Wassernebel-Sprinkleranlage - Radiopharmakalabor
Universitätsklinikum Aachen AöR
Wassernebel-Sprinkleranlage - Radiopharmakalabor
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2026-01-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-11-26.
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2025-11-26 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2025-11-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Wassernebel-Sprinkleranlage - Radiopharmakalabor
Referenznummer:
Kurze Beschreibung: Wassernebel-Sprinkleranlage - Radiopharmakalabor
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Sprinkleranlagen 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Postanschrift: Pauwelsstr. 30
Postleitzahl: 52074
Stadt: Aachen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Städteregion Aachen 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-08-10 📅
Datum des Endes: 2027-07-07 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer:
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-14 08:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 44 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-01-06 23:59:59 📅
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Geforderte Kautionen und Garantien:
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Universitätsklinikum Aachen AöR
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Pauwelsstraße 30
Postleitzahl: 52074
Postort: Aachen
Region: Städteregion Aachen 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@ukaachen.de 📧
Telefon: +49 2418080782 📞
URL: https://www.ukaachen.de/kliniken-institute/ukafacilities/ukafacilities.html 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Gesundheit
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYJYTZCS2BWZ/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYJYTZCS2BWZ 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYJYTZCS2BWZ 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland - Spruchkörper Köln
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Geschäftsstelle
E-Mail: vergabekammer@bezregkoeln.nrw.de 📧
Telefon: +49 2211473055 📞
Fax: +49 2211472889 📠
URL: http://www.bezreg-koeln.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-26+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 229-787229 (2025-11-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Wassernebel-Sprinkleranlage - Radiopharmakalabor
Referenznummer:
2025-0525-JB
Kurze Beschreibung: Wassernebel-Sprinkleranlage - Radiopharmakalabor
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Sprinkleranlagen 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
2025-0525-JB
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Baubeschreibung
lm Hauptgebäude des UKA wird in den Etagen -3 und -4 ein ehemaliger Technikbereich
zu einem Radiopharmakalabor zur Versorgung von Nuklearmedizin-Patienten
umgebaut. Auf der Ostseite des Gebäudes wird direkt angrenzend an den Bestand in
der Etage -5 ein unterirdischer Neubau errichtet, in dem mit Hilfe eines Zyklotrons
Radionuklide zur Synthese von Radiopharmaka hergestellt werden. Ein oberirdischer
Neubau mit einer Strahlenschutzschleuse verbindet den neuen Zyklotronbunker mit
dem Laborbereich. Der Zugang zur Strahlenschutzschleuse erfolgt über einen
vorhandenen Flur in der Etage-3 des Hauptgebäudes. Bunker und
Strahlenschutzschleuse werden durch diverse Durchbrüche und Aussparungen an das
Bestandsgebäude angebunden. Eine für die Baumaßnahme erforderliche neue
Baustelleneinrichtungsfläche wird vor Beginn der Arbeiten erstellt.
Die Leistung beinhaltet die Erweiterung einer bestehenden Anlage der Fa.
Marioff für die es zurzeit noch Gewährleistung gibt. Die Erweiterung muss daher
zwingend im System von Fa.Marioff durchgeführt werden.
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Postanschrift: Pauwelsstr. 30
Postleitzahl: 52074
Stadt: Aachen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Städteregion Aachen 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-08-10 📅
Datum des Endes: 2027-07-07 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0001
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-14 08:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 44 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-01-06 23:59:59 📅
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
VOB/A EU - Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 a EU VOB/A zu machen:
Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.
Folgende Angaben sind im Referenzblatt aufzuführen:
- Bezeichnung und Ort des Bauvorhabens,
- Auftraggeber,
- Datum der Fertigstellung,
- abgewickeltes Auftragsvolumen in Millionen EURO netto
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Es wird Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 10% des Auftragswertes gefordert. Weitere Informationen sind dem Vordruck 214 zu entnehmen, der den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Es finden die Regelungen der VOB/B Anwendung, soweit sich aus den, in den Vergabeunterlagen beigefügten, Vertragsbedingungen keine Abweichungen ergeben.
Der Anspruch auf Schlusszahlung wird spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Schlussrechnung fällig
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Bedingungen für die Vertragserfüllung:
.
Einzureichende Unterlagen:
* Mit dem Angebot
** Mittels Eigenerklärung:
- 521 EU - Eigenerklärungen Ausschlussgründe: Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen
- Eigenerklärung Eignung (124): Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen nach Vordruck 124
- 522 EU - Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)
- Eigenerklärung_5. Sanktionspaket; Art. 5k der Verordnung (EU) 2022_576: Erklärung, dass Ausschlussgründe gem. des 5. Sanktionspaket; Art. 5k der Verordnung (EU) 2022_576 nicht vorliegen
- Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG): Mir/Uns ist bekannt, dass Unternehmen von der Teilnahme an einem Verfahren über die Vergabe eines Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrags bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ausgeschlossen werden sollen, die wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 1
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Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 1:
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
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Öffentliche Auftraggeber schließen, gemäß §123 Abs. 1 Nr. 1 GWB ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
1.§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129?a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129?b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
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Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB:
§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte).
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§ 123 Zwingende Ausschlussgründe
(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
Abs. 1 Nr. 4.§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
Abs. 1 Nr. 5.§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
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Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein Ausschlussgrund:
§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen).
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB:
den §§ 232 232?a Abs. 1-5, den 232?b bis 233?a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
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Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
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Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein fakultativer…
… Ausslussgrund wenn
das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
… Ausschlussgrund wenn
das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn
das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
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Gem. §124 GWB Abs.1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
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Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 3 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.
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Gem. §124 GWB Abs.1 Nr. 4 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn
der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
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Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 5 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
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Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
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Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 7 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
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Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 8 und Nr. 9besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn
-das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln.
-das Unternehmen
a)versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c)fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Universitätsklinikum Aachen AöR
Nationale Registrierungsnummer:
keine Angabe
Postanschrift: Pauwelsstraße 30
Postleitzahl: 52074
Postort: Aachen
Region: Städteregion Aachen 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@ukaachen.de 📧
Telefon: +49 2418080782 📞
URL: https://www.ukaachen.de/kliniken-institute/ukafacilities/ukafacilities.html 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Gesundheit
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYJYTZCS2BWZ/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYJYTZCS2BWZ 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYJYTZCS2BWZ 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYTZCS2BWZ#
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) ist beigefügt.
Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet.
Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten.
Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW.
*
Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses anzutragen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 132 Abs. 2 Nr. 4 lit. a GWB)
*
Jegliche Kommunikation zw. Bieter und AG soll über die vergabe.nrw-Nachrichtenfunktion erfolgen
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Name: Vergabekammer Rheinland - Spruchkörper Köln
Nationale Registrierungsnummer:
Keine Angabe
Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Geschäftsstelle
E-Mail: vergabekammer@bezregkoeln.nrw.de 📧
Telefon: +49 2211473055 📞
Fax: +49 2211472889 📠
URL: http://www.bezreg-koeln.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-26+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 229-787229 (2025-11-26)
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