Die Eignungsanforderungen ergeben sich aus den
Auftragsunterlagen. Als Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
legt der Bewerber/Bieter Eigenerklärungen über die Vergabeplattform vor. Die einzelnen
Anforderungen sind in den Auftragsunterlagen, Teil - Allgemeiner Teil
Bewerbungsbedingungen, Ziffer 5.4.2. beschrieben und sind hier der Vollständigkeit halber
aufgelistet: •Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Der Bieter muss über die
erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags
verfügen. Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass er insoweit über die erforderlichen
Kapazitäten verfügt. Der Auftraggeber behält sich vor, jederzeit weitere Informationen oder
Nachweise von einem Bieter zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können.
•Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Der Bieter muss über die erforderlichen
personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag
in angemessener Qualität ausführen zu können. Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass er
insoweit über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende
Erfahrungen verfügt. Der Auftraggeber behält sich vor, jederzeit weitere Informationen oder
Nachweise von einem Bieter zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können.
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer
Portalseite (
https://vergabeverfahren.dataport.de) zum Download zur Verfügung. Sollte ein
Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu
auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch
keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die
weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die
Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Angebotes möglich und sicher gestellt, dass von der
Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig
bekanntgemacht werden können. Zur Teilnahme an der Kommunikation mit der Vergabestelle
sind eine Registrierung des interessierten Unternehmens (siehe Seite 2) sowie die Einrichtung
mindestens einer Benutzerkennung in der eVergabe-Software erforderlich. Zur
Kommunikation im Vergabeverfahren sowie zur Angebotserstellung und –einreichung können
vom Bieter mehrere Benutzerkennungen verwendet werden. Der Bieter ist dafür
verantwortlich, dass die Stammdaten und insbesondere die E-Mail-Adresse der
Benutzerkennungen aktuell gehalten werden. Interessierte Unternehmen, die nach dem
Download der Vergabeunterlagen Informationen der Vergabestelle zum laufenden
Vergabeverfahren erhalten möchten (siehe dazu auch Vergabeunterlagen Teil A -Allgemeiner
Teil Ziffer 4.1.3. Fragen- und Antwortenforum), können dies im Bieterassistenten entweder mit
der Funktion „Nachrichten bestellen“ oder durch die Aufnahme der Angebotsbearbeitung
veranlassen. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass aus technischen Gründen im laufenden
Vergabeverfahren E-Mail-Benachrichtigungen über eingehende Mitteilungen der
Vergabestelle aus-schließlich an die E-Mail-Adresse der Benutzerkennung gesendet werden,
die die Bearbeitung des Angebotes erstmalig initiiert hat. Der Bieter hat daher dafür Sorge zu
tragen, dass die Kenntnisnahme und Bearbeitung eingehender Nachrichten jederzeit
sichergestellt ist. Sämtliche Kommunikation im Rahmen des Vergabeverfahrens findet
ausschließlich in deutscher Sprache über den Bieterassistenten (Abschnitt „Nachrichten“) statt.
Verstöße gegen diese Kommunikationsregel (z.B. telefonische Kontaktaufnahmen) können als
Verletzung vergaberechtlicher Grundsätze bewertet werden (Wettbewerbsprinzip,
Gleichbehandlungs- und Transparenzgebot) und zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Im
Einzelfall können durch die Vergabestelle auch andere elektronische Mittel (z.B. E-Mail über
die in der Auftragsbekanntmachung angegebene Kontaktadresse) zur Kommunikation genutzt
werden. In diesem Fall wird die Vergabestelle Nachrichten ebenfalls an die im
Vergabeverfahren bekannte E-Mail-Adresse des Bieters (s.o.) senden. Für das Angebot sind
nur die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Dem
Bieter obliegt die Pflicht zur Vollständigkeitsprüfung der Vergabeunterlagen gemäß
beigefügter Checkliste. Nachteile, die sich daraus ergeben, dass ein Angebot auf Grundlage
unvollständiger Unterlagen abgegeben wurde, gehen zu Lasten des Bieters.