Wissenschaftliche Auswertung der Föerderung aus dem Innovationsfonds gemäß § 92a Abs. 5 SGB V

Bundesministerium für Gesundheit

Der Gesetzgeber hat mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz in den §§ 92a und 92b SGB V den Innovationsfonds gesetzlich verankert. Mit dem Innovationsfonds wurde die Möglichkeit dafür geschaffen, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) neue und innovative Versorgungsformen und Vorhaben der Versorgungsforschung fördern kann, die über die bisherige Regelversorgung hinausgehen und das Potenzial haben, dauerhaft in die GKV-Regelversor-gung aufgenommen zu werden. Mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen (Digital-Gesetz – DigiG) 2024 wurde der Innovationsfonds verstetigt und weiterentwickelt. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat den gesetzlichen Auftrag, eine wissenschaftliche Auswertung des Innovationsfonds zu veranlassen (§ 92a Abs. 5 SGB V). Gemäß diesem Auftrag übersendet das BMG dem Deutschen Bundestag zum 30. Juni 2028 einen Bericht über die Ergebnisse der wissenschaftlichen Auswertung. Übergeordnetes Ziel des Innovationsfonds ist die qualitative Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland. Dazu fördert der Innovationsfonds neue Versorgungsformen (NVF) und die patientenzentrierte Versorgungsforschung (VSF). Die Förderung der Versorgungsforschung umfasst die Evaluation von Richtlinien des G-BA, medizinische Leitlinien sowie Meldesysteme zur Förderung der Patientensicherheit. Dafür stehen jedes Jahr 200 Millionen Euro zur Verfügung, davon 160 Millionen Euro für die Förderung neuer Versorgungsformen und 40 Millionen Euro für die Förderung von Versorgungsforschung, wovon mindesten 5 Millionen Euro für die Förderung der Entwicklung und Weiterentwicklung von medizinischen Leitlinien vorgesehen sind, für die ein besonderer Bedarf besteht. Auf die §§ 92a, b SGB V sowie auf die Begründungstexte zu den gesetzlichen Vorschriften und deren Änderungen mit dem Digitale-Versorgungs-Gesetz (DVG 2020), dem Digital-Gesetz (DigiG 2024) und dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG 2024) wird verwiesen. Die weiteren Details entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-10-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-09-30.

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Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-09-30 Auftragsbekanntmachung
2025-10-17 Auftragsbekanntmachung
2025-11-05 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-09-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Wissenschaftliche Auswertung der Föerderung aus dem Innovationsfonds gemäß § 92a Abs. 5 SGB V
Referenznummer: 13200#00028#0003
Kurze Beschreibung:
“Der Gesetzgeber hat mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz in den §§ 92a und 92b SGB V den Innovationsfonds gesetzlich verankert. Mit dem Innovationsfonds...”    Mehr anzeigen
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Forschungsdienste 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 500 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des Auftrags ist die Konzeption, Entwicklung und Durchführung der wissen-schaftlichen Auswertung (Evaluation) der Förderungen von neuen...”    Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Ort der Leistung: Berlin 🏙️
Dauer
Datum des Endes: 2028-09-30 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität 60%
Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-30 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Voraussetzung ist die technische und berufliche Leistungsfähigkeit, sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Die Anforderungen entnehmen Sie bitte...”    Mehr anzeigen

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Bundesministerium für Gesundheit
Nationale Registrierungsnummer: 991-02296-53
Postanschrift: Rochusstr. 1
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: je2@bmg.bund.de 📧
Telefon: +49228-9941-0 📞
URL: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=805915 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=805915 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: ohne
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.de 📧
Telefon: +49 228 94990 📞
Fax: +49 228 9499163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 188-641288 (2025-09-30)
Auftragsbekanntmachung (2025-10-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 500 000 EUR 💰

Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-06 12:00:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 201-690374 (2025-10-17)
Auftragsbekanntmachung (2025-11-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 500 000 EUR 💰

Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-13 12:00:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 214-734485 (2025-11-05)