Wartung von Gefahrenmeldeanlagen

Land Berlin, Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg

Diverse Schulstandorte in Berlin Friedrichshain-Kreuzberg Wartung von Gefahrenmeldeanlagen ( 4 Standorte)

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-03-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-02-17.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-02-17 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-02-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Wartung von Gefahrenmeldeanlagen
Referenznummer: H 11890 OV 2025 VgV
Kurze Beschreibung:
Diverse Schulstandorte in Berlin Friedrichshain-Kreuzberg Wartung von Gefahrenmeldeanlagen ( 4 Standorte)
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Wartung von Fernmeldeeinrichtungen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: H 11890 OV 2025 VgV
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung: Wartung von Gefahrenmeldeanlagen
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
Postleitzahl: 10247
Stadt: Berlin Friedrichshain
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-04-01 📅
Datum des Endes: 2026-04-01 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 3
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
Der Leistungszeitraum ist 01.04.2025 – 01.04.2026 mit der Möglichkeit einer bis zu Dreimaligen Verlängerung der Vertragslaufzeit um 12 Monate, die optional durch den Auftraggeber erklärt werden kann.
Vergabekriterien
Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Diverse Schulstandorte in Berlin Friedrichshain-Kreuzberg Wartung von Gefahrenmeldeanlagen ( 4 Standorte) Die Dienstleistungen des Auftragnehmers dürfen nicht mit Leiharbeiter*innen und Minijobber*innen durchgeführt werden.

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-03-19 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-03-19 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen
Eröffnungstermin: 2025-03-19 10:00:00 📅
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-03-13 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Nachweise und Erklärungen
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Für alle Leistungen, die der Auftragnehmer und dessen Mitarbeiter an Fernmeldeinstallation - Instandhaltung, Wartung und Reparaturen von Gefahrenmeldeanlagen durchführt, ist ein gültiger Fach- und Sachkundenachweis mit dem Angebot vorzulegen. Dieser Nachweis, ausgestellt durch ein anerkanntes Prüfinstitut, hat unter anderem die grundlegenden Kenntnisse, in der Planung, Projektierung, Errichtung und Instandhaltung von Anlagen der Sicherheits-, Daten- und Elektrotechnik und deren Steuerung mit den aktuellen Vorschriften gemäß DIN 31051 der Wartung und Instandhaltung des Auszuführenden, zu bestätigen bzw. zu übermitteln. orlage einer gültigen Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für öffentliche Aufträge(ULV) oder in eine Präqualifizierungsdatenbank (PQ) Falls hier keine Eintragungen vorhanden sind, müssen folgende Einzelnachweise mit dem Angebot eingereicht werden: - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des Zuständigen Versicherungsträgers - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug Der Bieter hat eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Sach-, Vermögens- und Personenschäden in der nachfolgenden Höhe abdeckt und vor Zuschlagserteilung nachzuweisen ist. Sachschäden auf 1.000.000,- € je Schadensfall, höchstens aber 2.000.000,- € insgesamt. Vermögensschäden auf 500.000,- € je Schadensfall, höchstens aber 1.000.000,- € insgesamt. Personenschäden auf 1.000.000,- € je Schadensfall, höchstens aber 3.000.000,- € insgesamt
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs und Vergabegesetz (BerlAVG), insbesondere im Hinblick auf die Abgabe von Erklärungen. Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung: Sachschäden auf 1.000.000,- € je Schadensfall, höchstens aber 2.000.000,- € insgesamt. Vermögensschäden auf 500.000,- € je Schadensfall, höchstens aber 1.000.000,- € insgesamt. Personenschäden auf 1.000.000,- € je Schadensfall, höchstens aber 3.000.000,- € insgesamt Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000 € für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (Bundeskartellamt) durchführen. Hinweise zur Einhaltung restriktiver Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Land Berlin, Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
Nationale Registrierungsnummer: 99667788
Abteilung: Diverse Abteilungen BA Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postanschrift: Frankfurter Allee 35-37
Postleitzahl: 10247
Postort: Berlin
Region: Berlin 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: zentralevergabestelle@ba-fk.berlin.de 📧
Telefon: +49 03902984621 📞
Fax: +49 0390298714621 📠
URL: https://www.berlin.de/vergabeplattform 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/190886 🌏
Teilnahme-URL: https://www.meinauftrag.rib.de 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.meinauftrag.rib.de 🌏
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Abteilung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin Luther Straße 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de 📧
Telefon: +49 0390138316 📞
Fax: +49 0390137613 📠
URL: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/ 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-02-17+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 034-108922 (2025-02-17)