Es ist geplant, zwei Schulstandorte im Gebiet der Stadt Bad Segeberg gemeinsam mit Wärme zu versorgen. Es besteht bereits ein Wärmeverteilnetz an einem Schulstandort, welches erweitert und genutzt werden kann. Unter 5.1 dieser Bekanntmachung und in der Leistungsbeschreibung (Anlage B1) ist das Vorhaben ergänzend beschrieben. Das beauftragte Unternehmen übernimmt die Verpflichtung zur Herstellung der Anschlussleitungen und die Versorgung für einen Zeitraum von 10 Jahren. Die Vertragslaufzeit verlängert sich einmalig um 5 Jahre, wenn keine der Vertragsparteien die Kündigung erklärt (§ 32 Abs. 1 AVBFernwärmeV). Der Leistungszeitraum beginnt am 01.10.2026; eine Übergangslösung bis längstens zum 31.07.2027 wird zugelassen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-08-26.
Auftragsbekanntmachung (2025-08-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wärmelieferung SaB und FCS, mit SH
Referenznummer: WL für Schulen
Kurze Beschreibung:
Es ist geplant, zwei Schulstandorte im Gebiet der Stadt Bad Segeberg gemeinsam mit Wärme zu versorgen. Es besteht bereits ein Wärmeverteilnetz an einem Schulstandort, welches erweitert und genutzt werden kann. Unter 5.1 dieser Bekanntmachung und in der Leistungsbeschreibung (Anlage B1) ist das Vorhaben ergänzend beschrieben. Das beauftragte Unternehmen übernimmt die Verpflichtung zur Herstellung der Anschlussleitungen und die Versorgung für einen Zeitraum von 10 Jahren. Die Vertragslaufzeit verlängert sich einmalig um 5 Jahre, wenn keine der Vertragsparteien die Kündigung erklärt (§ 32 Abs. 1 AVBFernwärmeV). Der Leistungszeitraum beginnt am 01.10.2026; eine Übergangslösung bis längstens zum 31.07.2027 wird zugelassen.
Es ist geplant, zwei Schulstandorte im Gebiet der Stadt Bad Segeberg gemeinsam mit Wärme zu versorgen. Es besteht bereits ein Wärmeverteilnetz an einem Schulstandort, welches erweitert und genutzt werden kann. Unter 5.1 dieser Bekanntmachung und in der Leistungsbeschreibung (Anlage B1) ist das Vorhaben ergänzend beschrieben. Das beauftragte Unternehmen übernimmt die Verpflichtung zur Herstellung der Anschlussleitungen und die Versorgung für einen Zeitraum von 10 Jahren. Die Vertragslaufzeit verlängert sich einmalig um 5 Jahre, wenn keine der Vertragsparteien die Kündigung erklärt (§ 32 Abs. 1 AVBFernwärmeV). Der Leistungszeitraum beginnt am 01.10.2026; eine Übergangslösung bis längstens zum 31.07.2027 wird zugelassen.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Fernwärme📦 Beschreibung
Interne Kennung: WL für Schulen
Beschreibung der Beschaffung:
Es ist beabsichtigt, die Schule am Burgfeld (SaB), die zugehörige Sporthalle der Schule am Burgfeld (Sab-SH) sowie die Franz-Claudius-Schule (FCS) mit der zugehörigen Sporthalle der Franz-Claudius-Schule (FCS-SH) durch eine Energieerzeugungsanlage gemeinsam zu versorgen. Es befindet sich bereits im Bestand eine Wärmeleitung, die die SaB (Abbildung 1 - in violett gekennzeichnet) und die SaB-SH versorgt. Die weiteren Standorte sind über neu zu verlegende Wärmeleitungen zu erschließen. Die mögliche Leistungsführung für den Anschluss an das bestehende Wärmenetz ist dem Lageplan Wärmenetz (Abbildung 1- in blau gekennzeichnet) zu entnehmen. Weitere Informationen werden mit dem Ergebnisbericht über die energetische Sanierung der Energiezentrale Bad Segeberg aus 2021 zur Verfügung gestellt (Anlage B1.1).
Es ist beabsichtigt, die Schule am Burgfeld (SaB), die zugehörige Sporthalle der Schule am Burgfeld (Sab-SH) sowie die Franz-Claudius-Schule (FCS) mit der zugehörigen Sporthalle der Franz-Claudius-Schule (FCS-SH) durch eine Energieerzeugungsanlage gemeinsam zu versorgen. Es befindet sich bereits im Bestand eine Wärmeleitung, die die SaB (Abbildung 1 - in violett gekennzeichnet) und die SaB-SH versorgt. Die weiteren Standorte sind über neu zu verlegende Wärmeleitungen zu erschließen. Die mögliche Leistungsführung für den Anschluss an das bestehende Wärmenetz ist dem Lageplan Wärmenetz (Abbildung 1- in blau gekennzeichnet) zu entnehmen. Weitere Informationen werden mit dem Ergebnisbericht über die energetische Sanierung der Energiezentrale Bad Segeberg aus 2021 zur Verfügung gestellt (Anlage B1.1).
Zusätzliche Informationen:
Zum Beginn des Leistungszeitraum: - Der Leistungsbeginn soll zum 01.10.26 und muss spätestens zum 31.07.2027 erfolgen. - Für den Fall, dass der Leistungsbeginn nicht zum 01.10.2026 erfolgen kann, muss die Wärmeversorgung der Gebäude vollumfänglich durch eine Übergangslösung durch den Auftragnehmer auf eigene Verantwortung und eigene Kosten sichergestellt werden - durch einen Weiterbetrieb der bestehenden Heizungsanlage oder technisch auf andere Weise. In diesem Fall ist der Ausschreibung die verbindliche Darstellung der Übergangslösung beizulegen.
Zum Beginn des Leistungszeitraum: - Der Leistungsbeginn soll zum 01.10.26 und muss spätestens zum 31.07.2027 erfolgen. - Für den Fall, dass der Leistungsbeginn nicht zum 01.10.2026 erfolgen kann, muss die Wärmeversorgung der Gebäude vollumfänglich durch eine Übergangslösung durch den Auftragnehmer auf eigene Verantwortung und eigene Kosten sichergestellt werden - durch einen Weiterbetrieb der bestehenden Heizungsanlage oder technisch auf andere Weise. In diesem Fall ist der Ausschreibung die verbindliche Darstellung der Übergangslösung beizulegen.
Siehe Lagepläne zu den Schulstandorten und dem bestehenden Wärmenetz in der Projektbeschreibung (Anlage B1).
Stadt: Stadt Bad Segeberg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Segeberg
🏙️
Dauer: 10 Jahre
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: einmalig um 5 Jahre (§ 32 Abs. 1 AVBFernwärmeV)
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 60.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Anteil der Erneuerbaren
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): CO2-Emissionen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens: Siehe § 15 VgV.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-25 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-25 12:05:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Monate Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-09-25 12:05:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-09-11 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Auftraggeberin entscheidet nach pflichtgemäßer Ermessensausübung über Nachforderungen gemäß § 56 Abs. 2 VgV.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Mit dem Angebot einzureichen als Anlage A7.
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Jahresumsatz der Geschäftsjahre 2022, 2023 und 2024 (Vordruck 3 des Angebotsformulars - Anlage A1)
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung zum Bestehen oder zum Abschluss für den Auftragsfall einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 3 Mio. EUR für Sachschäden, Personenschäden und für Vermögensschäden, zweifach maximiert pro Jahr (Vordruck 5 des Angebotsformulars - Anlage A1).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung zum Bestehen oder zum Abschluss für den Auftragsfall einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 3 Mio. EUR für Sachschäden, Personenschäden und für Vermögensschäden, zweifach maximiert pro Jahr (Vordruck 5 des Angebotsformulars - Anlage A1).
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung zur Zahl der festangestellten Beschäftigten in den Jahren 2022, 2023 und 2024 (Vordruck 3 des Angebotsformulars - Anlage A1)
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung zu mindestens zwei (2) Referenzen über erfolgreich erbrachte vergleichbare Leistungen, die frühestens seit Anfang des Jahres 2020 begonnen wurden (Vordruck 6 des Angebotsformulars - Anlage A1)
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Eigenerklärung, dass die Vorschriften des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und etwaiger bindender tariflicher Mindestentgeltbestimmungen für das Bieterunternehmen und etwaige in die Leistungserbringung einbezogene Nachunternehmen eingehalten werden (Vordruck 4 des Angebotsformulars - Anlage A1).
Eigenerklärung, dass die Vorschriften des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und etwaiger bindender tariflicher Mindestentgeltbestimmungen für das Bieterunternehmen und etwaige in die Leistungserbringung einbezogene Nachunternehmen eingehalten werden (Vordruck 4 des Angebotsformulars - Anlage A1).
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 14 weitere
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Vordruck 3 des Angebotsformulars - Anlage A1)
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0W584V
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Nationale Registrierungsnummer: DE323825112
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
URL: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/wirtschaft/vergabekammer🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Das Verfahren für Verstöße gegen das Vergaberecht richtet sich im vorliegenden Fall nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 genannten Vergabekammer allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden kann. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes, den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Wir weisen ferner darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergaberechtsverstöße sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, nachdem der Antragsteller den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen, § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe beim Auftraggeber zur rügen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Verfahren für Verstöße gegen das Vergaberecht richtet sich im vorliegenden Fall nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 genannten Vergabekammer allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden kann. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes, den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Wir weisen ferner darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergaberechtsverstöße sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, nachdem der Antragsteller den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen, § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe beim Auftraggeber zur rügen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-26+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 163-557953 (2025-08-26)