Die Fähranleger Langeoog und Bensersiel bestehen aus insgesamt 4 Brücken. Es handelt sich um 2 Containerbrü¬cken (CB) und 2 Fußgängerbrücken (FB). Die Brücken werden mittels Elektrohubzylindern (EHZ) des Herstellers Firma Rahmann auf- und abgefahren. Gemäß Betriebs- und Wartungsanleitung ist die Wartung der Elektrohubzylinder 1/2-jährlich vor Ort und 5-jährlich im Werk der Fa. Rahmann durchzuführen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-11-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-10-06.
Auftragsbekanntmachung (2025-10-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wartung von Elektrohubzylindern
Referenznummer: 05/2025
Kurze Beschreibung:
“Die Fähranleger Langeoog und Bensersiel bestehen aus insgesamt 4 Brücken. Es handelt sich um 2 Containerbrü¬cken (CB) und 2 Fußgängerbrücken (FB). Die...”
Kurze Beschreibung
Die Fähranleger Langeoog und Bensersiel bestehen aus insgesamt 4 Brücken. Es handelt sich um 2 Containerbrü¬cken (CB) und 2 Fußgängerbrücken (FB). Die Brücken werden mittels Elektrohubzylindern (EHZ) des Herstellers Firma Rahmann auf- und abgefahren. Gemäß Betriebs- und Wartungsanleitung ist die Wartung der Elektrohubzylinder 1/2-jährlich vor Ort und 5-jährlich im Werk der Fa. Rahmann durchzuführen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Reparatur und Wartung von Maschinen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Für die Wartung im Werk der Firma Rahmann sind die EHZ zu außerbetrieb zu setzen, zu demontieren und abzutransportieren. Nach der erfolgten Wartung beim...”
Beschreibung der Beschaffung
Für die Wartung im Werk der Firma Rahmann sind die EHZ zu außerbetrieb zu setzen, zu demontieren und abzutransportieren. Nach der erfolgten Wartung beim Hersteller sind die EHZ zum Einsatzort zurückzutransportieren, zu montieren und wieder in Betrieb zu nehmen.
Die Außer- sowie Inbetriebnahme werden zusammen und in Abstimmung mit den Gewerken der Elektrotechnik sowie der EMSR-Technik durchgeführt
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-06 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-06 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Angebotsöffnung erfolgt elektronisch.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 404
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter muss vergleichbare Arbeiten bereits durchgeführt und dies nachgewiesen haben. Der Nachweis über vergleichbare Arbeiten und deren Anzahl fließt...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter muss vergleichbare Arbeiten bereits durchgeführt und dies nachgewiesen haben. Der Nachweis über vergleichbare Arbeiten und deren Anzahl fließt als Kriterium in die Bewertung für das wirtschaftlichste Angebot ein.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: 5a0a6027-27dc-4e26-b4dc-b033fda2d749
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: D-21339
Postort: Lüneburg
Region: Wittmund🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4131150📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 192-654218 (2025-10-06)