Auftragsbekanntmachung (2025-04-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wolthuser/Uphuser Straße (8. BA), Emden / Straßen- und Kanalbauarbeiten
Referenznummer: 2025-057
Kurze Beschreibung:
“Ausbau der Wolthuser Straße / Uphuser Straße (8. Bauabschnitt) in 26725 Emden”
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Straßenbauarbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“ca. 2.500,00 qm Asphalttrag-, Asphaltbinder- und Asphaltdeckschicht herstellen ca. 1.500,00 qm Betonsteinpflaster liefern und verlegen ca. 800,00 m Hoch-...”
Beschreibung der Beschaffung
ca. 2.500,00 qm Asphalttrag-, Asphaltbinder- und Asphaltdeckschicht herstellen ca. 1.500,00 qm Betonsteinpflaster liefern und verlegen ca. 800,00 m Hoch- und Rundbordanlage herstellen ca. 650,00 m Entwässerungsrinne herstellen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-13 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-05-13 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Emden Fachdienst Verwaltungsdienste Zentrale Vergabestelle Frickensteinplatz 2 26721 Emden
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Öffnung der elektronischen Angebote wird gemäß § 14 Abs. 1 VOB/A-EU von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam an einem Termin...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Die Öffnung der elektronischen Angebote wird gemäß § 14 Abs. 1 VOB/A-EU von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam an einem Termin (Öffnungstermin) unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter und Bevollmächtigte dürfen nicht zugegen sein, da ausschließlich elektronische Angebote zugelassen sind. Das Ergebnis der Öffnung wird gemäß § 14 Abs. 6 VOB/A-EU elektronisch über den Vergabemarktplatz Niedersachsen kommuniziert.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“- Eigenerklärung zur Eignung (124) oder Präqualifikationsnachweis (PQ-VOB) oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) - Eigenerklärung zu Artikel 5k...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Eigenerklärung zur Eignung (124) oder Präqualifikationsnachweis (PQ-VOB) oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) - Eigenerklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung EU 2022/1269 (Sanktionen) - Erklärung zum Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) - Erklärung und Nachweis zum "Güteschutz Kanalbau" (Zertifikat)
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Gesamtschuldnerisch”
Geforderte Kautionen und Garantien:
“Als Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung wird ein Betrag in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme gefordert.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“- Besondere Vertragsbedingungen (BVB) -> HINWEIS: Für jeden Kalendertag des Verzuges wird als Vertragsstrafe ein Betrag in Höhe von 0,2% der Auftragssumme...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
- Besondere Vertragsbedingungen (BVB) -> HINWEIS: Für jeden Kalendertag des Verzuges wird als Vertragsstrafe ein Betrag in Höhe von 0,2% der Auftragssumme gefordert, begrenzt auf maximal fünf Prozent der Auftragssumme. - Ergänzende Vertragsbedingungen (EVB) - Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B)
“Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYKR524
Bieter haben die Auftragsunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die...”
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYKR524
Bieter haben die Auftragsunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Auftragsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die benannte Kontaktstelle in Textform darauf hinzuweisen. Nutzen Sie hierfür im jeweiligen Projektraum die Funktion "Kommunikation". Für die elektronische Angebotsabgabe nutzen Sie die Funktion "Angebote" und setzen Sie sich rechtzeitig mit dem "Bietertool" auseinander. Sie haben bis zum Öffnungstermin jederzeit die Möglichkeit, ein bereits elektronisch eingereichtes Angebot zurückzuziehen und es elektronisch wieder neu einzureichen. Mit zunehmender Nähe zum Abgabetermin trifft den Bieter eine erhöhte Gefahr, sein Angebot nicht rechtzeitig einreichen zu können. Setzt der Bieter bei technischen Schwierigkeiten den Systembetreiber Cosinex GmbH (IT Niedersachsen) und die Vergabestelle nicht unverzüglich in Kenntnis, hat er die Verspätung zu vertreten! Hat die Vergabestelle rechtzeitig Kenntnis von technischen Schwierigkeiten des Systembetreibers erhalten, kann nach Aufklärung des Sachverhaltes (Risikosphäre!) ggf. noch versucht werden, die Abgabefrist entsprechend zu verlängern. Weitere Informationen finden Sie auch unter: https://support.cosinex.de/unternehmen/
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Statthafte Rechtsbehelfe sind gemäß § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die Rüge beim öffentlichen Auftraggeber sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Absatz 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Nach § 160 Absatz 3 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Eine Rüge ist an die Stadt Emden zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 073-240317 (2025-04-10)