Auftragsbekanntmachung (2025-06-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Werftzeit Zollboot Buchhorn
Referenznummer: 132-2025-0165
Kurze Beschreibung:
“Werftzeit ZB Buchhorn”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Luftfahrzeugen, Eisenbahnen, Straßen und Schifffahrt📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Instandsetzung/Werftarbeiten für das Zollboot "Buchhorn".
Für die Abgabe eines Angebotes wird vorausgesetzt, dass das Zollboot "Buchhorn" besichtigt wird...”
Beschreibung der Beschaffung
Instandsetzung/Werftarbeiten für das Zollboot "Buchhorn".
Für die Abgabe eines Angebotes wird vorausgesetzt, dass das Zollboot "Buchhorn" besichtigt wird bzw. besichtigt worden ist.
Bieter, die bereits an einem Besichtigungstermin am 07.04.2025 oder 08.04.2025 teilgenommen haben, müssen keinen weiteren Besichtigungstermin wahrnehmen.
Bieter, die weder am 07.04.2025, noch am 08.04.2025 an einer Besichtigung teilgenommen haben, melden sich mit einer Nachricht über die eVergabe-Plattform zu einer Besichtigung an. Diesen Bietern wird jeweils ein Besichtigungstermin mit einer Nachricht über die eVergabe-Plattform mitgeteilt werden.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-14 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-14 23:59:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 4
“Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird diese im laufenden Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert. Weitere...”
Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird diese im laufenden Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert. Weitere Informationen zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie unter folgendem Link der Europäischen Kommission:https://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/5%20Service/EEE/node_EEE.html
Mit dem Angebot ist der Vordruck "Eigenerklärungen" abzugeben. In diesem versichert der Bieter, dass keine fakultativen bzw. zwingenden Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Außerdem ist dem Angebot die Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen beizufügen. Nur im Falle der Eignungsleihe ist der Vordruck "Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe" vom Drittunternehmen auszufüllen.
Auf Antrag des Bewerbers / Bieters wird ihm durch die Vergabestelle das Formular "Bewerber- / Bietergemeinschaft" zur Verfügung gestellt.
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen / Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch auf der E-Vergabeplattform unter https://www.evergabe-online.de. Die Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind zu beachten.
Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe gem. § 11 Abs. 3 VgV erhalten Sie über den LINK https://www.evergabe-online.info/vgv11.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228-9499-0📞
Fax: +49 2289499-163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Bewerber / Bieter, deren Bewerbungen / Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Bewerber / Bieter, deren Bewerbungen / Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB informiert. Ein Bewerber / Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), [...], mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr möglich.
Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn zu richten.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 112-384506 (2025-06-12)