Weichenheizung für temporäre Endhaltestelle Ober-Eschbachfür die Verlängerung der Stadtbahnlinie U 2 von der heutigen Endhaltestelle Gonzenheim in den Bahnhof Bad Homburg v. d. Höhe (U2-VE5004))
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen: Weichenheizung für die temporäre Endhaltestelle Ober-Eschbach für die Verlängerung der Stadtbahnlinie U 2 von der heutigen Endhaltestelle Gonzenheim in den Bahnhof Bad Homburg v. d. Höhe (U2-VE5004).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-07-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-06-13.
Auftragsbekanntmachung (2025-06-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Weichenheizung für temporäre Endhaltestelle Ober-Eschbachfür die Verlängerung der Stadtbahnlinie U 2 von der heutigen Endhaltestelle Gonzenheim in den Bahnhof Bad Homburg v. d. Höhe (U2-VE5004))
Referenznummer: SBHG-EU-2025-VE5004
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen: Weichenheizung für die temporäre Endhaltestelle Ober-Eschbach für die Verlängerung der Stadtbahnlinie U 2 von...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen: Weichenheizung für die temporäre Endhaltestelle Ober-Eschbach für die Verlängerung der Stadtbahnlinie U 2 von der heutigen Endhaltestelle Gonzenheim in den Bahnhof Bad Homburg v. d. Höhe (U2-VE5004).
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Eisenbahnlinien📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind folgende Leistungen: Liefern und Montieren von Weichenheizungen
Eine detaillierte Beschreibung der zu...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind folgende Leistungen: Liefern und Montieren von Weichenheizungen
Eine detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Leistungen kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
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Zusätzliche Informationen:
“1) Das Angebot ist unter Verwendung der mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Formularen einzureichen, die über den auf HAD veröffentlichten Link...”
Zusätzliche Informationen
1) Das Angebot ist unter Verwendung der mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Formularen einzureichen, die über den auf HAD veröffentlichten Link heruntergeladen werden können. Das Angebot ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen gemeinsam, rechtzeitig elektronisch über eHAD einzureichen.
2) Bietergemeinschaften müssen bereits als solche anbieten. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft ist grundsätzlich nicht möglich. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder abzugeben, dass sie eine Bietergemeinschaft bilden wollen und im Auftragsfall gesamtschuldnerisch, insbesondere für Erfüllung und Schadensersatz, haften. Außerdem ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat einen eigenen Eignungsbogen auszufüllen und zu unterzeichnen. Diese Eignungsbögen sind gemeinsam mit dem Angebot, das der bevollmächtigte Vertreter zu unterzeichnen hat, einzureichen.
3) Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Widersprüche, Unvollständigkeiten, Unklarheiten, Fehler oder Rechtsverstöße, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen.
4) Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis
spätestens 04.07.2025, bei der in in der Bekanntmachung genannten Stelle über die
Vergabeplattform eHAD eingegangen sind. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über die Vergabeplattform eHAD zu stellen und werden ausschließlich darüber beantwortet. 5) Enthält das Angebot die geforderten Unterlagen nicht oder nicht vollständig, kann der AG den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist zur Nachreichung der fehlenden oder zur Vervollständigung der unvollständigen Unterlagen auffordern. Fehlen die geforderten Unterlagen nach Ablauf der Nachfrist noch immer, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
6) Bei Veröffentlichung von Antworten zu Bieter-/Bieterfragen im Vergabeportal eHAD erhalten registrierte Teilnehmer eine elektronische Information. Nicht registrierte Interessenten trifft eine Holschuld, sie müssen sich regelmäßig im Vergabeportal informieren.
7) Eine Veröffentlichung von Submissionsergebnissen ist nicht vorgesehen. Benachrichtigungen der Bieter bzw. Bieter richten sich ausschließlich nach § 56 SektVO.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Weichenheizsystem📦 Dauer
Datum des Beginns: 2025-08-11 📅
Datum des Endes: 2025-12-12 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-14 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-14 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Eine Veröffentlichung von Submissionsergebnissen ist nicht vorgesehen. Benachrichtigungen der Bieter bzw. Bieter richten sich ausschließlich nach § 56 SektVO.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 45
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Siehe Ausschreibungsunterlagen.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Siehe Ausschreibungsunterlagen.”
“1) Das Angebot ist unter Verwendung der mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Formularen einzureichen, die über den auf HAD veröffentlichten Link...”
1) Das Angebot ist unter Verwendung der mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Formularen einzureichen, die über den auf HAD veröffentlichten Link heruntergeladen werden können. Das Angebot ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen gemeinsam, rechtzeitig elektronisch über eHAD einzureichen.
2) Bietergemeinschaften müssen bereits als solche anbieten. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft ist grundsätzlich nicht möglich. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder abzugeben, dass sie eine Bietergemeinschaft bilden wollen und im Auftragsfall gesamtschuldnerisch, insbesondere für Erfüllung und Schadensersatz, haften. Außerdem ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat einen eigenen Eignungsbogen auszufüllen und zu unterzeichnen. Diese Eignungsbögen sind gemeinsam mit dem Angebot, das der bevollmächtigte Vertreter zu unterzeichnen hat, einzureichen.
3) Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Widersprüche, Unvollständigkeiten, Unklarheiten, Fehler oder Rechtsverstöße, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen.
4) Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis
spätestens 04.07.2025, bei der in in der Bekanntmachung genannten Stelle über die
Vergabeplattform eHAD eingegangen sind. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über die Vergabeplattform eHAD zu stellen und werden ausschließlich darüber beantwortet. 5) Enthält das Angebot die geforderten Unterlagen nicht oder nicht vollständig, kann der AG den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist zur Nachreichung der fehlenden oder zur Vervollständigung der unvollständigen Unterlagen auffordern. Fehlen die geforderten Unterlagen nach Ablauf der Nachfrist noch immer, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
6) Bei Veröffentlichung von Antworten zu Bieter-/Bieterfragen im Vergabeportal eHAD erhalten registrierte Teilnehmer eine elektronische Information. Nicht registrierte Interessenten trifft eine Holschuld, sie müssen sich regelmäßig im Vergabeportal informieren.
7) Eine Veröffentlichung von Submissionsergebnissen ist nicht vorgesehen. Benachrichtigungen der Bieter bzw. Bieter richten sich ausschließlich nach § 56 SektVO.
Mehr anzeigen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: t:06151126603
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Telefon: +49 6151-126603📞
Fax: +49 611 327 648534 📠 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: t:06151126603
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Telefon: +49 6151-126603📞
Fax: +49 611 327 648534 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: t:06151126603
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Telefon: +49 6151-126603📞
Fax: +49 611 327 648534 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 113-384786 (2025-06-13)