Zielgruppenspezifisches Kampagnenkonzept zur Förderung von Gesundheitskompetenz mit Konzeption, Umsetzung und Maintenance inklusive medialer Unterstützung im Rahmen des Projekts CONFIDENCE
Das Universitätsklinikum Heidelberg schreibt im Rahmen des Projekts CONFIDENCE die Entwicklung einer zielgruppenspezifischen Kampagne zur Förderung der Gesundheitskompetenz aus. Die Kampagne richtet sich an Patient:innen mit postakuten Infektionssyndromen, Hausärzt:innen, medizinische Fachberufe sowie Multiplikatoren und soll komplexe Inhalte verständlich, barrierearm und visuell ansprechend vermitteln. Ziel ist es, Vertrauen und Motivation zu schaffen, digitale Lernangebote zu fördern, Informationsprozesse zu unterstützen und die Sichtbarkeit des Projekts zu erhöhen. Erforderlich ist die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Anbieter im Bereich Gesundheitskommunikation, um eine enge Verzahnung und schnelle Umsetzung sicherzustellen. Details zum Leistungsgegenstand finden sich in Anlage 1 zum Anschreiben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-10-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-09-19.
Auftragsbekanntmachung (2025-09-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Zielgruppenspezifisches Kampagnenkonzept zur Förderung von Gesundheitskompetenz mit Konzeption, Umsetzung und Maintenance inklusive medialer Unterstützung im Rahmen des Projekts CONFIDENCE
Referenznummer: 2025-340
Kurze Beschreibung:
Das Universitätsklinikum Heidelberg schreibt im Rahmen des Projekts CONFIDENCE die Entwicklung einer zielgruppenspezifischen Kampagne zur Förderung der Gesundheitskompetenz aus. Die Kampagne richtet sich an Patient:innen mit postakuten Infektionssyndromen, Hausärzt:innen, medizinische Fachberufe sowie Multiplikatoren und soll komplexe Inhalte verständlich, barrierearm und visuell ansprechend vermitteln. Ziel ist es, Vertrauen und Motivation zu schaffen, digitale Lernangebote zu fördern, Informationsprozesse zu unterstützen und die Sichtbarkeit des Projekts zu erhöhen. Erforderlich ist die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Anbieter im Bereich Gesundheitskommunikation, um eine enge Verzahnung und schnelle Umsetzung sicherzustellen. Details zum Leistungsgegenstand finden sich in Anlage 1 zum Anschreiben.
Das Universitätsklinikum Heidelberg schreibt im Rahmen des Projekts CONFIDENCE die Entwicklung einer zielgruppenspezifischen Kampagne zur Förderung der Gesundheitskompetenz aus. Die Kampagne richtet sich an Patient:innen mit postakuten Infektionssyndromen, Hausärzt:innen, medizinische Fachberufe sowie Multiplikatoren und soll komplexe Inhalte verständlich, barrierearm und visuell ansprechend vermitteln. Ziel ist es, Vertrauen und Motivation zu schaffen, digitale Lernangebote zu fördern, Informationsprozesse zu unterstützen und die Sichtbarkeit des Projekts zu erhöhen. Erforderlich ist die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Anbieter im Bereich Gesundheitskommunikation, um eine enge Verzahnung und schnelle Umsetzung sicherzustellen. Details zum Leistungsgegenstand finden sich in Anlage 1 zum Anschreiben.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Werbekampagnen📦 Beschreibung
Interne Kennung: 2025-340
Zusätzliche Informationen:
Die Vergabeunterlagen enthalten verbindliche Mindestanforderungen an den Leistungsgegenstand (sog. A-Kriterien). Das Nichterfüllen bereits eines A-Kriteriums führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Details siehe Anlage 1 der Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen). A-01: Sprache Alle Leistungen sind vollständig in deutscher Sprache auf mindestens Niveau C1 des Europäischen Referenzrahmens zu erbringen. Dies gilt für sämtliche Kommunikations- und Projektdokumentationen, Inhalte, Materialien sowie für die Nutzeroberflächen digitaler Plattformen. A-02: Einhaltung der DSGVO Alle Mitarbeiter des Bieters inkl. externer Subunternehmer und freier Mitarbeiter müssen die DSGVO-Bestimmungen auf Landes- und auf Bundesebene einhalten. Es werden nur (interne oder externe) Mitarbeiter eingesetzt, für die eine schriftliche Einverständniserklärung zur Einhaltung der DSGVO vorliegt. Der Bieter hat nach Erteilung des Zuschlages mit dem Universitätsklinikum Heidelberg den AV-Vertrag (siehe Anlage 9) abzuschließen. Rückfragen und Änderungswünsche müssen vor Ablauf der Angebotsfrist geklärt sein. Ein seitens des Bieters unterschriebenes Exemplar ist zusammen mit den anderen Unterlagen einzureichen. A-03: Erreichbarkeit Der Anbieter muss zusichern, während der gesamten Projektdurchführung und insbesondere zum Roll-out der Kampagne zu den üblichen Geschäftszeiten zwischen 9:00 Uhr und 15:00 Uhr erreichbar zu sein. Darüber hinaus ist ein Notfallkontakt bereitzustellen, der auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten in kritischen Situationen ansprechbar ist. A-04: Persönliche Projektleitung durch die Geschäftsführung Der Anbieter verpflichtet sich, die Projektleitung durch die Geschäftsführung oder eine in Verantwortung gleichgestellte Person sicherzustellen. Die enge Abstimmung mit dem Konsortium, die Sensibilität der Inhalte und der enge Zeitplan erfordern persönliche Verantwortung auf höchster Ebene - ohne Zwischenebenen oder Delegation. Die Person muss im Projektantrag namentlich genannt sein. A-05: Agiles Projektmanagement Der Anbieter verpflichtet sich zur aktiven Teilnahme an agilen Prozessen. Hierzu zählen die Mitwirkung an agilen Steuerungsformaten wie Sprints, Retrospektiven, Reviews sowie die regelmäßige Abstimmung mit dem AG und den weiteren Projektpartnern. A-06: Dokumentation Der Anbieter verpflichtet sich, sämtliche Konzeptdokumente, Projektpläne, Zwischenergebnisse, Enddokumentationen und Protokolle innerhalb von spätestens sieben Arbeitstagen nach Terminen, Meilensteinen oder dem Abschluss von Projektabschnitten vorzulegen. Diese Unterlagen müssen in gängigen Formaten wie Word, Excel oder PDF bereitgestellt werden, um die Weiterverarbeitung und Archivierung durch den AG zu erleichtern. A-07: Datenschutzkonzept Der AN verpflichtet sich federführend, in Zusammenarbeit mit dem AG, ein Datenschutzkonzept (DSK) zu erstellen. Das DSK ist begleitend zum Projekt umzusetzen und soll die Vorgaben und Rechenschaftspflichten gemäß DS-GVO dokumentieren. Darin sind die Festlegungen zu den einzelnen Verarbeitungen / Prozessen bezüglich des Datenschutzes definiert. Im zweiten Schritt werden die identifizierten Verarbeitungen (Art.4 Nr.2 DS-GVO) in das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) des AG überführt. Gemäß Art. 30 DS-GVO muss jeder Projektverantwortliche ein VVT führen. Dieses Verzeichnis ist ein elementarer Bestandteil der für Unternehmen verpflichtenden Dokumentation zum Datenschutz. Mit Hilfe des Verzeichnisses können Verantwortliche einerseits Rechenschaft darüber ablegen, dass sie ihre gesetzlich geforderten datenschutzrechtlichen Pflichten eingehalten haben, andererseits evaluieren, wo etwaige Informations-, Auskunfts- bzw. Löschpflichten wahrzunehmen sind. Der Gesetzgeber will damit einerseits Transparenz schaffen, andererseits inhaltlich materielle Schutzstandards gewährleisten, um dadurch ein hohes Datenschutzniveau sicherstellen. Zum Erstellen eines DSK (Datenschutzkonzeptes) stellt der AG nach Bezuschlagung ein Formular und Informationen zum DSK zur Verfügung. Zudem ist sicherzustellen, dass alle relevanten Datenübergaben für Evaluationszwecke DSGVO-konform durchgeführt werden können. A-08: Responsives Design Der Bieter verpflichtet sich, alle digitalen Inhalte, die er erstellt, in einem responsiven Design umzusetzen, welches eine optimale Darstellung und Nutzung auf unterschiedlichsten Endgeräten wie Desktop-Rechnern, Laptops, Tablets und Smartphones gewährleistet. Ziel ist es, allen Nutzer:innen unabhängig vom verwendeten Endgerät einen barrierefreien Zugang zu den Kampagneninhalten zu ermöglichen. A-09: Barrierefreiheit Der Anbieter verpflichtet sich, sämtliche Inhalte barrierefrei zu gestalten. Hierzu zählen unter anderem die Einhaltung hoher Farbkontraste, die Nutzung von gut lesbaren Schriften, eine logische und intuitive Navigation sowie die Umsetzung von Inhalten in einfacher Sprache nach Vorgabe des Barrierefreiheitsgesetzes, sofern dies für bestimmte Zielgruppen erforderlich ist. Außerdem muss sichergestellt sein, dass alle digitalen Inhalte für Screenreader nutzbar sind und die geltenden Standards zur Barrierefreiheit, wie beispielsweise die WCAG oder die BITV, berücksichtigt werden. A-10: Reporting: Der Anbieter verpflichtet sich, regelmäßig strukturierte Reportings zu erstellen, die unter anderem Informationen zu Reichweiten, Engagement-Raten, Nutzerfeedback sowie Analysen und Empfehlungen zur Optimierung der Kampagne enthalten. Diese Reportings sollen dem AG in einer klar verständlichen und aussagekräftigen Form zur Verfügung gestellt werden. A-11: Einhaltung von Meilensteinen Der Anbieter verpflichtet sich ausdrücklich - trotz des hohen Zeitdrucks im Projekt - zur verbindlichen Einhaltung sämtlicher vom AG vorgegebener Meilensteine und erklärt sich bereit, aktiv an der Planung, Fortschrittskontrolle und Umsetzung der einzelnen Arbeitspakete mitzuwirken. Im Falle von drohenden Verzögerungen ist der AG unverzüglich schriftlich zu informieren. Hierbei sollen auch Vorschläge für mögliche Gegenmaßnahmen unterbreitet werden. Der Anbieter muss verbindlich zusichern, an allen vom AG anberaumten Abstimmungen, Status-Meetings und Reviews teilzunehmen, in denen Fortschritte, Risiken und erforderliche Maßnahmen zur Einhaltung des Projektplans besprochen werden.
Die Vergabeunterlagen enthalten verbindliche Mindestanforderungen an den Leistungsgegenstand (sog. A-Kriterien). Das Nichterfüllen bereits eines A-Kriteriums führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Details siehe Anlage 1 der Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen). A-01: Sprache Alle Leistungen sind vollständig in deutscher Sprache auf mindestens Niveau C1 des Europäischen Referenzrahmens zu erbringen. Dies gilt für sämtliche Kommunikations- und Projektdokumentationen, Inhalte, Materialien sowie für die Nutzeroberflächen digitaler Plattformen. A-02: Einhaltung der DSGVO Alle Mitarbeiter des Bieters inkl. externer Subunternehmer und freier Mitarbeiter müssen die DSGVO-Bestimmungen auf Landes- und auf Bundesebene einhalten. Es werden nur (interne oder externe) Mitarbeiter eingesetzt, für die eine schriftliche Einverständniserklärung zur Einhaltung der DSGVO vorliegt. Der Bieter hat nach Erteilung des Zuschlages mit dem Universitätsklinikum Heidelberg den AV-Vertrag (siehe Anlage 9) abzuschließen. Rückfragen und Änderungswünsche müssen vor Ablauf der Angebotsfrist geklärt sein. Ein seitens des Bieters unterschriebenes Exemplar ist zusammen mit den anderen Unterlagen einzureichen. A-03: Erreichbarkeit Der Anbieter muss zusichern, während der gesamten Projektdurchführung und insbesondere zum Roll-out der Kampagne zu den üblichen Geschäftszeiten zwischen 9:00 Uhr und 15:00 Uhr erreichbar zu sein. Darüber hinaus ist ein Notfallkontakt bereitzustellen, der auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten in kritischen Situationen ansprechbar ist. A-04: Persönliche Projektleitung durch die Geschäftsführung Der Anbieter verpflichtet sich, die Projektleitung durch die Geschäftsführung oder eine in Verantwortung gleichgestellte Person sicherzustellen. Die enge Abstimmung mit dem Konsortium, die Sensibilität der Inhalte und der enge Zeitplan erfordern persönliche Verantwortung auf höchster Ebene - ohne Zwischenebenen oder Delegation. Die Person muss im Projektantrag namentlich genannt sein. A-05: Agiles Projektmanagement Der Anbieter verpflichtet sich zur aktiven Teilnahme an agilen Prozessen. Hierzu zählen die Mitwirkung an agilen Steuerungsformaten wie Sprints, Retrospektiven, Reviews sowie die regelmäßige Abstimmung mit dem AG und den weiteren Projektpartnern. A-06: Dokumentation Der Anbieter verpflichtet sich, sämtliche Konzeptdokumente, Projektpläne, Zwischenergebnisse, Enddokumentationen und Protokolle innerhalb von spätestens sieben Arbeitstagen nach Terminen, Meilensteinen oder dem Abschluss von Projektabschnitten vorzulegen. Diese Unterlagen müssen in gängigen Formaten wie Word, Excel oder PDF bereitgestellt werden, um die Weiterverarbeitung und Archivierung durch den AG zu erleichtern. A-07: Datenschutzkonzept Der AN verpflichtet sich federführend, in Zusammenarbeit mit dem AG, ein Datenschutzkonzept (DSK) zu erstellen. Das DSK ist begleitend zum Projekt umzusetzen und soll die Vorgaben und Rechenschaftspflichten gemäß DS-GVO dokumentieren. Darin sind die Festlegungen zu den einzelnen Verarbeitungen / Prozessen bezüglich des Datenschutzes definiert. Im zweiten Schritt werden die identifizierten Verarbeitungen (Art.4 Nr.2 DS-GVO) in das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) des AG überführt. Gemäß Art. 30 DS-GVO muss jeder Projektverantwortliche ein VVT führen. Dieses Verzeichnis ist ein elementarer Bestandteil der für Unternehmen verpflichtenden Dokumentation zum Datenschutz. Mit Hilfe des Verzeichnisses können Verantwortliche einerseits Rechenschaft darüber ablegen, dass sie ihre gesetzlich geforderten datenschutzrechtlichen Pflichten eingehalten haben, andererseits evaluieren, wo etwaige Informations-, Auskunfts- bzw. Löschpflichten wahrzunehmen sind. Der Gesetzgeber will damit einerseits Transparenz schaffen, andererseits inhaltlich materielle Schutzstandards gewährleisten, um dadurch ein hohes Datenschutzniveau sicherstellen. Zum Erstellen eines DSK (Datenschutzkonzeptes) stellt der AG nach Bezuschlagung ein Formular und Informationen zum DSK zur Verfügung. Zudem ist sicherzustellen, dass alle relevanten Datenübergaben für Evaluationszwecke DSGVO-konform durchgeführt werden können. A-08: Responsives Design Der Bieter verpflichtet sich, alle digitalen Inhalte, die er erstellt, in einem responsiven Design umzusetzen, welches eine optimale Darstellung und Nutzung auf unterschiedlichsten Endgeräten wie Desktop-Rechnern, Laptops, Tablets und Smartphones gewährleistet. Ziel ist es, allen Nutzer:innen unabhängig vom verwendeten Endgerät einen barrierefreien Zugang zu den Kampagneninhalten zu ermöglichen. A-09: Barrierefreiheit Der Anbieter verpflichtet sich, sämtliche Inhalte barrierefrei zu gestalten. Hierzu zählen unter anderem die Einhaltung hoher Farbkontraste, die Nutzung von gut lesbaren Schriften, eine logische und intuitive Navigation sowie die Umsetzung von Inhalten in einfacher Sprache nach Vorgabe des Barrierefreiheitsgesetzes, sofern dies für bestimmte Zielgruppen erforderlich ist. Außerdem muss sichergestellt sein, dass alle digitalen Inhalte für Screenreader nutzbar sind und die geltenden Standards zur Barrierefreiheit, wie beispielsweise die WCAG oder die BITV, berücksichtigt werden. A-10: Reporting: Der Anbieter verpflichtet sich, regelmäßig strukturierte Reportings zu erstellen, die unter anderem Informationen zu Reichweiten, Engagement-Raten, Nutzerfeedback sowie Analysen und Empfehlungen zur Optimierung der Kampagne enthalten. Diese Reportings sollen dem AG in einer klar verständlichen und aussagekräftigen Form zur Verfügung gestellt werden. A-11: Einhaltung von Meilensteinen Der Anbieter verpflichtet sich ausdrücklich - trotz des hohen Zeitdrucks im Projekt - zur verbindlichen Einhaltung sämtlicher vom AG vorgegebener Meilensteine und erklärt sich bereit, aktiv an der Planung, Fortschrittskontrolle und Umsetzung der einzelnen Arbeitspakete mitzuwirken. Im Falle von drohenden Verzögerungen ist der AG unverzüglich schriftlich zu informieren. Hierbei sollen auch Vorschläge für mögliche Gegenmaßnahmen unterbreitet werden. Der Anbieter muss verbindlich zusichern, an allen vom AG anberaumten Abstimmungen, Status-Meetings und Reviews teilzunehmen, in denen Fortschritte, Risiken und erforderliche Maßnahmen zur Einhaltung des Projektplans besprochen werden.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Werbekampagnen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Postanschrift: Im Neuenheimer Feld 130.3
Postleitzahl: 69120
Stadt: Heidelberg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Heidelberg, Stadtkreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): B-01: Konzept zur Strategie- und Umsetzungskompetenz
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): B-02: Konzept zur Personalqualifikation
B-03: Konzept zur Integration in E-Learning-Systeme
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): B-04: Schulungskonzept
B-05: Konzept zu innovativen Ansätzen
B-06: Konzept zur Dokumentationsqualität
B-07: Konzept zum Pilot-Feedback und Testszenarien
B-08: Finanzplan
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-20 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Universitätsklinikum Heidelberg, Berliner Straße 10, 69120 Heidelberg
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): mind. 2 Vertreter des Auftraggebers, Bieter sind nicht zugelassen
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Monate Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Ort des Eröffnungstermins: Universitätsklinikum Heidelberg, Berliner Straße 10, 69120 Heidelberg
Zusätzliche Informationen: mind. 2 Vertreter des Auftraggebers, Bieter sind nicht zugelassen
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-10-09 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
E-01: Berufshaftpflichtversicherung Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung, entweder durch Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Erklärung der Versicherung, im Auftragsfall eine entsprechende Deckung zu gewähren. Mindestanforderung: Deckungssummen von jeweils mindestens 5 Mio. Euro pauschal für Personen- und/oder Sachschäden sowie mindestens 100.000 Euro für Vermögensschäden je Schadensfall.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
E-01: Berufshaftpflichtversicherung Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung, entweder durch Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Erklärung der Versicherung, im Auftragsfall eine entsprechende Deckung zu gewähren. Mindestanforderung: Deckungssummen von jeweils mindestens 5 Mio. Euro pauschal für Personen- und/oder Sachschäden sowie mindestens 100.000 Euro für Vermögensschäden je Schadensfall.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
E-02: Unternehmensprofil Der Anbieter muss ein aussagekräftiges Unternehmensprofil vorlegen, das eine nachweisbare Spezialisierung auf Gesundheitskommunikation belegt, insbesondere in der Konzeption und Umsetzung von Kampagnen zur Förderung von Gesundheitskompetenz. Hierbei wird erwartet, dass der Anbieter bereits vergleichbare Kampagnenprojekte in deutscher Sprache erfolgreich durchgeführt hat und über fundierte Erfahrung in komplexen, interdisziplinären Projekten verfügt. Dies umfasst insbesondere Projekte, die sowohl technische als auch redaktionelle sowie gestalterische Anforderungen vereinen. Aufgrund des engen Zeitplans im Projekt ist eine unmittelbare Einsatzfähigkeit zum Projektstart am 01.01.2026 zwingend erforderlich.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
E-02: Unternehmensprofil Der Anbieter muss ein aussagekräftiges Unternehmensprofil vorlegen, das eine nachweisbare Spezialisierung auf Gesundheitskommunikation belegt, insbesondere in der Konzeption und Umsetzung von Kampagnen zur Förderung von Gesundheitskompetenz. Hierbei wird erwartet, dass der Anbieter bereits vergleichbare Kampagnenprojekte in deutscher Sprache erfolgreich durchgeführt hat und über fundierte Erfahrung in komplexen, interdisziplinären Projekten verfügt. Dies umfasst insbesondere Projekte, die sowohl technische als auch redaktionelle sowie gestalterische Anforderungen vereinen. Aufgrund des engen Zeitplans im Projekt ist eine unmittelbare Einsatzfähigkeit zum Projektstart am 01.01.2026 zwingend erforderlich.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
E-03: Referenzleistungen Eigenerklärungen über die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge. Es wird erwartet, dass der Anbieter mindestens ein abgeschlossenes Projekt vorweisen kann, das vergleichbare Zielgruppen anspricht. Dazu zählen insbesondere Patient:innen, medizinische Fachkräfte oder Hausärzt:innen. Idealerweise handelt es sich bei den Referenzprojekten um Vorhaben im Bereich Gesundheitskommunikation mit einem Fokus auf Gesundheitskompetenz, Patientenaufklärung oder Präventionskampagnen. Idealerweise besteht Vorerfahrung zum Thema postakute Infektionssyndrome. Die vorgelegten Referenzen sollten Projekte beschreiben, die in ihrer Komplexität mit dem hier ausgeschriebenen Projekt vergleichbar sind, insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung multimedialer Inhalte, die zielgruppenspezifische Ansprache sowie die Verzahnung von digitalen und analogen Kommunikationskanälen. Alle nachfolgende leistungsspezifische Anforderungen müssen durch mindestens eine Referenz nachgewiesen werden (Mindestanforderung). Der Nachweis mehrerer oder aller aufgeführten leistungsspezifischen Anforderungen in einer gemeinsamen Referenz ist zulässig. Die Referenzen sind in freier Form einzureichen. In Ziffer 2.3 des Dokuments "Formblatt für das Angebot" ist eine Übersicht je Referenz einzutragen, in der angegeben wird, welche leistungsspezifischen Anforderungen darin enthalten sind. Hinweis: E-Kriterien sind zwingende Voraussetzung für einen Zuschlag. Bereits eine NEIN-Antwort für ein E- Kriterium ist ein Ausschlussgrund aus diesem Vergabeverfahren. - E-03-01: Technische Infrastruktur Der Anbieter muss nachweislich über Erfahrung im Umgang mit modernen technischen Lösungen verfügen, darunter Content-Management-Systeme (CMS), Social-Media-Management-Tools, die Entwicklung responsiver Webdesigns, SEO-Strategien sowie Systeme für Tracking und Reporting. Es wird er-wartet, dass der Anbieter sowohl Websites als auch Social-Media-Kampagnen technisch und inhaltlich professionell betreuen kann. Die gesamte technische Infrastruktur muss so gestaltet sein, dass das Hosting ausschließlich in Deutschland oder in einem EU-Mitgliedsstaat mit nachweislich gleichwertigem Datenschutzstandard erfolgt. - E-03-02: Designkompetenz Es wird vorausgesetzt, dass der Anbieter in der Lage ist, ein konsistentes und ansprechendes visuelles Erscheinungsbild für unterschiedliche Medien - sowohl digital als auch Print - zu entwickeln. Hierzu gehört insbesondere die Beachtung barrierefreier Gestaltungsanforderungen, wie ausreichende Kontraste, gut lesbare Schriften oder die verständliche Darstellung komplexer Inhalte. Der Anbieter wird aufgefordert, anhand einer Referenz konkrete Beispiele aus bisherigen Projekten vorzulegen, die die gestalterische Kompetenz im Bereich Gesundheitskommunikation belegen. - E-03-03: Zusammenarbeit mit E-Learning-Anbieter Der Anbieter muss nachweisen, dass er in der Lage ist, eng mit einem technischen Dienstleister für dynamische, lerner-individualisierte E-Learning-Plattformen zusammenzuarbeiten. Hierzu gehört insbesondere die Fähigkeit, Inhalte inhaltlich, visuell und technisch in bestehende E-Learning-Strukturen zu integrieren. Der Anbieter hat anhand einer Referenz ein Beispiel vorzulegen, aus dem eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit technischen Partnern in einem vergleichbaren Projekt hervorgeht. - E-03-04 Erfahrung in der Leitung öffentlicher Förderprojekte im Gesundheitswesen Der Anbieter muss nachweisen, dass er bereits in drei durch den Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) geförderten Projekten eigenverantwortlich Kommunikationsmaßnahmen entwickelt und umgesetzt hat. Solche Projekte stellen spezifische Anforderungen an Dokumentation, Reporting, Abstimmungsprozesse und Stakeholder-Kommunikation. (Achtung: diese Anforderung ist in drei separaten Referenzen nachzuweisen) - E-03-05: Expertise im Aufbau multiperspektivischer Gesundheitskampagnen CONFIDENCE richtet sich an sehr heterogene Zielgruppen, die sich stark in ihrem Informationsstand, ihren individuellen Sorgen und ihrem Zugang zum Gesundheitssystem unterscheiden. Nur wenige Anbieter verfügen über die strategische und operative Kompetenz, diese Vielfalt erfolgreich in einer Kampagne zu berücksichtigen. Der Anbieter muss anhand zweier Referenzen darlegen, wie er in früheren Projekten verschiedene Zielgruppen - etwa Patient:innen, Angehörige, Hausärzt:innen, medizinisches Fachpersonal oder die breite Öffentlichkeit - gleichzeitig und abgestimmt angesprochen hat. Dabei ist besonders darzulegen, wie Inhalte auf unterschiedlichen Komplexitätsniveaus gestaltet wurden, um den jeweiligen Informationsbedürfnissen gerecht zu werden. (Achtung: diese Anforderung ist in zwei separaten Referenzen nachzuweisen) - E-03-06: Projektspezifische Fach- und Themenkenntnis Der Anbieter muss nachweislich über fundierte Kenntnisse in der Kommunikation zu postakuten In-fektionssyndromen (z.B. Long-/Post-COVID, ME/CFS) oder vergleichbaren Erkrankungen verfügen. Dies umfasst sowohl die inhaltliche Tiefe der Thematik als auch die spezifische Sensibilität im Umgang mit betroffenen Patient:innen und medizinischem Fachpersonal. Es ist konkret eine Referenz vorzulegen, die ein Projekt in diesem Themenfeld dokumentiert.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
E-03: Referenzleistungen Eigenerklärungen über die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge. Es wird erwartet, dass der Anbieter mindestens ein abgeschlossenes Projekt vorweisen kann, das vergleichbare Zielgruppen anspricht. Dazu zählen insbesondere Patient:innen, medizinische Fachkräfte oder Hausärzt:innen. Idealerweise handelt es sich bei den Referenzprojekten um Vorhaben im Bereich Gesundheitskommunikation mit einem Fokus auf Gesundheitskompetenz, Patientenaufklärung oder Präventionskampagnen. Idealerweise besteht Vorerfahrung zum Thema postakute Infektionssyndrome. Die vorgelegten Referenzen sollten Projekte beschreiben, die in ihrer Komplexität mit dem hier ausgeschriebenen Projekt vergleichbar sind, insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung multimedialer Inhalte, die zielgruppenspezifische Ansprache sowie die Verzahnung von digitalen und analogen Kommunikationskanälen. Alle nachfolgende leistungsspezifische Anforderungen müssen durch mindestens eine Referenz nachgewiesen werden (Mindestanforderung). Der Nachweis mehrerer oder aller aufgeführten leistungsspezifischen Anforderungen in einer gemeinsamen Referenz ist zulässig. Die Referenzen sind in freier Form einzureichen. In Ziffer 2.3 des Dokuments "Formblatt für das Angebot" ist eine Übersicht je Referenz einzutragen, in der angegeben wird, welche leistungsspezifischen Anforderungen darin enthalten sind. Hinweis: E-Kriterien sind zwingende Voraussetzung für einen Zuschlag. Bereits eine NEIN-Antwort für ein E- Kriterium ist ein Ausschlussgrund aus diesem Vergabeverfahren. - E-03-01: Technische Infrastruktur Der Anbieter muss nachweislich über Erfahrung im Umgang mit modernen technischen Lösungen verfügen, darunter Content-Management-Systeme (CMS), Social-Media-Management-Tools, die Entwicklung responsiver Webdesigns, SEO-Strategien sowie Systeme für Tracking und Reporting. Es wird er-wartet, dass der Anbieter sowohl Websites als auch Social-Media-Kampagnen technisch und inhaltlich professionell betreuen kann. Die gesamte technische Infrastruktur muss so gestaltet sein, dass das Hosting ausschließlich in Deutschland oder in einem EU-Mitgliedsstaat mit nachweislich gleichwertigem Datenschutzstandard erfolgt. - E-03-02: Designkompetenz Es wird vorausgesetzt, dass der Anbieter in der Lage ist, ein konsistentes und ansprechendes visuelles Erscheinungsbild für unterschiedliche Medien - sowohl digital als auch Print - zu entwickeln. Hierzu gehört insbesondere die Beachtung barrierefreier Gestaltungsanforderungen, wie ausreichende Kontraste, gut lesbare Schriften oder die verständliche Darstellung komplexer Inhalte. Der Anbieter wird aufgefordert, anhand einer Referenz konkrete Beispiele aus bisherigen Projekten vorzulegen, die die gestalterische Kompetenz im Bereich Gesundheitskommunikation belegen. - E-03-03: Zusammenarbeit mit E-Learning-Anbieter Der Anbieter muss nachweisen, dass er in der Lage ist, eng mit einem technischen Dienstleister für dynamische, lerner-individualisierte E-Learning-Plattformen zusammenzuarbeiten. Hierzu gehört insbesondere die Fähigkeit, Inhalte inhaltlich, visuell und technisch in bestehende E-Learning-Strukturen zu integrieren. Der Anbieter hat anhand einer Referenz ein Beispiel vorzulegen, aus dem eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit technischen Partnern in einem vergleichbaren Projekt hervorgeht. - E-03-04 Erfahrung in der Leitung öffentlicher Förderprojekte im Gesundheitswesen Der Anbieter muss nachweisen, dass er bereits in drei durch den Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) geförderten Projekten eigenverantwortlich Kommunikationsmaßnahmen entwickelt und umgesetzt hat. Solche Projekte stellen spezifische Anforderungen an Dokumentation, Reporting, Abstimmungsprozesse und Stakeholder-Kommunikation. (Achtung: diese Anforderung ist in drei separaten Referenzen nachzuweisen) - E-03-05: Expertise im Aufbau multiperspektivischer Gesundheitskampagnen CONFIDENCE richtet sich an sehr heterogene Zielgruppen, die sich stark in ihrem Informationsstand, ihren individuellen Sorgen und ihrem Zugang zum Gesundheitssystem unterscheiden. Nur wenige Anbieter verfügen über die strategische und operative Kompetenz, diese Vielfalt erfolgreich in einer Kampagne zu berücksichtigen. Der Anbieter muss anhand zweier Referenzen darlegen, wie er in früheren Projekten verschiedene Zielgruppen - etwa Patient:innen, Angehörige, Hausärzt:innen, medizinisches Fachpersonal oder die breite Öffentlichkeit - gleichzeitig und abgestimmt angesprochen hat. Dabei ist besonders darzulegen, wie Inhalte auf unterschiedlichen Komplexitätsniveaus gestaltet wurden, um den jeweiligen Informationsbedürfnissen gerecht zu werden. (Achtung: diese Anforderung ist in zwei separaten Referenzen nachzuweisen) - E-03-06: Projektspezifische Fach- und Themenkenntnis Der Anbieter muss nachweislich über fundierte Kenntnisse in der Kommunikation zu postakuten In-fektionssyndromen (z.B. Long-/Post-COVID, ME/CFS) oder vergleichbaren Erkrankungen verfügen. Dies umfasst sowohl die inhaltliche Tiefe der Thematik als auch die spezifische Sensibilität im Umgang mit betroffenen Patient:innen und medizinischem Fachpersonal. Es ist konkret eine Referenz vorzulegen, die ein Projekt in diesem Themenfeld dokumentiert.
FORTSETZUNG: E-03: Referenzleistungen Eigenerklärungen über die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge. Es wird erwartet, dass der Anbieter mindestens ein abgeschlossenes Projekt vorweisen kann, das vergleichbare Zielgruppen anspricht. Dazu zählen insbesondere Patient:innen, medizinische Fachkräfte oder Hausärzt:innen. Idealerweise handelt es sich bei den Referenzprojekten um Vorhaben im Bereich Gesundheitskommunikation mit einem Fokus auf Gesundheitskompetenz, Patientenaufklärung oder Präventionskampagnen. Idealerweise besteht Vorerfahrung zum Thema postakute Infektionssyndrome. Die vorgelegten Referenzen sollten Projekte beschreiben, die in ihrer Komplexität mit dem hier ausgeschriebenen Projekt vergleichbar sind, insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung multimedialer Inhalte, die zielgruppenspezifische Ansprache sowie die Verzahnung von digitalen und analogen Kommunikationskanälen. Alle nachfolgende leistungsspezifische Anforderungen müssen durch mindestens eine Referenz nachgewiesen werden (Mindestanforderung). Der Nachweis mehrerer oder aller aufgeführten leistungsspezifischen Anforderungen in einer gemeinsamen Referenz ist zulässig. Die Referenzen sind in freier Form einzureichen. In Ziffer 2.3 des Dokuments "Formblatt für das Angebot" ist eine Übersicht je Referenz einzutragen, in der angegeben wird, welche leistungsspezifischen Anforderungen darin enthalten sind. Hinweis: E-Kriterien sind zwingende Voraussetzung für einen Zuschlag. Bereits eine NEIN-Antwort für ein E- Kriterium ist ein Ausschlussgrund aus diesem Vergabeverfahren. - E-03-07: Evidenzbasierte Gesundheitskommunikation Der Anbieter muss mindestens eine Kampagne im Bereich evidenzbasierter Gesundheitsversorgung umgesetzt haben. Hierbei müssen medizinische Leitlinien oder wissenschaftliche Erkenntnisse zielgruppenspezifisch sowohl für Laien als auch für Fachpersonal aufbereitet worden sein. Der Anbieter muss anhand zweier Referenzen nachweisen, dass er in der Lage ist, medizinische Inhalte auch unter wissenschaftlicher Unsicherheit sachlich korrekt, verständlich und adressatengerecht zu kommunizieren. (Achtung: diese Anforderung ist in zwei separaten Referenzen nachzuweisen) - E-03-08: SEO-Kompetenz Der Anbieter muss anhand einer Referenz nachweisen, dass er über fundierte Erfahrung in der Entwicklung und Umsetzung von SEO-Strategien verfügt, insbesondere im Gesundheitswesen. Hierzu gehört die Durchführung von Keyword-Recherchen, die Erstellung SEO-optimierter Texte, die technische Optimierung von Websites sowie die Analyse und Auswertung von SEO-Metriken. - E-03-09: Community-Management Der Anbieter muss nachweislich Erfahrung im professionellen Community-Management besitzen, insbesondere im Umgang mit sensiblen oder kontrovers diskutierten Themen im Gesundheitskontext. Hierzu gehört die Fähigkeit, Nutzeranfragen sachlich, empathisch und lösungsorientiert zu beantworten, Konflikte kommunikativ zu entschärfen sowie proaktiv die Diskussionen innerhalb der Community zu moderieren. Der Anbieter wird gebeten, zwei Beispiele für Guidelines oder Prozesse vorzulegen, die im Rahmen früherer Community-Management-Aufgaben entwickelt wurden. (Achtung: diese Anforderung ist zwei separaten Referenzen nachzuweisen) - E-03-10: Eingespielte Zusammenarbeit in vergleichbaren Projekten CONFIDENCE erfordert eine enge Abstimmung zwischen Redaktion, Design, Technik und Projektleitung unter hohem Zeitdruck. Ein eingespieltes Team mit erprobten Abläufen verringert Koordinationsaufwand und minimiert Fehlerquellen bei der komplexen Schnittstellenarbeit - insbesondere in agilen Prozessen. Der Anbieter muss anhand einer Referenz nachweisen, dass alle für das Projekt vorgesehenen Teammitglieder bereits in vergleichbaren interdisziplinären Gesundheitskommunikationsprojekten erfolgreich zusammengearbeitet haben. - E-03-11: Textliche Inklusion und Plain Language Der Anbieter muss nachweisen, dass er über ausgewiesene Expertise in verständlicher Gesundheitskommunikation und textlicher Inklusion verfügt (z. B. Plain Language, Leichte Sprache, Gesundheitskompetenz). Besonders positiv bewertet wird die belegte Erfahrung in der Erstellung von Patient:inneninformationen für komplexe Krankheitsbilder wie postakute Infektionssyndrome oder vergleichbare Krankheitsbilder. Der Anbieter soll eine entsprechende Referenz oder Arbeitsprobe vorlegen. - E-03-12: Multimediale Formate inkl. Video, Blog, Social Media, Influencer Der Anbieter muss nachweisen, dass er über konkrete Erfahrung im parallelen Einsatz verschiedener Medienformate in Gesundheitskampagnen verfügt. Dies umfasst insbesondere die gleichzeitige, kohärente Produktion von Videos, Grafiken, Texten, Social Media Assets sowie die Zusammenarbeit mit Influencer:innen. Der Anbieter soll mindestens ein Beispiel für eine Kampagne benennen, in der diese Formate erfolgreich kombiniert wurden. - E-03-13: Skalierbare Reichweitenstrategie im Gesundheitsbereich Der Anbieter muss durch konkrete Referenzen belegen, dass er im Gesundheitswesen Kommunikationsstrategien erfolgreich umgesetzt hat, die Reichweiten im sechs- bis siebenstelligen Bereich erzielt haben. Dies schließt Kenntnisse in Crossmedialität, Performance-Messung, zielgruppenspezifischem Targeting und Audience-Segmentierung ein. Der Anbieter wird gebeten, anhand zweier Referenzen entsprechende Metriken oder Kampagnenergebnisse aus zwei Projektbeispielen vorzulegen. (Achtung: diese Anforderung ist zwei separaten Referenzen nachzuweisen)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
FORTSETZUNG: E-03: Referenzleistungen Eigenerklärungen über die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge. Es wird erwartet, dass der Anbieter mindestens ein abgeschlossenes Projekt vorweisen kann, das vergleichbare Zielgruppen anspricht. Dazu zählen insbesondere Patient:innen, medizinische Fachkräfte oder Hausärzt:innen. Idealerweise handelt es sich bei den Referenzprojekten um Vorhaben im Bereich Gesundheitskommunikation mit einem Fokus auf Gesundheitskompetenz, Patientenaufklärung oder Präventionskampagnen. Idealerweise besteht Vorerfahrung zum Thema postakute Infektionssyndrome. Die vorgelegten Referenzen sollten Projekte beschreiben, die in ihrer Komplexität mit dem hier ausgeschriebenen Projekt vergleichbar sind, insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung multimedialer Inhalte, die zielgruppenspezifische Ansprache sowie die Verzahnung von digitalen und analogen Kommunikationskanälen. Alle nachfolgende leistungsspezifische Anforderungen müssen durch mindestens eine Referenz nachgewiesen werden (Mindestanforderung). Der Nachweis mehrerer oder aller aufgeführten leistungsspezifischen Anforderungen in einer gemeinsamen Referenz ist zulässig. Die Referenzen sind in freier Form einzureichen. In Ziffer 2.3 des Dokuments "Formblatt für das Angebot" ist eine Übersicht je Referenz einzutragen, in der angegeben wird, welche leistungsspezifischen Anforderungen darin enthalten sind. Hinweis: E-Kriterien sind zwingende Voraussetzung für einen Zuschlag. Bereits eine NEIN-Antwort für ein E- Kriterium ist ein Ausschlussgrund aus diesem Vergabeverfahren. - E-03-07: Evidenzbasierte Gesundheitskommunikation Der Anbieter muss mindestens eine Kampagne im Bereich evidenzbasierter Gesundheitsversorgung umgesetzt haben. Hierbei müssen medizinische Leitlinien oder wissenschaftliche Erkenntnisse zielgruppenspezifisch sowohl für Laien als auch für Fachpersonal aufbereitet worden sein. Der Anbieter muss anhand zweier Referenzen nachweisen, dass er in der Lage ist, medizinische Inhalte auch unter wissenschaftlicher Unsicherheit sachlich korrekt, verständlich und adressatengerecht zu kommunizieren. (Achtung: diese Anforderung ist in zwei separaten Referenzen nachzuweisen) - E-03-08: SEO-Kompetenz Der Anbieter muss anhand einer Referenz nachweisen, dass er über fundierte Erfahrung in der Entwicklung und Umsetzung von SEO-Strategien verfügt, insbesondere im Gesundheitswesen. Hierzu gehört die Durchführung von Keyword-Recherchen, die Erstellung SEO-optimierter Texte, die technische Optimierung von Websites sowie die Analyse und Auswertung von SEO-Metriken. - E-03-09: Community-Management Der Anbieter muss nachweislich Erfahrung im professionellen Community-Management besitzen, insbesondere im Umgang mit sensiblen oder kontrovers diskutierten Themen im Gesundheitskontext. Hierzu gehört die Fähigkeit, Nutzeranfragen sachlich, empathisch und lösungsorientiert zu beantworten, Konflikte kommunikativ zu entschärfen sowie proaktiv die Diskussionen innerhalb der Community zu moderieren. Der Anbieter wird gebeten, zwei Beispiele für Guidelines oder Prozesse vorzulegen, die im Rahmen früherer Community-Management-Aufgaben entwickelt wurden. (Achtung: diese Anforderung ist zwei separaten Referenzen nachzuweisen) - E-03-10: Eingespielte Zusammenarbeit in vergleichbaren Projekten CONFIDENCE erfordert eine enge Abstimmung zwischen Redaktion, Design, Technik und Projektleitung unter hohem Zeitdruck. Ein eingespieltes Team mit erprobten Abläufen verringert Koordinationsaufwand und minimiert Fehlerquellen bei der komplexen Schnittstellenarbeit - insbesondere in agilen Prozessen. Der Anbieter muss anhand einer Referenz nachweisen, dass alle für das Projekt vorgesehenen Teammitglieder bereits in vergleichbaren interdisziplinären Gesundheitskommunikationsprojekten erfolgreich zusammengearbeitet haben. - E-03-11: Textliche Inklusion und Plain Language Der Anbieter muss nachweisen, dass er über ausgewiesene Expertise in verständlicher Gesundheitskommunikation und textlicher Inklusion verfügt (z. B. Plain Language, Leichte Sprache, Gesundheitskompetenz). Besonders positiv bewertet wird die belegte Erfahrung in der Erstellung von Patient:inneninformationen für komplexe Krankheitsbilder wie postakute Infektionssyndrome oder vergleichbare Krankheitsbilder. Der Anbieter soll eine entsprechende Referenz oder Arbeitsprobe vorlegen. - E-03-12: Multimediale Formate inkl. Video, Blog, Social Media, Influencer Der Anbieter muss nachweisen, dass er über konkrete Erfahrung im parallelen Einsatz verschiedener Medienformate in Gesundheitskampagnen verfügt. Dies umfasst insbesondere die gleichzeitige, kohärente Produktion von Videos, Grafiken, Texten, Social Media Assets sowie die Zusammenarbeit mit Influencer:innen. Der Anbieter soll mindestens ein Beispiel für eine Kampagne benennen, in der diese Formate erfolgreich kombiniert wurden. - E-03-13: Skalierbare Reichweitenstrategie im Gesundheitsbereich Der Anbieter muss durch konkrete Referenzen belegen, dass er im Gesundheitswesen Kommunikationsstrategien erfolgreich umgesetzt hat, die Reichweiten im sechs- bis siebenstelligen Bereich erzielt haben. Dies schließt Kenntnisse in Crossmedialität, Performance-Messung, zielgruppenspezifischem Targeting und Audience-Segmentierung ein. Der Anbieter wird gebeten, anhand zweier Referenzen entsprechende Metriken oder Kampagnenergebnisse aus zwei Projektbeispielen vorzulegen. (Achtung: diese Anforderung ist zwei separaten Referenzen nachzuweisen)
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Alle im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erlangten Informationen sind vom Bieter vertraulich zu behandeln. Als vertraulich gelten insbesondere alle Unterlagen, die der Bieter über die Vergabeplattform erhält. Die vertraulichen Informationen dürfen ausschließlich für die Zusammenarbeit mit dem Universitätsklinikum Heidelberg im Zuge des Vergabeverfahrens sowie des ggf. erteilten Auftrags verwendet werden.
Alle im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erlangten Informationen sind vom Bieter vertraulich zu behandeln. Als vertraulich gelten insbesondere alle Unterlagen, die der Bieter über die Vergabeplattform erhält. Die vertraulichen Informationen dürfen ausschließlich für die Zusammenarbeit mit dem Universitätsklinikum Heidelberg im Zuge des Vergabeverfahrens sowie des ggf. erteilten Auftrags verwendet werden.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Eigenerklärung bzgl. Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 Eigenerklärung (von allen Bewerbern / Bietern / allen Mitgliedern von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften) Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag / Angebot Vertretenen auch für diese): 1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. 2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. 3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben. Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt: Ich erkläre/Wir erklären, dass meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Abs. 2 S. 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht oder mein/unser Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässig ist und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland mit dort tätigen Beschäftigten ausgeführt wird. - ich mir/wir uns von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse/lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n); oder von einem von mir/uns beauftragen Nachunternehmen eine schriftliche Versicherung geben lasse/lassen, dass dieses den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführt und diese Versicherung dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n); - ich mich verpflichte/wir uns verpflichten sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen, wenn sie nicht in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind und den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführen. Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass - mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen, - mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben, - zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und meinem/ unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird, - bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines/unseres Unternehmens sowie der von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen aus dieser Erklärung den Ausschluss meines/unseres Unternehmens und die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat, mein/unser Unternehmen oder die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können, der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben. Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben.
Eigenerklärung bzgl. Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 Eigenerklärung (von allen Bewerbern / Bietern / allen Mitgliedern von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften) Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag / Angebot Vertretenen auch für diese): 1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. 2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. 3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben. Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt: Ich erkläre/Wir erklären, dass meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Abs. 2 S. 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht oder mein/unser Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässig ist und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland mit dort tätigen Beschäftigten ausgeführt wird. - ich mir/wir uns von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse/lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n); oder von einem von mir/uns beauftragen Nachunternehmen eine schriftliche Versicherung geben lasse/lassen, dass dieses den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführt und diese Versicherung dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n); - ich mich verpflichte/wir uns verpflichten sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen, wenn sie nicht in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind und den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführen. Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass - mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen, - mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben, - zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und meinem/ unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird, - bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines/unseres Unternehmens sowie der von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen aus dieser Erklärung den Ausschluss meines/unseres Unternehmens und die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat, mein/unser Unternehmen oder die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können, der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben. Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben.
Siehe Anlage 4 zum Anschreiben der Vergabeunterlagen (Formblatt für das Angebot), §§ 123 GWB ff.
#Bekanntmachungs-ID: CXRAYY6YH32#
Der Auftraggeber behält sich eine Aufhebung des Vergabeverfahrens gem. der in § 63 Abs. 1 VgV aufgeführten Gründe vor. Für den Fall, dass das Vergabeverfahren aufgehoben wird, ist der Auftraggeber weder zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung, noch zur Zahlung von Schadensersatz - soweit rechtlich zulässig - verpflichtet. Da es sich bei dieser Ausschreibung um ein Projekt handelt, das gänzlich der Förderung aus Mitteln des Innovationsfonds zur Förderung von neuen Versorgungsformen (§ 92a Absatz 1 Satz 1 SGB V) unterliegt (Projekt, "CONFIDENCE - Primärversorgungsbasiertes gestuftes sektorenverbindendes Versorgungskonzept für Menschen mit postakuten Infektionssyndromen", Förderkennzeichen: 01NVF24307), besteht ein festgeschriebenes Budget für die in den Vergabeunterlagen dargestellten Leistungen. Dieses Budget umfasst 391.300,00 EUR + 74.347,00 EUR (19% MwSt) = 465.647,00 EUR und darf nicht überschritten werden. Der Auftraggeber behält sich daher weiterhin das Recht vor, den Auftrag nicht zu vergeben, wenn alle eingegangenen Angebote den Höchstbetrag von 465.647,00 EUR (inkl. MwSt.) überschreiten. Schadensersatzansprüche von Bieterseite sind ausgeschlossen.
Der Auftraggeber behält sich eine Aufhebung des Vergabeverfahrens gem. der in § 63 Abs. 1 VgV aufgeführten Gründe vor. Für den Fall, dass das Vergabeverfahren aufgehoben wird, ist der Auftraggeber weder zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung, noch zur Zahlung von Schadensersatz - soweit rechtlich zulässig - verpflichtet. Da es sich bei dieser Ausschreibung um ein Projekt handelt, das gänzlich der Förderung aus Mitteln des Innovationsfonds zur Förderung von neuen Versorgungsformen (§ 92a Absatz 1 Satz 1 SGB V) unterliegt (Projekt, "CONFIDENCE - Primärversorgungsbasiertes gestuftes sektorenverbindendes Versorgungskonzept für Menschen mit postakuten Infektionssyndromen", Förderkennzeichen: 01NVF24307), besteht ein festgeschriebenes Budget für die in den Vergabeunterlagen dargestellten Leistungen. Dieses Budget umfasst 391.300,00 EUR + 74.347,00 EUR (19% MwSt) = 465.647,00 EUR und darf nicht überschritten werden. Der Auftraggeber behält sich daher weiterhin das Recht vor, den Auftrag nicht zu vergeben, wenn alle eingegangenen Angebote den Höchstbetrag von 465.647,00 EUR (inkl. MwSt.) überschreiten. Schadensersatzansprüche von Bieterseite sind ausgeschlossen.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-19+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 181-617162 (2025-09-19)