Auftragsbekanntmachung (2025-08-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Weiterentwicklung der RegioClusterAgentur Baden-Württemberg
Referenznummer: n.def.
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Vertrages ist die Weiterentwicklung und der Betrieb der bestehenden RegioClusterAgentur Baden-Württemberg durch den Auftragnehmer”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Allgemeine Managementberatung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 941 176 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die RegioClusterAgentur Baden-Württemberg (RCA BW) ist Teil der regionalen Innovationspolitik des Landes Baden-Württemberg mit dem vorrangigen Ziel,...”
Beschreibung der Beschaffung
Die RegioClusterAgentur Baden-Württemberg (RCA BW) ist Teil der regionalen Innovationspolitik des Landes Baden-Württemberg mit dem vorrangigen Ziel, drängende Transformationsprozesse der im Umbruch befindlichen Wirtschaftsbranchen und der Digitalisierung sowie den Klima- und Ressourcenschutz voranzutreiben. Der Auftragnehmer erweitert das Unterstützungsportfolio der RCA BW dahingehend, dass sowohl neue Innovationsakteure als auch bereits etablierte, aber bislang eher passive Innovationsakteure für regionale Innovationssysteme bzw. regionale Transformationsprojekte aufgeschlossen werden. Mit diesem erweiterten Aufgabenportfolio soll der Betreiber der RCA BW für die Dauer von 3,5 Jahren ab 01.01.2026 die Fortentwicklung und Stärkung von Clusterinitiativen, Wirtschaftsfördereinrichtungen, weiteren Innovationsakteuren, regionalen Innovationssystemen sowie die Bewältigung von regionalen Transformationsherausforderungen durch Unterstützungsangebote fördern. Daneben müssen der Internetauftritt und die Serviceplattform „RegioClusterPortal Baden-Württemberg“ entsprechend der Weiterentwicklung der RegioClusterAgentur Baden-Württemberg laufend inhaltlich betreut, kontinuierlich überprüft und in den hierfür notwendigen Datenbeständen aktualisierend angepasst werden (Pflege).
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Öffentlichkeitsarbeit📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Internetseitenbetreiberdienste📦
Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2029-06-30 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätskriterium
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-16 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-16 10:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Angebotsöffnung durch mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers gemeinsam. Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung oder Eintragung in Präqualifikationsverzeichnis über die aktuelle Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung oder Eintragung in Präqualifikationsverzeichnis über Gesamtjahresumsatz für jedes der letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahre.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung oder Eintragung in Präqualifikationsverzeichnis über spezifische Jahresumsätze, bezogen auf Leistungen, die mit den zu beauftragenden...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung oder Eintragung in Präqualifikationsverzeichnis über spezifische Jahresumsätze, bezogen auf Leistungen, die mit den zu beauftragenden spezifischen Leistungen „Weiterentwicklung und Betrieb einer RegioClusteragentur“ vergleichbar sind, für jedes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung oder Eintragung in Präqualifikationsverzeichnis über Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
Geforderte Mindeststandards:
Der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung oder Eintragung in Präqualifikationsverzeichnis über Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
Geforderte Mindeststandards:
Der Bieter hat durch Eigenerklärung nachzuweisen, dass er spätestens zu Beginn der Auftragsausführung bei einem oder mehreren in der EU niedergelassenen Versicherungsunternehmen über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gegen Personenschäden und Sach- und Vermögensschäden verfügt und diese mindestens bis zur Beendigung des Vertrags aufrechterhält. Diese müssen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden jeweils mindestens eine Deckungssumme in Höhe von EUR 1.000.000,00 (in Worten: Eine Million Euro) pro Jahr und für Personen-, Sach- und Vermögensschäden jeweils mindestens eine Deckungssumme in Höhe von EUR 500.000,00 (in Worten: Fünfhunderttausend Euro) pro Schadensfall aufweisen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung über einen Referenzauftrag im Zeitraum 01.08.2021 bis 31.07.2025 erbracht (in diesem Zeitraum vollständig oder zu einem erheblichen Teil...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung über einen Referenzauftrag im Zeitraum 01.08.2021 bis 31.07.2025 erbracht (in diesem Zeitraum vollständig oder zu einem erheblichen Teil erbracht) und im Hinblick auf alle wesentlichen Anforderungen mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar, unter Angabe
- des Namens des Referenzprojekts;
- des Namens und der Kontaktdaten (Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) des damaligen Auftraggebers;
- des Namens und der Kontaktdaten (Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) eines informierten Ansprechpartners des damaligen Auftraggebers; und
- der Leistungszeit.
Um ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, berücksichtigt der Auftraggeber mit dem Referenzzeitraum 01.08.2021 bis 31.07.2025 auch Referenzaufträge, die mehr als drei Jahre zurückliegen.
Geforderte Mindeststandards:
Mehrere frühere Aufträge, die nur in ihrer Gesamtheit den nachstehenden (Mindest-)Anforderungen an eine Referenz entsprechen, sind für den Nachweis einer Referenz nicht ausreichend.
Gegenstand des Referenzauftrags war die inhaltliche/konzeptionelle Beratung
- einer wirtschaftspolitischen Unterstützungs- oder Fördereinrichtung;
- im Bereich Cluster- oder regionale Wirtschaftspolitik; und
- der Wert des Referenzauftrags betrug 100.000,00 Euro oder mehr (netto ohne Mehrwertsteuer).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung: Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung: Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Bieterunternehmen angehören oder nicht.
Geforderte Mindeststandards:
- Mindestens 5 Vollzeitäquivalente zuzüglich der Person des Projektverantwortlichen werden als technische Fachkräfte als Kernpersonal im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt;
- Namentliche Bezeichnung der vorgesehenen mindestens 5 Vollzeitäquivalente;
- Angabe der Studien- oder sonstigen Ausbildungsqualifikationen der vorgesehenen mindestens 5 Vollzeitäquivalente.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung: Angabe eines Projektverantwortlichen (m/w/d), namentlich bezeichnet unter Angabe der Kontaktdaten.
Geforderte Mindeststandards:
Der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung: Angabe eines Projektverantwortlichen (m/w/d), namentlich bezeichnet unter Angabe der Kontaktdaten.
Geforderte Mindeststandards:
Der Projektverantwortliche spricht fließend Deutsch, steht dem Auftraggeber während der Auftragsausführung jederzeit (telefonisch oder persönlich) zur Verfügung, informiert fortlaufend während der gesamten Auftragsdauer den Auftraggeber und ist im Rahmen der Auftragsausführung für alle Fragen an und Entscheidungen durch den Auftragnehmer entscheidungsbefugt und zur Abgabe und Entgegennahme von rechtsgeschäftlichen Erklärungen sowie zur Vornahme von sonstigen Rechtshandlungen im Namen des Auftragnehmers ermächtigt.
Der Projektverantwortliche hat in wenigstens einem früheren Projekt
- eine wirtschaftspolitische Unterstützungs- oder Fördereinrichtung;
- inhaltlich/konzeptionell beraten
- im Bereich Cluster- oder regionale Wirtschaftspolitik.
Keine Eignungsleihe zulässig.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung: Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung, dass der Bieter keine Interessen hat, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung, dass der Bieter keine Interessen hat, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen können.
Geforderte Mindeststandards:
Erklärung des Bieters,
- ob er Zuwendungsempfänger oder Antragsteller von Fördermitteln eines Cluster-Förderprogramms ist (unter Angabe des Fördergebers);
- ob er mit einem Unternehmen gemäß § 15 AktG verbunden ist, das seinerseits Zuwendungsempfänger oder Antragsteller von Fördermitteln eines Cluster-Förderprogramms ist (unter Angabe des Fördergebers); sowie
- ob er im Rahmen der Auftragsausführung mit einem Dritten zusammenzuarbeiten beabsichtigt, der seinerseits Zuwendungsempfänger oder Antragsteller von Fördermitteln eines Cluster-Förderprogramms ist (unter Angabe des Fördergebers).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Mit jedem Angebot sind Nachweise über die Einhaltung der für den Bieter geltenden rechtlichen Verpflichtungen und das Erfüllen der folgenden besonderen...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Mit jedem Angebot sind Nachweise über die Einhaltung der für den Bieter geltenden rechtlichen Verpflichtungen und das Erfüllen der folgenden besonderen Bedingungen für die Auftragsausführung einzureichen:
- Bestätigung Datenschutzverpflichtung;
- Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden,
- Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt,
- Formblatt Angabe gewerbliche Schutzrechte,
- Bestimmte Angaben im Formular "Geplante Zielbeiträge".
“1. Die Angaben zur Rechtsform des Erwerbers (oben, unter Ziffer 1.1) sind automatisch erzeugt und unzutreffend. Es handelt sich um ein Ministerium des...”
1. Die Angaben zur Rechtsform des Erwerbers (oben, unter Ziffer 1.1) sind automatisch erzeugt und unzutreffend. Es handelt sich um ein Ministerium des Landes Baden-Württemberg. Die Angaben zur Rahmenvereinbarung (unten, unter Ziffer 5.1.15), es handele sich um eine “Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb”, ist ebenfalls automatisch erzeugt und unzutreffend. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen und ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb. Die Angabe, dass Ausschlussgründe "Rein nationale Ausschlussgründe" seien (unten, unter 2.1.6), ist automatisch erzeugt und ebenfalls unzutreffend.
2. Bei dem Auftrag handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung. Die Rahmenvereinbarung verliert ihre Wirkung, wenn
a) die Vergütung für die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen das 3,5-fache seines „Angebotspreises im fiktiven Projektjahr“ im Feld F63 der Anlage „Preisblatt – Fiktives Projektjahr“ übersteigt;
oder wenn
b) alle in der Anlage Maßnahmenanzahl zur Leistungsbeschreibung genannten maximalen Anzahlen der Maßnahmen in 3,5 Jahren erreicht worden sind;
je nachdem, welcher Beendigungsgrund a) oder b) zuerst eintritt.
3. Als Belege über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen werden anerkannt im Fall von
- § 123 Abs. 1-4 GWB: Eigenerklärung;
- § 124 Abs. 1 und 2 GWB: Eigenerklärung;
- Artikel 5k VO (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen gegen Russland wegen Destabilisierung der Ukraine: Eigenerklärung.
4. Der Bieter hat ein Detailkonzept für das neue Handlungsfeld 4: „Weitere Innovationsakteure“ sowie für die ggf. hieraus resultierenden Konsequenzen für das Handlungsfeld 5 (altes Handlungsfeld 4): „Regionale Innovationssysteme und Transformationsherausforderungen“ sowie die Ausgestaltung der Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit (neues Handlungsfeld 6 – altes Handlungsfeld 5) der RegioClusterAgentur zu erstellen und mit dem Angebot einzureichen. Die Aufgabenstellung, strategischen Vorgaben, der Umfang und die Schwerpunkte des zu erstellenden Detailkonzepts sind der Vergabeunterlage „Hinweise zum Detailkonzept“ zu entnehmen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 9aa1eaf4-5918-48eb-b758-1db5cded23d1
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postleitzahl: 76131
Postort: Karlsruhe
Region: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219268730📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Gemäß § 135 GWB gilt:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 147-506859 (2025-08-01)