Wassenberg - Glasreinigung
Stadt Wassenberg
Glas- und Rahmenreinigung
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2025-07-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-05-21.
Wer? Wie? Wo?- • Düsseldorf › Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
- • Köln › Bonn, Kreisfreie Stadt
- • Köln › Heinsberg
- • Köln › Köln, Kreisfreie Stadt
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2025-05-21 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2025-05-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Wassenberg - Glasreinigung
Referenznummer:
Kurze Beschreibung: Glas- und Rahmenreinigung
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
Titel: Los A Glas- und Rahmenreinigung
Beschreibung der Beschaffung: Glas- und Rahmenreinigung in diversen Liegenschaften mit ca. 9.000 m² Glasfläche
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fensterreinigung 📦
Postleitzahl: 41849
Stadt: Wassenberg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Heinsberg 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: zweimalig um jeweils 12 Monate
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 55
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Flächenleistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Reaktionszeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Titel
Los-Identifikationsnummer:
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-16 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-16 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind nicht zugelassen
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 107 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-07-16 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Bieter sind nicht zugelassen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-07-04 📅
Zusätzliche Informationen:
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Ausschlussgrund:
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Wassenberg
Nationale Registrierungsnummer:
Abteilung: Der Bürgermeister
Postleitzahl: 41849
Postort: Wassenberg
Region: Heinsberg 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Herr Hilgers
E-Mail: hilgers@wassenberg.de 📧
Telefon: 024324900500 📞
URL: https://www.wassenberg.de/ 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E47246724 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E47246724 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Körper überprüfen
Name: Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer:
Abteilung: Vergabekammer Rheinland
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de 📧
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/wirtschaft-und-kultur/vergabekammer-rheinland 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-23+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 099-332812 (2025-05-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Wassenberg - Glasreinigung
Referenznummer:
54 25-076_G/SR
Kurze Beschreibung: Glas- und Rahmenreinigung
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
LOT-0001 54 25 076_G
Titel: Los A Glas- und Rahmenreinigung
Beschreibung der Beschaffung: Glas- und Rahmenreinigung in diversen Liegenschaften mit ca. 9.000 m² Glasfläche
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fensterreinigung 📦
Postleitzahl: 41849
Stadt: Wassenberg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Heinsberg 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: zweimalig um jeweils 12 Monate
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 55
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Flächenleistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Reaktionszeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0001
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Der Auftraggeber empfiehlt sich einen Überblick über die Objekte
zu verschaffen. Die Objektbesichtigungen finden am 30.06. + 01. + 02. + 03.07.2025 statt. Sie ist
nicht verpflichtend. Bieter, die teilnehmen wollen, müssen sich bis zum 25.05.2025 für zwei
der Wunsch-Termine per e-Mail anmelden. Der tatsächliche Termin wird anschließend
mitgeteilt. Eine spätere Anmeldung ist nicht möglich. Näheres siehe Vergabeunterlagen
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Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-16 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-16 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind nicht zugelassen
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 107 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-07-16 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Bieter sind nicht zugelassen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-07-04 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderungvon leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist
ausgeschlossen. Dies gilt auch hinsichtlich der Preise, es sei denn, es handelt sich um
unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die
Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Bei Nachforderung fehlender
Unterlagen sind diese spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen nach Aufforderung durch
den Auftraggeber vorzulegen. Nachforderbar ist: Angebotsformular -Datei Stundensatz -
Kalkulationsdateien - aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder Nachweis über den
Eintrag in die Handwerksrolle - Eigenerklärung zu Referenzen:
Angaben zu mindestens einem Auftraggeber für eine Referenz über - mit den hier
ausgeschriebenen Leistungen - vergleichbaren Leistungen, die im Auftrag des Auftraggebers
bisher vertragsgemäß mindestens ein Jahr lang durchgeführt wurden. Die Leistung muss in
den letzten vier Jahren bis zum Angebotsabgabeschluss erbracht worden sein. -
Eigenerklärungen Formular 521 - Eigenerklärung Rußlandsanktionen - Bietergemeinschaft
Formular 531 - Nachunternehmererklärung Formular 532 - Eignungsleihe Formular 533 -
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Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
— aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder Nachweis über den Eintrag
in die Handwerksrolle Mindeststandards: Eigenerklärungen Korruption Steuern und Abgabe
und Eigenerklärung zu Beteiligung Russlands oder russischer Staatsbürger gem. Verordnung
(EU) 2022/576
Beschreibung: aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder Nachweis über den Eintrag in
die Handwerksrolle Mindeststandards: Eigenerklärungen Korruption Steuern und Abgaben
und Eigenerklärung zu Beteiligung Russlands oder russischer Staatsbürger gem. Verordnung
(EU) 2022/576
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Referenzen zu mindestens einem Auftraggeber für eine Referenz zu jeder
geforderten Objektart über - mit den hier ausgeschriebenen Leistungen - vergleichbaren
Leistungen, die im Auftrag des Auftraggebers bisher vertragsgemäß mindestens ein Jahr lang
durchgeführt wurden. Die Leistung muss in den letzten vier Jahren bis zum
Angebotsabgabeschluss erbracht worden sein. Die Referenz muss die folgenden Angaben
enthalten: - Auftraggeber -Glasreinigungsfläche des Objektes - Gereinigte Objektarten -
Leistungszeit mit Datumsangaben von/bis, - Rechnungswert in Euro und Mindestwerte an
Flächen für eine bestimmte Gebäudeart enthalten. Die genauen Werte sind den Unterlagen zu
entnehmen. Die Abgabe mehrerer Referenzen ist möglich. Der Auftraggeber behält sich vor
die Referenzen zu überprüfen. Auf entsprechende Aufforderung im Rahmen der Aufklärung
ist: Der Name und eine Emailadresse des Referenzgebers anzugeben. Der Auftraggeber wird
im Rahmen einer Eigenaufklärung den Referenzgeber einmalig per Email, zur Bestätigung der
Referenz auffordern Der Bieter trägt das Risiko, dass der Referenzgeber die Referenz nicht
innerhalb von 10 Tagen bestätigt und der Bieter aufgrund der fehlenden Referenzbestätigung
ausgeschlossen wird. ODER: Es ist vom Auftragnehmer eine entsprechende Bestätigung der
Referenzgeber mit den geforderten Angaben innerhalb der Frist von 10 Tagen vorzulegen.
Das Formblatt für die Bestätigung der Referenz durch den Referenzgeber hierzu ist zu
verwenden. - Verstöße gegen diese Vorgabe führen zum Ausschluss des Angebotes Näheres
siehe Vergabeunterlagen
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Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Einzureichen ist eine Eigenerklärung zu: Ausschlussgünde gemäß §123
GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1.§ 129
des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs
(Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
terroristische Vereinigungen im Ausland), 2.§ 89c des Strafgesetzbuchs
(Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der
Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen
Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat
nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3.§ 261 des
Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),, 4.§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit
sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet,
die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des
Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und
299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. §
108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§
333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in
Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung
ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches
(Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft,
Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (2) Einer Verurteilung oder der
Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die
Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. (3)
Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen,
wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat;
dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von
Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies
durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die
Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht
anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist,
dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge
zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
(5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus
zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Voneinem Ausschluss nach
Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des
öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre.
§ 125 bleibt unberührt.
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Einzureichen ist eine Eigenerklärung zu: § 124 Fakultative
Ausschlussgründe GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das
Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-,
sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, das Unternehmen im Rahmen der
beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die
Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend
anzuwenden, der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt,
dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder
Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oderVerfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, ein Interessenkonflikt bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende
Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, eine Wettbewerbsverzerrung daraus
resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens
einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, das Unternehmen eine wesentliche
Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer
vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
hat, das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine
schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der
Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen versucht hat,
die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu
beeinflussen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige
Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers
erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) §
21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des
Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes bleiben unberührt.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Wassenberg
Nationale Registrierungsnummer:
053700036036-31001-68
Abteilung: Der Bürgermeister
Postleitzahl: 41849
Postort: Wassenberg
Region: Heinsberg 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Herr Hilgers
E-Mail: hilgers@wassenberg.de 📧
Telefon: 024324900500 📞
URL: https://www.wassenberg.de/ 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E47246724 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E47246724 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Fragen/Einwändungen müssen bis 04.07.2025 beim
Vergabeportal eingehen. Die Vergabeunterlagen sind bei der Vergabeplattform https://www.
subreport.de/ unter https://www.subreport.de/E47246724 herunterladbar. Es ist vom Bieter
eine E-Mailadresse für die Kommunikation anzugeben. Bei Weitergabe der
Vergabeunterlagen und -dateien an Dritte, ist der Anfordernde der Vergabeunterlagen dafür
verantwortlich, dass die Vergabeunterlagen und alle weiteren Informationen, die die
Vergabestelle bereitstellt, rechtzeitig, vollständig und unverändert an die Bieter weitergegeben
werden. Wir empfehlen die Vergabeunterlagen frühzeitig von vorgenannter Plattform
herunterzuladen. Bieter, die die Vergabeunterlagen spät herunterladen und bearbeiten,müssen damit rechnen, dass sie keine Antworten mehr zu Fragen bezüglich der Vergabeunterlagen erhalten und dass der Auftraggeber auf ihre Hinweise z. B. zu
Unrichtigkeiten nicht reagiert, wenn keine ausreichende Zeit für die Bearbeitung der Fragen
bleibt und die rechtzeitige Information der Bieter nicht mehr erfolgen kann. Enthalten die
Vergabeunterlagen Fehler oder Unklarheiten, die der Bieter erkennt oder erkennen kann, so
hat er den Auftraggeber unverzüglich schriftlich über die Nachrichtenfunktion der
Vergabeplattform darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer
Form gegeben hat. Diese Fragen oder Einwände müssen unverzüglich, spätestens bis zum
oben genannten Zeitpunkt bei der zuvor genannten Plattform eingegangen sein. Die Vergabestelle ist in der Zeit vom 28.05.2025 ab 12:00 Uhr bis zum 02.06.2025 bis 08:00 Uhr und in der Zeit vom 18.06.2025 12:00 Uhr bis zum 23.06.2025 bis 08:00 Uhr nicht erreichbar. Nachrichten werden in dieser Zeit nicht gelesen oder bearbeitet Fragen und Anmerkungen werden in
diesem Zeitraum nicht gelesen und nicht bearbeitet. Die Bearbeitung und Beantwortung erfolgt
von der ausschreibenden Stelle, Montag - Donnerstag von 8.00 - 15.30 Uhr, Freitag 8.00 -
11.30 Uhr, schriftlich (nicht telefonisch) auf zuvor genannter Plattform. Die Angebote sind
ausschließlich elektronisch über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform an die in den
Vergabeunterlagen angegebene Adresse, zu senden. Aufwändungen der Angebotserstellung
und Angebotsversendung werden nicht vergütet.Der Auftraggeber behält sich vor die
Referenzen zu überprüfen. Auf entsprechende Aufforderung im Rahmen der Aufklärung ist:
Der Name und eine E-Mailadresse des Referenzgebers anzugeben. Der Auftraggeber wird im
Rahmen einer Eigenaufklärung den Referenzgeber einmalig per E-Mail, zur Bestätigung der
Referenz auffordern Der Bieter trägt das Risiko, dass der Referenzgeber die Referenz nicht
innerhalb von 10 Tagen bestätigt und der Bieter aufgrund der fehlenden Referenzbestätigung
ausgeschlossen wird. ODER: Es ist vom Auftragnehmer eine entsprechende Bestätigung der
Referenzgeber mit den geforderten Angaben innerhalb der Frist von 10 Tagen vorzulegen.
Das Formblatt für die Bestätigung der Referenz durch den Referenzgeber hierzu ist zu
verwenden. Verstöße gegen diese Vorgabe führen zum Ausschluss des Angebotes. —
— Einhaltung des vergabespezifischen Mindestlohns nach § 2
TVgG. Bei der Auftragsausführung sind die besonderen Ausführungsbedingungen des MiLoG zu
berücksichtigen und einzuhalten. Hinsichtlich ihrer konkreten Ausgestaltung wird auf die
Vergabeunterlagen verwiesen. Der Auftraggeber behält sich gemäß § 132 Absatz 2 Nr. 3 VgV für den Fall, dass der zunächst beauftragte Auftragnehmer innerhalb der ersten sechs Monate nach Vertragsbeginn ausfällt oder das Vertragsverhältnis endet (z. B. durch Kündigung oder sonstige Beendigungsgründe) vor, den im Vergabeverfahren zweitplatzierten Bieter auf Grundlage seines Angebotes mit der Leistungserbringung zu beauftragen.
Näheres siehe Vergabeunterlagen.
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Name: Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer:
05315-03002-81
Abteilung: Vergabekammer Rheinland
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de 📧
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/wirtschaft-und-kultur/vergabekammer-rheinland 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf § 160 (3) Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160
Abs. 2 GWB unzulässig, wenn: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. Satz 1 gilt nicht
bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2.
§134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-23+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 099-332812 (2025-05-21)
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