Instandhaltung und Wartung von RWA-Anlagen in diversen Liegenschaften im Bezirk Pankow von Berlin für den Zeitraum von einem Jahr mit der Option der Verlängerung um jeweils ein Jahr bis zur maximalen Laufzeit von 3 Jahren. Grundlage des Instandhaltungsvertrages ist das Vertragsmuster für Instandhaltung von Gefahrenmeldeanlagen der AMEV.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-02-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-01-13.
Auftragsbekanntmachung (2025-01-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wartung und Instandhaltung von RWA-Anlagen verschiedener Art in diversen Objekten des Bezirkes Pankow
Referenznummer: 25-008_HB_DL_OV
Kurze Beschreibung:
“Instandhaltung und Wartung von RWA-Anlagen in diversen Liegenschaften im Bezirk Pankow von Berlin für den Zeitraum von einem Jahr mit der Option der...”
Kurze Beschreibung
Instandhaltung und Wartung von RWA-Anlagen in diversen Liegenschaften im Bezirk Pankow von Berlin für den Zeitraum von einem Jahr mit der Option der Verlängerung um jeweils ein Jahr bis zur maximalen Laufzeit von 3 Jahren. Grundlage des Instandhaltungsvertrages ist das Vertragsmuster für Instandhaltung von Gefahrenmeldeanlagen der AMEV.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Reparatur- und Wartungsdienste📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Instandhaltung und Wartung von RWA-Anlagen in diversen Liegenschaften im Bezirk Pankow von Berlin für den Zeitraum von einem Jahr mit der Option der...”
Beschreibung der Beschaffung
Instandhaltung und Wartung von RWA-Anlagen in diversen Liegenschaften im Bezirk Pankow von Berlin für den Zeitraum von einem Jahr mit der Option der Verlängerung um jeweils ein Jahr bis zur maximalen Laufzeit von 3 Jahren. Grundlage des Instandhaltungsvertrages ist das Vertragsmuster für Instandhaltung von Gefahrenmeldeanlagen der AMEV.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#”
Ort der Leistung: Berlin🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-05-01 📅
Datum des Endes: 2026-04-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-02-13 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-02-13 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter hat die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes vorzulegen. ...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter hat die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes vorzulegen.
Nachweisführung der Eignung: Die Eignung kann durch Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen oder durch Eigenerklärung gem. Formblatt Wirt-124 EU (Eigenerklärung zur Eignung) vorläufig nachgewiesen werden. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
Der Bieter hat personengebundene Schulungsnachweise für die Produkte/ Fabrikate gem. Leistungsverzeichnis einzureichen, sowie die Anzahl und Qualifikation der Servicetechniker zu benennen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten oder nicht im ULV eingetragenen Unternehmens in die engere Wahl, müssen auf gesondertes Verlangen folgende Einzelnachweise vorgelegt werden: Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist; Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG; Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers; Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug. Die Bescheinigungen sind innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Gelangt das Angebot eines präqualifizierten oder im ULV eingetragenen Unternehmens in die engere Wahl, hat das Unternehmen zusätzlich die konkret angegebenen Bescheinigungen innerhalb von max. 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen, soweit die Prüfung der Vergabestelle ergibt, dass die im Präqualifikationsverzeichnis oder im ULV hinterlegten Unterlagen die beschriebenen Anforderungen qualitativ und/oder quantitativ nicht oder nicht ausreichend belegen. Durch ausländische Unternehmen sind gleichwertige Bescheinigungen vorzulegen. Stützt sich ein Bewerber /Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im ULV oder im Präqualifikationsverzeichnis oder sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt Wirt-124 EU oder der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen, so muss die Nachweisführung entsprechend den geforderten Nachweisen auch für diese Unternehmen erfolgen.
Der Bieter die Möglichkeit, andere Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch genommen hat, einmal zu ersetzen, wenn dieses Unternehmen einschlägige Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Leistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.
- Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal;
- Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen an andere Unternehmen vergeben werden sollen
- Gibt der Bieter in seinem eingereichten Angebot eine Erklärung ab, dass er im Falle der Auftragserteilung eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bilden wird, ist sicherzustellen, dass alle Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft gesamtschuldnerisch haften und ein bevollmächtigter Vertreter bestimmt wird.
Nachweisführung der Eignung auch für vorgesehene andere Unternehmen.
Mindeststandards: Es sind mindestens 3 Referenzen, in Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar, vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Gibt der Bieter in seinem eingereichten Angebot eine Erklärung ab, dass er im Falle der Auftragserteilung eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bilden wird, ist sicherzustellen, dass alle Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft gesamtschuldnerisch haften und ein bevollmächtigter Vertreter bestimmt wird.
Nachweisführung der Eignung auch für vorgesehene andere Unternehmen.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +49 30 9013-8316📞
Fax: +49 30 9013-7613 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +49 30 9013-8316📞
Fax: +49 30 9013-7613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zur rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (EU) vergeben hat, ohne dass dies aufgrund der Gesetze gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dass dies aufgrund der Gesetze gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 009-024046 (2025-01-13)