Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Für alle Leistungen, die der Auftragnehmer und dessen Mitarbeiter an Fernmeldeinstallation -
Instandhaltung, Wartung und Reparaturen von Gefahrenmeldeanlagen durchführt,
ist ein gültiger Fach- und Sachkundenachweis mit dem Angebot vorzulegen.
Dieser Nachweis, ausgestellt durch ein anerkanntes Prüfinstitut, hat unter anderem die
grundlegenden Kenntnisse, in der Planung, Projektierung, Errichtung und
Instandhaltung von Anlagen der Sicherheits-, Daten- und Elektrotechnik und deren Steuerung mit den aktuellen Vorschriften gemäß DIN 31051 der Wartung und Instandhaltung
des Auszuführenden, zu bestätigen bzw. zu übermitteln.
orlage einer gültigen Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für öffentliche
Aufträge(ULV) oder in eine Präqualifizierungsdatenbank (PQ) Falls hier keine Eintragungen
vorhanden sind, müssen folgende Einzelnachweise mit dem Angebot eingereicht werden:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen
beitragspflichtig ist
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls
das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des
Zuständigen Versicherungsträgers
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug
Der Bieter hat eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Sach-, Vermögens- und
Personenschäden in der nachfolgenden Höhe abdeckt und vor Zuschlagserteilung nachzuweisen ist.
Sachschäden auf 1.000.000,- € je Schadensfall, höchstens aber 2.000.000,- € insgesamt.
Vermögensschäden auf 500.000,- € je Schadensfall, höchstens aber 1.000.000,- € insgesamt.
Personenschäden auf 1.000.000,- € je Schadensfall, höchstens aber 3.000.000,- € insgesamt