Auftragsbekanntmachung (2026-02-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 1/DLII4/VV141_Mobiliar Trockenräume SIPGO_6003002557
Referenznummer: 6003002557-BAIUDBw DL II 4.1
Kurze Beschreibung:
“1/DLII4/VV141_Mobiliar Trockenräume SIPGO_6003002557”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Schränke und Bücherschränke📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“WA010330 Trockenschrank,Schutzweste,2-Fach,Stahl 5.304 EA
WA533130 Kleiderständer, 150cm, Stahl (grw) 408 EA
WA010311...”
Beschreibung der Beschaffung
WA010330 Trockenschrank,Schutzweste,2-Fach,Stahl 5.304 EA
WA533130 Kleiderständer, 150cm, Stahl (grw) 408 EA
WA010311 Reinigungsgeräteschrank,1tür,Stahl(ligr) 408 EA
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Materialumschlagzentren und Dienststellen der Bundeswehr” Dauer
Datum des Beginns: 2026-08-10 📅
Datum des Endes: 2026-08-24 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-26 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-26 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Bonn
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 4
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“- Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“- Ein ausführliches technisches Datenblatt inkl. Zeichnung
Das Datenblatt muss Informationen zu allen technischen Anforderungen (Punkt 2 der LB)...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Ein ausführliches technisches Datenblatt inkl. Zeichnung
Das Datenblatt muss Informationen zu allen technischen Anforderungen (Punkt 2 der LB) enthalten.
- Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter verpflichtet sich, dem Auftraggeber nach Angebotsschlusstermin auf ausdrückliche Aufforderung innerhalb von drei Wochen (Wareneingang) ein...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter verpflichtet sich, dem Auftraggeber nach Angebotsschlusstermin auf ausdrückliche Aufforderung innerhalb von drei Wochen (Wareneingang) ein Musterexemplar zur Prüfung in Bonn anzuliefern. Die Anlieferung erfolgt auf Kosten des Bieters an einem Werktag (montags bis freitags). Das Muster-exemplar muss sämtliche Forderungen der Leistungsbeschreibung erfüllen. Für den Zuschlag kommen nur die Bieter in Frage, bei denen ein positives Bemusterungsergebnis festgestellt wurde. Das Muster ist auf ausdrückliche Aufforderung innerhalb von 5 Werktagen wieder abzuholen. Der Auftragge-ber behält sich vor, das Muster des Bieters, der den Zuschlag erhält, bis zur vollständigen Abwicklung des Vertrages aufzubewahren.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung Referenzen:
Darstellung von mindestens drei mit dem Auftragsgegenstand nach Art und Umfang vergleichbaren Aufträgen der letzten drei Jahre...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung Referenzen:
Darstellung von mindestens drei mit dem Auftragsgegenstand nach Art und Umfang vergleichbaren Aufträgen der letzten drei Jahre unter Angabe des Gesamtauftragswertes sowie des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten eines dortigen Ansprechpartners. Vergleichbar ist eine Re-ferenzleistung mit der ausgeschriebenen Leistung, wenn sie dieser soweit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Teilnehmers für die ausgeschriebene Leistung eröffnet. Kann ein Bie-ter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nach-weisen. Liegt eine Bewerbung eines Newcomers vor, wird um eine Erklä-rung / Begründung gebeten.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung RUS-Sanktionen, siehe Vergabeunterlagen”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung Umsatz:
Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens, sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung Umsatz:
Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens, sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht bereits seit mind. 3 Geschäftsjahren besteht, ist eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der Leistungsart der Ausschreibung seit Bestehen des Unternehmens ausreichend.
Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz im letzten Geschäftsjahr bezogen auf den Leistungsgegenstand von:
1.000.000 €
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Aktueller Handelsregisterauszug in Kopie (nicht älter als sechs Monate, gerechnet ab Angebotsfrist)”
“Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der...”
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 038-129184 (2026-02-23)