Wiederkehrende Prüfung der der asbesthaltigen Brandschutzklappen am Prüfort RUB Campus sowie Außenliegenschaften. Die reguläre Prüfzeit findet zwischen 7:00-15:00Uhr von Montag bis Samstag statt. Die Laufzeit des Auftrages soll 48 Monate betragen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-02-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-12-09.
Auftragsbekanntmachung (2025-12-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wiederkehrende Prüfung der asbesthaltigen Brandschutzklappen
Reference number: 2025-017
Kurze Beschreibung:
“Wiederkehrende Prüfung der der asbesthaltigen Brandschutzklappen am Prüfort RUB Campus sowie Außenliegenschaften. Die reguläre Prüfzeit findet zwischen...”
Kurze Beschreibung
Wiederkehrende Prüfung der der asbesthaltigen Brandschutzklappen am Prüfort RUB Campus sowie Außenliegenschaften. Die reguläre Prüfzeit findet zwischen 7:00-15:00Uhr von Montag bis Samstag statt. Die Laufzeit des Auftrages soll 48 Monate betragen.
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Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Technische Kontrolle und Tests📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Brandschutzklappen müssen gemäß PrüfVO NRW wiederkehrend geprüft werden”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Technische Kontrolle und Tests📦
Ort der Leistung: Bochum, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 4 (YEAR)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Jahren ausgedrückt.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-24 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zur technischen Leistungsfähigkeit des Bieters sind von diesem folgende Angaben zu machen: a) detaillierte Darstellung des Unternehmens und der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zur technischen Leistungsfähigkeit des Bieters sind von diesem folgende Angaben zu machen: a) detaillierte Darstellung des Unternehmens und der Kompetenzschwerpunkte Hinweis: Die vorstehenden Angaben a) sind durch Eigenerklärungen zu erbringen. Für die Abgabe der Eigenerklärungen ist zwingend das vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Dokument 02 - Angebotsvordruck zu verwenden. Bei Bietergemeinschaften sind diese Angaben für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen. Sofern ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung sich auf andere Unternehmen, insbesondere Subunternehmer beruft, sind entsprechende Angaben auch für diese vorzulegen. Bieter haben im Angebotsvordruck folgende Nachweise in Form von Eigenerklärungen zu erbringen: - Angabe von mindestens 3 Referenzen zu vergleichbaren Aufträgen
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters sind von diesem folgende Angaben zu machen: Zur wirtschaftlichen und finanziellen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters sind von diesem folgende Angaben zu machen: Zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters sind von diesem folgende Angaben zu machen: a) Angaben zum Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssummen für Sach-,Vermögens- und Personenschäden, b) Angaben Umsatzzahlen der letzten 3 abgelaufenen Geschäftsjahre bezogen auf vergleichbare Aufträge und auf den Unternehmensgesamtumsatz Hinweis: Die Angaben zu den vorstehenden Buchstaben a) bis b) sind durch Eigenerklärungen zu erbringen. Für die Abgabe der Eigenerklärungen ist zwingend das vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Dokument 02 -Angebotsvordruck zu verwenden. Möglicherweise geforderte Mindeststandards
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis Prüfsachverständige gemäß §§ 3 bis 7 der PrüfVO NRW Sachkundenachweis nach TRGS 519”
“#Bekanntmachungs-ID: CXPNYH7DP2H#” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Bezirksregierung Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Telefon: +49 251-4111691📞
Fax: +49 251-4112165 📠
URL: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß §160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß §160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Ferner ist gemäß §160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 238-820332 (2025-12-09)