Auftragsbekanntmachung (2025-09-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Zählerwesen Strom
Reference number: SNETZE-2025-0005.
Kurze Beschreibung:
“Die Beauftragung beinhaltet Tausch und Einbau von direktmessenden Elektrizitätszählern (Wirkarbeit) sowie deren Zusatzeinrichtungen.”
Art des Vertrags: supplies
Produkte/Dienstleistungen: Stromzähler📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die genauen Mengengerüste der planbaren Arbeiten liegen erst bei der konkreten Beauftragung der einzelnen Projekte vor. Die unten genannten Mengen dienen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die genauen Mengengerüste der planbaren Arbeiten liegen erst bei der konkreten Beauftragung der einzelnen Projekte vor. Die unten genannten Mengen dienen der groben Einordnung des planbaren Arbeitsaufwandes.
Planbare Arbeiten pro Jahr:
Anzahl: ca. 21750 Stück (geschätzt)
Nicht planbare Arbeiten pro Jahr:
Anzahl: ca. 5.250 Stück (geschätzt)
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Reparatur und Wartung von Stromzählern📦 Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2029-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Grundlaufzeit 2 Jahre (01.01.2026 - 31.12.2027) optionale Verlängerung um jeweils ein Jahr.” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Schnittstellen DL
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ressourcen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-13 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-10-13 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Bieter sind nicht zugelassen.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“nur elektronisch”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 44
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“ISO 9001 (Eignungskriterium vgl. 20250717_Kriterien_Eignung.xlsx)”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung über die Erbringung von mindestens einer Leistung im Bereich Tausch von Stromzählern (vergleichbaren Leistungen) mit Betrieb seit 01.01.2015...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung über die Erbringung von mindestens einer Leistung im Bereich Tausch von Stromzählern (vergleichbaren Leistungen) mit Betrieb seit 01.01.2015 von mindestens 20.000 Zählern p.a..
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Für die Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit liegt den Vergabeunterlagen ein Fragebogen (20250717_Kriterien_Eignung.xlsx) bei, der zwingend...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Für die Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit liegt den Vergabeunterlagen ein Fragebogen (20250717_Kriterien_Eignung.xlsx) bei, der zwingend auszufüllen ist.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Für die Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit liegt den Vergabeunterlagen ein Fragebogen (20250717_Kriterien_Eignung.xlsx) bei, der zwingend...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Für die Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit liegt den Vergabeunterlagen ein Fragebogen (20250717_Kriterien_Eignung.xlsx) bei, der zwingend auszufüllen ist. (Erklärung ist abzugeben auf ANLAGE 18).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall
- für Sachschäden und Vermögensschäden i. H. v....”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall
- für Sachschäden und Vermögensschäden i. H. v. 5.000.000 EUR,
- für Personenschäden i. H. v. 10.000.000 EUR
je zweifach maximiert
durch
- Vorlage Kopie Versicherungsschein oder
- Vorlage einer Versicherungsbestätigung, dass im Falle der Zuschlagserteilung ein entsprechender Versicherungsschutz gewährt wird.
Hinweis:
Eine Eigenerkl. ist nicht ausreichend. Es sind neben der Anl. 2 die benannten Versicherungserklärungen vorzulegen.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der BRD haben, haben vergl. Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.
Bietergemeinschaften können den Nachweis über die Haftpflichtversicherung entweder für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft oder für die Bietergemeinschaft erbracht werden (Nachweis der Haftung der Bietergemeinschaft).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre (2022 - 2024) für vergleichbare Leistungen.
Der geforderte Jahresumsatz...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre (2022 - 2024) für vergleichbare Leistungen.
Der geforderte Jahresumsatz beträgt mindestens 1.000.000 € p.a.
Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis für die Bietergemeinschaft insgesamt zu erbringen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zum Nachweis der Befähigung wird zusätzlich die Vorlage folgender aktueller Unterlagen verlangt:
•
Eigenerklärung: Unternehmensdarstellung (Name, Firma,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der Befähigung wird zusätzlich die Vorlage folgender aktueller Unterlagen verlangt:
•
Eigenerklärung: Unternehmensdarstellung (Name, Firma, Anschrift, Rechtsform, Kommunikationsdaten, Leistungsbereiche, Umsatzsteueridentifikationsnummer)
•
Eigenerklärung: Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, IHK, HWK
•
Registerauszug (z.B. HRA, HRB, GnR, PR, VR)
Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.
Bieter, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannte Unterlagen bzw. Erklärungen verfügen (z.B. mangels Eintragungspflicht), haben vergleichbare Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung vorzulegen und/oder durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass entsprechende Eintragungspflichten nicht bestehen.
Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“.”
“>> Es sind mit dem Angebot einzureichen: <<
> Eigenerklärung zur Eignung mit folgenden Angaben:
- Erklärung über die Unternehmensstruktur (Name, Firma,...”
>> Es sind mit dem Angebot einzureichen: <<
> Eigenerklärung zur Eignung mit folgenden Angaben:
- Erklärung über die Unternehmensstruktur (Name, Firma, Anschrift, Rechtsform, Vertretungsverhältnisse)
- Umsatz im Bezug auf ausgeschrieben Leistung der letzten 3 Jahre
- Eigenerklärung über vergleichbare Leistungen in den letzten drei Jahren
- Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (vor möglicher Auftragsvergabe Vorlage eines aktuellen Nachweises)
- Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren oder Liquidation
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
- Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
- Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
> Weitere Dokumente:
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. Verordnung EU 2022/522 (Russlandsanktionen)
- Eigenerklärung Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG
- Erklärung Bietergemeinschaft (nur im Falle einer Bietergemeinschaft )
- Erklärung Nachunternehmerleistungen (nur im Falle von Nachunternehmern)
- Benennung Projektbeauftragter des Bieters (Name, Telefon, E-Mail)
- alle sonstigen in der Aufforderung zur Angebotsabgabe (VHB 631 EU) unter Kategorie C genannten Dokumente
- 20250717_Kriterien_Eignung.xlsx
- 20250717_Kriterien_Wertung.xlsx
- Preisblatt
- Nachweis von Zertifikaten / Gütezeichen
>> Zugänglichkeit zu Informationen im Vergabeverfahren: <<
Bereitstellung der Vergabeunterlagen
- Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform bereitgestellt.
Registrierung, Nutzung bestimmter Software
- Bei einer Beteiligung am Vergabeverfahren muss eine eindeutige Bieterbezeichnung sowie eine elektronischen Adresse (Registrierung) angegeben werden. Die Registrierung hat über das Vergabeportal zu erfolgen.
- Für die Rechtzeitigkeit der Registrierung, die Nutzung der Software (AI BIETERCOCKPIT) bei Angebotsabgabe und Abgabe von sonstigen Erklärungen etc. ist der Bewerber/Bieter verantwortlich.
Abrufung von Informationen, Zugang von Informationen
- Der Bewerber/Bieter ist für die Abrufung der bereitgestellten zusätzlichen Informationen (z.B. Antworten auf Bewerber- bzw. Bieterfragen), die sich aus dem Vergabeverfahren ergeben, eigenständig verantwortlich. Eine gesonderte Bekanntmachung erfolgt - soweit nicht gesetzlich oder im Rahmen der Vergabeverfahrensordnungen vorgeschrieben - nicht mehr. Gleiches gilt für etwaige Aufforderungen, Mitteilungen oder sonstigen Erklärungen gegenüber dem Bewerber/ Bieter.
- Mitteilungen an den Bewerber/Bieter, die über die Vergabeplattform an den Bewerber/Bieter übermittelt werden, gelten mit der Bereitstellung auf der Vergabeplattform im Bereich des Bewerbers/Bieters als abgesendet.
- Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, seinen Account auf der Vergabeplattform auf den Zugang von Informationen jeglicher Art hin zu kontrollieren.
Mitteilungen an den Bewerber/Bieter (einschließlich Mitteilungen nach § 134 GWB) werden über das Bewerber-/Bieterpostfach der Vergabeplattform bereitgestellt. Das Bewerber-/Bieterpostfach der Vergabeplattform hat die Funktion eines (elektronischen) Briefkastens. Mit Bereitstellung der Mitteilung im Bieterpostfach auf der Vergabeplattform gehen die Mitteilungen dem Bewerber/Bieter zu. Der Bewerber/Bieter ist für die Kontrolle des Bewerber-/Bieterpostfachs der Vergabeplattform eigenverantwortlich zuständig. Der Bewerber/Bieter hat unabhängig vom Zugang zusätzlicher Nachrichten über einen Posteingang im Bewerber-/Bieterpostfach dieses selbständig auf das Vorhandensein von Mitteilungen zu kontrollieren.
Verwendung der Vergabeplattform, technische Anforderungen, Verwendung technischer Mittel, Verantwortlichkeiten der Benutzung
- Der Bewerber/Bieter ist für die Eignung der von ihm verwendeten technischen Mittel verantwortlich.
- Der Bewerber/Bieter ist für den rechtzeitigen, vollständigen und fristgemäßen Zugang seiner Erklärungen verantwortlich. Der Bewerber/Bieter trägt damit grundsätzlich das Übermittlungsrisiko, es sei denn, dass der Bewerber/Bieter die unvollständige oder verspätete Übermittlung nicht zu vertreten hat. Der Nachweis obliegt dem Bewerber/Bieter.
- Der Bewerber/Bieter hat die technischen Hinweise des Vergabeplattformbetreibers zu beachten, zu berücksichtigen und einzuhalten. Notfalls hat sich der Bewerber/Bieter rechtzeitig mit dem technischen Support des Betreibers der Vergabeplattform in Verbindung zu setzen.
- Der Bewerber/Bieter wird darauf hingewiesen, dass die maximale Dateimenge des Angebots 300 MB beträgt.
- Der Bewerber/Bieter hat die Systemvoraussetzungen für die ordnungsgemäße Verwendung der Vergabeplattform, insbesondere der Down- und Uploadfunktionen und der sonstigen Anwendungen der verwendeten Vergabeplattform sowie die weiteren Nutzungsbedingungen des Betreibers der Vergabeplattform zu beachten und einzuhalten.
- Der Bewerber/Bieter hat sich rechtzeitig vor dem Hochladen von Unterlagen - insbesondere bei fristgebundenen Erklärungen - zu vergewissern, dass eine von Seiten des Bewerbers/ Bieters ungestörte Übermittlung der Erklärungen möglich ist, dazu gehört u.a. die Beachtung der Vorgaben zur Beschränkung der maximalen Gesamtdateimenge und der Folgen bei einer Überschreitung sowie der rechtzeitige Beginn mit der Übermittlung.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219268730📞
Fax: +49 7219263985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge hingewiesen. Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge hingewiesen. Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 176-601744 (2025-09-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-10-20) Auftragsvergabe Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge hingewiesen. Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge hingewiesen. Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf das Hinweisblatt der Vergabekammer Baden-Württemberg, abrufbar unter: