Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Von den Bietern werden zum Nachweis ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Fehlen von Ausschlussgründen folgende Angaben und Unterlagen gefordert, die durch den Gegenstand der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarungen gerechtfertigt sind:
- Angaben zum Unternehmen (Vordruck 01)
- Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens des Bieters sowie zum Umsatz mit den Dienstleistungen der Lose, für die der Bieter ein Angebot abgibt. (Vordruck 02) Es gelten folgende Mindestumsatzanforderungen p.a. in 2025, 2024 und 2023: Für Los 1–3 - Mindestumsatz im Bereich Unterhaltsreinigung: 1.000.000 €. Für Los 4 - Mindestumsatz in Bereich Glasreinigung: 450.000 €.
- Eigenerklärung zum Fehlen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Vordruck 03)
- Eigenerklärung zu Steuern und Abgaben (Vordruck 04)
- Der Bieter benennt mindestens drei Referenzen zu in den letzten drei Jahren erbrachten, mit dem Ausschreibungsgegenstand nach Art und Volumen vergleichbaren Leistungen. Die genannten Referenzen
müssen eine Dienstleistungsdauer von mindestens 2 Jahren aufweisen und das Vertragsverhältnis muss aktuell noch bestehen (Vordruck 05). Diese Anforderung ergibt sich aus der Laufzeit der ausgeschriebenen
Rahmenverträge. Die dort gemachten Angaben werden von der Vergabestelle streng vertraulich behandelt. Die Erlaubnis zur Herausgabe von Daten ist vom Bieter zuvor eigenständig mit den Referenzgebern zu klären.
- Eigenerklärung zur technischen Leistungsfähigkeit (Mitarbeiter, Fachkunde) (Vordruck 06)
- Erklärung zur Handwerksrolleneintragung (Vordruck 07).
- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
- Der Auftragnehmer hat das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen, die während der gesamten Vertragslaufzeit ununterbrochen aufrechterhalten werden muss. Die Versicherung muss mindestens folgende Deckungssummen je Schadensereignis aufweisen: Personenschäden: min. 3.000.000 EUR, Sachschäden: min. 3.000.000 EUR, Vermögensschäden (echt): min. 200.000 EUR, Schlüsselverlustrisiko: min. 250.000 EUR (inkl. Folgeschäden wie Schlossänderungskosten für Schließanlagen; Abhandenkommen
auch von General-/Hauptschlüsseln), Tätigkeitsschäden/Bearbeitungsschäden: Einschluss gefordert (min. 250.000 EUR Sublimit). , Umweltschäden: min. 1.000.000 EUR. Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der oben genannten Summen betragen. Mit dem Angebot ist zunächst eine Eigenerklärung einzureichen, dass eine entsprechende Versicherung besteht oder im Auftragsfall abgeschlossen wird (Vordruck 11). Auf gesondertes Verlangen der
Vergabestelle hat der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, innerhalb der gesetzten Frist eine aktuelle Bestätigung des Versicherers (nicht älter als 6 Monate) als Kopie vorzulegen.
Sämtliche vorstehend genannten Eignungskriterien sind Ausschlusskriterien.
Die Nichtbeibringung einer der vorgenannten Erklärungen/Nachweise – trotz erfolgter Nachforderung seitens der AG - führt daher zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Die AG behält sich das Recht vor, im Rahmen der Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Bieter von diesen die Vorlage einer aktuellen Bonitätsauskunft (z.B. creditreform, CRIF Bürgel) zu verlangen. Sollten diese ernsthafte Zweifel an der wirtschaftlichen und/oder finanziellen
Leistungsfähigkeit des Bieters begründen, wird das entsprechende Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Vor einem Ausschluss auf der Basis einer Bonitätsauskunft einer Auskunftei erhält der betreffende Bieter Gelegenheit zur Stellungnahme, einschließlich der Möglichkeit, durch Vorlage geeigneter,
aktueller Dokumente (z.B. Bilanz, GuV, Bankauskunft) nachzuweisen, dass die Bonitätsauskunft unrichtig ist.
Unternehmen, die in Präqualifizierungsdatenbanken nach § 48 VgV registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern von der AG Nachweise gefordert
werden, die nicht in der entsprechenden Datenbank enthalten sind, sind diese einzureichen. Ansonsten kann das Unternehmen vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die AG die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die Vorlage der EEE ist in
diesem Vergabeverfahren nicht zwingend erforderlich und entbindet von der Beibringung der unter Ziff. 5.1 genannten Unterlagen nur dann, wenn die geforderten Angaben zweifelsfrei aus der EEE hervorgehen.