Auftragsbekanntmachung (2025-08-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wartung Oracle Lizenzen für die Sächsische Aufbaubank - Förderbank -
Reference number: VB SAB04_25
Kurze Beschreibung:
“Wartung Oracle Lizenzen für die Sächsische Aufbaubank - Förderbank -”
Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Software-Wartung und -Reparatur📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Wartung Oracle Lizenzen für die Sächsische Aufbaubank - Förderbank -”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-10-01 📅
Datum des Endes: 2028-09-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-12 09:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-12 09:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 19
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Anlage 0: Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (EU-Vergabe)
Anlage 1: Allgemeine Erklärungen des Bewerbers
Anlage 2: Erklärung des Bewerbers
Anlage 3:...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Anlage 0: Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (EU-Vergabe)
Anlage 1: Allgemeine Erklärungen des Bewerbers
Anlage 2: Erklärung des Bewerbers
Anlage 3: Verpflichtungserklärung auf Datenschutz-Grundverordnung, Fernmeldegeheimnis,Geschäftsgeheimnis sowie Vertraulichkeitsvereinbarung
Anlage 6: Bestätigung der Zuverlässigkeit der vom Bieter ein-gesetzten Mitarbeiter bzw. Erfüllungsgehilfen sowie zur Beachtung des Verhaltenskodex der SAB (Anlage 6.1)
Anlage 7: Eigenerklärung zur Verordnung (EU)
Anlage 8: Erklärung Vertragsbedingungen
Anlage 8.1: EVB-IT Vertrag
Anlage 8.2: Zusatzvereinbarung (DORA)
Anlage 11: Preisblatt 2025
Hinweis: ist die Vertretungsberechtigung nicht im Handelsregister ersichtlich, ist sie durch Beifügung entsprechender Unterlagen mit Angebotsabgabe nachzuweisen
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Anlage 4: Eigenerklärung über Zertifizierungen”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Anlage 5: Eigenerklärung Betriebshaftpflicht”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Anlage 9: Eigenerklärung über Referenzen”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Anlage 10: Eigenerklärung über Gesamtumsatz des Unternehmens”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Anlage 12: Aktuelle Kopie (maximal 12 Monate alt) des Handelsregistereintrages oder gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde nach...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Anlage 12: Aktuelle Kopie (maximal 12 Monate alt) des Handelsregistereintrages oder gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde nach der jeweiligen Rechtsform
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: t:03419773800
Postanschrift: PF 10 13 64
Postleitzahl: 04013
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 3419773800📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: t:03419773800
Postanschrift: PF 10 13 64
Postleitzahl: 04013
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 3419773800📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 153-528060 (2025-08-08)