der Angebote: 21/07/2025 11:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit". Unter "5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe" wird die Angabe "Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 18/07/2025 11:01:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit" ersetzt durch "Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 21/07/2025 11:01:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit". Unter "5.1.11. Auftragsunterlagen" wird die Angabe "Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 08/07/2025 23:59:59 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit" ersetzt durch "Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/07/2025 23:59:59 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit".
Andere zusätzliche Informationen
Die Angebotsfrist, die gemäß den veröffentlichen Vergabeunterlagen am 21.07.2025, 11.00 Uhr abläuft, wurde versehentlich unrichtig bekanntgemacht (dort 18.07.2025, 11.00 Uhr). Die Bieterfragefrist, die gemäß den veröffentlichen Vergabeunterlagen am 10.07.2025 Uhr abläuft, wurde versehentlich unrichtig bekanntgemacht (dort 08.07.2025).
Die Angebotsfrist, die gemäß den veröffentlichen Vergabeunterlagen am 21.07.2025, 11.00 Uhr abläuft, wurde versehentlich unrichtig bekanntgemacht (dort 18.07.2025, 11.00 Uhr). Die Bieterfragefrist, die gemäß den veröffentlichen Vergabeunterlagen am 10.07.2025 Uhr abläuft, wurde versehentlich unrichtig bekanntgemacht (dort 08.07.2025).
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 748100d1-630e-46e9-9460-c694d17d4f2a-01
Quelle: OJS 2025/S 125-432242 (2025-07-02)