Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes o. Wohnsitzes (Nachweis durch Gewerbeanmeldung,
Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie
u. Handelskammer. Andere Nachweise für die Erlaubnis zur Berufsausübung, falls keine
Verpflichtung zur Eintragung in eine Berufs-/Handelsregisters besteht.)
- Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
- Zugelassen sind Bieter nur wenn keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die
Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB),
wirksames vorläufiges Berufsverbot(§132aStPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO),
rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten zwei Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben
wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§129StGB),Geldwäsche (§ 261
StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§242StGB),Unterschlagung
(§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug(§264StGB),
Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB),
Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren
(§283ff.StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB),
Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung
(§ 319 StGB), Gewässer und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang
mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten
oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.
Dass kein Mitarbeiter in Leitungsfunktion die letzten zwei Jahren aufgrund eines Verstoßes
gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit
einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als
90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist. Ab einer
Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot
der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem.
§ 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
- Als Nachweis zur Erfüllung der vorgenannten Punkte genügt vorerst das Einreichen
einer Eigenerklärung zur Eignung (VHB 124) welche den Angebotsunterlagen beigefügt
ist. Die Eignungsnachweise werden dann vom Bieter der engeren Wahl nachgefordert.
Unsere Vergabestelle erklärt sich bereit, die Vorlage eines Präqualifizierungszertifikats,
welches in der PQ−Datenbank eingetragen ist, zu akzeptieren. Der Bieter hat seine
PQ-Nummer der Vergabestelle in seinem Angebot mitzuteilen. Der Auftraggeber akzeptiert
auch den Eignungsnachweis mittels EEE §122 GWB.