Die Universität Bayreuth beabsichtigt die Beschaffug einer Wasserstrahlschneidanlage für die Mechanische Werkstätten. In den Mechanischen Werkstätten werden für Forschung und Lehre Geräte, Versuchsaufbauten, Probenzuschnitte und vieles mehr entwickelt und hergestellt. Hierbei kommen diverse Werkstoffe zum Einsatz. Eine Wasserstrahlschneidanlage ist aufgrund ihrer hohen Flexibilität, was den zu schneidenden Werkstoff betrifft, eine sehr gute Ergänzung zum bestehenden Maschinenpark. Auf der Anlage sollen überwiegend Einzelteile und Kleinserien aus den unterschiedlichsten Materialien im Einschichtbetrieb geschnitten werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-06-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-05-26.
Auftragsbekanntmachung (2025-05-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wasserstrahlschneidanlage
Reference number: 2025ZV000006
Kurze Beschreibung:
“Die Universität Bayreuth beabsichtigt die Beschaffug einer Wasserstrahlschneidanlage für die Mechanische Werkstätten. In den Mechanischen Werkstätten werden...”
Kurze Beschreibung
Die Universität Bayreuth beabsichtigt die Beschaffug einer Wasserstrahlschneidanlage für die Mechanische Werkstätten. In den Mechanischen Werkstätten werden für Forschung und Lehre Geräte, Versuchsaufbauten, Probenzuschnitte und vieles mehr entwickelt und hergestellt. Hierbei kommen diverse Werkstoffe zum Einsatz. Eine Wasserstrahlschneidanlage ist aufgrund ihrer hohen Flexibilität, was den zu schneidenden Werkstoff betrifft, eine sehr gute Ergänzung zum bestehenden Maschinenpark. Auf der Anlage sollen überwiegend Einzelteile und Kleinserien aus den unterschiedlichsten Materialien im Einschichtbetrieb geschnitten werden.
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Art des Vertrags: supplies
Produkte/Dienstleistungen: Werkzeugmaschinen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Universität Bayreuth beabsichtigt die Beschaffug einer Wasserstrahlschneidanlage für die Mechanische Werkstätten. In den Mechanischen Werkstätten werden...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Universität Bayreuth beabsichtigt die Beschaffug einer Wasserstrahlschneidanlage für die Mechanische Werkstätten. In den Mechanischen Werkstätten werden für Forschung und Lehre Geräte, Versuchsaufbauten, Probenzuschnitte und vieles mehr entwickelt und hergestellt. Hierbei kommen diverse Werkstoffe zum Einsatz. Eine Wasserstrahlschneidanlage ist aufgrund ihrer hohen Flexibilität, was den zu schneidenden Werkstoff betrifft, eine sehr gute Ergänzung zum bestehenden Maschinenpark. Auf der Anlage sollen überwiegend Einzelteile und Kleinserien aus den unterschiedlichsten Materialien im Einschichtbetrieb geschnitten werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-26 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 35
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/4a55447a-dcef-4429-81ba-cc7f95295f7a/suitabilitycriteria”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Form und Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen ergeben sich aus §§134, 135, 160 GWB. § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. http://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.htmlhttp://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 101-340253 (2025-05-26)