Wiederaufbau Schulzentrum Bühnenkonstruktion ZFT

Stadt Schleiden

Aufgrund des Hochwassers 2021 und der damit verbundenen Neugestaltung der Zweifachturnhalle wird die Bühnenkonstruktion in der Zweifachturnhalle benötigt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-04-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-03-20.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-03-20 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-03-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Wiederaufbau Schulzentrum Bühnenkonstruktion ZFT
Referenznummer: 2025_4011_SLE_B_08.424.01_O_WAP056
Kurze Beschreibung:
Aufgrund des Hochwassers 2021 und der damit verbundenen Neugestaltung der Zweifachturnhalle wird die Bühnenkonstruktion in der Zweifachturnhalle benötigt.
Produkte/Dienstleistungen: Bauleistungen für Gebäude, die künstlerischen Aufführungen dienen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 2025_4011_SLE_B_08.424.01_O_WAP056
Beschreibung der Beschaffung:
Es werden keine Nebenangebote zugelassen. Nachunternehmerleistungen und Bietergemeinschaften sind zugelassen. Mehrere Angebote werden nicht zugelassen. Die Angebotsfrist endet am 28.04.2025, die Bindefrist endet am 27.06.2025. Auf Sicherheit für die Vertragserfüllung wird verzichtet. Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist das jeweils einschlägige Formblatt der Stadtverwaltung zu verwenden und zwar für die Mängelansprüchebürgschaft.
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Art des Vertrags: Bauleistung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Postanschrift: Am Mühlenberg 1-3
Postleitzahl: 53937
Stadt: Schleiden
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Euskirchen 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-07-25 📅
Datum des Endes: 2025-09-29 📅
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Es werden keine Nebenangebote zugelassen. Nachunternehmerleistungen und Bietergemeinschaften sind zugelassen. Mehrere Angebote werden nicht zugelassen. Die Angebotsfrist endet am 28.04.2025, die Bindefrist endet am 27.06.2025. Auf Sicherheit für die Vertragserfüllung wird verzichtet. Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist das jeweils einschlägige Formblatt der Stadtverwaltung zu verwenden und zwar für die Mängelansprüchebürgschaft.
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Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-28 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-04-28 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bei der Öffnung der Angebote sind keine Bieter gestattet
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-04-28 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Bei der Öffnung der Angebote sind keine Bieter gestattet
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-04-14 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen: 124 Eigenerklärung zur Eignung
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sollte folgendes aufgeführt werden: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 521 EU) - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Formular 523 EU) - Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister - Unternehmensinformationen (für statistische Zwecke) auf gesondertes Verlangen: - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialkassen - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
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Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Teilnahmebedingungen: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Referenzliste mit mindestens drei vergleichbaren Referenzen der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers (siehe Formular "Angabe von Referenzen") - Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531 EU) bei Unteraufträgen/Eignungsleihe: - Erklärung Bieter Unteraufträge/Eignungsleihe (Formular 532 EU) und bei Eignungsleihe - unterschriebene Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher (Formular 533 EU) Siehe auch Auftragsunterlagen
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
§ 123 Abs. 1 GWB : Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat.
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§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB)
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§ 123 Abs. 1 Nrn. 6-8 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete)
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§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
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§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
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§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
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Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen sowie § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3GWB)
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§ 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden sowie § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
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§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
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§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
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§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
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§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln.
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§ 124 Abs. 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
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§ 124 Abs. 1 Nr. 6 Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
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§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.
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§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
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§ 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt
wurde
wurde.
§ 123 Abs. 1 Nr.1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Schleiden
Nationale Registrierungsnummer: 053660036036-31001-86
Postanschrift: Blankenheimer Straße 2
Postleitzahl: 53937
Postort: Schleiden
Region: Euskirchen 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@schleiden.de 📧
Telefon: 02445-89411 📞
Fax: 02445-89111 📠
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YYCYVC5/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YYCYVC5 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YYCYVC5 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Gültigkeitsdauer des Angebots: 60 Tage
Datum des Beginns: 2025-07-25 📅
Datum des Endes: 2025-09-29 📅
Objekt
Art des Vertrags: Bauleistung

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYCYVC5
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland - Spruchkörper Köln
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrhld-k@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Telefon: +49 0221-147-3045 📞
Fax: +49 0221-147-2889 📠
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-20+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 057-183685 (2025-03-20)