Wartung von Heizungsanlagen und Gasgeräten kleiner 50 kW an SBH I Schulbau Hamburg und GMH I Gebäudemanagement Hamburg GmbH bewirtschafteten Hamburger Standorten sowie Sonderimmobilien als Dauerschuldverhältnis in 8 Losen
SBH | Schulbau Hamburg hat als Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg (nachstehend SBH genannt) die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange und weitere Gebäude mit nicht schulischer Nutzung, nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften, und die mehr als 400 Schulen und 17 weitere Gebäude an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH (nachstehend GMH genannt) ist ein städtisches Unternehmen, welches u.a. für über 50 allgemeinbildende Schulimmobilien im Süden Hamburgs (Wilhelmsburg und Harburg) sowie für Gebäude des Sport- und Sonderbaus die Dienstleistungen des Baus, des Betriebes und der Bewirtschaftung wahrnimmt. Der Gesamtauftrag wird in acht Lose nach Regionen unterteilt, wobei die Standorte der Region HIBB im Los 1 über das gesamte Stadtgebiet verteilt sind. Im Los 8 (Region Süd / GMH) befinden sich die Schulstandorte im Süden Hamburgs sowie die über das Stadtgebiet Hamburgs verteilten Universitäts- und Kommunalbauten sowie der Gebäude des Sport- und Sonderbaus. Der Vertrag beinhaltet die Wartung, an den im Leistungsverzeichnis (LV) enthaltenen Heizungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung bis 50 kW, sonstigen Gasverbrauchseinrichtungen, zentraler Warmwasserbereiter und solaren Wassererwärmungsanlagen, gemäß den Positionen des LV auf Einzelabruf. Die Standorte sind über das Bundesland Hamburg verteilt. An den Standorten befinden sich etwa 1200 Wärmeerzeuger und Gasgeräte verschiedener Art, unterschiedlicher Hersteller und Baujahre.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-02-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-01-06.
Auftragsbekanntmachung (2025-01-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wartung von Heizungsanlagen und Gasgeräten kleiner 50 kW
an SBH I Schulbau Hamburg und GMH I Gebäudemanagement Hamburg GmbH bewirtschafteten Hamburger Standorten sowie Sonderimmobilien
als Dauerschuldverhältnis in 8 Losen
Referenznummer: SBH VgV OV 006-25 DK
Kurze Beschreibung:
“SBH | Schulbau Hamburg hat als Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg (nachstehend SBH genannt) die Aufgabe, die Schulimmobilien unter...”
Kurze Beschreibung
SBH | Schulbau Hamburg hat als Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg (nachstehend SBH genannt) die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange und weitere Gebäude mit nicht schulischer Nutzung, nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften, und die mehr als 400 Schulen und 17 weitere Gebäude an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten.
Die GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH (nachstehend GMH genannt) ist ein städtisches Unternehmen, welches u.a. für über 50 allgemeinbildende Schulimmobilien im Süden Hamburgs (Wilhelmsburg und Harburg) sowie für Gebäude des Sport- und Sonderbaus die Dienstleistungen des Baus, des Betriebes und der Bewirtschaftung wahrnimmt.
Der Gesamtauftrag wird in acht Lose nach Regionen unterteilt, wobei die Standorte der Region HIBB im Los 1 über das gesamte Stadtgebiet verteilt sind. Im Los 8 (Region Süd / GMH) befinden sich die Schulstandorte im Süden Hamburgs sowie die über das Stadtgebiet Hamburgs verteilten Universitäts- und Kommunalbauten sowie der Gebäude des Sport- und Sonderbaus.
Der Vertrag beinhaltet die Wartung, an den im Leistungsverzeichnis (LV) enthaltenen Heizungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung bis 50 kW, sonstigen Gasverbrauchseinrichtungen, zentraler Warmwasserbereiter und solaren Wassererwärmungsanlagen, gemäß den Positionen des LV auf Einzelabruf. Die Standorte sind über das Bundesland Hamburg verteilt. An den Standorten befinden sich etwa 1200 Wärmeerzeuger und Gasgeräte verschiedener Art, unterschiedlicher Hersteller und Baujahre.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Reparatur und Wartung von Zentralheizungen📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 682 000 EUR 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 8
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Rahmen seines Angebotes verpflichtet sich der Auftragnehmer, folgende Arbeiten auszuführen:
• Wartung gem. VDMA 24186, Hersteller- / Errichtervorgaben...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen seines Angebotes verpflichtet sich der Auftragnehmer, folgende Arbeiten auszuführen:
• Wartung gem. VDMA 24186, Hersteller- / Errichtervorgaben und den Anlagen zum LV
• Instandsetzung gemäß Kostenobergrenze
• Störungsbeseitigungen 24/7
1. Mindestvoraussetzung für die Beauftragung eines Loses: mindestens ein/e Anlagenmechaniker/in Sanitär/Heizung/Klima oder gleichwertiger Qualifikation, zusätzlicher Qualifikation im Gasgewerk und mindestens 2 Jahren Berufserfahrung. Für den Erhalt eines Loses sind mindestens die in Tab. 01 (Ziffer 3 der Leistungsbeschreibung, s. Anlagen) benannte Anzahl an qualifizierten Fachkräften nach Punkt a. in Vollzeit nachzuweisen. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Wartung muss einer Fachkraft obliegen. Für den Erhalt mehrerer Lose addiert sich die Anzahl entsprechend auf (siehe Tab. 01, Ziffer 3 der Leistungsbeschreibung, s. Anlagen).
b. Mindestanforderung zum Erhalt eines Loses: Der durchschnittliche Jahresumsatz über die letzten drei Geschäftsjahre muss mindestens das Zweifache der Schätzkosten eines Jahres des angebotenen Loses entsprechen. Für den Erhalt des Zuschlages auf mehr als ein Los erhöht sich der erforderliche Mindestumsatz entsprechend den angebotenen Losen (siehe Tab. 01, Ziffer 3 der Leistungsbeschreibung, s. Anlagen).
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Zusätzliche Informationen:
“Die Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen und die Fragen und Antworten finden Sie auf der Zentralen Veröffentlichungsplattform unter:...”
Zusätzliche Informationen
Die Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen und die Fragen und Antworten finden Sie auf der Zentralen Veröffentlichungsplattform unter: https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/ausschreibungen
Hinter dem Wort „Bieterportal“ sind die Vergabeunterlagen für die hier ausgeschriebene Leistung zum Download kostenfrei hinterlegt.
Dort gelangen Sie auch in die elektronische Vergabe. Nach Anmeldung im Bieterportal können Sie Ihr Angebot rein elektronisch abgeben. Die Abgabe von Angeboten ist ausschließlich in elektronischer Form in Textform gem. 126b BGB über den Bieterassistenten zugelassen.
Der mit dieser Bekanntmachung in Ziffer 5.1.11 publizierte, direkte Link zu den Vergabeunterlagen ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung korrekt. Sofern sich Änderungen ergeben, wird er hingegen nicht aktualisiert. Die dann aktuellen Vergabeunterlagen sind somit im Änderungsfall NICHT mehr über den Link aus dieser Ziffer 5.1.11 erreichbar.
Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post oder E-Mail. Die Bekanntmachung sowie die „Fragen & Antworten“ während des Verfahrens finden Sie zudem auf der Homepage des Landesbetriebes SBH | Schulbau Hamburg unter: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Sofern Sie sich nicht im Bieterportal anmelden, erhalten Sie die „Fragen & Antworten“ im laufenden Verfahren nicht direkt per E-Mail und können Ihr Angebot nicht unterstützt durch den Bieterassistenten elektronisch einreichen.
Ein Versand der „Fragen & Antworten“ per E-Mail erfolgt nur dann automatisch aus der elektronischen Vergabe, sofern Sie als Bieter im Bieterportal registriert sind und als solcher angemeldet auf die Ausschreibung zugegriffen haben.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Der zu schließende Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Sofern für die Preiskalkulation eine GAEB bereitgestellt wurde, wird auf folgendes hingewiesen:
Für Bieter, die aufgrund technischer Schwierigkeiten im Bearbeitungspunkt „Produkte/Leistungen“ des Bieterassistenten der eVergabe keine GAEB 84-Datei hochladen können, besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Angebotsabgabe ein bepreistes LV als Anlage in der eVergabe abzugeben. Es gilt das Angebot damit als form- und fristgerecht eingereicht.
Um die Vergleichbarkeit der Angebote zu gewährleisten, erfolgt die rechnerische Prüfung der Angebote unter Berücksichtigung des zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung gültigen Umsatzsteuersatzes. In diesem Zuge werden auch die ggf. unterschiedlichen Steuersätze, die den Angeboten zugrunde liegen, bereinigt.
Das „Merkblatt Umsatzsteuer vom 11.04.2024“, welches als Anlage in der eVergabe zur Verfügung steht, wird ergänzender Vertragsbestandteil.
Bei der Rechnungsstellung ist zu beachten, dass der Umsatzsteuersatz im Zeitpunkt der Ausführung des Umsatzes maßgebend ist. Steuerrechtlich ausgeführt wird der Umsatz mit der Vollendung des Werkes bzw. der Verschaffung der Verfügungsmacht, d.h. regelmäßig mit der Abnahme.
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Dauer: 24 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Grundlaufzeit: schnellstmöglich, voraussichtlich März 2025 bis 28.02.2027
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung...”
Beschreibung der Optionen
Grundlaufzeit: schnellstmöglich, voraussichtlich März 2025 bis 28.02.2027
Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr, zu den bisherigen Bedingungen dieses Vertrages, bis maximal zum 28.02.2029 zu verlängern (Optionsrecht).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-02-06 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-02-06 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Öffnung der Angebote ist NICHT öffentlich.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eignung zur Berufsausübung: c. Nachweis der beruflichen Qualifikation des für diese Leistung einzusetzenden Personals (Mindestvoraussetzung für die...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eignung zur Berufsausübung: c. Nachweis der beruflichen Qualifikation des für diese Leistung einzusetzenden Personals (Mindestvoraussetzung für die Beauftragung: mindestens ein/e Anlagenmechaniker/in Sanitär/Heizung/Klima oder gleichwertiger Qualifikation, zusätzlicher Qualifikation im Gasgewerk und mindestens 2 Jahren Berufserfahrung in Form eines Zeugnisses / Zertifikats oder ersatzweise einer Eigenerklärung.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: d. Nachweis über den Eintrag im Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift bzw....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: d. Nachweis über den Eintrag im Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift bzw. Nachweis des Eintrags im Berufsregister/der Handwerksrolle oder der Industrie- und Handelskammer zum Nachweis der Fachkunde (gültig und den aktuellen Stand abbildend).
e. Betriebshaftpflichtversicherung: Deckungssummen für Personenschäden von mindestens 1.500.000 EURO (pro Schadensfall) und für sonstige Schäden von mindestens 200.000 EURO (pro Schadensfall) bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut. Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und die Deckungssummen in voller Höhe nachgewiesen werden.
f. Nachweis über die geleisteten, gesetzlichen Beiträge bei einer Sozialkasse, sofern keine Versicherungspflicht über eine Sozialkasse besteht per Nachweis der Beiträge durch eine Sozialversicherung (gültig und nicht älter als 12 Monate)
g. Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung von dem zuständigen Finanzamt, gültig und nicht älter als 12 Monate)
h. Nachweis über Umsätze der letzten drei letzten Geschäftsjahre: Der durchschnittliche Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre muss mindestens den zweifachen Schätzkosten eines Jahres des angebotenen Loses entsprechen. Für den Erhalt des Zuschlages auf mehr als ein Los erhöht sich der erforderliche Mindestumsatz entsprechend den angebotenen Losen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: i. Aufstellung geeigneter Mitarbeiter unter Angabe der Qualifikation für die letzten 3 Jahre. Als...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: i. Aufstellung geeigneter Mitarbeiter unter Angabe der Qualifikation für die letzten 3 Jahre. Als Mindestvoraussetzung für die Beauftragung sind mindestens ein/e Anlagenmechaniker/in Sanitär/Heizung/Klima oder gleichwertiger Qualifikation, zusätzlicher Qualifikation im Gasgewerk und mindestens 2 Jahren Berufserfahrung nachzuweisen.
j. 2 Referenzen, die nicht älter als 3 Jahre (Stichtag 01.01.2025) sind, über Leistungen an Wärmeerzeugeranlagen mit Angabe der jeweils zuständigen Referenzgeber sowie deren vollständigen Kontaktdaten, dem Leistungsumfang und Ausführungszeitraum (ersatzweise auch als Eigenerklärung unter Angabe vollständiger Kontaktdaten des Referenzgebers)
“Die Angebotsabgabe ist für ein bis alle Lose möglich. Ein AN kann aus Gründen der Mittelstandsförderung maximal den Zuschlag für drei Lose erhalten.
Die...”
Die Angebotsabgabe ist für ein bis alle Lose möglich. Ein AN kann aus Gründen der Mittelstandsförderung maximal den Zuschlag für drei Lose erhalten.
Die Bezuschlagung erfolgt unter der Berücksichtigung der genannten Wertungskriterien sowie unter der Voraussetzung, dass die Eignungsanforderungen und die Mindestanforderungen pro Los in addierter Form (abhängig davon wie viele Lose zur Bezuschlagung kommen sollen) erfüllt sind.
Eine Limitierung erfolgt, wenn ein Bieter auf mehr als drei Lose das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. In diesem Fall erfolgt die Vergabe der Lose an die Bieter so, dass der AG den geringstmöglichen Gesamtpreis (brutto) – bezogen auf alle Lose – realisieren kann.
Anschließend erhält die Firma mit der nächsthöchsten Gesamtpunktzahl (Konzept plus Preis) den Zuschlag für ein oder mehrere übrige Lose. Bei Punktgleichheit ist der niedrigste Preis ausschlaggebend.
Der AG behält sich hierbei vor, den Zuschlag auf mehr als drei Lose an einen Bieter zu erteilen, sofern der Preisabstand zwischen den beiden Bestbietenden in den jeweiligen Losen mehr als 20 % beträgt.
Die vergleichende Preiswertung erfolgt auf Basis der gebotenen netto-Preise zuzüglich der zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung gültigen Umsatzsteuer.
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Neben den Nachweisen zu den Eignungsanforderungen (s. Ziffer 5) sind folgende Unterlagen einzureichen:
k. Ausgefüllter Angebotsvordruck (Formblatt, siehe Vertragsbedingungen/ Formulare)
l. Ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt, siehe Vertragsbedingungen / Formulare)
m. Kurzkonzept, Erläuterungen in Schriftform (max. 2 DIN-A4-Seiten, Arial 11) zur Herangehensweise an den Auftrag, der Ausführung von Leistungen, Fortbildungen sowie Vertretungsregelungen und Nachhaltigkeitskriterien des Unternehmens. Die Wertung erfolgt unter Berücksichtigung der beigefügten Wertungsmatrix.
n. Betriebsanweisung „Vorbeugender Unfall- und Gefahrenschutz“ (Formblatt, siehe Vertragsbedingungen / Formulare – wird mit Angebotsabgabe anerkannt und ist im Auftragsfall zu unterzeichnen)
o. Eigenerklärung zu Ziffer 5k Abs. 1 der Russland-Sanktionsverordnung (EU) Nr. 833/2014
Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der
Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe).
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Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
- russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
- juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
- natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe).
- Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung zu erklären.
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Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Nationale Registrierungsnummer: fc2a82a7-8962-48a4-bf78-45738e80fa10
Postanschrift: Postfach 30 17 41
Postleitzahl: 20306
Postort: Hamburg
Region: Hamburg🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de📧
Telefon: +49 40428231690📞
Fax: +49 40427923080 📠
URL: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/info/11725152/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
- schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde (Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg)
- und zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach vergabekammer@fb.hamburg.de zu richten.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 005-007970 (2025-01-06)