Die BWI GmbH erwägt eine Rahmenvereinbarung über den Erwerb und die Lieferung von Gerätezuleitungen sowie Mehrfachsteckdosen (Unter- und Auftisch), Verbindungskabel mit dem Hauptmerkmal der Kaskadierbarkeit mit den Anschlüssen GST18 ® / WIELAND-GST18 ® und CEE 7/3 Type F (nachfolgend zusammen auch "Einzelkomponenten" genannt) und Zubehör wie Haltewinkel sowie Klebepads zu in Höhe von ca. 775.083 Euro (Obergrenze) netto im Wege eines offenen Verfahrens (gem. § 15 VgV) abzuschließen. Der Vertrag wird mit einer Grundlaufzeit von zwei Jahren und einer optionalen Verlängerung von zweimal 12 Monaten abgeschlossen (nach § 21 Abs. 6 VgV).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-02-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-01-20.
Auftragsbekanntmachung (2026-01-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 1868-NA-Gerätezuleitungen GST18
Referenznummer: 1868-NA-Gerätezuleitungen GST18
Kurze Beschreibung:
Die BWI GmbH erwägt eine Rahmenvereinbarung über den Erwerb und die Lieferung von Gerätezuleitungen sowie Mehrfachsteckdosen (Unter- und Auftisch), Verbindungskabel mit dem Hauptmerkmal der Kaskadierbarkeit mit den Anschlüssen GST18 ® / WIELAND-GST18 ® und CEE 7/3 Type F (nachfolgend zusammen auch "Einzelkomponenten" genannt) und Zubehör wie Haltewinkel sowie Klebepads zu in Höhe von ca. 775.083 Euro (Obergrenze) netto im Wege eines offenen Verfahrens (gem. § 15 VgV) abzuschließen. Der Vertrag wird mit einer Grundlaufzeit von zwei Jahren und einer optionalen Verlängerung von zweimal 12 Monaten abgeschlossen (nach § 21 Abs. 6 VgV).
Die BWI GmbH erwägt eine Rahmenvereinbarung über den Erwerb und die Lieferung von Gerätezuleitungen sowie Mehrfachsteckdosen (Unter- und Auftisch), Verbindungskabel mit dem Hauptmerkmal der Kaskadierbarkeit mit den Anschlüssen GST18 ® / WIELAND-GST18 ® und CEE 7/3 Type F (nachfolgend zusammen auch "Einzelkomponenten" genannt) und Zubehör wie Haltewinkel sowie Klebepads zu in Höhe von ca. 775.083 Euro (Obergrenze) netto im Wege eines offenen Verfahrens (gem. § 15 VgV) abzuschließen. Der Vertrag wird mit einer Grundlaufzeit von zwei Jahren und einer optionalen Verlängerung von zweimal 12 Monaten abgeschlossen (nach § 21 Abs. 6 VgV).
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Stecker und Steckdosen📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Interne Kennung: LOT-0001
Titel: Los 1
Beschreibung der Beschaffung: Region Deutschland Nord
Postleitzahl: 53117
Stadt: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Dauer: 24 Monate
Maximale Verlängerungen: 2
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Rahmenvertrag bis zum dritten Monat vor dem Ende sei-ner jeweiligen Laufzeit durch einseitige Erklärung 2-malig in Textform um jeweils ein (1) Jahr zu verlängern (nachfolgend "Optionszeitraum" genannt).
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: LOT-0002
Titel: Los 2
Beschreibung der Beschaffung: Region Deutschland Süd
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Rahmenvertrag bis zum dritten Monat vor dem Ende seiner jeweiligen Laufzeit durch einseitige Erklärung 2-malig in Textform um jeweils ein (1) Jahr zu verlängern (nachfolgend "Optionszeit-raum" genannt).
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-23 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise gemäß § 56 VgV /§ 22 Abs. 6 VSVgV nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise gemäß § 56 VgV /§ 22 Abs. 6 VSVgV nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 und 125 GWB hat der Bieter die gesonderte Erklärung als Anlage 7 "Erklärung gem. §§ 123, 124, 125 GWB" zu den Bewerbungsbedingungen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben.
Bei dem im Leistungsverzeichnis hinterlegten Mengen handelt es sich um Schätzmengen, d.h. der Rahmenvertrag sind keine Mindestabnahme vor.
Damit einhergehend sind derzeit nicht alle Bestandteile des Rahmenvertrages mit Haushaltsmitteln hinterlegt. Dies betrifft den Optionszeitraum (ab Jahr 3).
Die BWI erwartet, dass die Haushaltsmittel während der Vertragslaufzeit zeitnah hinterlegt werden.
Bei dem im Leistungsverzeichnis hinterlegten Mengen handelt es sich um Schätzmengen, d.h. der Rahmenvertrag sind keine Mindestabnahme vor.
Damit einhergehend sind derzeit nicht alle Bestandteile des Rahmenvertrages mit Haushaltsmitteln hinterlegt. Dies betrifft den Optionszeitraum (ab Jahr 3).
Die BWI erwartet, dass die Haushaltsmittel während der Vertragslaufzeit zeitnah hinterlegt werden.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 2289499-0📞
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-20+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 015-047314 (2026-01-20)
Auftragsbekanntmachung (2026-01-29)
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-29+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Unter Beschreibung (BT-24) wurde nicht die korrekte Obergrenze von 789.661,00 € angegeben sondern ein geringerer Betrag i.H.v. 775.083 €. Bitte daher die 775.083 € in 789.661,00 € ändern.
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 9f70f323-a451-4a66-8f80-21a3174cfd63-01
Quelle: OJS 2026/S 021-071610 (2026-01-29)
Auftragsbekanntmachung (2026-02-03)
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-02-03+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Unter Beschreibung (BT-24) wurde nicht die korrekte Obergrenze von 789.661,00 € angegeben sondern ein geringerer Betrag i.H.v. 775.083 €. Bitte daher die 775.083 € in 789.661,00 € ändern.
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 2227ed2a-9c61-480b-a4f3-8b597749ae52-01
Quelle: OJS 2026/S 025-084286 (2026-02-03)
Auftragsbekanntmachung (2026-02-23) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-02 12:00:00 📅
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-02-23+01:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 LOT-0002 Andere zusätzliche Informationen
Die Angebotsabgabefrist wird vom 23.02.2026 12:00 Uhr auf den 02.03.2026 12:00 uhr verlängert.
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: c5e02779-fa9a-465f-9c70-b68545225482-01
Quelle: OJS 2026/S 038-127695 (2026-02-23)